E-Scooter gehören inzwischen zum Straßenbild, unterliegen jedoch zahlreichen verkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Vorschriften, die vielen Nutzern nicht bekannt sind.
Für private E-Scooter besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherungs- und Kennzeichnungspflicht. Ohne gültigen Versicherungsschutz darf der E-Scooter nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Wer mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen oder ohne Haftpflichtversicherung unterwegs ist, muss mit einem Strafverfahren nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) rechnen.
Wird gegen Sie wegen eines nicht versicherten E-Scooters ermittelt, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen und frühzeitig einen im Strafrecht und Verkehrsstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren.
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- E-Scooter im Straßenverkehr – neue Herausforderungen und rechtliche Risiken
- Welche Pflichten gelten für E-Scooter? Versicherung, Kennzeichen und weitere Vorschriften
- E-Scooter-Kennzeichen abgelaufen – welche Strafe droht?
- Gibt es einen Unterschied zwischen einem abgelaufenen Kennzeichen und einer fehlenden Versicherung?
- Unfall mit einem nicht versicherten E-Scooter – wer zahlt den Schaden?
- Zahlt meine private Haftpflichtversicherung bei einem Unfall mit einem nicht versicherten E-Scooter?
- Darf ich nach einer Polizeikontrolle ohne Versicherung mit dem E-Scooter weiterfahren?
- Kann ich meinen Autoführerschein verlieren, obwohl ich für einen E-Scooter keinen Führerschein brauche?
- Ermittlungsverfahren wegen fehlender E-Scooter-Versicherung – wie sollten Sie sich verhalten?
- Wie kann ein Strafverteidiger bei einem Verfahren wegen eines nicht versicherten E-Scooters helfen?
- Kontakt zum Anwalt bei Ermittlungen wegen eines nicht versicherten E-Scooters
E-Scooter im Straßenverkehr – neue Herausforderungen und rechtliche Risiken
E-Scooter, Elektrofahrräder, Pedelecs und andere vergleichsweise neue Fahrzeugarten sind aus dem heutigen Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken. Für die einen bedeuten sie eine erhebliche Erleichterung im Alltag, für die anderen stellen sie ein großes Ärgernis dar. Dass dadurch Konflikte und rechtliche Probleme entstehen, überrascht daher kaum.
Bei den in diesem Beitrag behandelten E-Scootern handelt es sich um Tretroller mit elektrischem Antrieb. Sie sind in Deutschland seit dem 15. Juni 2019 für den Straßenverkehr zugelassen.
Welche Pflichten gelten für E-Scooter? Versicherung, Kennzeichen und weitere Vorschriften
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und dürfen daher nur mit einer gültigen Haftpflichtversicherung sowie einem gültigen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Die Versicherungsplakette muss gut sichtbar am E-Scooter angebracht sein. Sie wechselt jährlich ihre Farbe und ist entweder blau, grün oder schwarz. Dadurch lässt sich auf einen Blick erkennen, ob ein aktueller Versicherungsschutz besteht. Die Versicherungssaison beginnt jeweils am 1. März und endet am 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres.
Selbstverständlich gilt die Versicherungspflicht grundsätzlich auch für die zahlreichen Miet-E-Scooter, die im öffentlichen Raum bereitstehen und per App genutzt werden können. Hier kann jedoch regelmäßig davon ausgegangen werden, dass sich das jeweilige Anbieterunternehmen um den erforderlichen Versicherungsschutz gekümmert hat. Strafrechtlich relevant ist daher vor allem die Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht privater E-Scooter.
Außerdem müssen Fahrer eines E-Scooters mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist hingegen nicht erforderlich. Auch eine behördliche Zulassung ist für E-Scooter nicht vorgesehen.
Darüber hinaus stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, mit einem E-Scooter auf einem Gehweg oder in einer Fußgängerzone zu fahren, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist. Auch das häufig zu beobachtende Fahren zu zweit auf einem E-Scooter ist verboten. Ebenso kann das nicht ordnungsgemäße Abstellen eines E-Scooters ein Bußgeld nach sich ziehen.
Ebenfalls droht ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, da E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Deshalb gelten für sie grundsätzlich dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Wer alkoholisiert mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss daher nicht nur mit strafrechtlichen Konsequenzen, sondern unter Umständen auch mit einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
E-Scooter-Kennzeichen abgelaufen – welche Strafe droht?
Wer mit einem E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar. Die Strafbarkeit ergibt sich aus § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG).
Besonders häufig sind Fälle, in denen Betroffene vergessen haben, den Versicherungsschutz rechtzeitig zu erneuern, oder nach dem Kauf eines E-Scooters überhaupt keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Wichtig ist dabei: Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe.
Verstöße gegen § 6 PflVG können mit einer Geldstrafe, Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Wie hoch die Strafe im Einzelfall ausfällt, hängt von den konkreten Umständen ab. Berücksichtigt werden können insbesondere die Art und Dauer der Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr, einschlägige Vorstrafen oder Voreintragungen sowie die Frage, ob der Verstoß mit einem Verkehrsunfall oder weiteren Straftaten in Zusammenhang steht.
Gibt es einen Unterschied zwischen einem abgelaufenen Kennzeichen und einer fehlenden Versicherung?
In der Praxis wird häufig nicht zwischen einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen und einer vollständig fehlenden Haftpflichtversicherung unterschieden. Tatsächlich beruhen beide Konstellationen meist darauf, dass kein wirksamer Versicherungsschutz für den E-Scooter besteht.
Ob der Versicherungsschutz lediglich versehentlich nicht verlängert wurde oder überhaupt nie eine Versicherung abgeschlossen wurde, kann allerdings bei der strafrechtlichen Bewertung und insbesondere bei der Strafzumessung eine Rolle spielen. Maßgeblich sind stets die Umstände des Einzelfalls.
Unfall mit einem nicht versicherten E-Scooter – wer zahlt den Schaden?
Kommt es mit einem ordnungsgemäß haftpflichtversicherten E-Scooter zu einem Unfall, übernimmt die Haftpflichtversicherung im Regelfall die Schäden, die Dritten entstanden sind. Eigene Schäden müssen Sie hingegen grundsätzlich selbst tragen. Hier kann sich – je nach Wert des E-Scooters – der Abschluss einer Teilkaskoversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung lohnen.
Besteht für den E-Scooter kein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz, müssen Sie für verursachte Schäden in der Regel selbst aufkommen. Die private Haftpflichtversicherung greift in diesen Fällen grundsätzlich nicht ein, da sie Schäden durch versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge regelmäßig nicht abdeckt.
Zahlt meine private Haftpflichtversicherung bei einem Unfall mit einem nicht versicherten E-Scooter?
In den meisten Fällen nein. Schäden, die mit einem versicherungspflichtigen Kraftfahrzeug verursacht werden, sind von der privaten Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht umfasst. Aus diesem Grund besteht für E-Scooter eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer eigenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Kommt es mit einem nicht versicherten E-Scooter zu einem Unfall, müssen Betroffene häufig für die entstandenen Schäden selbst aufkommen. Je nach Schadenshöhe kann dies erhebliche finanzielle Folgen haben.
Darf ich nach einer Polizeikontrolle ohne Versicherung mit dem E-Scooter weiterfahren?
Nein. Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass für den E-Scooter kein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz besteht, darf das Fahrzeug grundsätzlich nicht weiter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Andernfalls würde der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz fortgesetzt werden.
Erst nachdem wieder ein gültiger Versicherungsschutz besteht und das entsprechende Versicherungskennzeichen angebracht wurde, darf der E-Scooter erneut im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
Kann ich meinen Autoführerschein verlieren, obwohl ich für einen E-Scooter keinen Führerschein brauche?
Für das Führen eines E-Scooters ist zwar keine Fahrerlaubnis erforderlich. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich Verstöße mit einem E-Scooter nicht auf den Autoführerschein auswirken können.
Insbesondere bei Alkoholfahrten, Drogenfahrten oder anderen schwerwiegenden Verkehrsdelikten können neben einem Strafverfahren auch Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde folgen. Je nach Einzelfall kommen ein Fahrverbot, der Entzug der Fahrerlaubnis oder die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) in Betracht. Ein bloßer Verstoß gegen die Versicherungspflicht führt hingegen regelmäßig nicht allein zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Ermittlungsverfahren wegen fehlender E-Scooter-Versicherung – wie sollten Sie sich verhalten?
Wurde bei einer Verkehrskontrolle ein fehlender Versicherungsschutz festgestellt, haben Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten oder auf anderem Weg Kenntnis von einem gegen Sie laufenden Ermittlungsverfahren erlangt, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren.
Als Beschuldigter müssen Sie keine Angaben zur Sache machen. Ihnen steht ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zu, von dem Sie unbedingt Gebrauch machen sollten. Auch wenn der Sachverhalt auf den ersten Blick eindeutig erscheint, sollten Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Aussage gegenüber Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden machen. Unbedachte Äußerungen können die spätere Verteidigung erheblich erschweren.
Sinnvoll ist es, frühzeitig einen im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann nach Akteneinsicht die Beweislage rechtlich bewerten und gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln. Zudem übernimmt er die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und verhindert so, dass Sie sich durch vorschnelle Aussagen unbeabsichtigt selbst belasten.
Wie kann ein Strafverteidiger bei einem Verfahren wegen eines nicht versicherten E-Scooters helfen?
Im Strafrecht kommt es häufig auf jedes Detail an. Ob tatsächlich eine Strafbarkeit vorliegt und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, kann in der Regel nur ein im Strafrecht und Verkehrsstrafrecht erfahrener Rechtsanwalt zuverlässig beurteilen.
Der Rechtsanwalt wird zunächst Akteneinsicht beantragen, um zu prüfen, welche konkreten Vorwürfe gegen Sie erhoben werden und welche Beweismittel den Ermittlungsbehörden vorliegen. Auf dieser Grundlage entwickelt er gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist.
In vielen Verfahren bestehen gute Möglichkeiten, eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen oder zumindest auf eine möglichst milde Sanktion hinzuwirken.
Kontakt zum Anwalt bei Ermittlungen wegen eines nicht versicherten E-Scooters
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und seit vielen Jahren als Strafverteidiger auch im Verkehrsstrafrecht tätig.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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