Während die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) jeder Verkehrsteilnehmer kennt, gibt es auch Rechtsvorschriften zum Straßenverkehr, die weniger bekannt sind, aber selbstverständlich trotzdem beachtet werden müssen.
Dazu gehört das Pflichtversicherungsgesetz, das die Haftpflicht von Kfz-Haltern regelt. Ein Verstoß dagegen stellt sogar eine Straftat dar.
Denken Sie deshalb bitte immer an den Versicherungsschutz für Ihr Kfz!
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen einem Verkehrsdelikt?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte für Verkehrsstrafrecht
Schnelle Hilfe - deutschlandweit
Kostenlose Ersteinschätzung
- Was regelt das Pflichtversicherungsgesetz??
- Wie erfährt die Polizei von einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?
- Welche Strafe erhält man für einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?
- Wer haftet bei einem Unfall, wenn das Fahrzeug nicht versichert war?
- Warum sollte man nach einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz einen Anwalt einschalten?
Was regelt das Pflichtversicherungsgesetz?
Das „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“, kurz Pflichtversicherungsgesetz, soll dafür sorgen, dass Personen, Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden, die durch den Gebrauch eines Kfz entstehen, durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind, damit niemand auf seinen Kosten sitzen bleibt. Aufgrund der oftmals hohen Schadenssummen bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen hat sich der Gesetzgeber für eine Pflichtversicherung entschieden und stuft Verstöße dagegen als Straftat ein.
Die Haftpflichtversicherung muss vor der Zulassung abgeschlossen werden und während der gesamten Betriebsdauer des Kraftahrzeugs bestehen bleiben, sofern es auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gefahren wird. Wenn das Fahrzeug also nur unbenutzt in der Garage steht oder lediglich auf einem Privatgrundstück bewegt wird, liegt keine Strafbarkeit vor.
Als Kraftfahrzeuge gelten nicht nur Pkw, Lkw usw., sondern auch Motorräder, Mopeds, sonstige Kleinkrafträder, Roller und Mofas. E-Scooter fallen ebenfalls darunter, wenn sie schneller als 6 km/h Stunde fahren können.
Wie erfährt die Polizei von einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?
Da man bei der Zulassung eines Fahrzeugs immer eine Haftpflichtversicherung nachweisen muss, stellt sich die Frage, wie es trotzdem zu Verstößen kommen kann.
Ein häufiger Fall ist der nicht optimal verlaufene Versicherungswechsel, bei der eine Lücke zwischen der alten und der neuen Haftpflichtversicherung entstanden ist. Hier muss das Fahrzeug in dieser Zeit öffentlich bewegt worden sein.
Eine weitere Variante ist die Beendigung der Haftpflichtversicherung durch das Versicherungsunternehmen, weil die Versicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden. Entsprechende Mahnungen oder gar das Kündigungsschreiben sind deshalb immer sehr ernst zu nehmen!
Die Polizei erfährt von der nicht mehr bestehenden Versicherung durch eine Anzeige der Straßenverkehrsbehörde, an die sämtliche Änderungen von Haftpflichtversicherungen durch die Versicherungsunternehmen gemeldet werden müssen. Die Behörde prüft dann die Neuversicherung. Besteht diese nicht, dann hebt sie im Regelfall die Betriebserlaubnis für das betreffende Fahrzeug auf. Dadurch entsteht das zusätzliche Risiko eines Fahrens ohne gültige Zulassung. Und selbstverständlich informiert die Straßenverkehrsbehörde die Polizei, die dann die weiteren Ermittlungen übernimmt.
Welche Strafe erhält man für einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?
§ 6 des Pflichtversicherungsgesetzes sieht für eine vorsätzliche Missachtung der Haftversicherungspflicht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Die – häufig vorkommende – Fahrlässigkeit wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen geahndet.
Ein Vorsatz wird schon dann angenommen, wenn der Beschuldigte das Fahren ohne Versicherungsschutz billigend in Kauf genommen hat, weil er z. B. genau wusste, dass die Versicherungsbeiträge schon länger nicht mehr gezahlt wurden und deshalb inzwischen wahrscheinlich die Kündigung durch den Versicherer erfolgt ist.
Hinzu kommt oft der Vorwurf des Fahrens ohne gültige Zulassung, da bei Nichtbestehen einer Haftpflichtversicherung die Zulassung entzogen wird.
Als Nebenfolge kann zudem die Fahrerlaubnis durch das Gericht entzogen werden, da es sich beim Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz um eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr handelt. Allerdings ist das hier im Gegensatz zu anderen Verkehrsstraftaten wie Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheitsfahrt nicht die Regel.
Eine Verurteilung bzw. ein Strafbefehl wird ins Bundeszentralregister eingetragen und erscheint bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen auch im Führungszeugnis.
Dagegen wird ein Bußgeld bei Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz nicht verhängt, weil es sich um eine Straftat handelt. Ebenso gibt es seit der Änderung Bußgeldkatalogs im Jahr 2014 keine Punkte mehr dafür im Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.
Das unversicherte Fahrzeug kann zudem eingezogen werden.
Wer haftet bei einem Unfall, wenn das Fahrzeug nicht versichert war?
Wenn keine Haftpflichtversicherung besteht, dann haftet der Fahrer, aber zusätzlich auch der Fahrzeughalter/Eigentümer mit dem eigenen Vermögen für die entstandenen Schäden. Da sich die Versicherungspflicht auf den Fahrzeughalter bezieht, haftet er auch mit für einen Schaden, den nicht er, sondern der Fahrer verursacht hat. Voraussetzung hierfür ist, dass er das Fahrzeug dem Fahrer zum Gebrauch überlassen hat.
Warum sollte man nach einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz einen Anwalt einschalten?
Beim Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz handelt es sich nicht nur um eine vergleichsweise harmlose Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat – unabhängig davon, ob ein Unfall verursacht wurde oder nicht. Deshalb sind die Konsequenzen auch deutlich größer.
Sollten Sie eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erhalten haben, dann machen Sie bitte auf jeden Fall von Ihrem Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter Gebrauch! Sie müssen sich nicht durch eigene Angaben selbst belasten. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten. Gleiches gilt für Angaben im Rahmen einer schriftlichen Anhörung. Hier müssen Sie nur Ihre Personalien angeben.
Sofern Sie bereits einen Strafbefehl bekommen haben, sollten Sie sofort Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen. Der Strafbefehl ist gleichbedeutend mit einem Urteil. Sie haben in diesem Fall nur zwei Wochen Zeit für einen Einspruch. Sofern Einspruch eingelegt wird, muss der Fall vor Gericht verhandelt werden, wo Sie sich gegen den erhobenen Vorwurf wehren können.
Ein Rechtsanwalt kann im Gegensatz zum Beschuldigten Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und auf dieser Grundlage entscheiden, wie eine optimale Verteidigung im konkreten Fall durchgeführt werden kann. Vorrangiges Ziel wird dabei die Einstellung des Verfahrens sein. Falls das nicht möglich ist, kann er für eine möglichst milde Strafe sorgen.
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Verkehrsrecht spezialisiert. Dr. Matthias Brauer hat als Fachanwalt für Strafrecht schon viele Mandanten erfolgreich vor Gericht vertreten, darunter auch zahlreiche wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Nehmen Sie für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles über das Formular auf dieser Seite, per Telefon (gern über WhatsApp) oder E-Mail Kontakt zu uns auf!
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.