Zuletzt aktualisiert am 5. Februar 2024
„From the River to the Sea“ – ein Überblick:
Mit der politischen Parole „From the River to the Sea“ will der Protagonist ausdrücken, dass Palästina vom Fluss bis zum Meer frei sein wird. Sie ist deshalb ein pro-palästinensische Parole, im Zusammenhang mit dem Israel-Palästina-Konflikt.
In Deutschland ist diese Parole gemäß § 86a StGB strafbar. Es kann dadurch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt werden.
Beschuldigte sollten keine Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden tätigen und am besten sofort einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren.
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Unsere Inhalte in der Übersicht:
- Wie kann eine Parole strafbar sein?
- Ist die Parole in Deutschland verboten?
- Welche Strafe droht beim Verwenden der Parole?
- Was sollte man als Beschuldigter tun?
Wie kann eine Parole strafbar sein?
In Deutschland können alle möglichen Aussagen und Ausrufe strafbar sein. Das gilt auch für auf Demonstrationen dargebotene Sprechchöre.
Dafür gibt es einfach gesagt zwei Hauptfälle: Entweder die Parole ist wegen ihres Inhalts strafbar, dann kann eine strafbare Volksverhetzung nach § 130 StGB vorliegen. Oder es handelt sich bei der Parole um ein Kennzeichen einer verbotenen oder terroristischen Vereinigung. Dann kommt § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Parteien) zur Geltung.
Auch nach dem Vereinsgesetz (§ 9) ist es strafbar, Kennzeichen von verbotenen Organisationen zu verwenden. Dazu gehört dann auch ein Motto oder eine dem Verein zugerechnete Parole.
Der Fall „From the River to the Sea“ – nun eine Straftat?
Die Parole „From the River…“ ist ein Kennzeichen der Palästinenser-Bewegung. Sie ist umstritten, weil sie impliziert, dass sich das von Palästinensern beherrschte Gebiet vom Fluß Joran („River“) bis zum Mittelmeer („Sea“) erstrecken soll. Der Staat Israel wäre nach einer weiten Auslegung demnach dann nicht mehr existent.
Ob das an sich bereits strafbar ist, war lange umstritten. Das Bundesinnenministerium hat hierbei jedoch neue Tatsachen geschaffen. Nach den Anschlägen der HAMAS auf israelische Einrichtungen am 7. Oktober 2023 wurden die HAMAS und weitere palästinensische Bewegungen in Deutschland verboten. Die Parole „From the River …“ wurde dabei als Kennzeichen dieser nun verbotenen Organisationen eingestuft.
Inwieweit Strafverfolgungsbehörden nun dagegen vorgehen, ist zunächst Ländersache. In Bayern zum Beispiel hat die Generalstaatsanwaltschaft jedoch angekündigt, bei Verwendung der Parole ein Strafverfahren einzuleiten. Auch Thüringen, Sachsen und das Saarland haben sich ähnlich positioniert.
In jedem Fall bleibt der konkrete Einzelfall entscheidend. Dennoch ist damit zu rechnen, dass die Strafverfolgungsbehörden nun schneller und öfter entsprechende Strafverfahren einleiten.
Welche Strafe droht beim öffentlichen Verwenden der Parole?
Gemäß § 86a StGB wird das Verwenden von Kennzeichen verbotener Organisationen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Auch Geldstrafen sind möglich. Aufgrund der brisanten politischen Umstände ist damit zu rechnen, dass hier zukünftig durchaus „Exempel“ statuiert werden und es vermehrt zu härteren Urteilen kommen wird.
Eine konkrete Strafprognose ist aber nicht möglich. Dies richtet sich immer nach den Umständen der Tat sowie nach der Person des Täters. Einsichtige Einzeltäter werden in der Regel weniger hart bestraft als überzeugte Wiederholungstäter.
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Was tun, wenn ich wegen „From the River to the Sea“ eine Strafanzeige erhalten habe?
Sollten Sie deswegen eine Anzeige erhalten, sollten Sie am besten gleich einen Strafverteidiger engagieren. Gegenüber den Ermittlungsbehörden hingegen ist Schweigen das Gebot der Stunde. Gerade in politisch aufgeladenen Verfahren spüren Beschuldigte eine gewisse Wut und Erklärungsdrang. Das aber interessiert weder Polizei noch Staatsanwalt. Im Gegenteil: Sie werden entsprechende Äußerungen erst recht als Schuldeingeständnis und Beleg eines Vorsatzes ansehen.
Ein engagierter Rechtsanwalt hingegen wird mit Ihnen die passende Strategie entwerfen, um das Verfahren zu einem möglichst folgenlosen Ende zu bringen.
Oft sind Staatsanwälte angehalten, derartige Verfahren nicht mehr wegen Geringfügigkeit einzustellen. Das heißt: Es droht in vielen Fällen ein Prozess oder gar Verurteilung. Die professionelle Hilfe eines Strafverteidigers sollten Sie auch deshalb in Anspruch nehmen.
Weitere Konsequenzen beachten - Jetzt Kontakt zum Anwalt aufnehmen
Eine Verurteilung wegen antisemitischer Straftaten kann dann weitreichende Konsequenzen haben. Auch die berufliche Existenz oder die Aufenthaltsgenehmigung kann auf dem Spiel stehen. Haben Sie etwa eine Konzession für das Gastronomiegewerbe (Döner-Imbiss, Restaurant, Shisha-Bar usw.) oder etwa für das Sicherheitsgewerbe, so kann theoretisch die Zuverlässigkeit infrage gestellt werden.
Damit ist nicht zu spaßen. Deswegen: Lieber gleich zum Anwalt, als nachher gegen die einmal eingetretenen Konsequenzen vorgehen zu müssen.
Als Anwälte für Strafrecht vertreten wir bei politischen Delikten bundesweit. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.
Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.
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