Buch vom Zoll beschlagnahmt - Anzeige u. a. wegen § 86a StGB
Bekanntermaßen prüft der Zoll auch Pakete, die vom Ausland nach Deutschland versendet werden. Finden sich darin illegale Gegenstände, werden diese beschlagnahmt und dem Adressaten droht in der Regel eine Strafanzeige. Auch Medien wie Bücher oder Computerspiele können in das Raster des Zolls gelangen und Probleme nach sich ziehen.
In unserem Artikel gehen wir auf einen aktuellen Fall (Beschlagnahme einer Bestellung beim Schelm Verlag) unserer Kanzlei ein, erklären wann der Zoll Bücher beschlagnahmen kann und wie man sich nach einer Anzeige verhalten sollte.
Hier finden Sie diese Informationen:
- Wann beschlagnahmt der Zoll Bücher
- Aktueller Fall: Buch vom Schelm Verlag beschlagnahmt
- Strafbarkeit einer Bestellung beim Schelm Verlag
- Was tun nach einer Beschlagnahme und Anzeige
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Wann beschlagnahmt der Zoll Bücher?
Nicht nur illegale Betäubungsmittel oder Arzneimittel werden vom Zoll beschlagnahmt, wenn ein Paket auffällig wird. Mitunter können auch Büchersendungen beschlagnahmt werden, wenn diese aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt werden.
Neben anderen Rechtsgründen gibt es Einfuhrverbote auch zum Schutz der öffentlichen Ordnung. Darunter fällt das Verbot der Einfuhr von Waffen und Munition, radioaktiven- und explosionsgefährlichen Stoffen, aber auch von jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Inhalten.
Um Letzteres geht es in unserem aktuellen Fall, in dem es sich um ein Buch handelt, das aus Großbritannien nach Deutschland eingeführt wurde und bei der Zollkontrolle auffiel. Mehr zum konkreten Fall gleich. Voraussetzung für die Beschlagnahme ist immer, dass der betreffende Gegenstand tatsächlich einen strafrechtlich relevanten Inhalt hat oder der Zollbeamte zumindest davon ausgeht. Dabei kann es sich um Medien wie Bücher oder auch um Computerspiele, Filme und dergleichen handeln. Diese Straftatbestände begründen unter anderem die Annahme eines verfassungswidrigen Inhalts:
- § 86 StGB - Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen;
- § 86a StGB - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen;
- § 87 StGB - Agententätigkeit zu Sabotagezwecken;
- § 90 StGB - Verunglimpfung des Bundespräsidenten;
- § 90a StGB - Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole;
- § 90b StGB - Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen;
- § 109d StGB - Störpropaganda gegen die Bundeswehr;
- § 130 StGB – Volksverhetzung;
- § 131 StGB – Gewaltdarstellung;
Neben der Einfuhr ist auch die Ausfuhr von Gegenständen mit derartigen Inhalten verboten.
ACHTUNG:
Nicht alles, was ein Zöllner für strafbar oder verfassungswidrig hält, muss tatsächlich auch strafrechtlich relevant oder verfassungswidrig sein!
Die Prüfung obliegt im Anschluss immer dem Gericht. Darum sollten Sie sich sofort einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihre Seite holen.
Aktueller Fall: Buch vom Schelm Verlag beim Zoll beschlagnahmt
Wie oben genannt, vertritt unsere Kanzlei derzeit einen Mandanten, der eine Strafanzeige nach einer Buchbestellung aus dem Ausland erhalten hat. Dabei ging es um eine Bestellung beim Verlag „Der Schelm“ und konkret um das Buch „NSU: Beate Zschäpe ist unschuldig!“.
Das Buch wurde aus Großbritannien nach Deutschland versandt und beim Zoll auffällig. Das Zollamt Bochum beschlagnahmte die Sendung und die Behörden sehen gleich mehrere Straftatbestände verwirklicht:
- Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen,
- Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen,
- Volksverhetzung,
- Bannbruch.
Ob die Staatsanwaltschaft wirklich alle oben genannten Straftatbestände zur Anklage bringt und wie ein Gericht darauf reagiert, muss abgewartet werden. Jeder dieser Straftatbestände sieht Geldstrafe bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen vor.
Unser Mandant hat sich im Ermittlungsverfahren gegen ihn bisher richtig verhalten. Er hat keine Aussage getätigt und sofort unsere Kanzlei verständigt. Wir haben nun Einsicht in die Ermittlungsakte genommen und werden nun auf dieser Grundlage eine Verteidigungsstrategie aufbauen. Die Einstellung des Strafverfahrens ist dabei unser vorrangiges Ziel.
Macht man sich strafbar, wenn man beim „Schelm Verlag“ bestellt?
Der Verlag sichert seinen Kunden eine unproblematische Abwicklung mit den Worten „Kommt vom Schelm ohne Zollschnüffelei“ zu. Darauf können sich Besteller jedoch nicht verlassen, wie das Beispiel unseres Mandanten zeigt. Die Gefahr der Beschlagnahme durch den Zoll und einer anschließenden Strafanzeige besteht.
Ohne Frage ist, dass sich der Verlag durch die Einfuhr nach Deutschland strafbar macht. Gegen den „Schelm Verlag“ wird bereits mehrfach ermittelt und in Deutschland fanden bereits Durchsuchungen, Festnahmen und Verurteilungen statt.
Auf einem anderen Blatt steht jedoch, ob man sich als Besteller strafbar macht. Auch wenn unsere Kanzlei hierbei keine Strafbarkeit als solches sieht, muss man erste Gerichtsentscheidungen abwarten, um ein abschließendes Fazit zu ziehen.
Buch vom Zoll beschlagnahmt: Was tun als Beschuldigter?
Von der Beschlagnahme erfahren Besteller meist erst nach einer Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter. Beachten Sie hierbei unbedingt diese zwei Regeln:
- Keine Aussage zur Sache machen!
- Rechtsanwalt einschalten - der sich mit politischem Strafrecht auskennt!
Auf keinem Fall sollten Sie zu den Anschuldigungen Stellung beziehen. Durch eine Aussage können Sie sich nur weiter in Probleme stürzen, wogegen eine Aussageverweigerung Ihr gutes Recht ist und nie negativ ausgelegt werden darf. Zudem müssen Sie zu einer polizeilichen Vernehmung nicht erscheinen.
Kontaktieren Sie sofort nach Erhalt einer Vorladung oder dem Bekanntwerden der Beschlagnahme und des Ermittlungsverfahrens einen erfahrenen Strafverteidiger, der sich mit Verfahren aus dem Bereich auskennt. Gerade das Rechtsgebiet des politischen Strafrechts weist eine Reihe von Besonderheiten und Fallstricken auf.
Schnelle Hilfe nach einer Anzeige wegen einer Buchbestellung aus dem Ausland
Wenn Sie eine Anzeige nach einer Buchbestellung aus dem Ausland erhalten haben, können Sie gerne Kontakt zu unserer Strafrechtskanzlei aufnehmen. Bei uns erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung für Ihren konkreten Fall.
Wir vertreten bundesweit von unseren Kanzleistandorten in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München aus. Schildern Sie uns Ihren Fall, wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihr Problem!
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.
Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.
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1 Kommentar
Roy Godenau
13. Oktober 2022 - 14:28Ich habe auch Bücher vom Schelm-Verlag bestellt und erhalten. Leider das letzte Buch noch nicht, das sicherlich nicht verboten ist, weil nicht politisch. Nur ein DVD von einem Reichsparteitag (als Geburtstagsgeschenk an meiner Tochter) vom Historiker David Irving wurde vom Zoll beschlagnahmt vor über 20 Jahre, weil außen ein Foto vom Reichsparteitag (1933 oder 1934) mit Hakenkreuzfahnen zu sehen war. Das DVD wurde mir aber einige Monate später ausgehändigt, wahrscheilich weil die Symbole nach § 86a StGB in diesem Fall für geschichtlice Dokumentationszwecke darauf waren und keine Befürwortung vom Natonalsozialismus gemeint wurde. Der Film von diesem Reichsparteitag war lange verschwunden und vom Historiker Irving zwecks Dokumentation kopiert worden.