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Heizöl-Lieferung nicht bezahlt – Anzeige wegen Betrug

Heizöl-Lieferung nicht bezahlt – Anzeige wegen Betrug

Betrug bei Heizöl-Lieferung auf Rechnung: Vorsicht bei Zahlungsunfähigkeit!

Seit dem Kriegsbeginn in der Ukraine sind die ohnehin schon hohen Heizölpreise weiter gestiegen. Für Hauseigentümer mit einem niedrigen Einkommen wird das immer mehr zum Problem. Trotz einer rückläufigen Tendenz gibt es immerhin noch rund fünf Millionen Ölheizungen in Deutschland.

Aufgrund des Preisanstiegs ist damit zu rechnen, dass mancher Kunde die nächste Heizöl-Lieferung nicht mehr bezahlen kann. In diesem Artikel erfahren Sie, wann man in diesem Fall mit einer Anzeige wegen Betruges rechnen muss und welche Strafe dafür nach § 263 StGB droht.




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Heizöl-Lieferung nicht bezahlt: Betrug nach § 263 StGB

Wer Heizöl bestellt, obwohl er weiß, dass die Lieferung nicht bezahlen kann, begeht Betrug. Gemäß § 263 StGB ist ein Betrüger, „wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält“. Bereits der Versuch ist strafbar.

Von Vorsatz im strafrechtlichen Sinne spricht man, wenn der Täter bewusst handelt oder die Folgen seiner Tat zumindest billigend in Kauf nimmt. Das umfasst auch den Willen, einem anderen durch seine Handlung einen Vermögensschaden zuzufügen.

Ob wirklich Vorsatz vorlag, muss im Einzelfall sorgfältig untersucht und von der Staatsanwaltschaft nachgewiesen werden. Für Strafverteidiger besteht bei Betrugsvorwürfen wegen der wichtigen Frage des Vorsatzes oft eine gute Möglichkeit, erfolgreich zugunsten des Mandanten zu argumentieren.

Der kriminologische Fachbegriff für die Bestellung von Waren, die man nicht bezahlen will oder kann, lautet Warenkreditbetrug. Dieser ist aber kein eigener Tatbestand im Strafgesetzbuch, sondern fällt ebenso wie viele andere Formen des Betruges unter § 263. Von Warenkreditbetrug spricht man, wenn der Verkäufer einer Ware – in unserem Fall der Heizöllieferant – über die Zahlungswilligkeit oder die Zahlungsfähigkeit des Käufers bzw. Heizölbestellers getäuscht wird.

Die Polizei verwendet häufig den Begriff Warenkreditbetrug als Betreff bei Vorladungen von Beschuldigten. Strenggenommen handelt es sich immer um eine Anzeige wegen Betruges nach § 263 StGB.

Mehr zum Warenkreditbetrug erfahren Sie in unserem Artikel :
Was ist Warenkreditbetrug?




Betrugsvorwurf wegen Zahlungsunfähigkeit bei Heizöl-Lieferung ausräumen

Betrug setzt immer eine vorsätzliche Handlung voraus. Der Täter muss gewusst haben, dass er das gelieferte Heizöl nicht bezahlen kann oder es zumindest in Kauf genommen haben. Wenn durch besondere Ereignisse plötzlich Umstände eingetreten sind, die nicht vorhersehbar waren, dann liegt kein Betrug vor, wenn die Heizölrechnung nicht bezahlt wird. Allerdings bestehen davon unabhängig zivilrechtliche Ansprüche des Heizöllieferanten.




Mit welcher Strafe muss man für Heizöl-Betrug rechnen?

Betrug wird gemäß § 263 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In der Praxis läuft es bei Ersttätern meistens auf eine Geldstrafe hinaus. Ihre Höhe richtet sich nach dem Umfang des Schadens und die Höhe des Einkommens des Angeklagten.




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Kann man eine Heizöl-Bestellung stornieren?

Im Zusammenhang mit den explodierenden Heizölpreisen stellen sich viele Verbraucher die Frage, ob man eine Heizöl-Bestellung bis zum Einfüllen in den Tank stornieren kann, um nicht in die Gefahr eines strafbaren Betruges wegen Nichtbezahlung einer Heizöl-Lieferung zu geraten.

In einem verbraucherfreundlichen Urteil entschied der Bundesgerichtshof am 17. Juni 2015 (VIII ZR 249/14), dass das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl nicht ausgeschlossen ist.

Im Jahr 2021 wurde jedoch im Rahmen von verschiedenen Gesetzesänderungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie vom Gesetzgeber in der Begründung klargestellt, dass auch Heizöl unter die Ausnahmen des § 312g BGB fällt.

Dieser Paragraf sieht eine ganze Reihe von Ausnahmen vom Widerrufsrecht für Verbraucher vor. Darunter fallen auch „Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können“. Da Heizöl an der Börse gehandelt wird, unterliegt es solchen Preisschwankungen. Demzufolge besteht nach dieser Rechtsauffassung bei der Bestellung von Heizöl kein Widerrufsrecht.

Mehrere Verbraucherzentralen teilen diese Ansicht nicht und kündigten im Herbst 2021 deshalb rechtliche Schritte gegen den Ausschluss des Widerrufsrechts bei Heizölbestellungen an. Ein Urteil liegt dazu noch nicht vor.




Betrugsvorwurf wegen Nichtzahlung bei Heizöl-Lieferung - Anwalt einschalten!

Wer eine Anzeige wegen Betruges erhält, hat wie jeder Beschuldigte ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Davon sollte unbedingt Gebrauch gemacht werden. Einer Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei muss man als Beschuldigter nicht Folge leisten.

Als nächster Schritt ist die Kontaktaufnahme zu einem Strafverteidiger zu empfehlen. Der Rechtsanwalt wird nach der Übernahme des Mandats einen Antrag auf Einsicht in die Ermittlungsakte stellen. Auf dieser Grundlage ist eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie möglich. Wie wir oben bereits erläutert haben, kommt es im Fall von Betrug auf den Nachweis des Vorsatzes an.

Falls Sie eine Anzeige wegen einer nicht bezahlten Heizöl-Lieferung erhalten haben oder sogar schon einen Strafbefehl, dann zögern Sie nicht lange, sondern nehmen Sie sofort Kontakt zu einem Anwalt auf. Beachten Sie unbedingt die kurze Frist von zwei Wochen beim Einspruch gegen einen Strafbefehl, der hinsichtlich seiner Wirkung einem Urteil gleichkommt.

Sie haben eine Strafanzeige wegen Betruges erhalten? Dann melden Sie sich bei unserer Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte. Wir sind bundesweit als Strafverteidiger tätig und haben Kanzleistandorte in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin. Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung erläutern wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall. Nehmen Sie einfach per WhatsApp, Telefon, E-Mail oder unser Kontaktformular.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


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Heizöl-Lieferung nicht bezahlt – Anzeige wegen Betrug Zuletzt aktualisiert: 28.03.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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