Immer noch ist in Deutschland die Ansicht verbreitet, man könne nach einem Entzug der Fahrerlaubnis die Hürden für die Wiedererlangung umgehen, indem man einfach in einem anderen EU-Staat einen Führerschein erwirbt.
Die Rede ist vom sogenannten Führerscheintourismus, vor allem in Polen und Tschechien. Die Idee dahinter, möglichst Aufwand und höhere Kosten zu sparen, ist verständlich, trotzdem ist dieses Vorgehen aus mehreren Gründen nicht zu empfehlen.
Grundsätzlich erkennen die EU-Mitgliedsstaaten seit 1999 ihre jeweiligen Führerscheine untereinander an. Die Regelung gilt darüber hinaus auch für die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums Island, Norwegen und Liechtenstein.
Doch sind an die Anerkennung gewisse Bedingungen geknüpft, die sich in der Praxis nicht ohne weiteres erfüllen lassen. Viele dieser Führerscheine aus dem EU-Ausland sind deshalb in Deutschland ungültig. Wer sie dennoch benutzt, der begeht eine Straftat, das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und muss mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen einem Verkehrsdelikt?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte für Verkehrsstrafrecht
Schnelle Hilfe - deutschlandweit
Kostenlose Ersteinschätzung
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Wann werden im EU-Ausland erworbene Führerscheine in Deutschland nicht anerkannt?
Die Anerkennung von Führerscheinen, die im EU-Ausland und den drei EWR-Staaten erworben wurden, regelt in Deutschland § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dort sind auch die Voraussetzungen aufgeführt, nach denen ein EU-Führerschein in Deutschland ungültig ist.
Das kann der Fall sein,
- wenn man im EU-Ausland einen Führerschein erwirbt und zu diesem Zeitpunkt bereits im Besitz eines gültigen deutschen Führerscheins ist (doppelte Fahrerlaubnis);
- wenn man einen gefälschten EU-Führerschein in Deutschland gegen einen deutschen Führerschein umtauscht – dann sind beide ungültig;
- wenn man die Sperrfrist in Deutschland missachtet, indem man den neuen EU-Führerschein bereits erwirbt, während die im Inland nach dem Entzug der Fahrerlaubnis verhängte Sperrfrist zum Neuerwerb noch nicht abgelaufen ist (Wenn ein EU-Führerschein vor Ablauf der deutschen Sperrfrist erworben wurde, ist er ungültig!);
- wenn die 185-Tage-Regel nicht eingehalten wurde, nach der man in dem EU-Staat, in dem der Führerschein neu erworben wurde, mindestens 185 Tage einen ordentlichen Wohnsitz unterhalten haben muss (Ein Briefkasten reicht hierfür nicht aus!)
Positiv kann sich im zuletzt genannten Fall auswirken, dass die Behörden im EU-Ausland auf Anfragen von deutscher Seite zum Wohnsitz häufig nur zurückhaltend reagieren und oft mitteilen, dass sie zu den konkreten Umständen des Lebensmittelpunktes in ihrem Land nichts sagen können. Diese Auskunft reicht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht für den Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland aus.
Wird allerdings in dem Führerschein eines EU-Mitgliedsstaates als Wohnsitz eine Adresse in Deutschland angegeben und nicht in dem Austellerstaat, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das Dokument in Deutschland nicht anerkannt wird.
Zu beachten ist auch: Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde kann die Teilnahme am Straßenverkehr im Inland mit einer EU-Fahrerlaubnis von Auflagen oder Weisungen abhängig machen. Dazu gehört auch die Anordnung einer MPU, dem sogenannten „Idiotentest“, die mit dem Erwerb eines Führerscheins im EU-Ausland eigentlich umgangen werden soll.
Mit welcher Strafe muss man beim Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen?
Ein Verstoß gegen § 21 StVG kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Im Fall von Fahrlässigkeit kann die Strafe gemildert werden. Sie beträgt dann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.
Ersttäter müssen meistens mit einer Geldstrafe von ca. einem Monatsgehalt rechnen. Gegen Wiederholungstäter kann auch eine Haftstrafe verhängt werden.
Was tun bei einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis trotz eines EU-Führerscheins?
Ich kann aufgrund meiner anwaltlichen Erfahrung von der Nutzung von Angeboten zum Erwerb eines Führerscheins im Ausland zur Umgehung der Hürden in Deutschland nur abraten. Bedenken Sie bitte, dass im Fall einer Nichtanerkennung Ihre Ausgaben am Ende höher sein werden als im Fall einer legalen Neuerwerbung der Fahrerlaubnis im eigenen Land, auch wenn das mehr Geld kostet und – vor allem durch die MPU – einen höheren Aufwand erfordert.
Falls das Kind aber schon in den Brunnen gefallen ist und Sie eine Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein wegen eines ungültigen EU-Führerscheins erhalten haben, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt kontaktieren.
Ich vertrete Sie selbstverständlich gern in einem Strafverfahren. Als Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt für Verkehrsrecht kenne ich die Möglichkeiten, mit denen man die Höhe der Strafe mildern kann. Im besten Fall ist sogar Ihr ausländischer Führerschein in Deutschland gültig, weil die Behörden bei der Prüfung Fehler gemacht haben.
Kontaktieren Sie uns bei Bedarf unter der angegebenen Telefonnummer (gern über WhatsApp), dem Kontaktformular auf dieser Seite oder per E-Mail.
Zur kostenlosen Ersteinschätzung
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.