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Versicherungsbetrug durch Autobumser

Versicherungsbetrug durch Autobumser

Kfz-Unfall bewusst herbeigeführt – Welche Strafen drohen?

Immer wieder werden Unfälle mit Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr bewusst herbeigeführt. Die Verursacher wollen damit die Zahlung durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung kassieren. Oft mit Erfolg, weil der Nachweis des Vorsatzes häufig schwer nachgewiesen werden kann. Rund zehn Prozent der Kfz-Unfälle sollen fingiert sein.

In diesem Artikel informieren wir über die verschiedenen Varianten der Autobumser beim Versicherungsbetrug und erläutern, welche Straftatbestände bei fingierten Auffahrunfällen verwirklicht sein können. Außerdem erhalten Beschuldigte Hinweise zum Verhalten nach einer Anzeige.




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Was versteht man unter dem Begriff „Autobumser“?

Unter dem umgangssprachlichen Begriff Autobumser versteht man Personen, die mit Absicht einen Verkehrsunfall herbeiführen, um von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegner eine Zahlung für den Schaden zu erhalten. Der Unfall wird so angelegt, dass nicht der tatsächliche Verursacher als Schuldiger gilt, sondern der andere Verkehrsteilnehmer. Dabei gibt es verschiedene Tatvarianten, auf die wir weiter unten näher eingehen.

Der rechtliche Hintergrund für das Vorgehen der Autobumser ist die sogenannte fiktive Abrechnung von Schäden bei Verkehrsunfällen mit Kfz. Die Versicherungsgesellschaften zahlen für Schäden auf der Grundlage von (teilweise überhöhten) Kostenvoranschlägen an die Opfer von Unfällen. Ob der Betroffene dann die Reparaturen tatsächlich komplett ausführen lässt oder sich nur auf absolut notwendige Maßnahmen beschränkt, liegt allein in seiner Hand.




Welche Varianten gibt bei Versicherungsbetrug im Straßenverkehr?


Vorfahrtsfalle

Bei der sogenannten Vorfahrtsfalle gibt es wiederum zwei Untervarianten. Zum einen stellen sich die Autocrasher mit ihrem Wagen an einen nur schwer einsehbaren Ort und fahren dann plötzlich los, wodurch der Auffahrunfall geschieht. Scheinbar hat der andere Fahrer die Vorfahrt missachtet.

Bei der zweiten Varianten der Vorfahrtsfalle ist der Autobumser für andere Verkehrsteilnehmer gut zu sehen und hat Vorfahrt. Er fährt aber zunächst nicht los, sondern wartet ab, bis der andere Autofahrer aufgrund des langen Zögerns schließlich doch losfährt. Dann geht er auch aufs Gas und verursacht so den Unfall. Auch in diesem Fall ist der andere Verkehrsteilnehmer der scheinbare Schuldige, dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen muss.


Provozierter Auffahrunfall durch abruptes Bremsen

Bei dieser Tatvariante bremst der Auto plötzlich unvermittelt ab, und das dahinter fahrende Kfz kann nicht mehr rechtzeitig bremsen. In der Regel gilt dann auch der Auffahrende als Verursacher des Unfalls.


Attacke auf Spurwechsler

Eine weitere Variante ist ein bewusstes zu dichtes Heranfahren an Spurwechsler. Der Autobumser sucht sich einen Verkehrsteilnehmer aus, der die Fahrspur wechseln möchte und fährt plötzlich dicht an ihn heran, wodurch es zu einer Beschädigung des einen oder beider Fahrzeuge kommt. Da der Spurwechsler besondere Pflichten bei diesem Verkehrsmanöver hat, gilt er in der Regel als Unfallverursacher.




Welche Straftaten wirft man Autobumsern vor?


Betrug

Zunächst liegt natürlich auf der Hand, dass es sich um Versicherungsbetrug handelt. Dafür gibt es keinen eigenen Paragrafen im Strafgesetzbuch, sondern es gilt § 263 StGB, der allgemein die Bestrafung von Betrug regelt.

Betrug liegt nach § 263 Abs. 1 StGB vor, wenn jemand „in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält“. Bereits der Versuch ist strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Das mögliche Strafmaß steigt gemäß § 263 Abs. 3 StGB, wenn ein besonders schwerer Fall des Betruges vorliegt. Ein solcher liegt u. a. vor, wenn der Betrug gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande fortgesetzt begangen wurde. Der Strafrahmen beträgt dann sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Schließlich gibt es noch den gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Hier droht ein Freiheitsentzug von einem bis zu zehn Jahren oder in minder schweren Fällen sechs Monate bis fünf Jahre.


Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Bei der konkreten Konstellation eines bewusst herbeigeführten Unfalls ist hier nicht nur der einfache Straftatbestand nach Absatz 1 gegeben, sondern es liegt ein Verbrechen vor, weil durch das Verhalten eine andere Straftat (hier der Betrug) ermöglicht werden sollte. Deshalb handelt es sich um ein Verbrechen, das gemäß § 315b Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren geahndet werden kann.

Nähere Informationen zu diesem Delikt finden Sie in unserem Artikel:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr


Gefährliche Körperverletzung

Wird durch den Autobumser der Unfallgegner verletzt, kommt zusätzlich eine Strafverfolgung wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB in Betracht. Erleidet das Opfer sogar tödliche Verletzungen kann auch der Tatbestand der fahrlässigen Tötung gemäß § 222 StGB gegeben sein.




Wie kann man sich vor Autobumsern schützen?

Generelle Schutzmöglichkeiten gegen derartig provozierte Unfälle gibt es leider nicht. Ist der Unfall passiert, sollte man ein gewisses Misstrauen an den Tag legen, insbesondere wenn einem der Unfallhergang merkwürdig vorkommt. Zunächst sollte immer die Polizei gerufen werden. Die Anfertigung von Fotos, die Daten des anderen Unfallbeteiligten (Ausweis) sowie eine Skizze des Unfallortes sollten selbstverständlich sein. Bewahren Sie auf jeden Fall Ruhe und lassen Sie sich nicht zu irgendwelchen Handlungen oder Aussagen drängen.

Bei der ersten Vernehmung sollte man im eigenen Interesse keine Aussagen machen, mit denen man sich selbst belasten könnte. Sinnvoll ist aber die Angabe, dass man sich den Unfallhergang nicht erklären könne, selbst keine Schuld trage und geprüft werden soll, ob hier möglicherweise ein Versicherungsbetrug vorliegt. In diesem Fall wird die Polizei meistens genauer hinsehen. Im Anschluss sollte der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung der Unfall gemeldet werden. Bestehen Zweifel am Unfallhergang, ist auch hier ein ausdrücklicher Hinweis darauf sinnvoll. Der Versicherer wird den Fall dann genauer prüfen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherer versuchen sich durch verschiedene Maßnahmen vor Versicherungsbetrug durch bewusst herbeigeführte Unfälle zu schützen. Es gibt zwar in Deutschland keine zentrale Schadensdatenbank, aber die Auskunftei HIS. Diese Abkürzung steht für Hinweis- und Informationssystem. Dorthin werden datenschutzkonform verschiedene Personengruppen und Objekte gemeldet. (Versicherungsnehmer, Geschädigte, versicherte Personen, aber zum Teil auch Zeugen, Fahrzeuge, Gebäude usw.)

Erfasst werden atypische Schadenshäufigkeiten, besondere Schadenfolgen, erschwerte Risiken bei der Regulierung und Auffälligkeiten im Schaden-/ Leistungsfall. Die Betroffenen müssen über eine Meldung informiert werden.

Demzufolge erregt es Verdacht, wenn immer wieder die gleichen Personen und/oder Fahrzeuge an Unfällen beteiligt sind. In manchen Fällen handeln die Täter auch im Zusammenwirken mit Rechtsanwälten, die ihre vermeintlich berechtigten Forderungen durchsetzen sollen. Auch Absprachen zwischen dem Autobumser und ihrem angeblichen Opfer kommen öfter vor. Ebenso sind auch Autowerkstätten am Versicherungsbetrug beteiligt.




Wie sollten sich Beschuldigte nach einer Anzeige verhalten?

Wenn Ihnen vorgeworfen wird, einen Autounfall absichtlich herbeigeführt zu haben, dann sollte in jedem Fall ein Rechtsanwalt konsultiert werden, der sich sowohl mit dem Strafrecht als auch dem Verkehrsrecht auskennt. Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Tat wirklich begangen haben oder sich für unschuldig halten.

Wie Sie oben erfahren haben, sind die einschlägigen Tatbestände im Fall von „Autobumsern“ keine Kavaliersdelikte, sondern es drohen im Fall einer Verurteilung empfindliche Strafen. Hinzu kommen auch noch verkehrsrechtliche Folgen, wie der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine effektive und kompetente Vertretung durch einen erfahrenen Strafverteidiger ist deshalb unbedingt notwendig.

Wie bei anderen Vorwürfen gelten auch hier die beiden Grundregeln für Beschuldigte:

  1. Machen Sie zunächst keine Aussage gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Ihnen steht ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zu.

  2. Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf. Der Strafverteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen und kann auf dieser Grundlage einschätzen, wie schwerwiegend die Vorwürfe wirklich sind und wie eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie für Ihren konkreten Fall aussehen kann.

Weitere wichtige Hinweise finden Sie in unserem Ratgeber:
Was tun als Beschuldigter

Ihnen wird das bewusste Herbeiführen eines Verkehrsunfalls zum Zweck des Versicherungsbetrugs vorgeworfen? Dann wenden Sie sich gern an unsere Kanzlei. Wir bundesweit als Strafverteidiger tätig und haben Standorte in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin. Dr. Matthias Brauer ist Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht mit einer umfassenden Erfahrung im Verkehrsstrafrecht. Rufen Sie uns einfach an, schicken Sie uns eine Nachricht bei WhatsApp oder nutzen Sie unser Kontaktformular und schildern Sie uns Ihr Problem. Unsere Ersteinschätzung ist immer kostenlos und unverbindlich.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


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Versicherungsbetrug durch Autobumser Zuletzt aktualisiert: 01.04.2023 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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