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Abstandsverstoß: Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Abstandsverstoß im Straßenverkehr - Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Zuletzt aktualisiert am 6. Juli 2023

Wann ein Bußgeld und weitere Strafen beim Abstandsverstoß drohen

Neben Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen sind Abstandsverstöße eine der häufigsten Ursachen für einen Bußgeldbescheid an Autofahrer. Im Fall einer Unterschreitung des Mindestabstands drohen nicht nur eine Geldbuße, sondern auch Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot.

In diesem Artikel erfahren Sie, was es in Sachen Einhaltung des Abstandes alles zu beachten gilt und mit welcher Strafe man im Fall eines Verstoßes rechnen muss. Und schließlich erfahren Sie auch, wann und wie Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes wehren können.





Wie erkennt man als Fahrer, ob der Abstand zum Vordermann ausreicht?

06.07.2023

Die Straßenverkehrsordnung ist in Sachen Mindestabstand nicht gerade präzise. § 4 Abs. 1 StVO lautet: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“

Wie sich aus der StVO ergibt, sollte der Mindestabstand idealerweise also so groß sein, dass man selbst bei einer plötzlichen Bremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs noch gefahrlos anhalten kann. Wie groß der Abstand genau sein muss, hängt von Faktoren wie der Fahrgeschwindigkeit, der Witterung und den Verkehrsverhältnissen ab und kann deshalb unterschiedlich sein.

Als Faustformel kann man sich merken: Innerhalb von geschlossenen Ortschaften sollte der Mindestabstand zum Fahrzeug davor mindestens drei Fahrzeuglängen betragen. Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Mindestabstand den halben Tachowert entsprechen – besser etwas mehr.

Oder in Zahlen etwas genauer ausgedrückt:

  • Innerorts sollte der Mindestabstand der in einer Sekunde gefahrenen Strecke betragen. (Das sind 15 Meter bei 50 km/h.)

  • Außerorts sollte der Mindestabstand der in zwei Sekunden gefahrenen Strecke betragen. (Das sind 50 Meter bei 100 km/h.) Als Orientierung können dabei die Leitpfosten dienen. Ihr Abstand beträgt im Normalfall jeweils 50 Meter.

Wie kann man als Autofahrer den Mindestabstand selber berechnen?

Leitpfosten kann man als Anhaltspunkt nehmen, um die 2-Sekunden-Regel für den richtigen Sicherheitsabstand anzuwenden. Merken Sie sich dabei den Leitpfosten an der Landstraße oder Autobahn, an dem das Fahrzeug vor Ihnen gerade vorbeifährt und zählen Sie so lange, bis Sie selbst diese Stelle erreicht haben. Sie sollten dafür mindestens zwei Sekunden brauchen.

Durch das Wetter bedingte Einschränkungen der Sicht, Glätte usw. kann ein größerer Mindestabstand notwendig sein. Auch die Art des Fahrzeugs spielt eine Rolle.




Abstand zur Seite – was schreibt die StVO vor?

06.07.2023

Neben einem nicht zu geringen Abstand zum Vordermann muss man natürlich als Autofahrer auch auf einen ausreichenden Seitenabstand achten, um beim Überholen oder im Hinblick auf den Gegenverkehr keinen Unfall zu verursachen.

Hier gilt:

  • Mindestabstand zu Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinfahrzeugen innerorts 1,5 Meter, außerorts 2 Meter. Ausnahme: Laut § 5 Abs. 4 Satz 4 StVO gilt diese Regel für Radfahrer außerorts nicht, wenn sie an einer Kreuzung wartende Kfz rechts überholen oder sich neben sie stellen.
  • Mindestabstand zu Motorrädern und anderen einspurigen Fahrzeugen: 1,5 Meter
  • Mindestabstand zu Pkw oder Lkw: 1,0 Meter.
  • Mindestabstand zu wartenden Schul- oder Linienbussen: 2,0 Meter.

Auch beim seitlichen Abstand spielen zusätzlich die gefahrene Geschwindigkeit und die Witterungsverhältnisse eine Rolle. Mit steigender Geschwindigkeit muss der Abstand vergrößert werden.




Welche Strafen sieht der Bußgeldkatalog für einen Abstandsverstoß für Pkw vor?

06.07.2023

Bei einem zu geringen Sicherheitsabstand drohen grundsätzlich ein Bußgeld, eventuell Punkte im Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg und sogar ein Fahrverbot. Die jeweilige Strafe ist abhängig von der Höhe der Geschwindigkeit. Ab einer Abstandsunterschreitung mit mehr als 80 km/h richtet sich die Strafe nach der Höhe des halben Tachowerts.

Praktische Tabellen: Strafen bei Abstandsverstoß


Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h Bußgeld Punkte Fahrverbot
Ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung 25,00 Euro - -
- mit Gefährdung 30,00 Euro - -
- mit Sachbeschädigung 35,00 Euro - -

Abstandsverstoß zwischen 80 und 100 km/h Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 75,00 Euro 1 Punkt -
4/10 des halben Tachowertes 100,00 Euro 1 Punkt -
3/10 des halben Tachowertes 160,00 Euro 1 Punkt -
2/10 des halben Tachowertes 240,00 Euro 1 Punkt -
1/10 des halben Tachowertes 320,00 Euro 1 Punkt -

Abstandsverstoß zwischen 101 und 130 km/h Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 75,00 Euro 1 Punkt -
4/10 des halben Tachowertes 100,00 Euro 1 Punkt -
3/10 des halben Tachowertes 160,00 Euro 2 Punkte 1 Monat
2/10 des halben Tachowertes 240,00 Euro 2 Punkte 2 Monate
1/10 des halben Tachowertes 320,00 Euro 2 Punkte 3 Monate

Abstandsverstoß bei mehr als 130 km/h Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 100,00 Euro 1 Punkt -
4/10 des halben Tachowertes 180,00 Euro 1 Punkt -
3/10 des halben Tachowertes 240,00 Euro 2 Punkte 1 Monat
2/10 des halben Tachowertes 320,00 Euro 2 Punkte 2 Monate
1/10 des halben Tachowertes 400,00 Euro 2 Punkte 3 Monate



Gilt für Lkw ein höherer Mindestabstand?

06.07.2023

Aufgrund des deutlich höheren Gewichts eines Lkw ist der vorgeschriebene Mindestabstand höher. Neben dem Eigengewicht von bis zu mehreren Tonnen sorgt auch noch die vorhandene Ladung für eine erhebliche Verlängerung des Bremswegs.

Deshalb gelten besondere Abstandsregeln, die Lkw-Fahrer einhalten müssen. Lkw, Busse und Wohnmobilgespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen müssen bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h mindestens einen Abstand von 50 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug beachten. Das gilt auch beim Überholen. Der Lkw muss problemlos angehalten werden können, auch wenn das Fahrzeug davor abrupt bremst.




Wie hoch fällt das Bußgeld bei Verstößen gegen den Mindestabstand für Lkw-Fahrer aus?

06.07.2023

Wurde der Mindestabstand für Lkw von 50 Metern bei 50 km/h nicht eingehalten, dann drohen nach dem Bußgeldkatalog folgende Sanktionen:


Mit Lkw Mindestabstand von 50 m nicht eingehalten Bußgeld Punkte Fahrverbot
- bei Geschwindigkeit von über 50 km/h 80,00 Euro 1 Punkt -
- bei einer Geschwindigkeit von über 50 km/h und als Führer eines LKWs, der mit gefährlichen Gütern beladen war 120,00 Euro 1 Punkt -



Wie kann die Polizei feststellen, ob der nötige Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten wurde?

06.07.2023

Der Polizei bzw. den für die Verkehrsbehörden stehen verschiedene Messverfahren zur Überprüfung von Verstößen gegen den Sicherheitsabstand zur Verfügung. Möglich sind:

  • die optische Abstandsmessung,
  • die Laserentfernungsmessung,
  • die mobile Videoüberwachung.

Mit allen drei Methoden kann der Sicherheitsabstand zwischen zwei Kfz ermittelt werden.

Bei der optischen Abstandsmessung arbeiten die Beamten meistens mit Kameras, die an einer Brücke angebracht sind, z. B. über Autobahnen. Mit Hilfe von Messlinien auf der Fahrbahn können so die Geschwindigkeit und der Abstand von Fahrzeugen gemessen werden.

Alternativ kann die Polizei bei der Laserentfernungsmessung mit einem Lasergerät Geschwindigkeit und Abstand feststellen.

Schließlich können Beamte auch aus einem fahrenden Polizeifahrzeug mit Kameras diese Abstandsmessungen im Rahmen einer mobilen Videoüberwachung vornehmen.

Die technischen Möglichkeiten sind also vielfältig. Geblitzt wird bei Abstandsmessungen in der Regel nicht. Sie sind damit für Autofahrer schwerer sofort erkennbar als die Maßnahmen zur Überwachung der Höchstgeschwindigkeit.




Wann lohnt ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

06.07.2023

Wie wir oben dargestellt haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Sicherheitsabstand zu messen. Doch jede Messmethode ist fehleranfällig. Fehlerhafte Messungen kommen immer wieder vor, z. B. weil die Messgeräte falsch eingestellt wurden. Deshalb kann sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnen. Vor allem dann, wenn Sie sicher sind, den vorgeschriebenen Abstand eingehalten zu haben, weil Sie selbst genau darauf geachtet haben.

Eine weitere Konstellation, in der sich ein Einspruch lohnen kann, ist Ihre Behinderung durch einen Drängler genau zum Zeitpunkt der Messung. Können Sie auch noch beweisen, dass Sie durch Bremsen versucht haben, den notwendigen Abstand wieder herzustellen, dann sind die Erfolgschancen gut. In der Praxis kommt es dann darauf an, welche Aufzeichnungen in der Akte zu finden sind.

Weitere Infos finden Sie hier:
Einspruch gegen Bußgeldbescheid - Hilfe vom Anwalt


Unter Umständen kann man ein Fahrverbot auch in ein höheres Bußgeld umwandeln. Weitere Infos finden Sie hier:
Fahrverbot in Bußgeld umwandeln




Kann man Drängler anzeigen, die zu dicht auffahren?

06.07.2023

Der Ärger über Drängler ist verständlicherweise groß. Erst recht, wenn dadurch eine gefährliche Situation im Straßenverkehr entstanden ist oder gegen Sie selbst wegen eines Abstandsverstoßes ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde.

Abzuraten ist von allen Maßnahmen der Selbstjustiz, insbesondere eigenes aggressives Verhalten als Reaktion auf Drängler. So verständlich es auch sein mag – es führt zu noch mehr Unsicherheit im Straßenverkehr und kann Sie selbst in die Gefahr einer Strafverfolgung bringen.

Eine Alternative ist eine Anzeige gegen den Drängler. Damit können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen müssen es aber nicht. Ob mit anwaltlicher Hilfe oder ohne, wichtig sind möglichst genaue Angaben zu Tat und Täter:

  • Ort und Zeitpunkt der Drängelei,
  • das Kfz-Kennzeichen,
  • Marke, Modell und Farbe des Fahrzeugs,
  • das Aussehen des Fahrers.

Das alles sollten Sie sich möglichst schnell notieren. Achten Sie dabei aber bitte unbedingt weiter auf die Verkehrssicherheit. Zum Zweck der Beweissicherung selbst das Smartphone zu benutzen, lenkt Sie vom sonstigen Straßenverkehr ab und kann Sie unter Umständen zum Gegenstand von Ermittlungen werden. Optimal sind weitere Zeugen. Das lässt sich allerdings in der Praxis leider selten realisieren.

Als Straftatbestand, der angezeigt wird, kommt Nötigung gemäß § 240 StGB in Betracht.




Abstand in der Probezeit nicht eingehalten?

06.07.2023

Vor allem junge Verkehrsteilnehmer sind laut Statistik überdurchschnittlich oft in Verkehrsunfälle verwickelt, in denen es neben der Überschreitung der Geschwindigkeit auch um Abstandsverstöße geht. Für Fahranfänger gilt bekanntlich eine Probezeit von zwei Jahren. Begeht jemand in der Probezeit einen Verstoß gegen die StVO, dann tritt neben die normale Strafe oft auch noch eine Verlängerung der Probezeit und möglicherweise die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Ob es dazu kommt, hängt davon ab, ob es sich um sogenannte A-Verstöße oder B-Verstöße handelt. Zu den schwerwiegenderen A-Verstößen gehört auch das Nichteinhalten des Sicherheitsabstands und befindet sich damit in einer Kategorie mit Delikten wie Unfallflucht oder Trunkenheit am Steuer. Bereits ein A-Verstoß hat eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Pflicht zum Besuch eines Aufbauseminars zur Folge.




Vorwurf Abstandsverstoß – Hilfe vom Anwalt!

06.07.2023

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid wegen Abstandsvergehen erhalten haben, mit dem Sie nicht einverstanden sind, weil Sie der Meinung sind, die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit nicht begangen zu haben oder der Überzeugung sind, dass die Messung falsch ist, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten.

Nach der Erteilung des Mandats wird er Akteneinsicht nehmen und kann so kompetent beurteilen, wie Ihre Chancen stehen und ob ein Einspruch sinnvoll ist. Sie können aber auch selbst den Einspruch einlegen. Beachten Sie dabei aber unbedingt die Frist im Bußgeldbescheid.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt, dann wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.



Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



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Abstandsverstoß: Einspruch gegen Bußgeldbescheid Zuletzt aktualisiert: 06.07.2023 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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