In den vergangenen Jahrzehnten wurden in Deutschland zahlreiche islamistische Organisationen verboten.
Das öffentliche Verwenden ihrer Symbole oder Parolen kann nach § 86a StGB strafbar sein.
Für die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.
Wer mit einem solchen Vorwurf konfrontiert wird, sollte keine Aussage machen und sofort einen im politischen Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalt einschalten.
Gegen Sie läuft ein politisches Strafverfahren?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte für polititsches Strafrecht
Schnelle Hilfe - deutschlandweit
Kostenlose Ersteinschätzung
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Verbotene islamistische und politische Symbole in Deutschland
- Islamistische Parolen und ihre strafrechtliche Bewertung nach § 86a StGB
- Wann ähnliche Symbole strafbar sind
- Verwenden und Verbreiten: Welche Verwendungsformen sind strafbar?
- Wann das Verwenden verfassungswidriger islamistischer Symbole erlaubt ist?
- Welche Strafe droht nach § 86a StGB bei verbotenen islamistischen Symbolen?
- Richtiges Verhalten bei Ermittlungen wegen verbotener islamistischer Symbole
- Ihre Strafverteidiger bei Verfahren nach § 86a StGB
Verbotene islamistische und politische Symbole in Deutschland
Wenn eine Organisation als verfassungswidrig eingestuft und daraufhin durch den Staat verboten wird, erstreckt sich dieses Verbot auch auf ihre Kennzeichen. Unter Kennzeichen versteht man sicht- oder hörbare Symbole, die von einer Organisation genutzt werden oder wurden, um propagandistisch auf ihre Ziele und die Zusammengehörigkeit ihrer Anhänger hinzuweisen. Diese gelten dann als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a StGB.
Staatliche Verbote verfassungswidriger Organisationen
In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten hat der Staat zahlreiche Organisationen und Vereine unterschiedlichster politischer oder religiöser Ausrichtung verboten. Teilweise handelte es sich dabei um tatsächlich gefährliche terroristische Gruppierungen. In anderen Fällen wollten Innenminister mit einer „Law-and-Order“-Politik ihre Handlungsfähigkeit demonstrieren.
Islamistische Organisationen im Fokus
Auch mehrere als islamistisch eingestufte Organisationen wurden in den letzten Jahren verboten. Teilweise betraf dies sehr kleine, lokal agierende Vereine, die außerhalb ihres Umfelds kaum bekannt waren. Um den Rahmen dieses Beitrags nicht zu sprengen, wird im Folgenden nur auf die bekanntesten Verbote eingegangen.
Verbot des „Islamischen Staates“ (IS)
Seit dem Jahr 2014 ist die Betätigung der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS oder ISIS) in Deutschland verboten.
Das Verbot umfasst auch das Zeigen und Verwenden von IS-Kennzeichen, darunter das Logo und die schwarze IS-Flagge (das sogenannte „schwarze Banner“). Auch weitere Propaganda-Mittel wie etwa Lieder (Nasheeds) vom IS sind in Deutschland strafbar.
Weitere islamistische Verbote in Deutschland
Bereits in den frühen 2000er-Jahren wurden der „Kalifatstaat“ und 35 Teilorganisationen verboten. Deren grüne Fahne mit weißen Schriftzeichen darf seither in Deutschland nicht mehr gezeigt werden.
Im Jahr 2002 wurde wegen Unterstützung der palästinensischen HAMAS der Verein „al-Aqsa e. V.“ verboten. Ein Jahr später folgte das Verbot der Organisation „Hizb ut-Tahrir“ (HuT) wegen Verstoßes gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Beide Verbote erstreckten sich auch auf deren Embleme.
Die Gruppierung „Millatu Ibrahim“ wurde im Jahr 2012 verboten. In den Folgejahren traf es auch Teilorganisationen wie „an-Nussrah“ sowie Ersatzorganisationen wie „Tauhid Germany“.
Seit 2020 ist die schiitische Hisbollah („Hizb Allah“) in Deutschland verboten, ebenso seit 2023 die HAMAS, die im Nahost-Konflikt mit Israel eine zentrale Rolle spielt.
Auch politische Organisationen betroffen
Nicht nur islamistische Symbole sind in Deutschland verboten. Auch Kennzeichen politisch orientierter Gruppen wie der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und ihrer Nachfolge- bzw. Teilorganisationen fallen unter das Verbot. Ebenso untersagt ist seit 2023 das palästinensische Netzwerk „Samidoun“.
Die Liste der verbotenen Organisationen und Kennzeichen ließe sich noch fortsetzen. Für detaillierte Informationen stellen die Innenministerien des Bundes und der Länder entsprechende Übersichten bereit (siehe hier: Verbotene Organisationen und Kennzeichen im Islamismus und islamistischen Terrorismus).
Islamistische Parolen und ihre strafrechtliche Bewertung nach § 86a StGB
Neben Symbolen stellt sich auch bei Parolen häufig die Frage, ob sie unter den Straftatbestand des § 86a StGB fallen.
Ein Beispiel hierfür ist der Slogan „From the river to the sea, Palestine will be free“. Diese Parole wird von Palästinensern und deren Unterstützern oft als Ausdruck des Widerstands gegen die Unterdrückung durch den Staat Israel verwendet. In Deutschland wird sie von vielen Behörden mittlerweile jedoch als antisemitisch eingestuft.
Unterschiedliche Bewertung des Palästina-Slogans
Seit dem 7. Oktober 2023, dem Tag des Angriffs der HAMAS auf Israel, bei dem hunderte Israelis als Geiseln genommen wurden, hat die Verwendung des Spruchs zu zahlreichen Ermittlungsverfahren geführt.
Die Gerichtspraxis zeigt sich dabei uneinheitlich: Einige Gerichte halten den Slogan aufgrund der vielschichtigen und historischen Dimension des Nahostkonflikts für zu komplex, um eindeutig als Kennzeichen einer verbotenen Organisation gewertet zu werden. In diesen Fällen genieße die Parole den Schutz der Meinungsfreiheit. Andere wiederum ordnen den Spruch der HAMAS zu, die als terroristische Organisation gilt. In dieser Auslegung wäre der Slogan ein Kennzeichen einer terroristischen Vereinigung und damit vom § 86a StGB erfasst.
Bedeutung des Kontexts
Daraus folgt, dass auch künftig mit unterschiedlichen Bewertungen und weiteren Ermittlungsverfahren zu rechnen ist. Eine verlässliche rechtliche Prognose bleibt daher schwierig.
Abgesehen von diesem Beispiel existieren derzeit keine eindeutig islamistischen Parolen, die per se verboten und nach § 86a StGB strafbar wären.
Entscheidend ist stets der Kontext: Kann eine Parole einer verbotenen Organisation zugeordnet werden, ist größte Vorsicht geboten.
Wann ähnliche Symbole strafbar sind
Wenn ein Symbol einem verbotenen Kennzeichen zum Verwechseln ähnelt, ist mit Strafbarkeit zu rechnen. Das ist der Fall, wenn die Ähnlichkeit sinnlich wahrnehmbar ist, in wesentlichen Merkmalen des Symbols eine objektive Übereinstimmung besteht und ein durchschnittlicher Betrachter im Gesamteindruck eine Verwechslung mit dem Original für möglich halten kann. Bloßes Wecken von Assoziationen reicht hingegen nicht aus.
Zweck dieser Ausweitung des Tatbestands auf ähnliche Symbole ist die Verhinderung von Verharmlosung. Wären kleinste Detailveränderungen ausreichend, um eine Strafbarkeit zu umgehen, würde der Schutzzweck des Gesetzes ausgehöhlt.
Verwenden und Verbreiten: Welche Verwendungsformen sind strafbar?
Der § 86a StGB stellt verschiedene Formen des Verwendens und Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen unter Strafe.
Unter „Verwenden“ ist jeder Gebrauch zu verstehen, der das Kennzeichen optisch oder akustisch wahrnehmbar macht.
Als „Verbreiten“ gilt die körperliche Weitergabe, die darauf gerichtet ist, den Inhalt einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen – und zwar einem Kreis, der nach Zahl und Individualität so groß ist, dass er vom Täter nicht mehr kontrolliert werden kann.
Wann die Verwendung strafbar wird
Rechtlich problematisch wird es, wenn das Kennzeichen einem größeren, nicht mehr kontrollierbaren Publikum zugänglich gemacht wird. Ein wesentliches Tatbestandsmerkmal ist die öffentliche Verwendung oder Verbreitung. Mit „Öffentlichkeit“ ist dabei kein bestimmter Ort gemeint, sondern die Wahrnehmbarkeit für einen größeren, durch persönliche Beziehungen nicht verbundenen Personenkreis.
Vorsicht in sozialen Medien und Chatgruppen
Besondere Vorsicht ist in den sozialen Medien geboten – aber auch in vermeintlich privaten Chatgruppen bekannter Messenger-Dienste. Selbst Gruppenchats werden rechtlich als öffentlicher Raum gewertet, auch wenn die Teilnehmerzahl überschaubar ist. Daher kann schon das bloße Teilen rechtlich problematischer Inhalte oder Symbole strafbar sein.
Das „Liken“ von Inhalten
Grenzwertig ist das sogenannte „Liken“ entsprechender Beiträge. Hier prüfen Ermittlungsbehörden teilweise eine mögliche Billigung von Straftaten nach § 140 StGB. Dieser Paragraf verweist zwar auf zahlreiche Delikte – den § 86a StGB nennt er jedoch nicht. Daher verlaufen entsprechende Ermittlungsverfahren in der Regel im Sande, insbesondere wenn der Beschuldigte frühzeitig durch einen im politischen Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalt vertreten wird.
Grundsatz: Zurückhaltung bei unklarer Öffentlichkeit
Generell gilt: Immer dann, wenn der Empfängerkreis nicht eindeutig eingegrenzt werden kann, sollte man Zurückhaltung üben. Schon kleine Unbedachtheiten in digitalen Räumen können juristische Konsequenzen haben.
Wann das Verwenden verfassungswidriger islamistischer Symbole erlaubt ist?
Für einige Bereiche bestehen Ausnahmen, die sich aus § 86 Abs. 4 StGB ergeben, auf den § 86a StGB ausdrücklich verweist. Demnach ist das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen nicht strafbar, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Wenn es sich also um künstlerische Darstellungen, historische Werke oder Dokumentationen handelt, kann die Strafbarkeit entfallen.
Enge Grenzen der Ausnahmeregelung
Dieser Ausnahmetatbestand ist jedoch bewusst eng gefasst. So kann sich beispielsweise nicht jeder Nutzer sozialer Medien auf die Ausnahme der Berichterstattung berufen, nur weil er meint, sein Facebook- oder Instagram-Account stelle ein journalistisches Angebot dar.
Verwendung zu kritischen Zwecken
Eine weitere Ausnahme ergibt sich nach gefestigter Rechtsprechung, wenn die Handlung dem Schutzzweck der Norm nicht zuwiderläuft. Anerkannt ist dies etwa dann, wenn ein Symbol zur Kritik an der betreffenden Organisation eingesetzt wird. In solchen Fällen kann die Verwendung trotz des Kennzeichenverbots straflos bleiben.
Welche Strafe droht nach § 86a StGB bei verbotenen islamistischen Symbolen?
Der Gesetzgeber unterscheidet beim Strafrahmen nicht zwischen Kennzeichen verbotener islamistischer Organisationen und solchen anderer als verfassungswidrig eingestufter Gruppierungen.
Nach § 86a StGB wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Richtiges Verhalten bei Ermittlungen wegen verbotener islamistischer Symbole
Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen eingeleitet wurde, ist es entscheidend, keine vorschnellen Fehler zu machen. Da Sie in der Regel nicht wissen, welche Beweismittel den Behörden bereits vorliegen, besteht ein hohes Risiko, dass Sie sich durch unüberlegte Aussagen selbst belasten und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten verschlechtern.
Daher sollten Sie unbedingt die folgenden Grundregeln beachten:
1. Aussage verweigern!
Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie das Recht zu schweigen. Sie müssen weder zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen noch einen Anhörungsbogen ausfüllen oder Angaben zur Sache machen.
Machen Sie von diesem Recht der Aussageverweigerung konsequent Gebrauch – Ihr Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden.
2. Anwalt einschalten!
Sogenannte Extremisten werden vom Staat konsequent verfolgt – und das längst nicht nur bei Gewaltstraftaten. Jährlich werden zehntausende Ermittlungsverfahren wegen Meinungsäußerungsdelikten eingeleitet.
Sichern Sie sich daher frühzeitig die Unterstützung eines im politischen Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalts. Ihr Anwalt übernimmt die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, beantragt Akteneinsicht, prüft die gegen Sie erhobenen Vorwürfe juristisch und wertet das vorhandene Beweismaterial aus.
Im besten Fall zeigt sich dabei, dass die Vorwürfe nicht haltbar sind und das Verfahren eingestellt wird. Doch auch wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, bestehen weiterhin gute Verteidigungsmöglichkeiten, die ein erfahrener Strafverteidiger für Sie ausschöpfen kann.
Ein frühzeitiges anwaltliches Eingreifen kann entscheidend sein, um Strafverfahren nach § 86a StGB erfolgreich abzuwehren und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Ihre Strafverteidiger bei Verfahren nach § 86a StGB
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt durch ihre langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung an unseren Standorten in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München über umfassende Expertise auf diesem Gebiet.
Wenn Sie mit dem Vorwurf der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen konfrontiert sind, kontaktieren Sie uns gerne. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung – wir helfen Ihnen schnell, kompetent und diskret.
Zur kostenlosen Ersteinschätzung
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.















