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Fahrerflucht / Unfallflucht: Welche Strafen drohen?

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht oder Unfallflucht

Zuletzt aktualisiert am 19. Oktober 2022

Fahrerflucht: Strafen, Bußgelder, Punkte, Fahrverbot.

Es passiert tagtäglich auf unseren Straßen: Ein Verkehrsteilnehmer verursacht mit seinem Fahrzeug einen Unfall und fährt davon – aus welchen Gründen auch immer. Dieses Verhalten wird als Fahrerflucht oder Unfallflucht bezeichnet und ist kein Kavaliersdelikt. Es wird durch § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) als „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ geahndet und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen, wie Sie in unserem Ratgeber-Artikel erfahren werden.

Haben Sie wissentlich oder unwissentlich Fahrerflucht begangen, sollten Sie am besten sofort Kontakt zu einem Anwalt suchen. Neben der eigentlichen Strafe droht unter anderem auch der Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg sowie unter Umständen weitere Konsequenzen.




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Wann genau begeht man eine Fahrerflucht oder Unfallflucht?

19.10.2022

Der § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) sieht verschiedene Tatbestände bei Fahrerflucht und der gleichbedeutenden Unfallflucht vor. Es unterscheidet zwischen der Entfernung als Unfallbeteiligter vom Unfallort und wer keine angemessene Zeit vor Ort gewartet hat. Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Tatbestände genauer ein.

Nicht nur motorisierte Verkehrsteilnehmer können sich der Fahrerflucht schuldig machen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel: Fahrerflucht mit dem Fahrrad - ist das möglich?



Tatbestand § 142 Abs. 1 StGB: Entfernung als Unfallbeteiligter vom Unfallort

19.10.2022

Demnach wird bestraft, wer sich als Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, bevor er durch seine Anwesenheit die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und die Art seiner Beteiligung ermöglicht hat. Sprich, wer einen Unfall verschuldet oder an einen Unfall beteiligt ist, jedoch anschließend nicht an Ort und Stelle bleibt, um alle Einzelheiten zu klären, macht sich der Fahrerflucht nach § 142 Abs 1. Nr. 1 StGB strafbar.

Als Unfallbeteiligter gilt dabei nicht nur der Autofahrer selbst, sondern jede Person, die zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Unfallort ist die Stelle, an der ein Unfall unmittelbar stattgefunden hat. Selbst wenn Sie nur 100 Meter weiterfahren, begehen Sie rechtlich gesehen bereits eine Unfallflucht. Deshalb sollten Sie unbedingt sofort anhalten, wenn Sie einen Unfall bemerken der durch Sie verursacht worden sein könnte. Das gilt auch an Parkplätzen, Tankstellen und ähnlichen Orten.



Tatbestand § 152 Abs 2 StGB: Keine angemessene Zeit vor Ort gewartet

19.10.2022

Wer keine angemessene Zeit vor Ort darauf gewartet hat, ob jemand bereit ist, die Feststellungen zu treffen, macht sich nach § 142 Abs. 1 Nr. 2 strafbar.

Die Dauer ist dabei abhängig vom Einzelfall. Wichtige Kriterien sind:

  • Wochentag und Uhrzeit,
  • Art und Schwere des Unfalls,
  • die Witterung,
  • die Verkehrsdichte,
  • das Verhalten des Unfallbeteiligten während des Wartens
  • sowie die Lage des Unfallorts.

Die Mindestwartezeit beträgt bei einfachen Unfällen mindestens 10 bis 15 Minuten. In schweren Fällen mit Personenschäden nimmt man eine Mindestwartezeit von einer Stunde an.

Es reicht auf keinen Fall aus, am Unfallort lediglich einen Zettel mit seinen Daten zu hinterlassen. Vor diesem Fehler muss ausdrücklich gewarnt werden, da er immer wieder vorkommt.

Strafbar macht sich auch, wer sich erst nach dem Ablauf der Wartefrist vom Unfallort entfernt hat, aber die Feststellungen nicht nachträglich unverzüglich möglich macht (§ 142 Abs. 2 Nr. 1 StGB).

Gleiches gilt, wenn sich der Unfallverursacher zwar – ohne die Wartezeit einzuhalten – berechtigt und entschuldigt vom Unfallort entfernt hat, aber die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht (§ 142 Abs. 2 Nr. 2).


Was rechtfertigt ein vorzeitiges Verlassen des Unfallorts?

19.10.2022

Eine Rechtfertigung für das vorzeitige Verlassen des Unfallorts kann beispielsweise vorliegen, wenn man sich aufgrund von Verletzungen in ärztliche Behandlung geben muss. Als Entschuldigung gilt ebenso, wenn sich der Unfallverursacher entfernt, weil er dort von anderen Personen bedroht wird.



Fahrerflucht nach Wildunfall - ist das möglich?

19.10.2022

Nein, nach einem Wildunfall liegt keine Fahrerflucht vor. Dennoch sollten Sie auch in dieser Situation anhalten, die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen. In den meisten Bundesländern herrscht eine Meldepflicht bei Wildunfällen, die bei Missachtung Bußgelder nach sich ziehen kann.

Zudem kann der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt sein, der mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden kann. Etwa dann, wenn Sie ein verletztes Tier ohne Meldung zurücklassen.




Welche Strafen sieht das Gesetz für Fahrerflucht vor?

19.10.2022

Nach § 142 StGB wird das unerlaubte Entfernen vom Unfallort mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet.



Erfahrungswerte bei Fahrerflucht: Praktische Tabellen

19.10.2022

Erfahrungswerte aus Verfahren wegen § 142 StGB bei Sachschäden und bei Personenschäden haben wir in unserer praktischen Tabelle für Sie zusammengestellt:

Zu erwartende Strafen bei Sachschäden


Sachschaden Geldstrafe Punkte (Flensburg) Fahrverbot / Führerscheinentzug
unter 750 Euro Einstellung des Verfahrens - -
unter 1.250 Euro 30 Tagessätze 2 1 Monat Fahrverbot
1.250 - 2.000 Euro 40 Tagessätze 3 Entzug der Fahrerlaubnis
über 2.000 Euro 50 Tagessätze 3 Entzug der Fahrerlaubnis

Zu erwartende Strafen bei Personenschäden

Personenschaden Strafe Punkte (Flensburg) Fahrverbot / Führerscheinentzug
leicht Geldstrafe ab 60 Tagessätze 3 3 Monate Fahrverbot
schwer Freiheitsstrafe ab 3 Monate 3 Entzug der Fahrerlaubnis inkl. Sperrfrist (mind. 1 Jahr)

Die hier aufgeführten Strafen sind lediglich grobe Richtwerte aufgrund von anwaltlichen Erfahrungen und daher nicht verbindlich. Die genaue Strafe richtet sich immer nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.

Wie Sie der Tabelle entnehmen können, ist die Höhe des entstandenen Schadens ein wichtiges Kriterium.



Keine Bewährung mehr bei Fahrerflucht in schweren Fällen!

19.10.2022

Die Höhe der Strafe richtet sich nicht nur nach der Schadenshöhe. Wenn etwa Alkohol oder Drogen im Spiel sind, drohen härtere Strafen. Auch einschlägige Vorstrafen wirken sich aus. Im Zweifel droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Merke: Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von über zwei Jahren kann die Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden!




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Welche weiteren Folgen drohen bei Fahrerflucht?

19.10.2022

Fahrerflucht beziehungsweise Unfallflucht kann neben einer strafrechtlichen Verurteilung weitere Folgen haben, wie den Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Verlängerung der Probezeit. Wir haben die einzelnen Konsequenzen für Sie aufgeführt.



Entzug der Fahrerlaubnis bei Unfallflucht

19.10.2022

Im Regelfall wird bei einer Verurteilung wegen Fahrerflucht die Fahrerlaubnis entzogen. Eine erneute Erteilung durch die zuständige Behörde ist erst nach einer vom Gericht festgelegten Frist möglich. Die Sperrfrist beträgt dabei mindestens sechs Monate.

Die Behörde kann für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU) anfordern, was mit weiteren Kosten für den Betroffenen verbunden ist.

Hier erfahren Sie den Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis:
Fahrverbot oder Führerscheinentzug.



Verlängerung der Probezeit nach Fahrerflucht

19.10.2022

Bei einer Fahrerflucht in der Probezeit wird diese von zwei Jahren auf vier Jahre verlängert. Etwas weiter unten thematisieren wir die Konsequenzen einer begangenen Fahrerflucht innerhalb der Probezeit genauer.



Verlust des Deckungsschutzes der Rechtsschutzversicherung bei Unfallflucht

19.10.2022

Da es sich bei Fahrerflucht um ein Delikt handelt, das nur vorsätzlich begangen werden kann, entfällt im Fall einer Verurteilung der Deckungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung. Bereits übernommene Kosten müssen nachträglich zurückgezahlt werden.



Bei Fahrerflucht erwischt: Das droht an Punkten

19.10.2022

Achtung: Einzelfall bei Punkteerteilung beachten. Fahrerflucht ist nicht gleich Fahrerflucht!

Grundsätzlich zieht die Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat immer Punkte in Flensburg nach sich. Doch wie viele Punkte es im Fahreignungsregister gibt, das entscheidet sich im Einzelfall.

Fest steht, eine Verurteilung wegen Fahrerflucht (§ 142 StGB) zieht immer auch Punkte nach sich.

Werden Sie nach § 142 StGB verurteilt, dann erhalten Sie automatisch 2 Punkte im FAER (Flensburg). Bleibt es bei einem Fahrverbot oder kommt es gar zu keiner Maßnahme, die Ihren Führerschein betrifft, bleibt es bei diesen 2 Punkten. Verurteilt man Sie allerdings zu einer Entziehung des Führerscheins, drohen sogar 3 Punkte.



Weitere mögliche strafrechtliche Folgen einer Fahrerflucht

19.10.2022

Bei Personenschäden können auch strafrechtlich zur Fahrerflucht noch weitere Tatbestände hinzukommen. Denkbar sind:

  • unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB), die ebenfalls mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird,
  • fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet wird,
  • fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet wird.



Was droht bei einer Fahrerflucht innerhalb der Probezeit?

19.10.2022

Sie sind noch in der Probezeit und haben eine Fahrerflucht begangen? Das kann empfindliche Konsequenzen haben und teuer werden - selbst bei nur kleinen Parkremplern.

Fahranfängern drohen schon bei kleineren Verkehrsverstößen drastische Konsequenzen. Das gilt erst recht, wenn Sie eine Fahrerflucht begangen haben.

Grundsätzlich können gegen verkehrsauffällige Fahranfänger - neben den üblichen Punkten in Flensburg oder einem Bußgeldbescheid - in der Probezeit folgende Sanktionen verhängt werden:

  • Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.
  • Verpflichtung zur Teilnahme an einem teuren Aufbauseminar.
  • Entziehung des Führerscheins.

Diese Sanktionen drohen bei einem sogenannten A-Verstoß (im Sinne der Anlage 12 zu § 34 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Kleinere Verstöße, etwa leichte Geschwindigkeitsübertretungen oder ein kleiner Verkehrsunfall, führen zunächst nicht zu solch drastischen Maßnahmen. Anders jedoch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, die Fahrerflucht. Sie stellt einen A-Verstoß dar.

Beachten Sie: Auch eine unbemerkte Fahrerflucht kann zu den genannten Sanktionen führen. Zudem bedarf es keiner besonders schweren Schäden am PKW des Unfallgeschädigten oder gar eines Personenschadens. Bereits bei leichten Unfällen droht im Falle einer Fahrerflucht innerhalb der Probezeit also ein Fahrverbot oder sogar der Führerscheinentzug. Zudem verlängert sich Ihre Probezeit um weitere zwei auf bis zu vier Jahre.




Verjährt eine Fahrerflucht?

19.10.2022

Eine Fahrerflucht verjährt nach fünf Jahren. Die Frist beginnt dabei mit der Beendigung der Straftat - also zum Zeitpunkt der Unfallflucht.

Die Verjährungsfrist bei Fahrerflucht kann nur in Ausnahmefällen verlängert oder unterbrochen werden. Der § 78c StGB zählt hierbei verschiedene Gründe auf. Sollte trotz Verjährung gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet werden, nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem darin erfahrenen Rechtsanwalt auf, der die Situation prüft und sich für Ihre Rechte einsetzt.




Strafbefehl wegen Fahrerflucht erhalten: Das müssen Sie dabei beachten!

19.10.2022

Ein Strafbefehl mag erst einmal verlockend sein. Damit spart man sich eine unangenehme Gerichtsverhandlung und man glaubt, dadurch sei die Angelegenheit erledigt. Doch Vorsicht! Fahrverbote, Punkte und andere Folgeerscheinungen könnten auch anschließend noch auf Sie zukommen.

Vermeiden lässt sich das nur, wenn sie eine Verurteilung vermeiden.

Verlieren Sie deshalb nach Erhalt des Strafbefehls keine Zeit und kontaktieren Sie einen kompetenten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht. Nach einer sorgfältigen Prüfung kann dann bei möglichen Chancen fristgemäß ein Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden. In vielen Fällen kann ein Anwalt auch eine Einstellung des Verfahrens gegen (oft geringe) Auflagen erreichen. Damit vermeiden Sie führerscheinrechtliche Folgen.

Wichtig: Für einen Einspruch bleiben Ihnen nur zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Zeit.




Unfall nicht bemerkt: Droht dennoch eine Strafe?

19.10.2022

Es kann durchaus vorkommen, dass man - etwa beim Ausparken - einen Bagatellschaden verursacht, ohne diesen zu bemerken. Vorneweg: Eine Fahrerflucht kann als solche nur geahndet werden, wenn die Fahrerflucht auch wissentlich begangen wurde. Es muss also hierbei ein Vorsatz vorliegen.

In der Regel gehen die Gerichte jedoch davon aus, dass ein Unfall bemerkt werden muss, vor allem wenn dabei größere Schäden entstanden sind. Die Bestrafung hängt in diesem Fall also an der Glaubwürdigkeit, die Ihnen entgegengebracht wird. Diese Frage muss regelmäßig in einem Gerichtsprozess geklärt werden. Hierbei muss Ihnen jedoch nachgewiesen werden, dass Sie den Unfall bemerkt haben.

Haben Sie den Unfall nicht bemerkt, sollten Sie sich sofort an einen im Strafrecht und Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt wenden. Eine gezielte Verteidigungsstrategie ohne Widersprüche ist hierbei das A und O.




Anwalt fuer Verkehrsrecht - Schnelle Hilfe Deutschlandweit

Was nutzt eine Selbstanzeige nach einer Fahrerflucht?

19.10.2022

Fahrerflucht begangen und nun ein schlechtes Gewissen? Achtung: Gesetzliche Fristen zur Strafmilderung beachten!

Sie haben als Fahrer ein fremdes Fahrzeug beschädigt und sich trotz eines eingetretenen Schadens vom Unfallort entfernt. Nun plagen Sie wegen der Tat ein schlechtes Gewissen und die Angst davor, bestraft zu werden?

Wir erklären Ihnen, was Sie dagegen tun können und in welchem Fall eine Selbstanzeige bei der Polizei sinnvoll ist.

Schnell sind solche Parkschäden passiert. Kurz nicht aufgepasst, schon haben Sie an einem fremden Fahrzeug einen Kratzer oder Blechschaden hinterlassen. Verständlich, dass dies Panik auslöst, im hektischen Straßenverkehr übersehen oder zunächst als bloßer Bagatellschaden wahrgenommen wird. Doch ärgerlich für den Halter beziehungsweise den Geschädigten, der womöglich die Polizei verständigt oder sogar Zeugen der Straftat hat.

Doch ist es sinnvoll, als Verursacher nun nachträglich Selbstanzeige zu erstatten?

Unfallflucht ist auch nach kleineren Parkremplern kein Kavaliersdelikt. Unter Umständen kann durch eine Selbstanzeige die Strafe jedoch gemildert oder von einer Strafe sogar gänzlich abgesehen werden. Aber Vorsicht: Dies ist nur in gewissen Fällen möglich, die wir Ihnen nun aufzeigen.

Die Voraussetzungen einer erfolgreichen Selbstanzeige sind im Strafgesetzbuch in § 142 Absatz 4 geregelt.

Wichtig: Unbedingt die gesetzliche Frist beachten! Generell ist eine Strafmilderung nur denkbar, wenn der Unfallverursacher sich binnen 24 Stunden nach dem Delikt stellt.



Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige nach einer Unfallflucht

19.10.2022

Weiterhin gelten folgende Voraussetzungen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige gilt nur:

  • bei Unfällen außerhalb des fließenden Verkehrs,
  • bei Sachschaden in nicht bedeutender Höhe
  • und nicht bei Personenschaden.

Außerdem darf es noch nicht zu polizeilichen Ermittlungen gekommen sein.

Ihre Unfallflucht ist noch unbemerkt und es werden die oben genannten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt? So bleibt Ihnen die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Um sicherzugehen, sollten Sie dabei einen Anwalt an Ihrer Seite wissen. Die einzelnen Voraussetzungen wollen wir hier kurz ausführlicher darstellen.

Einen ausführlichen Artikel zum Thema Selbstanzeige nach Fahrerflucht finden Sie hier:
Selbstanzeige nach Fahrerflucht


24-Stunden-Frist bei Selbstanzeige: Kein Aufschub möglich!

19.10.2022

Achtung! Die in § 142 Absatz 4 StGB normierte Frist ist nicht verlängerbar. Nach Ablauf tragen Sie trotz Selbstanzeige die vollen strafrechtlichen Konsequenzen. Im Zweifel kontaktieren Sie also umgehend einen versierten Anwalt.


Tat außerhalb des fließenden Straßenverkehrs

19.10.2022

Gemeint sind hier Fälle unbemerkter Schäden im stehenden Verkehr. Also klassischerweise sogenannte Parkrempler beziehungsweise Parkschäden. Befinden sich beide Teilnehmer – also Sie und der Geschädigte - im Fahren, scheidet eine strafmildernde Selbstanzeige aus. Selbst bei minimalen Geschwindigkeiten und Bagatellschäden. Gemeint sind also insbesondere Kratzer und leichte Kollisionen, bei denen auf Parkplätzen stehende Autos beschädigt werden.


Fahrerflucht bei geringem Schaden: Wo liegt die Grenze?

19.10.2022

Wann ein nicht bedeutender Schaden vorliegt, bestimmt sich nach dem Einzelfall. Nach der Rechtsprechung kann die Untergrenze des Schadens jedoch bereits bei 1.300 Euro liegen. Eine Summe, die angesichts der Kosten des Schadens für Reparaturen und Ersatzteile schnell erreicht ist. Sie liegt also ungefähr doppelt so hoch wie die Grenzen des tatsächlichen Bagatellschadens.


Selbstanzeige: Keine Strafmilderung bei Personenschäden!

19.10.2022

Kommt es bei einem Geschädigten zu einem Personenschaden, ist die strafmildernde Selbstanzeige auch bei nur geringfügig Verletzten ausgeschlossen. Sind Sie an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt und entfernen Sie sich unerlaubt vom Unfallort, drohen nicht nur Bußgelder, Punkte in Flensburg oder der Entzug des Führerscheins. Im Falle einer unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c StGB droht sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.


Polizeiliche Ermittlung bei Unfallflucht? Wann freiwillige Selbstanzeige dennoch möglich ist!

19.10.2022

Wenn die Polizei bereits Nachforschungen anstellt, kann eine strafmildernde Selbstanzeige ausgeschlossen sein. Dennoch gibt es Möglichkeiten, unter denen die Freiwilligkeit sowie die strafmildernde Wirkung der tätigen Reue von Vorteil sein kann. Hier kommt es auf den richtigen Zeitpunkt und die Form Ihrer Mitwirkung als Unfallverursacher an.

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht und Strafrecht kann Ihnen hierbei helfen. Gerne können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung für Ihren individuellen Fall in Anspruch nehmen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.




Opfer einer Unfallflucht: Wie Sie jetzt richtig handeln!

19.10.2022

Ärgerlich! Jemand hat in ihrer Abwesenheit Ihr Auto beschädigt, sich augenscheinlich aber vom Unfallort entfernt. Das kostet Zeit, Nerven - und im Zweifel viel Geld.

Was tun, um Unfallverursacher zu ermitteln und Entschädigung zu erhalten?

Folgende Maßnahmen sollten Sie ergreifen, wenn Sie einen Schaden an Ihrem geparkten Auto bemerken.

  • Zeugen suchen!

Keine Zeit verlieren. Womöglich befinden sich noch Personen in der Nähe, die etwas beobachtet haben. Sprechen Sie Passanten an, die etwas gesehen haben könnten und fragen Sie nach deren Kontaktdaten, um später eine Zeugenaussage zu ermöglichen. Tipp: Manche Parkplätze sind videoüberwacht.

  • Unfallort dokumentieren!

Halten Sie die Situation am Unfall- und Schadensort detailliert fest. Sichern Sie Spuren (etwa Autoteile, Splitter usw.) und fotografieren Sie alle Auffälligkeiten - nutzen Sie hierfür Ihr Smartphone.

  • Polizei verständigen!

Rufen Sie die Polizei. Diese kann den Unfall professionell aufnehmen. Mit etwas Glück kann Ihnen die Polizei unmittelbar helfen, etwa wenn sich der Verursacher binnen 24 Stunden von selbst melden sollte. Eine Anzeige bei der Polizei - notfalls gegen unbekannt - kann auch bei der Abwicklung mit der Kfz-Versicherung von Vorteil sein.

  • Versicherungssituation prüfen!

Viele Teilkasko-Versicherungen übernehmen die Reparaturkosten in solchen Fällen nicht. Dies erfolgt zumeist nur bei Vollkasko-Versicherungen. Aber: Auch hier bleibt die Selbstbeteiligung bestehen und es droht Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse. Tipp: Bei Bagatellschäden eine Selbstzahlung in Betracht ziehen.




Wann sollte man bei einer Fahrerflucht einen Anwalt einschalten?

19.10.2022

Angesichts des Strafrahmens und nicht zuletzt wegen der oben erwähnten Nebenfolgen sollte frühzeitig ein auf Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kontaktiert werden. Um sich gar nicht erst in die Gefahr einer Strafverfolgung zu begeben oder Fehler beim Verhalten gegenüber der Polizei zu machen, empfiehlt sich eine sofortige Kontaktaufnahme nach dem Unfall. Sofern Sie den Unfall nicht bemerkt haben, sollten Sie unbedingt einen Anwalt einschalten, wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen Sie erfahren haben.

Als Beschuldigter sollten Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen (Aussageverweigerungsrecht). Geben Sie nur Ihre Personalien an, verweigern Sie aber Aussagen zum Unfallhergang und zur Person des Fahrers.

Schnell und besonnen aus der Misere? So hilft Ihnen ein Anwalt!

Ob gegen Sie Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen wird, hängt davon ab, wie wahrscheinlich eine Verurteilung wäre. Und genau hier bedarf es versierter Strafverteidigung. Denn die Chancen stehen gut, weiteren und unnötigen Ärger gänzlich zu vermeiden, indem das Verfahren dank einer guten Strafverteidigung eingestellt wird.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf das Strafrecht und Verkehrsrecht fokussiert. Unsere Kanzleistandorte befinden sich in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin – von dort aus vertreten wir unsere Mandanten bundesweit. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

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Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



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Fahrerflucht / Unfallflucht: Welche Strafen drohen? Zuletzt aktualisiert: 19.10.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M

1 Kommentar

  • Michael A.

    2. März 2022 - 17:49

    Guten Tag ! Bin heute morgen mit dem Firmen Wagen gegen eine Mauer gefahren an der Mauer ist nichts ausser lack rückstände u am Auto ist der rechte Kotflügel eingedrückt u weil ich unter schock stand habe ich gar nicht darüber nach gedacht das der Polizei zu melden oder sonst einem habe nur meiner Firma das mitgeteilt das ich einen Unfall hatte.

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