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Ohne Fahrerkarte mit Lkw fahren – diese Bußgelder drohen

Ohne Fahrerkarte mit Lkw fahren Dieses Bußgeld droht

Zuletzt aktualisiert am 6. Juli 2023

Lkw ohne Fahrerkarte: Straftat oder Ordnungswidrigkeit

Zur Kontrolle der gesetzlich vorgeschriebenen Lenkzeiten müssen Berufskraftfahrer eine Fahrerkarte mit sich führen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Vorschriften in diesem Zusammenhang einzuhalten sind, welche Strafe andernfalls droht, und Sie erhalten Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen zum Thema Fahren ohne Fahrerkarte. Vorneweg, beim Lkw fahren ohne Fahrerkarte handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.




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Was ist eine Fahrerkarte für Lkw

06.07.2023

Zunächst wollen wir für Nichtwissende klären, was eine Fahrerkarte für Lastkraftwagen ist. Damit für die Behörden etwa die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ersichtlich ist, wurde die sogenannte Fahrerkarte entwickelt, die zusammen mit einem Fahrtenschreiber genutzt werden kann. Während der Fahrtenschreiber im Lkw angebracht ist, ist die Fahrerkarte auf den Fahrer zugeschnitten. Die scheckkartengroße und mit Speicherchip ausgestattete Karte beinhaltet persönliche Informationen zum jeweiligen Lkw-Fahrer und speichert Informationen wie etwa die Lenk- und Ruhezeiten der letzten 28 Tage. Bei einer Polizeikontrolle können die Daten von den Beamten ausgelesen und somit deren Einhaltung überprüft werden.




Ist eine Fahrerkarte für alle Lkw-Fahrer Pflicht?

06.07.2023

Die Fahrerkarte für den Fahrtenschreiber ist eine Pflicht für alle Berufskraftfahrer. Sie ist nicht fahrzeug-, sondern personenbezogen. Die Größe des Fahrzeugs spielt aber eine Rolle, weil erst ab einer gewissen Größe eine Fahrerkarte vorgeschrieben ist.

Der Grenzwert liegt bei 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Außerdem muss auch beim Fahren von Bussen mit mehr als 9 Sitzen eine Fahrerkarte mitgeführt werden. Die Regelung gilt für alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge ab dem 1. Mai 2006.

Vorgeschrieben ist nach der Verordnung der Europäischen Union EG Nr. 561/2006 ein digitaler Fahrtenschreiber (Tachograph), mit dem die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten von gewerblich tätigen Lkw- und Busfahrern überprüft werden kann.

Zur Anmeldung am digitalen Kontrollgerät wird die persönliche Fahrerkarte benötigt. Selbstverständlich muss die Karte nicht nur mitgeführt werden, sondern der Fahrer muss auch darauf achten, dass die Lenk- und Ruhezeiten tatsächlich aufgezeichnet werden.

Weitere Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten finden Sie unserem Artikel:
Lenkzeitüberschreitungen von Lkw-Fahrern: Regelungen und Sanktionen




Fahren ohne Fahrerkarte: Welche Ausnahmen gelten?

06.07.2023

Wie in vielen anderen Bereichen des Verkehrsrechts, gibt es bei auch bei der Fahrerkartenpflicht bestimmte Ausnahmen. Dazu gehören:

  • Diebstahl
  • Beschädigung
  • Fehlfunktion
  • Verlust.

Wenn einer dieser Gründe vorliegt, ist ausnahmsweise das Fahren ohne Fahrerkarte für maximal 15 Tage erlaubt. Spätestens innerhalb von sieben Tagen muss man eine Ersatzfahrerkarte bei der örtlich zuständigen Behörde beantragen. Im Fall eines Diebstahls muss zusätzlich bei der Polizei Anzeige erstattet werden, um das Fehlen der Karte nachweisen zu können.

Darüber hinaus ist der Fahrer beim Vorliegen eines Ausnahmefalls zur manuellen Aufzeichnung seiner Lenk- und Ruhezeiten verpflichtet. Zu Beginn der Fahrt muss ein Ausdruck der Anzeige des Tachographen erstellt werden. Anschließend erfolgen die weiteren Eintragungen per Hand. Dazu gehören die personenbezogenen Daten, sämtliche Arbeitszeiten (z. B. die Beladung des Lkw) und die Unterschrift des Fahrers. Am Ende der Fahrt muss dann wieder ein Ausdruck der Aufzeichnungen des Tachographen erfolgen. Auf diesem sind wieder die oben erwähnten Angaben handschriftlich zu dokumentieren. Alle Aufzeichnungen sind dem Arbeitgeber auszuhändigen und der Polizei auf Verlangen vorzuzeigen.



Darf man mit abgelaufener Fahrerkarte fahren?

06.07.2023

Anders als bei den oben genannten Ausnahmen ist das Fahren mit einer abgelaufenen Fahrerkarte generell nicht zulässig. Als gewerblich tätiger Fahrer sollte man deshalb unbedingt daran denken, bei der zuständigen Behörde rechtzeitig eine neue Karte zu beantragen. Bedenken Sie bei dem Antrag auf Verlängerung auch eine Bearbeitungsfrist von mehreren Wochen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen.



Muss man bei Privatfahrten mit dem Lkw die Fahrerkarte einstecken?

06.07.2023

Eine weitere Ausnahme von der Fahrerkartenpflicht gilt für private Fahrten mit einem Lkw. Hier besteht eine Verpflichtung zum Einsatz der Fahrerkarte erst dann, wenn das zulässige Gesamtgewicht (ggf. mit Anhänger) über 7,5 Tonnen liegt. Darüber gilt in jedem Fall die Fahrerkartenpflicht. Ein für die jeweilige Fahrzeugklasse gültiger Führerschein muss selbstverständlich vorhanden sein.

Für diese Form der Nutzung des Lkw sowie auch für das Rangieren auf dem Betriebsgelände gibt es bei den digitalen Fahrtenschreibern die Einstellung „out of scope“. Ihr Einsatz muss aber jeweils dokumentiert werden.

Übrigens darf man auch an einem Sonntag oder Feiertag privat mit einem Lkw fahren. Das Fahrverbot nach § 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt nur für Fahrzeuge, die der „geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern“ dienen.



Gibt es Ausnahmen für Handwerker?

06.07.2023

Eine wichtige Ausnahme von der Fahrerkartenpflicht ist in § 1 Abs. 2 Nr. 5 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes enthalten, die man allgemein als Handwerkerregelung bezeichnet. Demnach besteht keine Fahrerkartenpflicht, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Material oder Ausrüstung dient, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet. Das Führen des Kfz darf nicht die Hauptbeschäftigung sein. Ein Handwerker ist demzufolge kein Berufskraftfahrer und muss keine Fahrerkarte haben, sondern nur einen für die genutzte Fahrzeugklasse gültigen Führerschein besitzen. Das gilt auch für vergleichbare Tätigkeiten.




Wann droht beim Fahren ohne Fahrerkarte ein Bußgeld?

06.07.2023

Bei einem Verstoß gegen die Pflicht zum Mitsichführen einer Fahrerkarte droht immer ein Bußgeld. In diesem Fall ist nicht der Bußgeldkatalog die Rechtsgrundlage, sondern die speziellen „Buß- und Verwarngeldkataloge zum Fahrpersonalrecht“ (LV 48), die vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik erlassen wurden.

Da das Fahren ohne Fahrerkarte die Verletzung einer persönlichen Pflicht des Fahrers ist, muss er in der Regel auch das verhängte Bußgeld zahlen. Es beträgt in vielen Fällen 250,- Euro je 24 Stunden.

Manchmal wird auch gegen den Arbeitgeber ein Bußgeld verhängt. So droht z. B. ein Bußgeld von 750,- Euro, wenn der Unternehmer nicht die ordnungsgemäße Funktion des Kontrollgeräts in einem Lkw sicherstellt.




Bußgeldkatalog bei Verstoß gegen Pflicht zur Fahrerkarte

06.07.2023

Bußgeldtabelle für die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften über Arbeitszeitnachweise (gilt jeweils für einen 24-Stunden-Zeitraum!).


Verstoß Abstufung Bußgeld Fahrer Bußgeld Fuhrunternehmer
Benutzung einer anderen, defekten oder ungültigen Fahrerkarte Wenn dadurch Kontrolle nicht möglich ist 250 Euro -
" Wenn dadurch Kontrolle erschwert wird 75 Euro -
Fahren ohne Fahrerkarte ohne Berechtigung über einen Zeitraum von 15 Tagen hinaus - 50 Euro -
Keine Sorge getragen für das einwandfreie Funktionieren oder die ordnungsgemäße Benutzung des Fahrtenschreibers oder der Fahrerkarte oder des Schaublattes - 250 Euro 750 Euro
Kein Schaublatt oder keine Fahrerkarte benutzt oder nicht von Beginn an benutzt - 250 Euro -
Schaublatt oder Fahrerkarte vorzeitig entnommen oder Fahrerkarte oder Schaublatt über den zulässigen Zeitraum hinaus verwendet Wenn dadurch Kontrolle nicht möglich ist 250 Euro -
" Wenn dadurch Kontrolle erschwert wird 75 Euro -
" Sofern Aufzeichnung trotzdem zweifelsfrei auswertbar 30 Euro Verwarngeld -
Bei Kontrolle die vorgeschriebenen Schaublätter, handschriftlichen Aufzeichnungen, Ausdrucke und die Fahrerkarte nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt Wenn dadurch Kontrolle nicht möglich ist 250 Euro -
" Wenn dadurch Kontrolle erschwert wird 75 Euro -



Einspruch gegen Bußgeldbescheid - Anwalt beim Verstoß gegen Fahrerkarten

06.07.2023

Die Erfahrung lehrt, dass viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. Deshalb ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit vorlag. Möglicherweise gilt im konkreten Fall eine der Ausnahmeregelungen. Dann lohnt es sich, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen zu lassen. Bedenken Sie dabei auch, dass sich die Höhe der oben aufgeführten Geldbußen immer nur auf einen Zeitraum von 24 Stunden bezieht. Dauerte der (vermeintliche) Verstoß länger, dann entsteht schnell eine hohe Gesamtsumme.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Pflicht zum Führen einer Fahrerkarte erhalten haben, können Sie gern mit uns Verbindung aufnehmen. Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Verkehrsrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei vertritt Mandanten von unseren Standorten in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin aus bundesweit. Melden Sie sich einfach per WhatsApp, Telefon oder E-Mail bei uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

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Ohne Fahrerkarte mit Lkw fahren – diese Bußgelder drohen Zuletzt aktualisiert: 06.07.2023 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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