Die gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB ist ein schwerwiegendes Gewaltdelikt mit weitreichenden Folgen. Haft- und Bewährungsstrafen sind vorprogrammiert, denn eine Geldstrafe ist im Gegensatz zur einfachen Körperverletzung nicht mehr vorgesehen.
In unserem Rechtstipp erfahren Sie unter anderem, wann eine Körperverletzung zur gefährlichen Körperverletzung wird, welche Strafen explizit drohen und wie Sie sich im Fall einer Anzeige verhalten sollten.
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- Was ist eine gefährliche Körperverletzung?
- Tatbestandsmerkmale
- Beispiele aus der Praxis
- Muss ein Vorsatz vorhanden sein?
- Ist der Versuch strafbar?
- Unterschied zur schweren Körperverletzung
- Strafen bei gefährlicher Körperverletzung
- Anzeige erhalten – was ist zu tun?
- Verteidigungsstrategien
- Hilfe vom Anwalt bei gefährlicher Körperverletzung
Was versteht man unter einer gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 StGB?
Zunächst muss der Tatbestand einer einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) erfüllt sein. Darunter versteht man die körperliche Misshandlung oder die gesundheitliche Schädigung einer anderen Person. Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB liegt vor, wenn jemand bei der Begehung der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet, das Opfer hinterlistig überfällt, die Verletzung durch Gift oder eine lebensgefährliche Behandlung verursacht oder das Opfer in Lebensgefahr bringt.
Im nächsten Kapitel thematisieren wir für Sie diese Tatbestandsmerkmal genauer.
Welche Tatbestandsmerkmale müssen nach § 224 StGB erfüllt sein?
Damit eine einfache Körperverletzung zu einer gefährlichen Körperverletzung wird, müssen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) weitere Tatbestandsmerkmale hinzukommen:
Tatbestandsmerkmal: Waffe oder gefährlicher Gegenstand
Die Begehung durch Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs ist neben der gemeinschaftlichen Begehung der häufigste Fall in der rechtlichen Praxis.
Als Waffe gilt jeder Gegenstand, der nach seiner ursprünglichen Zweckbestimmung Menschen erheblich verletzen soll, indem er auf den Körper einwirkt. Unter gefährlichen Werkzeugen versteht man bewegliche Gegenstände, die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art ihrer Verwendung dazu geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Das kann zum Beispiel eine Eisenstange sein oder eine Rasierklinge. Auch feste Schuhe wie Springerstiefel oder Schuhwerk mit Stahlkappen können ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 StGB darstellen. Ebenso ein haushaltsübliches Messer mit einer Mindestlänge der Klinge von 8,5 cm.
Tatbestandsmerkmal: Hinterlistiger Überfall
Wenn ein Täter sein Opfer angreift und dabei seine Verletzungsabsicht verbirgt, spricht man von einem hinterlistigen Überfall. Typische Fälle sind das Anschleichen oder Auflauern. Das Opfer ist dem Täter dadurch unvorbereitet ausgeliefert und kann deshalb die Attacke nicht abwehren. Denkbar ist auch eine gespielte Freundlichkeit, auf die dann aus heiterem Himmel ein körperlicher Angriff folgt.
Tatbestandsmerkmal: Gemeinschaftliche Begehung
Neben der Verwendung einer Waffe ist die gemeinschaftliche Begehung in der Praxis die häufigste Form. Die Tat muss mit mindestens einem weiteren Beteiligten begangen werden, etwa durch gemeinsames Verprügeln eines Opfers.
Es müssen aber nicht beide Täter die Körperverletzung begehen. Es reicht aus, wenn einer der beiden zum Beispiel nur die Flucht des Opfers verhindert oder „Schmiere steht“. Immer dann spricht man von einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung.
Tatbestandsmerkmal: Lebensgefährdende Behandlung
Der Angriff muss generell dazu geeignet sein, das Leben des Opfers zu gefährden. Eine konkrete Gefährdung ist dabei nicht notwendig. Ein typisches Beispiel ist das Hetzen eines Hundes auf das Opfer.
Hierbei können auch Schläge mit der Faust, Fußtritte oder Schläge mit dem Knie unter Umständen als gefährliche Körperverletzung gewertet werden. Hierzu muss das Gefahrepotential der Handlung im Vergleich zur "einfachen Körperverletzung" deutlich erhöht sein.
Tatbestandsmerkmal: Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe
Als Gift gilt jeder Stoff, der schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann. Unter gesundheitsschädlichen Stoffen versteht man Substanzen, die auf mechanischem oder thermischem Weg in den Körper eindringen bzw. einwirken können. Dazu zählen beispielsweise Glassplitter, radioaktive Stoffe oder heiße Flüssigkeiten. Auch Krankheitserreger wie Viren oder Bakterien können darunter fallen.
Gefährliche Körperverletzung: Beispiele aus der Praxis
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zählte im Jahr 2022 in Deutschland knapp 145.000 registrierte Delikte von gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Beispiele gibt es also täglich Hunderte. Schauen wir uns hierbei einige „Klassiker“ an:
- Mehrere Personen treten auf eine am Boden liegende Person ein.
- Ein Streit auf einem Volksfest oder der Dult eskaliert und ein Beteiligter schlägt mit einem Maßkrug auf den Kopf des Anderen ein.
- Eine Person verabreicht absichtlich einer anderen eine giftige Substanz, um diese zu schädigen (nicht zu töten).
- Aus Rache lauert eine Person der anderen auf und schlägt dieser von hinten auf den Kopf.
Kein Vorsatz vorhanden - ist es dennoch eine gefährliche Körperverletzung?
Eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB setzt Vorsatz voraus. Falls kein Vorsatz vorhanden ist, handelt es sich nicht um eine gefährliche Körperverletzung. Jedoch kann es trotzdem eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB sein. Bei einer fahrlässigen Körperverletzung wird die Verletzung unabsichtlich verursacht, aber dennoch haftet man für die Folgen. Die Strafen hierfür sind in der Regel milder als bei einer vorsätzlichen Tat.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit im Einzelfall von den Umständen und der Beweislage abhängt.
Gibt es eine versuchte gefährliche Körperverletzung?
Ja, es gibt auch eine versuchte gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB. Dabei handelt es sich um eine Situation, in der der Täter den Versuch unternimmt, eine gefährliche Körperverletzung zu begehen, jedoch nicht erfolgreich ist. Der Täter kann trotzdem strafrechtlich belangt werden, da es für die Strafbarkeit ausreicht, dass er den Tatbestand vorsätzlich erfüllt hat und ernsthaft versucht hat, die Körperverletzung zu verüben.
Was ist der Unterschied zwischen einer gefährlichen und einer schweren Körperverletzung?
Wie oben bereits ausführlich dargestellt, wird eine einfache Körperverletzung zur gefährlichen Körperverletzung, wenn gewisse Tatbestandsmerkmale hinzukommen. Wer hierbei eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug verwendet, sein Opfer hinterlistig überfällt oder durch Gift verletzt, der begeht eine gefährliche Körperverletzung.
Eine schwere Körperverletzung nach § 226 StGB ist gegeben, wenn das Opfer dauerhaft erhebliche Schäden erleidet, wie zum Beispiel Verlust eines wichtigen Sinnesorgans, einer Gliedmaße oder dauerhafte Entstellung.
Der Hauptunterschied liegt also in der Art der Verletzung und den verursachten Schäden. Bei gefährlicher Körperverletzung steht die Gefährdung des Opfers im Vordergrund, während bei schwerer Körperverletzung die dauerhaften Folgen für das Opfer entscheidend sind.
Welche Strafe droht bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung?
Der § 224 StGB legt als Strafrahmen bei einer gefährlichen Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren fest. Eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen. In minder schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Welche Strafe tatsächlich verhängt wird, kann nicht pauschal beantwortet werden. Jeder Fall muss hierbei individuell betrachtet werden. Einfluss auf das Urteil haben die Schwere der Tat sowie die Tatumstände. Zudem wird der Täter als solches betrachtet. Vorstrafen und das soziale Umfeld spielen hierbei eine ebenso entscheidende Rolle.
Was tun bei einer Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung?
Bei einer Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Zunächst sollte man sich über die Vorwürfe im Klaren sein und die Situation analysieren. Hierbei ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht oder Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen. Dieser kann Ihnen eine realistische Einschätzung geben.
Im Gespräch mit dem Anwalt sollten alle relevanten Informationen offengelegt werden, um die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen. Bis zur Einschätzung der Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt sollten keine Aussagen gegenüber der Polizei oder anderen Personen gemacht werden, da diese im Verfahren gegen einen verwendet werden können.
Es kann für den Ausgang des Verfahrens sehr nützlich sein, das eigene Verhalten zu reflektieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um künftigen Problemen vorzubeugen. Kurse zur Konfliktbewältigung oder Selbstbeherrschung sind hier nützliche Beispiele, die auch vor Gericht meist gerne gesehen werden.
Mögliche Verteidigungsstrategien bei einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung
Eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB kann beängstigend sein. Ein guter Strafverteidiger weiß, was zu tun ist. Sobald Akteneinsicht vorhanden ist, können verschiedene Verteidigungsstrategien entwickelt und angewandt werden. Hier ein paar Beispiele:
- Notwehr: Wenn die Tat in Selbstverteidigung geschah, kann dies eine Rechtfertigung sein. Zeigen Sie, dass die Gewalt zur Abwehr eines Angriffs notwendig war.
- Tatsachenbestreitung: Bestreiten Sie den Vorwurf und stellen Sie dar, dass die Anschuldigungen unbegründet sind. Präsentieren Sie entlastende Beweise oder Zeugenaussagen.
- Mildernde Umstände: Zeigen Sie Umstände auf, die zu einer milderen Strafe führen können, wie z. B. eine geringe Schuld, eine positive Sozialprognose oder eine Entschuldigung beim Opfer.
- Verfahrensfehler: Prüfen Sie, ob bei der Ermittlung oder im Prozess Fehler gemacht wurden, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen können.
Bei einer Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung ist es ratsam, frühzeitig einen Anwalt hinzuzuziehen, um die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln und einen Fürsprecher zu haben.
Anwalt bei gefährlicher Körperverletzung - Jetzt Dr. Brauer Rechtsanwälte kontaktieren!
Da eine gefährliche Körperverletzung mit Freiheitsstrafe geahndet wird, ist der Gang zu einem Rechtsanwalt auf jeden Fall sinnvoll, denn es steht einiges auf dem Spiel. Die Gerichte bestrafen das Gewaltdelikt in der Regel hart. Außerdem sollten Sie bedenken, dass neben der strafrechtlichen Verurteilung auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche durch das Opfer erhoben werden können.
Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache machen. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei für Strafrecht auf. Wir werden Akteneinsicht beantragen und auf dieser Grundlage entscheiden, welche Verteidigungsstrategie zu wählen ist. Wir prüfen, ob wirklich der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt ist und wie man den Vorwurf entkräften oder eine möglichst geringe Strafe erreichen kann.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist hierbei oftmals entscheidend. Wenn bereits Anklage erhoben wurde, sind die Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung geringer, als wenn Sie sich bereits während des Ermittlungsverfahrens melden.
Wir treten bundesweit als Strafverteidiger auch bei Körperverletzungsdelikten auf. Kanzleistandorte befinden sich in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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