Bei Alkohol im Straßenverkehr unterscheidet man zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit. Bei relativer Fahruntüchtigkeit gilt eine Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit liegt eine Straftat vor. Zuviel Bier zum Feierabend kann also beim Fahren zu hohen Strafen führen.
Während bei einer Ordnungswidrigkeit Bußgelder, Punkte und Fahrverbote verhängt werden können, drohen bei einem Strafverfahren wegen Alkohol am Steuer hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis bzw. Fahrverbot und die Anordnung einer MPU.
Strafrechtlich Beschuldigte sollten beim Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt mit Alkohol keine Aussage tätigen und sofort Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen.
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Alkohol: Ab wann darf nicht mehr am Straßenverkehr teilgenommen werden?
Laut § 316 StGB wird eine Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss als Trunkenheitsfahrt strafrechtlich belangt, wenn der Täter "infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen". Aber was heißt das? Schließlich reagiert jeder unterschiedlich auf Alkohol.
Laut Gesetz ist primär nicht die individuelle Trinkfestigkeit, sondern die Blutalkoholkonzentration (BAK) entscheidend für die Fahrtüchtigkeit. Dafür gilt eine entsprechende Promillegrenze von Alkohol im Blut. Wer also alkoholisiert fährt und erwischt wird, der muss mit entsprechenden Strafen rechnen. Für Fahranfänger gilt in der Probezeit gilt eine Promillegrenze von 0,0 beim Fahren eines Kraftfahrzeugs.
Dabei wird zwischen "relativer Fahruntüchtigkeit" und "absoluter Fahruntüchtigkeit" unterschieden.
Relative Fahruntüchtigkeit
Ab 0,3 Promille kann bei dem Autofahrer eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. In diesem Zustand ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu führen, stellt eine Straftat dar, wenn sich der Alkoholeinfluss im Fahrverhalten bemerkbar macht. Als Verhaltensauffälligkeiten gelten:
- Fahren von Schlangenlinien;
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer;
- Verursachung eines Unfalles.
Unabhängig davon muss man mit einem Führerscheinentzug rechnen, wenn eine Untersuchung einen Promillewert von 0,5 ergibt, unabhängig ob man eine Gefahr am Steuer durch entsprechende Auffälligkeiten dargestellt hat.
Absolute Fahruntüchtigkeit
Ab 1,1 Promille wird von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen, auch ohne auffälliges Verhalten oder konkrete Gefahr. Eine Trunkenheitsfahrt bei absoluter Fahruntüchtigkeit stellt einen schweren Verstoß gegen § 316 StGB dar.
Welche konkreten Bußgelder und Strafen bei Trunkenheit im Verkehr gelten, haben wir in einer praktischen Tabelle zusammengefasst. Siehe: Strafen bei Trunkenheitsfahrt
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Promillegrenze: Ab wann wird die Trunkenheitsfahrt zur Straftat?
- Für Autofahrer gilt:
Eine Trunkenheitsfahrt stellt keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn kein auffälliges Verhalten zu beobachten ist und die Blutalkoholkonzentration über 0,5 Promille und unter 1,09 Promille liegt. In der Probezeit bei Fahranfängern kann ein Verstoß schon ab 0,1 am Steuer zu Konsequenzen wie einem Führerscheinentzug führen. Bei Verhaltensauffälligkeiten, Ausfallerscheinungen beim Fahren, einem Unfall oder ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Die Untersuchung des Promillewertes erfolgt über einen Atemalkoholtest oder die Blutalkoholkonzentration (BAK) ermittelt. Gerade wenn man bei dem Atemtest an der Grenze alkoholisiert sein sollte (beispielsweise knapp 0,5 Promille), sollte man darauf bestehen, dass das Blut getestet wird, um den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern.
- Für Fahrradfahrer gilt:
Eine Trunkenheitsfahrt stellt keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn kein auffälliges Verhalten zu beobachten ist und die Blutalkoholkonzentration über 0,3 Promille und unter 1,59 Promille liegt. Bei Verhaltensauffälligkeiten, einem Unfall oder ab 1,6 Promille handelt es sich um eine Straftat. Wenn also ein Radfahrer mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird, dann entstehen erhebliche Konsequenzen. Auch wenn Betroffene mit dem Fahrrad unterwegs waren, wird der Führerschein entzogen, es gibt Punkte in Flensburg und macht sich zusätzlich strafbar.
Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr - was soll ich tun?
Ein Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt ist kein Kavaliersdelikt. Es drohen empfindliche Geld- oder gar Freiheitsstrafen. Zudem droht der Verlust des Führerscheins, Punkte in Flensburg und die Anordnung einer MPU. Auch als Radfahrer kann man betroffen sein, wenn man stark alkoholisiert fährt. Damit Sie möglichst glimpflich aus der Sache herauskommen, sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten.
- Aussage verweigern.
Teilen Sie der Polizei nur Ihre Personalien mit und weisen Sie Ihre Papiere vor. Alle anderen Angaben erschweren möglicherweise die spätere Verteidigung durch einen Rechtsanwalt. Die Inanspruchnahme des Aussageverweigerungsrechts darf Ihnen vor Gericht nicht negativ ausgelegt werden.
- Anwalt einschalten.
Vielleicht erscheinen die angedrohten Strafen wie eine Geldstrafe für Alkohol am Steuer relativ gering. Doch bedenken Sie bitte auch die erwähnten Nebenfolgen bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt, vor allem die Probleme mit dem Führerschein. Oberstes Ziel Ihres Anwaltes wird es deshalb sein, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken. Falls das nach der Akteneinsicht nicht realistisch ist, wird er versuchen, dass die Strafe und die Dauer des Entzugs des Führerscheins so gering wie möglich ausfallen. Sind auch noch Drogen im Spiel, kommen Sie an einem Strafverteidiger nicht vorbei.
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert. Aufgrund unserer Kompetenz und Erfahrung im Verkehrsstrafrecht vertreten wir Sie engagiert und kompetent gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Wir sind bundesweit tätig und verfügen über Kanzleien in Bonn, Hamburg, Lübeck, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir bieten Ihnen eine kostenlos und unverbindliche Ersteinschätzung
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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