Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung beim Kindergeld?
Vorsicht! Kein Kavaliersdelikt!
Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung, auch bei Kindergeld, sollte man niemals auf die leichte Schulter nehmen. Bei einer Verurteilung können empfindliche Strafen wie Geldstrafen und ab 100.000 Euro sogar Haftstrafen drohen.
Sie sollten sich bereits frühzeitig juristisch wehren und einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht an Ihrer Seite wissen. In einer kostenlosen und für Sie unverbindlichen Ersteinschätzung erhalten Sie einen ersten Überblick. Darin informieren wir Sie über die möglichen Konsequenzen, die besten Schritte und die Kosten.
Hunderte Mandanten im In- und Ausland haben wir beim Vorwurf der Steuerhinterziehung wegen Kindergeld bereits vertreten. Oftmals nutzt eine strafbefreiende Selbstanzeige am meisten, um juristische Probleme frühzeitig vermeiden zu können. Wir beraten und unterstützen Sie!
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Fachanwalt für Strafrecht
Erfahren im Steuerstrafrecht
Schnelle Hilfe im In- und Ausland
Kindergeld zu Unrecht bezogen
Wohnsitzwechsel oder Umzug ins Ausland
Immer wieder kommt es zu einer Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gem. §§ 397 ff. Abgabenordnung (AO) mit dem Bezug „Kindergeld“. Die häufigste Ursache für ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung in diesem Bereich ist ein nicht gemeldeter Wohnsitzwechsel. Grundlage dafür ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2018. Seither reicht es nicht mehr, sich lediglich beim Einwohnermeldeamt abzumelden, sondern der Kindergeldbezieher ist verpflichtet, den Wechsel des Wohnsitzes auch der zuständigen Familienkasse zu melden.
Ebenso kommt es häufig vor, dass Kindergeldbezieher mit Ihrem Kind ins Ausland auswandern und danach Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung mit dem Bezug „Kindergeld“ eingeleitet werden. Dadurch, dass Sie in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig sind, erlischt auch der Anspruch auf Kindergeld und Ihnen wird eine aktive Täuschung vorgeworfen, wenn Sie dies nicht unverzüglich der Familienkasse mitteilen.
Kindergeldbezug trotz abgebrochener Ausbildung
Auch für ein volljähriges Kind kann Kindergeld bezogen werden, wenn es sich zum Beispiel in einer schulischen / beruflichen Ausbildung befindet oder ein Studium absolviert. Wurde die Ausbildung abgebrochen, erlischt der Anspruch auf das von der Familienkasse bezahlte Kindergeld. Wird dieser Umstand nicht mitgeteilt, müssen Sie nicht nur die zu Unrecht bezogenen Leistungen zurückzahlen sondern machen sich unter Umständen auch noch wegen Steuerhinterziehung schuldig.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Dr. Brauer Rechtsanwälte wissen aus Erfahrung, was in dieser Situation zu tun ist. Nehmen Sie jetzt Kontakt für eine kostenlose Ersteinschätzung auf.
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Trennung der Eltern
Bei getrennt lebenden Eltern ist derjenige Elternteil bezugsberechtigt, bei dem das Kind lebt. Im Fall einer Trennung ist deshalb die Familienkasse zu informieren, wenn es eine Änderung des Bezugsberechtigten gibt. Wohnt das Kind – z. B. bei älteren Kindern – bei keinem Elternteil, dann erhält der Elternteil das Kindergeld, der den höheren Unterhalt zahlt.
Doppelte Beantragung
Kindergeld darf nur bei einer Familienkasse beantragt werden. In den meisten Fällen ist das die örtlich zuständige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes gibt es bisher eigene Familienkassen, die bei den Vergütungsstellen des Dienstherrn angesiedelt sind. Bis Ende 2021 wird diese Sonderzuständigkeit im Bereich des Bundes und teilweise auch der Länder und Kommunen auf die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit übertragen.
Aufgrund der Sonderzuständigkeiten gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen Beamte Kindergeld sowohl bei der Familienkasse als auch bei ihrer Vergütungsstelle beantragt haben. Das wird als Steuerhinterziehung strafrechtlich geahndet und kann zudem zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen führen.
Studium oder Ausbildung des Kindes im Nicht-EU-Ausland
Der Anspruch auf Kindergeld erlischt auch dann, wenn das Kind für länger als ein Jahr ein Studium oder eine Ausbildung im Ausland aufnimmt. Der Wohnortwechsel des Kindes ist der Familienkasse anzuzeigen. Falls das nicht geschieht und das Kindergeld weiterhin bezogen wird, ist mit einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung zu rechnen.
Strafbefreiende Selbstanzeige über den Anwalt
Sie haben Kindergeld zu Unrecht bezogen es wurde jedoch noch kein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet? Hier hilft eine strafbefreiende Selbstanzeige über den Anwalt. Dr. Brauer Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei, das Problem aus der Welt zu schaffen. Nehmen Sie Kontakt auf für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres individuellen Falls. Gerne beraten wir Sie ausführlich zum Thema und unterstützen Sie dabei, ein Strafverfahren gegen Sie wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden.
Wie wehre ich mich gegen das Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung beim Kindergeld?
Sie haben noch keine Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren erlangt? Dann besteht die Möglichkeit der Selbstanzeige, um Straffreiheit zu erlangen. Läuft bereits ein Ermittlungsverfahren oder haben Sie etwa bereits ein entsprechendes Schreiben der Familienkasse zugestellt bekommen, gibt es durchaus juristische Kniffe, um Schadensbegrenzung zu betreiben und möglichst mit einem blauen Auge davon zu kommen.
In jedem Fall sollten Sie Kontakt zu einem damit erfahrenen Anwalt aufnehmen, um ihren konkreten Fall und den weiteren Ablauf zu besprechen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Durch moderne Kommunikationsmittel beraten und vertreten wir unsere Mandanten nicht nur deutschlandweit, sondern auch im Ausland.
Ablauf unserer Vertretung im Steuerstrafrecht bezüglich Kindergeld
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Informationen zum Kindergeld
Wer ein oder mehrere Kinder hat, der hat die Möglichkeit, Kindergeld zu erhalten. Derzeit wird in Deutschland Kindergeld für etwa 17 Millionen Kinder gezahlt. Das Kindergeld kann über die Agentur für Arbeit bei der Familienkasse beantragt werden. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Höhe des Kindergeldes sowie mit den Rechten und Pflichten, die damit einhergehen.
Rechtslage: Steuerhinterziehung wegen Kindergeld
Steuerhinterziehung beim Kindergeld
Kindergeld und Steuerhinterziehung - wie passt das zusammen?
Sie begehen nach §370 Abgabenordnung (AO) Steuerhinterziehung, wenn Sie unberechtigterweise Kindergeld erhalten. Unberechtigt Kindergeld erhalten Sie, wenn durch eine Veränderung Ihrer Umstände Sie nicht mehr Anspruch auf Kindergeldzahlung haben. Ein besonderes Beispiel hierfür ist der Wohnsitzwechsel vom In- ins Ausland; im Ausland haben Sie hier keinen Anspruch auf Kindergeld. Auch der Ausbildungsabbruch und die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses fallen hierunter. Durch das Einkommensteuergesetz sind sie verpflichtet, Änderungen selbstständig und unverzüglich der Familienkasse mitzuteilen.
Mit einer Gesetzesänderung 2018 ist es dem Bundeszentralamt für Steuern nunmehr möglich, veränderte Meldedaten direkt elektronisch an die Familienkasse zu übermitteln. Dies ermöglicht der Familienkasse schneller gegen mögliche Verstöße vorzugehen. Hier erwartet Sie eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe.
Sollten Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben, begehen Sie eine leichtfertige Steuerhinterziehung nach §378 AO. Hier erwartet Sie eine Geldbuße von bis zu 50.000 €. Dem können Sie entgegenwirken, wenn Sie noch vor der Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens die unvollständigen oder unrichtigen Angaben bei der Familienkasse ändern. In diesem Falle können dennoch Geldbußen verhängt werden.
Strafmaß bei Steuerhinterziehung wegen Kindergeld
Welche Strafe droht wegen Steuerhinterziehung beim Kindergeld?
Tatbestand | Strafmaß | Sonstiges |
---|---|---|
Leichtfertige Steuerhinterziehung (ohne Vorsatz) | Geldbuße von bis zu 50.000 € | Verpflichtung zu vollständiger Rückzahlung des hinterzogenen Betrags (Ratenzahlung nicht möglich) |
Vorsätzliche Steuerhinterziehung (weniger als 50.000€) | Geldstrafen bis zu 200 Tagessätzen | Verpflichtung zu vollständiger Rückzahlung des hinterzogenen Betrags zuzügl. Zinsen (Ratenzahlung nicht möglich) |
Vorsätzliche Steuerhinterziehung (mehr als 50.000€) | Geldstrafen oder Freiheitsstrafen (evtl. auf Bewährung) | Verpflichtung zu vollständiger Rückzahlung des hinterzogenen Betrags zuzügl. Zinsen (Ratenzahlung nicht möglich) |
Vorsätzliche Steuerhinterziehung (mehr als 100.000€) | Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren | Verpflichtung zu vollständiger Rückzahlung des hinterzogenen Betrags zuzügl. Zinsen (Ratenzahlung nicht möglich) |
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wegen Kindergeld
Wie nehme ich eine Selbstanzeige bei zu Unrecht gezahltem Kindergeld vor?
Solange die Familienkasse noch nicht auf Sie aufmerksam geworden ist, können Sie sich selbst anzeigen, indem Sie unter Einreichung aller zugehörigen Unterlagen Ihre Schuld bei der Polizei erklären, was durch ein formloses Schreiben erfolgen kann. Wichtig ist, dass Sie dabei von sich aus vollumfänglich alle relevanten Daten und Zahlen offenlegen und gemachte Falschangaben korrigieren. Nur bei Korrektur aller Angaben ist die Selbstanzeige wirksam.
Hierzu empfiehlt sich zuvor eine anwaltliche Beratung.
Grundlegendes zum Kindergeld
Rechtsgrundlage
Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich Kindergeld?
Als Rechtsgrundlagen für das Kindergeld ist das Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) von Relevanz.
Wer gilt als Kind?
Wer gilt im Bezug auf Kindergeld als Kind?
Als Kind gilt zunächst Ihr leibliches Kind. Auch adoptierte sowie Pflegekinder, sofern Sie das entsprechende Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben, fallen unter diese Kategorie und gelten für das Kindergeld als Ihre Kinder. Ebenso wird als Ihr Kind das Kind Ihres Ehegatten oder Lebenspartners berücksichtigt, sollte dieses in Ihren Haushalt aufgenommen sein. Auch werden Ihre Enkel als Kinder berücksichtigt, sofern Sie diese ebenfalls in Ihren Haushalt aufgenommen haben.
Wie lange erhält mein Kind / erhalte ich Kindergeld?
Bezugsdauer von Kindergeld:
Grundsätzlich ist jedes Ihrer unter die zuvor genannte Kategorie fallenden Kinder bis einschließlich dem Monat seines 18. Geburtstages berechtigt, Kindergeld zu erhalten. Darüber hinaus wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn sich das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis befindet und bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend in Deutschland gemeldet ist. Weiter wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn Ihr Kind sich in einer Berufsausbildung, in einer höchstens viermonatigen Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen oder einer Ausbildung und einem Freiwilligendienst bzw. Wehrdienst befindet oder mangels Ausbildungsplatzes eine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann. Auch kann das Kindergeld über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus fortgezahlt werden, wenn das Kind schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres körperlich, geistig oder seelisch so behindert ist, dass es nicht mehr im Stande ist, sein Leben selber zu unterhalten.
Jede entsprechende Fortzahlung des Kindergeldes nach dem Monat des 18. Geburtstages müssen Sie begründen.
Kurz zusammengefasst:
Dauer | Bedingung |
---|---|
Bis einschließlich 18. Lebensjahr | - grundsätzlich - |
Bis einschließlich 21. Lebensjahr | Kein Beschäftigungsverhältnis und bei der Arbeitsagentur als im Inland arbeitssuchend gemeldet. |
Bis einschließlich 25. Lebensjahr | In einer Berufsausbildung oder schulischen / universitären Ausbildung. |
Über 25. Lebensjahr hinaus | Körperlich / geistig / seelische Behinderung liegt vor Vollendung des 25. Lebensjahres vor. |
Wer erhält das Kindergeld?
Wem das Kindergeld ausbezahlt wird:
Gibt es mehrere Personen, die einen Anspruch auf das für Ihr Kind entsprechende Kindergeld haben, beispielsweise Sie und Ihr als Elternteile, Sie als Elternteil und dessen Ehegatten oder Lebenspartner, Sie als Pflegeeltern oder Großeltern, müssen Sie mit den anderen Personen, die diesen Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes besitzen, klären, wer schlussendlich das Kindergeld ausgezahlt bekommen soll. Falls Sie zu keiner Einigung kommen, können Sie beim Familiengericht eine Bestimmung des Berechtigten beantragen.
Sollte das Kind bei keiner Person, die einen Anspruch auf das Kindergeld hat, wohnen, erhält derjenige das Kindergeld, der dem Kind den meisten Unterhalt regelmäßig zahlt.
Was passiert, wenn ich erst nach der Geburt den Antrag auf Kindergeld stelle?
Erhält man Kindergeld rückwirkend?
Sollten Sie es versäumt haben, unmittelbar nach der Geburt, der Adoption oder generell Aufnahme in Ihren Haushalt Ihres Kindes den Antrag auf Kindergeld gestellt zu haben, ist das nicht allzu schlimm. Das Kindergeld kann rückwirkend für sechs Monate gezahlt werden, sollten Sie den Antrag später einreichen.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Auszahlungshöhe von Kindergeld:
Die Höhe des Kindergeldes hängt von der Anzahl der Kinder sowie von dem Geburtsjahr ab. Für Ihr erstes und zweites Kind erhalten Sie 204 €. Für das dritte Kind 210 € und für das vierte und jedes weitere Kind erhalten Sie jeweils 235 €.
Das Jahr 2020 hat uns mit einer schwierigen Lage überrascht. Hier ist der Gesetzgeber den Eltern entgegengekommen und es wird für jedes Kind, die mindestens in einem Monat des Jahres 2020 Anspruch auf Kindergeld haben, 300 € zusätzlich Kindergeld gezahlt. Für im Jahr 2021 geborene Kinder kann dieser Zuschuss nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Kurz zusammengefasst:
Ab dem ... Kind | Höhe des Kindergeldes |
---|---|
1. und 2. | 204 EUR |
3. | 210 EUR |
4. | 235 EUR |
Wie beantrage ich das Kindergeld?
Antrag auf Kindergeld:
Wie zuvor bereits erwähnt, ist das Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit schriftlich zu beantragen. Hierzu findet sich das Antragsformular auf der Homepage der Arbeitsagentur. Für eine entsprechende Fortzahlung des Kindergeldes nach Vollendung des 18. Lebensjahres müssen Sie der Familienkasse lediglich nachweisen, dass Ihr Kind noch weiter einen Anspruch hat.
Wie gehe ich gegen einen abgelehnten Antrag vor?
Kann ich gegen einen abgelehnten Antrag klagen?
Sofern Ihr Antrag auf Kindergeld durch die zuständige Familienkasse abgelehnt wurde, können Sie beim Sozialgericht dagegen Klage einreichen. Für diesen Schritt empfiehlt sich ein Anwalt.
Was passiert, wenn ich fehlerhafte oder falsche Angaben beim Antrag gemacht habe?
Begehe ich eine Straftat, wenn ich bei einem Kindergeldantrag falsche Angaben mache?
Haben Sie fehlerhafte oder falsche Angaben bei der Antragsstellung zum Kindergeld gemacht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit - egal ob diese Angaben beabsichtigt oder unbeabsichtigt falsch waren. Gleiches gilt ebenfalls, wenn Sie der Familienkasse nicht rechtzeitig Änderungen in Ihren Verhältnissen mitteilen. Sie sind bezüglich des Kindergeldes in der Pflicht zu beweisen, dass Sie berechtigt sind, die Zahlung zu erhalten.
Sollten Sie eine solche Ordnungswidrigkeit begangen haben, kann Sie ein Bußgeld erwarten. Näheres dazu finden Sie weiter unten im Text. Auch hier empfiehlt sich ein Anwalt.
Kindergeldbezug im Ausland oder von Ausländern
Kann ich Kindergeld als deutscher Staatsangehöriger im Ausland oder als ausländischer Staatsangehöriger im Inland beziehen?
In beiden Fällen, sowohl als Deutscher im Ausland als auch als Ausländer in Deutschland, können Sie Kindergeld erhalten.
Haben Sie als deutscher Staatsangehöriger einen dauerhaften Wohnsitz im Ausland, müssen Sie in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig gelten, Ihre sämtlichen Einkünfte müssen also versteuert werden. Sie können aber auch als beschränkt Steuerpflichtiger Anspruch auf Kindergeld haben, wenn Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig angestellt sind.
Als ausländischer Staatsangehöriger haben Sie Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn Sie Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates, eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sind. Auch haben Staatsangehörige der folgenden Staaten einen Anspruch auf Kindergeld: Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und die Türkei. Hierzu müssen Sie jedoch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen oder Arbeitslosengeld (Hartz 4) beziehen. Weiter müssen Sie eine gültige Niederlassungs- und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben, mit der Sie arbeiten dürfen. Als Flüchtling oder Asylberechtigter müssen Sie unanfechtbar anerkannt sein.
Kindergeld bei abgebrochener Schul- oder Berufsausbildung
Muss ich nach einer abgebrochenen Ausbildung die Familienkasse informieren?
Der Anspruch auf Kindergeld endet grundsätzlich mit dem 18. Lebensjahr. Wenn die Schulausbildung bereits vorher abgebrochen worden ist, besteht der Kindergeldanspruch bis dahin weiter.
Wenn nach einem regulären Schulabschluss das Kind als arbeitssuchend gemeldet ist oder einen Minijob ausübt, verlängert sich der Kindergeldanspruch zunächst bis zum 21. Lebensjahr. Bei laufender erster Berufsausbildung kann Kindergeld bis maximal zum 25. Lebensjahr weiter bezogen werden. Nach einem Ausbildungsabbruch besteht der Zahlungsanspruch maximal 4 Monate fort. Spätestens dann muss eine neue Ausbildung begonnen oder die Familienkasse informiert werden.
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Ihr Anwalt wegen Steuerhinterziehung beim Kindergeld
Unsere Anwaltskanzlei für Strafverteidigung verfügt über Standorte in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Von dort aus vertritt unsere Kanzlei Mandanten bei Steuerstraftaten bundesweit und auch im Ausland.
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Der Kanzleigründer, Dr. Matthias Brauer, absolvierte in Bonn, Greifswald und Wien sein Studium der Rechtswissenschaft und bildete sich bereits während seiner Promotion stetig weiter. So erlangte Dr. Matthias Brauer schließlich noch einen LL.M. Titel sowie den Fachanwalt für Strafrecht.
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