Vorwürfe der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung sind häufig mit erheblichen strafrechtlichen Risiken verbunden. Nicht selten drohen Anklagen vor dem Schöffengericht und empfindliche Freiheitsstrafen.
In einem aktuellen Verfahren aus Dresden gelang es Rechtsanwalt Bass, Fachanwalt für Strafrecht, dennoch, das Verfahren seines Mandanten im Rahmen der Hauptverhandlung auf eine Einstellung nach § 153a StPO zu reduzieren.
Der Fall zeigt, dass eine möglichst frühe und effektive Strafverteidigung den Unterschied machen kann. Beschuldigte sollten sich nicht zur Sache äußern und zeitnah einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren.
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Ausgangslage: Eskalation in der Dresdner Neustadt
Dem Verfahren lag ein nächtlicher Vorfall in der Dresdner Neustadt zugrunde. Nach den Ermittlungen kam es zunächst zu einer Auseinandersetzung zwischen einer Frauengruppe, mehreren Dresdner Männern und zwei tunesischen Staatsangehörigen.
Im Verlauf des Geschehens wurde ein Beteiligter mit einer Bierflasche im Gesicht verletzt und erlitt erhebliche Schnittverletzungen. Die mutmaßlichen Täter entfernten sich zunächst vom Tatort. Mehrere Personen nahmen daraufhin die Verfolgung auf, darunter auch der spätere Mandant von Rechtsanwalt Bass.
Später kam es zu einer weiteren körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten. Die Polizei leitete daraufhin Ermittlungen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung ein.
Körperverletzung: Arten, Strafen und Verhalten bei Ermittlungen
Staatsanwaltschaft hielt an schwerem Tatvorwurf fest
Die Staatsanwaltschaft bewertete den Sachverhalt von Beginn an äußerst streng. Gegen unseren Mandanten stand der Vorwurf der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung im Raum. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sollte der Fall vor dem Schöffengericht verhandelt werden.
Im Falle einer Verurteilung hätten erhebliche strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe gedroht - Mindeststrafe 6 Monate Freiheitsstrafe.
Besonders problematisch war aus Sicht der Ermittlungsbehörden, dass sich der Mandant gemeinsam mit anderen Personen auf die Suche nach den zuvor geflüchteten Tatverdächtigen begeben hatte. In solchen Gruppenkonstellationen geraten häufig sämtliche Beteiligte in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen – auch dann, wenn konkrete Gewalthandlungen einzelner Personen nicht eindeutig nachweisbar sind.
Trotz der aus Sicht der Verteidigung schwachen Beweislage hielt die Staatsanwaltschaft an ihrer Anklage fest. Eine Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsverfahren kam daher nicht zustande.
Verteidigung durch Fachanwalt für Strafrecht Patrick Bass
Im Rahmen der Verteidigung arbeitete Rechtsanwalt Patrick Bass konsequent heraus, dass seinem Mandanten keine konkrete Gewalthandlung nachgewiesen werden konnte.
Vielmehr ergaben die Ermittlungen, dass sich der Mandant zunächst um den durch die Bierflasche verletzten Geschädigten gekümmert und Erste Hilfe geleistet hatte. Eine aktive Beteiligung an späteren Gewalthandlungen ließ sich hingegen nicht belegen.
Gerade bei Vorwürfen der gemeinschaftlichen Körperverletzung kommt es entscheidend auf die individuelle Tatbeteiligung an. Die bloße Anwesenheit am Tatort oder die Zugehörigkeit zu einer Gruppe reichen für eine strafrechtliche Verurteilung regelmäßig nicht aus.
Öffentliche Hauptverhandlung endet mit Einstellung nach § 153a StPO
Da die Staatsanwaltschaft an ihrer Anklage festhielt, kam es schließlich zur öffentlichen Hauptverhandlung. Jedoch nicht wie von der Staatsanwaltschaft ursprünglich angedacht vor einem Schöffengericht mit einer Straferwartung von über zwei Jahren. Verteidiger Bass erreichte, dass vor einem Einzelrichter verhandelt wurde.
Erst im Rahmen eines intensiven Rechtsgesprächs gelang es der Verteidigung, das Verfahrensrisiko deutlich zu reduzieren. Nach engagierter Verteidigung durch Rechtsanwalt Bass konnte das Verfahren schließlich gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage von 300 Euro eingestellt werden.
Dadurch konnte verhindert werden, dass der Mandant wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wird. Er musste keine Strafe antreten und gilt nicht als vorbestraft.
Angesichts der ursprünglichen Straferwartung und des konsequenten Festhaltens der Staatsanwaltschaft an der Anklage stellt die erzielte Einstellung ein äußerst günstiges Ergebnis dar.
Bedeutung des Verfahrens
Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig eine engagierte Strafverteidigung gerade bei Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung ist. In dynamischen Gruppensituationen geraten Beteiligte schnell in den Fokus weitreichender strafrechtlicher Vorwürfe, obwohl individuelle Tatbeiträge oftmals nur eingeschränkt nachweisbar sind.
Gerade in solchen Verfahren kommt es auf eine präzise Analyse der Ermittlungsakte, eine konsequente Verteidigung und ein strategisches Vorgehen in der Hauptverhandlung an.
Strafverteidigung durch Dr. Brauer Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Bass und die Kollegen der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte verteidigen bundesweit in Strafverfahren, insbesondere bei Vorwürfen wegen Körperverletzung, Gewaltdelikten, im Jugendstrafrecht sowie in Verfahren mit hoher Straferwartung.
Eine frühzeitige und konsequente Strafverteidigung kann entscheidend dazu beitragen, schwerwiegende strafrechtliche Folgen zu vermeiden.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt durch einen Anwalt und nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf. Oft lassen sich bereits zu Beginn eines Verfahrens wichtige Weichen für die spätere Verteidigung stellen.
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Über den Autor
Patrick Bass
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Patrick Bass verfügt vor allem im Strafrecht über eine große Praxiserfahrung. Er ist fester Bestandteil unseres Verteidigerteams und vertritt Mandanten bei allen strafrechtlichen Anschuldigungen.
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