Zuletzt aktualisiert am 25. Juli 2022
Rechte und Pflichten bei einer Verkehrskontrolle
„Stopp Polizei“: Auch wenn man sich keiner Schuld bewusst ist, den meisten Autofahrern überkommt bei diesen Worten ein mulmiges Gefühl. In einer solchen Situation fragt man sich, was die Polizei bei einer Verkehrskontrolle darf und welche Rechte man als Autofahrer hat. Wir haben in diesem Rechtstipp Ihre Rechte und Pflichten während einer allgemeinen Verkehrskontrolle zusammengefasst.
Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Wann ist eine Verkehrskontrolle rechtmäßig?
- Muss ich anhalten, wenn die Polizei eine Kontrolle durchführen will?
- Was darf die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle?
- Welche Bußgelder drohen bei Fehlverhalten?
- Muss ich auf Fragen der Polizisten antworten?
- Muss ich einem Drogen- oder Alkoholtest zustimmen?
- Darf die Polizei mein Fahrzeug durchsuchen?
- Ihre Rechte und Pflichten zusammengefasst
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Verkehrskontrolle ohne Grund: Ist das rechtmäßig?
Die Straßenverkehrsordnung regelt in § 36 V StVO:
Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten.
Die Polizei kann also jederzeit bei jedem Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr eine sogenannte allgemeine Verkehrskontrolle durchführen.
Muss ich bei einer Verkehrskontrolle anhalten?
Ob Winkerkelle am Straßenrand, rote Leuchte oder mit technischem Hilfsmittel am Polizeiauto: Der Anweisung der Polizeibeamten müssen Sie in diesem Fall folgen. Achten Sie aber dennoch auf Ihre Sorgfaltspflicht. Halten Sie nur dann, wenn Sie auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen können. Ansonsten halten Sie, sobald es ohne Gefahr möglich ist.
Was darf die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle?
Die Polizeibeamten prüfen zum einen die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sowie darüber hinaus den Fahrzeugführer auf seine Fahrtüchtigkeit.
Bei der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wird der technische Zustand des Pkw, Motorrads etc. überprüft. Häufig begutachtete Fahrzeugteile sind die Bereifung (Reifenprofil), Beleuchtung, Beladung (etwa bei Lkw oder Anhänger) und Notfallausrüstung (Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste etc.). Auch die Fahrzeugpapiere werden dabei regelmäßig begutachtet, einschließlich gültigen TÜV (HU und AU). Sämtliche dahin gehende Maßnahmen sind rechtmäßig und die Polizei darf nicht daran gehindert werden.
Bei der Überprüfung des Fahrzeugführers wird im Regelfall der Führerschein überprüft. Zudem werden die Beamten Fragen stellen, um insbesondere die Beeinflussung von berauschenden Mitteln wie Alkohol oder Drogen zu testen. Ebenso darf die Polizei den Betroffenen auffordern, das Fahrzeug zu verlassen.
Sie müssen also den Verkehrspolizisten Fahrzeugpapiere und Führerschein aushändigen. Hierbei besteht auch eine Mitführpflicht, – andernfalls können Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen, wie folgende Tabelle zeigt:
Bußgelder bei Fehlverhalten während einer Verkehrskontrolle
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Führerschein nicht dabei | 10 Euro | 0 | Nein |
Fahrzeugschein nicht dabei | 10 Euro | 0 | Nein |
Verbandskasten fehlt oder abgelaufen | 5 Euro | 0 | Nein |
Kein Warndreieck vorhanden | 15 Euro | 0 | Nein |
Keine Warnweste vorhanden | 15 Euro | 0 | Nein |
Zeichen oder Haltegebot der Beamten nicht befolgt | 70 Euro | 1 | Nein |
Muss ich auf Fragen bei einer Verkehrskontrolle antworten?
Zur Überprüfung der Verfassung des Fahrzeugführers versuchen die Verkehrspolizisten oftmals eine Konversation. Eine der dabei zu Beginn am häufigsten gestellten Fragen lautet „Wo kommen Sie her?“. Weder auf diese noch auf weitere Fragen müssen Sie eine Antwort geben. Möchten Sie antworten, dann müssen Sie hierbei auch nicht die Wahrheit sagen. Eine Lüge auf Fragen wie:
- „Haben Sie Alkohol getrunken?“
- „Wissen Sie, warum wir Sie aufgehalten haben?“
- „Haben Sie in letzter Zeit Drogen konsumiert?“
- „Hatten Sie schon einmal mit der Polizei zu tun?“
ist weder strafrechtlich relevant noch eine Ordnungswidrigkeit.
Doch sicherlich ist es nicht einfach, die Aussage in einer solchen Situation einfach zu verweigern. Es wird auch nur dafür sorgen, dass die Polizeibeamten akribischer ans Werk gehen. Eine Möglichkeit dabei ist, mit einer ausweichenden Gegenfrage oder einer kurzen, saloppen Antwort zu reagieren.
Auf die Frage „Wissen Sie, warum wir Sie aufgehalten haben?“ können Sie etwa mit der Gegenfrage „Warum fragen Sie? Wird mir etwas vorgeworfen?“ reagieren. Auf die Frage, ob Sie Alkohol getrunken haben können Sie etwa mit „Ich trinke nie Alkohol, wenn ich fahre. Gibt es einen bestimmten Grund, warum Sie mich aufgehalten haben?“ antworten. Bleiben Sie freundlich, aber bestimmt.
Ein aggressives oder beleidigendes Auftreten ist unter keinen Umständen hilfreich. Bleiben Sie also stets ruhig, friedlich und gelassen.
Muss ich bei einer Verkehrskontrolle einem Alkoholtest oder Drogentest zustimmen?
Ein Alkoholtest (Atemalkoholtest, umgangssprachlich: Blasen) oder ein Drogenschnelltest (z. B. Wischtest) ist bei einer Verkehrskontrolle stets freiwillig. Sie haben das Recht, derartige Tests zu verweigern.
Doch Vorsicht, es gibt hierbei eine Ausnahme. Gibt es einen begründeten Anfangsverdacht, dass Sie Alkohol oder Drogen konsumiert haben, kann ein Test angeordnet werden. Auffälligkeiten im Sprechen, eine Alkoholfahne oder stark erweiterte Pupillen rechtfertigen bereits einen solchen Anfangsverdacht.
Wird der Schnelltest an Ort und Stelle verweigert, wird dann meist ein Bluttest im nächstgelegenen Krankenhaus angeordnet. Doch auch ein Urintest oder Schweißtest auf der Polizeidienststelle ist bei einem Drogenverdacht möglich.
Dabei handelt es sich um einen schweren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Deshalb müssen die in § 81a StPO genannten Anforderungen erfüllt sein. Grundsätzlich bedarf es dabei einer Anordnung durch einen Richter oder einer Gefahr im Verzug.
Einmal Nase berühren: Motorik-Tests bei Polizeikontrolle?
Aufforderungen wie „Laufen Sie entlang einer Linie!“ oder „Berühren Sie Ihre Nase!“, brauchen Sie unter keinen Umständen nachzukommen. Sollte ein besonders eifriger Verkehrspolizist so etwas von Ihnen verlangen, widersprechen Sie dem deutlich.
Darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle mein Fahrzeug durchsuchen?
Das Innere des Fahrzeugs ist tabu für die Polizeibeamten. Ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss dürfen die Beamten weder die Fahrzeuginsassen abtasten noch in den Kofferraum blicken und auch keine Taschen oder Mobiltelefone durchsuchen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: etwa in Verdachtsmomenten oder bei Schleierfahndungen in Grenzregionen.
Haben die Verkehrspolizisten keinen Beschluss, dürfen sie Fahrzeug, Insassen, Taschen usw. nur bei Gefahr im Verzug durchsuchen.
Bei Schleierfahndungen etwa an der deutsch-tschechischen oder deutsch-holländischen Grenze kommt es oft vor, dass ganze Fahrzeuge gefilzt werden. Rechtlich darf zwar auch in Grenzgebieten durch die Schleierfahndung keine willkürliche Durchsuchung stattfinden, praktisch wird es jedoch meist anders gehandhabt. Eine erhöhte Gefahrenlage rechtfertigt eine vollständige Durchsuchung. Bereits Eindrücke der Polizeibeamten (z. B. wahrgenommene Nervosität) reichen dafür aus.
Lesen Sie dazu auch unseren Artikel:
Was muss man bei einer Fahrzeugdurchsuchung auf Drogen beachten?
Rechte und Pflichten bei einer Verkehrskontrolle
Pflichten bei einer Verkehrskontrolle zusammengefasst
- Sie müssen unter Einhaltung Ihrer Sorgfaltspflicht anhalten.
- Ihr Fahrzeug darf dabei von außen begutachtet werden (z. B. Beleuchtung, Reifen, HU-Plakette).
- Die Beladung sowie Beladungssicherheit dürfen bei Transporten begutachtet werden.
- Sie müssen Fahrzeugpapiere sowie Führerschein mitführen und aushändigen.
- Auf Anweisung müssen Sie aus dem Fahrzeug aussteigen.
- Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste müssen auf Nachfrage vorgezeigt werden.
Rechte bei einer Verkehrskontrolle zusammengefasst
- Sie brauchen keinerlei Angaben machen.
- Eine Lüge auf eine Frage eines Polizeibeamten hat keine strafrechtlichen Konsequenzen.
- Drogenschnelltests oder Alkoholtests können Sie verweigern.
- Sie müssen keinen Personalausweis mitführen oder vorzeigen.
- Eine Durchsuchung (Pkw, Taschen, Smartphone etc.) brauchen Sie nicht hinzunehmen, es sei denn, es liegt ein konkreter Verdacht oder ein richterlicher Beschluss vor.
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Gerade im Bezug auf Drogen und Alkohol können nach einer Verkehrskontrolle schwerwiegende Konsequenzen auf einen zukommen. Neben Fahrverboten oder dem Entzug der Fahrerlaubnis kommen oft auch strafrechtliche Konsequenzen auf einen zu.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.
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