Wenn man einen Strafbefehl im Briefkasten findet, ist die Aufregung zunächst oft groß und es stellen sich gleich mehrere Fragen: Wie gehe ich jetzt damit um? Kann ich dagegen Einspruch einlegen, und lohnt sich das überhaupt? Was muss man bei einem Einspruch alles beachten?
Eine pauschale Antwort auf die Frage, ob ein Einspruch sinnvoll ist, gibt es nicht, weil die Einschätzung immer von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist. Trotzdem gibt es natürlich einige Grundsätze, die man berücksichtigen sollte.
Zwei wichtige Punkte gleich zu Beginn:
- Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung!
- Ein Strafbefehl wirkt wie ein Urteil, wenn ihm nicht rechtzeitig widersprochen wird!
- Was ist ein Strafbefehl?
- In welchem Verhältnis stehen Strafbefehl und Urteil zueinander?
- Ist man bei einem Strafbefehl vorbestraft?
- Wann lohnt sich ein Einspruch?
- Wie wichtig ist die Einhaltung der Einspruchsfrist?
- Kann man Einspruch gegen die Höhe des Tagessatzes einlegen?
- Kann man den Einspruch gegen einen Strafbefehl zurücknehmen?
- Einspruch gegen Strafbefehl: Muster oder Anwalt?
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Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl wird von einem Richter des örtlich zuständigen Amtsgerichts auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Er steht in seinen Rechtsfolgen dem Urteil eines Gerichts gleich.
Das Strafbefehlsverfahren ist eine Art schriftliches Strafgerichtsverfahren und soll der Entlastung der Justiz dienen. Die Entscheidung darüber erfolgt allein auf der Grundlage der vorliegenden Ermittlungsakte. Hat man als Beschuldigter also bisher keine Angaben gemacht, dann können sie im Strafbefehlsverfahren auch nicht berücksichtigt werden.
Üblicherweise kommt das Strafbefehlsverfahren bei Fällen der leichten bis mittleren Kriminalität zur Anwendung. Typisch sind Vergehen im Verkehrsstrafrecht oder kleinere Drogendelikte. Aber auch eine Beleidigung oder ein Ladendiebstahl können mit einem Strafbefehl geahndet werden.
Die Strafprozessordnung setzt der Anwendung des Strafbefehlsverfahrens gewisse Grenzen. Die Anwendung ist nur möglich, wenn von der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 12 Monaten auf Bewährung angestrebt wird. Zudem muss der Sachverhalt weitestgehend aufgeklärt erscheinen und weder die Wahrheitserforschung noch Gründe der Spezial- oder Generalprävention die Durchführung einer Hauptverhandlung als notwendig erscheinen lassen. Die Schuld des Täters muss für das Gericht nicht feststehen. Es reicht aus, wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt.
Falls das Gericht einen Beschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält, wird es den Antrag der Staatsanwaltschaft ablehnen und einen Termin zur Hauptverhandlung ansetzen.
Neben einer Geldstrafe oder einer kurzen Freiheitsstrafe auf Bewährung kann durch einen Strafbefehl auch eine Verwarnung oder ein Fahrverbot ausgesprochen werden.
In welchem Verhältnis stehen Strafbefehl und Urteil zueinander?
Die Rechtsfolgen von Strafbefehl und Urteil sind identisch, sie stehen sich also insoweit gleich. Deshalb sollte ein Strafbefehl nicht unterschätzt werden. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass beim Erlass eines Strafbefehls zuvor keine Hauptverhandlung vor einem Gericht stattgefunden hat. Damit sollen Zeit und Kosten gespart werden.
Ist man bei einem Strafbefehl vorbestraft?
Formal ist man auch bei einem rechtskräftig gewordenen Strafbefehl vorbestraft, und die Strafe wird ins Bundeszentralregister aufgenommen. Sie erscheint aber nicht im Führungszeugnis, wenn eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von unter drei Monaten ausgesprochen wurde.
Man kann aber auch bei einer niedrigen Strafe Probleme bekommen, wenn man ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“ (kompletter Auszug aus dem BZR) braucht, z. B. für den Erwerb eines Waffenscheins, für die Ernennung zum Geschäftsführer oder für den beruflichen Umgang mit Jugendlichen. Oftmals sind diese Nebenfolgen für den Betroffenen schlimmer als die eigentliche Strafe, weshalb ein Einspruch geprüft werden sollte.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch lohnt sich immer dann, wenn davon auszugehen ist, dass die Strafe durch ein Urteil nach einem Prozess niedriger ausfallen wird. Das ist in der Praxis häufig der Fall, weil in der Hauptverhandlung Fakten vorgebracht werden können, die den Angeklagten entlasten, was im Strafbefehlsverfahren oft nicht der Fall ist.
Einspruch sollte man einlegen, wenn man von seiner Unschuld überzeugt ist oder der Umfang der Schuld geringer ist als im Strafbefehl angenommen. Gleiches gilt, wenn die Strafe als unverhältnismäßig zur Tat empfunden wird.
Nicht immer ist ein Einspruch aus Sicht des Betroffenen sinnvoll, z. B. wenn man eine öffentliche Hauptverhandlung vor Gericht vermeiden will oder die ausgesprochene Strafe im Verhältnis zur Tat als recht niedrig bzw. angemessen erscheint.
Bedenken Sie bitte auch, dass bei einer Verurteilung nach einem Einspruch die Strafe höher ausfallen kann als im Strafbefehl. Staatsanwaltschaft und Gericht sind nicht an das ursprünglich vorgesehene Strafmaß gebunden.
Die Entscheidung will also gut überlegt sein. Deshalb ist der Rat eines erfarenen Anwalts bzw. Strafverteidigers immer sinnvoll.
Wie wichtig ist die Einhaltung der Einspruchsfrist?
Die Frist für einen Einspruch gegen einen Strafbefehl beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung. Danach ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen noch eine Verlängerung möglich. Deshalb ist bei einem Strafbefehl schnelles Handeln angesagt, wenn man ihn nicht akzeptieren will.
Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Eingangs bei Gericht, nicht der Poststempel. Der Tag der Zustellung des Strafbefehls zählt bei der Berechnung der Frist nicht mit. Wenn das Ende der Frist auf einen Sonnabend, Sonntag oder allgemeinen Feiertag fällt, dann endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktages.
Wichtig: Werfen Sie den Umschlag, in dem Sie den Strafbefehl erhalten haben, nicht weg. Daraus ergibt sich das Datum der Zustellung.
Kann man Einspruch gegen die Höhe des Tagessatzes einlegen?
Ein Einspruch nur gegen die Höhe des Tagessatzes ist möglich. In diesem Fall wird keine Hauptverhandlung vor Gericht anberaumt, sondern der zuständige Richter entscheidet darüber.
Bei einem Einspruch gegen die Anzahl der Tagessätze wird dagegen ein Prozess stattfinden, da es hier um die Höhe der ausgesprochenen Strafe und nicht um den individuellen Tagessatz aufgrund der Höhe des Einkommens geht.
Der Einspruch gegen die Höhe des Tagessatzes ist aber nur dann sinnvoll, wenn man nachweisen kann, dass das im Strafbefehl geschätzte Einkommen zu hoch angesetzt war.
Kann man den Einspruch gegen einen Strafbefehl zurücknehmen?
Bis zum Beginn der Hauptverhandlung vor Gericht kann man den Einspruch gegen einen Strafbefehl noch ohne Einschränkungen zurücknehmen. Das ist sinnvoll, wenn sich im Laufe des Prozesses abzeichnet, dass man mit einer höheren Strafe als im Strafbefehl gerechnet werden muss. Während der Hauptverhandlung ist auch noch eine Rücknahme möglich, sie bedarf dann aber der Zustimmung der Staatsanwaltschaft.
Wird der Einspruch zurückgenommen fallen auch keine zusätzlichen Gerichtskosten an.
Einspruch gegen Strafbefehl: Muster oder Anwalt?
Wenn man den Strafbefehl nicht akzeptieren will oder sich vielleicht nur unsicher ist, dann sollte man unbedingt einen Rechtsanwalt kontaktieren. Es kursieren im Netz viele Muster für den Einspruch gegen einen Strafbefehl, davon ist jedoch abzuraten. Muster sind nie auf den individuellen Fall ausgerichtet. Zudem ist für die bestmöglichen Chancen beim weiteren Verlauf des Strafprozesses ein Anwalt dringend nötig. Aufgrund seiner Erfahrung wird ein erfahrener Anwalt in der Regel bereits bei der Ersteinschätzung bewerten können, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder nicht. Meistens ist das in der Praxis der Fall, weil im Strafbefehlsverfahren oft nicht alle Fakten bekannt sind, vor allem solche, die der Entlastung dienen.
Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, wird er für Sie Einspruch einlegen und zugleich Akteneinsicht beantragen. Auf dieser Grundlage kann man dann gemeinsam entscheiden, ob es sinnvoll ist, den Einspruch aufrechtzuerhalten oder vielleicht eine Rücknahme besser ist. Für den Betroffenen selbst ist das meistens nur sehr schwer einzuschätzen, nicht zuletzt fehlt ihm die Kenntnis der Ermittlungsakte, die die Grundlage für den Erlass des Strafbefehls gebildet hat.
Im besten Fall kann ein Anwalt dafür sorgen, dass das Strafverfahren am Ende eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt. Wenn das nicht möglich sein sollte, kann er oft für eine niedrigere Strafe sorgen, z. B. unter den oben erwähnten 90 Tagessätzen.
Falls Sie einen Strafbefehl erhalten haben und nun einen Einspruch prüfen lassen wollen, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Dr. Brauer Rechtsanwälte sind als Strafverteidiger bundesweit aktiv. Dr. Matthias Brauer ist Fachanwalt für Strafrecht und war schon für viele Mandanten erfolgreich, die einen Strafbefehl erhalten hatten. Melden Sie sich einfach per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder über das Kontaktformular. Zögern Sie nicht – bei einem Strafbefehl ist schnelles Handeln gefragt!
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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