Strafe bei illegalem Waffenbesitz nach dem Waffengesetz
Neben Schusswaffen oder Kriegswaffen fallen viele weitere Gegenstände unter das Waffengesetz und sind mit empfindlichen Strafen belegt. In Deutschland sind beispielsweise viele Messerarten (z. B. Butterflymesser) sowie auch Wurfsterne oder Elektroschocker ohne PTB-Siegel verboten. Wer solche Gegenstände besitzt, überlässt, führt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit handelt, dem droht ein Strafverfahren. Beschuldigte sollten unter…