Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs kinderpornografischer Inhalte eingestellt
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Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Besitzes oder Sichverschaffens kinderpornografischer Inhalte nach § 184b Abs. 3 StGB ermittelt. Zu einer Anklage kam es nicht.
Ergebnis
Nach Auswertung der Ermittlungsakte haben wir für unseren Mandanten gegenüber der Staatsanwaltschaft Stellung genommen. Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.








