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Strafe für Handy am Steuer

Telefonieren am Steuer im Auto

Strafen nach dem Bußgeldkatalog bei Handy am Steuer

Bereits seit dem Jahr 2004 ist das Telefonieren während der Fahrt in Deutschland verboten. Grund ist die eingeschränkte Konzentration auf das Verkehrsgeschehen während der Handynutzung. Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und sogar einem Fahrverbot rechnen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wann mit welchen Sanktionen für einen Verstoß gegen das Handyverbot zu rechnen ist. Darüber hinaus beantworten wir Fragen zur Nutzung des Smartphone als Navigationsgerät sowie zur Rechtslage bei telefonierenden Fahrradfahrern und der Benutzung des Handys an einer roten Ampel.



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Warum ist das Telefonieren am Steuer nicht erlaubt?

Verschiedene Studien haben belegt, dass bei einer Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer die Konzentration des Fahrers auf den Straßenverkehr erheblich herabgesenkt ist. Sie ist vergleichbar mit einem betrunkenen Fahrer, der einen Blutalkoholwert von 0,8 Promille hat. Die Gefahr eines Unfalls durch die Ablenkung gilt nicht nur für das Telefonieren am Steuer, sondern auch für die Bedienung eines Tablets und ähnliche Nutzungen.

Deshalb hat sich der Gesetzgeber für ein Verbot der Nutzung von elektronischen Geräten am Lenkrad eines Fahrzeugs entschieden. Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern sowie Punkten beim Kraftfahrtbundesamt und in manchen Fällen mit einem befristeten Fahrverbot bestraft.




Telefonieren am Steuer: Wann erlaubt und wann verboten?

Nach aktueller Rechtslage ist das Telefonieren am Steuer eines Fahrzeugs nur erlaubt, wenn das Fahrzeug steht und auch der Motor komplett abgeschaltet ist. Das bloße Anhalten reicht nicht aus.

Das gilt auch für moderne Kfz mit Start-Stopp-Automatik. Auch bei ihnen muss nach der Rechtsprechung der Motor komplett abgeschaltet werden, da sonst das Auto durch Betätigen des Gaspedals jederzeit wieder in Bewegung gesetzt werden kann.

Wer gegen das Verbot der Handynutzung am Steuer verstößt, begeht vorsätzlich eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Der Bußgeldkatalog verbietet die Nutzung elektronischer Geräte während des Fahrens. Erlaubt ist nur die Nutzung einer Freisprechanlage für das Telefonieren.

Das Handyverbot während des Fahrens umfasst neben dem Telefonieren auch:

  • das Tippen von Nachrichten auf dem Smartphone oder Tablet,
  • das Lesen von SMS oder sonstiger Nachrichten (WhatsApp, Telegram etc.),
  • das Filmen und Fotografien (z. B. „Selfies“)
  • die Eingabe des Fahrziels mit der Hand während der Fahrt bei der Nutzung als Navigationsgerät sowie
  • das Ablehnen von eingehenden Anrufen durch Tippen auf dem Gerät.

Im eigenen Interesse sollte man darauf achten, dass elektronische Geräte während der Fahrt nicht frei im Auto herumliegen, z. B. auf dem Beifahrersitz. Im Fall einer scharfen Bremsung kann es sich schnell zu einem gefährlichen Geschoss entwickeln.




Handyverstoß auch an der roten Ampel?

Wie wir weiter oben bereits erläutert haben, darf grundsätzlich nur bei ausgeschaltetem Motor im Auto telefoniert werden. Das gilt auch beim Halten an einer roten Ampel. Das Kfz muss vollständig abgeschaltet sein. Aufgrund der meist nur kurzen Wartezeit sollte daher auf das Telefonieren an einer roten Ampel verzichtet werden.

Bei Fahrradfahrern reicht das Anhalten an der roten Ampel, da sie nicht motorisiert sind.




Handy beim Autofahren in der Hand gehalten – Droht ein Bußgeld?

Seit einer Änderung von § 23 StVO im Jahr 2017 ist klargestellt: Man darf das Gerät beim Fahren nicht in der Hand halten, auch wenn man nicht damit telefoniert. Grund für die Gesetzesänderung war ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2016.

Das kurze Aufheben eines heruntergefallenen Mobiltelefons durch einen Autofahrer mit der Hand oder das Verlagern an einen anderen Standort im Kfz ist dagegen nach Urteilen von Oberlandesgerichten kein Verstoß gegen die StVO.




Handy am Steuer als Navigationsgerät nutzen: Ist das verboten?

Das Handy darf nur dann als Navigationsgerät genutzt werden, wenn es im Fahrzeug fest in einer Halterung verankert ist und es vor dem Fahrtbeginn eingestellt wurde. Das Eingeben von Daten während der Fahrt mit der Hand ist nicht erlaubt.




Darf ich das Handy auf dem Fahrrad benutzen?

Auch für Fahrradfahrer gilt das Handyverbot im Straßenverkehr, wenn sie das Rad bewegen. Sobald sie anhalten, ohne andere Verkehrsteilnehmer dabei zu gefährden, ist das Telefonieren erlaubt. Zulässig sind auch In-Ear-Kopfhörer, wobei darauf zu achten ist, dass die Lautstärke nicht zu hoch eingestellt ist. Andernfalls könnten wichtige akustische Signale überhört werden.

Wer als Radfahrer bei der illegalen Nutzung eines Handys im Straßenverkehr erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von 55 Euro rechnen.




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Welche Sanktionen fürs Telefonieren am Steuer?

Im Jahr 2017 wurden die Sanktionen für Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer deutlich erhöht.

In der folgenden Tabelle sehen Sie, womit Sie nach dem aktuellen Bußgeldkatalog rechnen müssen, wenn Sie mit einem Handy am Steuer erwischt werden:


Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Handy am Steuer eines Kraftfahrzeugs benutzt 100 Euro 1 kein Fahrverbot
Handy am Steuer mit Gefährdung 150 Euro 2 1 Monat
Handy am Steuer mit Sachbeschädigung 200 Euro 2 1 Monat
Handy auf dem Fahrrad benutzt 55 Euro keine Punkte kein Fahrverbot

Bei Wiederholungstätern kann auch ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung aufgrund der verbotenen Handynutzung ein Fahrverbot verhängt werden. Rechtsgrundlage ist § 25 StVG, der eine grobe und beharrliche Pflichtverletzung unter besondere Strafe stellt. Grundsätzlich können Fahrverbote bis zur Dauer von drei Monaten ausgesprochen werden. Wiederholungstäter müssen zudem mit 150 Euro Bußgeld und zwei Punkten rechnen.




Welche Konsequenzen drohen, wenn ein Handyverstoß geblitzt wird?

Häufig werden Handyverstöße beim „Blitzen“ wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt. In diesem Fall werden die Sanktionen für den Fahrer zusammengefasst. Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • die höhere Strafe ist komplett zu zahlen
  • die mildere Strafe wird um die Hälfte reduziert
  • die Nebenstrafen werden addiert.

Zum besseren Verständnis dazu ein Beispiel:

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 45 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft und einer gleichzeitigen illegalen Nutzung des Telefons kommen folgende Strafen zusammen:

  • Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitung: 320 Euro
  • Bußgeld für Handynutzung: 50 Euro (Hälfte von 100 Euro)

Zusammen sind damit 370 Euro zu zahlen.

Die Nebenstrafen (Punkte im Fahreignungsregister und Fahrverbote) werden addiert:

  • Punkte für die Geschwindigkeitsüberschreitung: 2
  • Punkte für die verbotene Handybenutzung: 1

Zusammen ergibt das 3 Punkte in Flensburg. Hinzu kommt das Fahrverbot von einem Monat, das für die Geschwindigkeitsüberschreitung in dieser Höhe vorgesehen ist.

Insgesamt erhält der Autofahrer für die Benutzung des Telefons am Steuer während der Fahrt demzufolge ein Bußgeld von 370 Euro, 3 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.




Handy am Steuer: Welche Strafe droht in der Probezeit?

Die Strafe selbst ist nicht höher als für andere Verkehrsteilnehmer. Es drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.

Da Fahranfänger aber unter besonderer Beobachtung stehen und der Führerschein zunächst nur für zwei Jahre auf Probe vergeben wird, sollte man Verkehrsverstöße gerade in dieser Zeit vermeiden. Wird man dennoch bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt, ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nach sogenannten A-Verstößen und B-Verstößen zu unterschieden.

Ein A-Verstoß gilt als schwerwiegend, z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrerflucht oder Alkohol am Steuer. Ein Nutzung des Handys am Steuer gilt ebenfalls als A-Verstoß und hat damit Einfluss auf die Probezeit. Es muss mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und der Verpflichtung zu einem Aufbauseminar gerechnet werden.

Sollte nach der Verlängerung der Probezeit bei einem Fahranfänger erneut ein Handyverstoß festgestellt werden, dann kann unter Umständen die Fahrerlaubnis entzogen werden.




Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer - Soll ich Einspruch einlegen?

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Deshalb lohnt sich oft ein Einspruch. Ob das Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid erfolgversprechend ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Neben einem hohen Bußgeld und den Punkten in Flensburg kann vor allem ein Fahrverbot für Betroffene schmerzhaft sein, wenn man auf das Auto angewiesen ist. Hier sollten man einen Einspruch von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen. Ebenso wenn man im Zusammenhang mit einem Handyverstoß geblitzt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Umwandlung eines Fahrverbots in ein erhöhtes Bußgeld möglich. Im Fall von Wiederholungstätern ist ein Einspruch allerdings nur selten von Erfolg gekrönt.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, den Sie für fehlerhaft halten und deshalb Einspruch einlegen wollen, dann können Sie sich gern an Dr. Brauer Rechtsanwälte wenden. Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und vertritt bundesweit Mandanten auf diesem Rechtsgebiet. Kanzleistandorte finden Sie in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin. Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht per WhatsApp oder E-Mail, rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie immer kostenlos und unverbindlich.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

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Strafe für Handy am Steuer Zuletzt aktualisiert: 01.09.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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