Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt, gehört oft zu den unangenehmen Nebenfolgen eines Verstoßes gegen die Regeln im Straßenverkehr.
Vor allem bei Alkohol am Steuer sowie einer Drogenfahrt wird sie angeordnet, ebenso beim Erreichen von 8 Punkten in Flensburg.
Viele Betroffene fragen sich deshalb: Sollte man wegen einer MPU einen Anwalt einschalten? Ehrlicherweise muss man sagen, dass hier die Möglichkeiten sehr begrenzt sind, weil es gegen eine MPU-Anordnung keine Klagemöglichkeit gibt.
Deshalb ist es um so wichtiger, dass ein Anwalt eingeschaltet wird, bevor es überhaupt zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur Anordnung einer MPU kommt. Danach ist es in den allermeisten Fällen zu spät.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Eine „Begutachtung der Fahreignung“ – so die offizielle Bezeichnung der MPU – wird immer dann angeordnet, wenn begründete Zweifel an der Fahreignung bestehen. Dazu zählen:
- Alkohol am Steuer (ab 1,1 Promille möglich, ab 1,6 zwingend, auch für Fahrradfahrer)
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- Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurden, z. B. Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
Das Problem: Die Anordnung einer MPU kommt oft überraschend, weil im Straf- oder Bußgeldverfahren davon bisher noch keine Rede war. Es handelt sich rechtlich gesehen um eine Verwaltungsentscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis, die durch eine MPU vorbereitet werden soll, also eine Vorbereitungshandlung. Das ist auch der Grund, weshalb man gegen eine MPU allein nicht klagen kann.
Zudem hat der Gesetzgeber für das Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis und zur Wiedererteilung im Straßenverkehrsgesetz und in der Fahrerlaubnis-Verordnung klare Regeln aufgestellt. Dazu gehört in vielen Fällen die Anordnung einer MPU. Der Ermessensspielraum der Behörden ist deshalb gering.
Was passiert bei einer MPU?
Eine MPU gliedert sich in mehrere Abschnitte. Insgesamt dauert sie ca. 3 bis 4 Stunden.
Es findet eine medizinische Untersuchung statt, bei der es im Fall von Alkohol oder Drogen am Steuer um die Abstinenz geht, die mit Leberwerten bzw. Urin- oder Haarproben nachgewiesen wird. Zusätzlich sollte man bereits im Vorfeld einer MPU Abstinenznachweise erbringen.
Daneben sind mehrere Leistungstests zu absolvieren, bei dem die Wahrnehmungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit überprüft werden. Anders als der umgangssprachliche Begriff „Idiotentest“ vermuten lässt, handelt es sich aber nicht um einen Intelligenztest.
Schließlich gibt es noch ein Gespräch mit einem Psychologen von mindestens einer Stunde, das von nicht ausreichend vorbereiteten Betroffenen leider oft unterschätzt wird und häufig die Ursache des Scheiterns bei der ersten MPU darstellt.
Die hier gestellten Fragen sind nicht zu unterschätzen. Sie betreffen vor allem den Umgang mit den Verstößen (z. B. das Trinkverhalten) und die Änderung der Einstellung des Betroffenen dazu. Der Gutachter muss den Eindruck gewinnen, dass der Betroffene ein Problembewusstsein für sein Fehlverhalten in der Vergangenheit entwickelt hat. Der Psychologe erstellt das MPU-Gutachten. Das Gespräch mit ihm ist deshalb das Kernstück der MPU.
Eine optimale Vorbereitung auf die MPU ist wichtig, die möglichst früh einsetzen sollte. Es gibt zahlreiche Angebote von MPU-Vorbereitungskursen, von denen aber leider eine ganze Reihe nicht zu empfehlen ist, weil sie unseriös sind. Hier sollte Zeit in die Auswahl der richtigen Vorbereitung gesteckt werden, zumal die Kosten durchaus über 1.000 Euro betragen können – wohlgemerkt zusätzlich zu den Kosten der eigentlichen MPU.
Für die MPU selbst gibt es bundeseinheitliche Gebühren, die allerdings je nach der durch die Fahrerlaubnisbehörde formulierten Begutachtungsfrage (Alkohol, zu viele Punkte in Flensburg usw.) zwischen 350 und 750 Euro schwanken. Es ist durchschnittlich mit rund 500 Euro zu rechnen, sofern keine umfangreichen zusätzlichen Tests wie etwa ein Drogenscreening durchgeführt werden müssen.
Kann man gegen eine MPU klagen?
Gegen die Anordnung einer MPU an sich kann man leider nicht klagen. Es gibt dafür keinen Rechtsbehelf, weil die Absolvierung einer MPU formal „freiwillig“ ist, denn man kann sie theoretisch auch ablehnen und in der Folge auf die Fahrerlaubnis verzichten. In der Praxis ist das natürlich selten eine Lösung.
Klagen kann man gegen die Verweigerung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Dazu bedarf es aber einer sehr guten Argumentation. Eher unwahrscheinlich ist auch die Klage gegen eine nicht bestandene MPU. Hier hat man nur Erfolgschancen, wenn man nachweisen kann, dass durch den Gutachter gegen wissenschaftliche Standards verstoßen wurde, was selten der Fall ist.
Welche Fristen gilt es einzuhalten?
Grundsätzlich geht die Initiative zu einer MPU von der Fahrerlaubnisbehörde aus. Für den Betroffenen selbst ist die Entziehung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis der entscheidende Akt.
Bei der Entziehung des Führerscheins besteht eine Einspruchsfrist von einem Monat nach Erhalt des Bescheides.
Eine bereits rechtskräftig entzogene Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf der vom Gericht oder der Behörde angeordneten Sperrfrist (mindestens sechs Monate) wiedererteilt werden. Drei Monate vor Ablauf kann man aber bereits den Antrag dafür stellen. Es ist immer sinnvoll, die Sperrfrist bereits für die Vorbereitung auf die zu erwartende MPU zu nutzen, um nicht unnötig Zeit zu verlieren.
Die Nutzung der Sperrfrist ist nicht zuletzt auch deshalb sinnvoll, weil die MPU nur in ca. 60 Prozent der Fälle gleich beim ersten Mal erfolgreich absolviert wird. Bei Nichtbestehen muss übrigens die Fahrerlaubnisbehörde nicht informiert werden. Die Entscheidung, was mit dem MPU-Gutachten passiert, obliegt allein dem Betroffenen. Erfolgt keine Information, dann hat die MPU für die Behörde nicht stattgefunden, und sie kann keine negativen Rückschlüsse zulasten des Betroffenen ziehen.
Kann man eine MPU durch einen Führerschein in einem anderen EU-Staat umgehen?
Davon ist abzuraten, weil solche in Umgehungsabsicht gemachte Führerscheine in Deutschland oft nicht gültig sind. So gilt z. B. auch für im EU-Ausland gemachte Führerscheine die deutsche Sperrfrist für die Wiedererteilung. Andernfalls ist die Fahrerlaubnis ungültig.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Artikel „Trotz EU-Führerschein: Fahren ohne Fahrerlaubnis“.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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