Ein Fallmesser ist ein Messer, dessen Klinge durch Schwerkraft oder ruckartige Bewegung aus dem Griff gleitet und automatisch einrastet.
Das Fallmesser ist eine Waffe nach dem Waffengesetz. Unter anderem der Erwerb, Besitz oder das Mitführen sind in Deutschland verboten.
Nach dem Waffengesetz drohen beim Umgang mit einem Fallmesser Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Auch weitere Konsequenzen etwa mit einem vorhandenen Jagdschein, einer Waffenbesitzkarte oder im Job sind möglich.
Wer mit einem Fallmesser erwischt wird, sollte keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht / Waffenrecht kontaktieren.
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Was ist ein Fallmesser und woran erkennt man es?
- Ist ein Fallmesser eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?
- Was ist im Umgang mit einem Fallmesser verboten und strafbar?
- Gibt es legale Ausnahmen für den Besitz eines Fallmessers?
- Wie bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung für mein Fallmesser?
- Gibt es legale Fallmesser?
- Erwerb, Besitz, Mitführung: Welche Strafe droht bei einem Fallmesser?
- Probleme mit Job, Jagdschein oder Waffenbesitzkarte durch Fallmesser?
- Fallmesser beschlagnahmt – Strafanzeige nach dem Waffengesetz: Was ist zu tun?
- Mit einem Fallmesser erwischt? Hilfe vom Anwalt für Waffenstrafrecht!
Was ist ein Fallmesser und woran erkennt man es?
Ein Fallmesser (Gravity Knife) ist ein spezieller Messertyp eines Klappmessers, bei dem die Klinge durch Schwerkraft oder eine ruckartige Bewegung (Schleuderbewegung) aus dem Griff gleitet und einrastet. Sie unterscheiden sich dadurch von den etwas bekannteren Springmessern, bei denen die Klinge mit einer Sprungfeder auf Knopfdruck aus dem Griff schnellt. Es gehört zur Kategorie der Einhandmesser, da es mit einer Hand geöffnet werden kann – was in vielen Ländern, darunter auch Deutschland, rechtlich besonders geregelt ist.
Merkmale eines Fallmessers
- Die Klinge ist vollständig im Griff verborgen.
- Durch Drücken eines Knopfes oder Umlegen eines Hebels kann sie freigegeben werden.
- Wenn man das Messer senkrecht hält und den Mechanismus auslöst, fällt die Klinge durch die Schwerkraft heraus („fällt“ – daher der Name) und rastet ein.
Das wohl bekannteste Fallmesser ist das „Flieger-Klappmesser“ der deutschen Luftwaffe im Zweiten Weltkrieg. Es wurde von Piloten nicht als Kampfmesser getragen sondern um sich mit einer Hand aus Fallschirmlinien zu befreien. Deswegen wird es auch als Kappmesser bezeichnet. Auch Fallschirmjäger der Bundeswehr verwendete das Kappmesser / Fallmesser noch lange Zeit.

Ist ein Fallmesser eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?
Kurz und knapp: Das Fallmesser ist eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Doch sehen wir uns die Hintergründe genauer an.
Um strafrechtliche Relevanz zu entfalten, muss ein Gegenstand eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes sein. Das Waffengesetz liefert dazu selbst eine Definition:
Demnach sind Waffen Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und tragbare Gegenstände,
- die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
- die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Die gesetzliche Definition in § 1 WaffG hilft Laien meist wenig weiter – klarer wird es in der Anlage zum Gesetz. Hier wird ausgeführt, welche Messer im Einzelnen unter das Waffengesetz fallen. Ohne nun die vielen nachlesbaren Definitionen auszubreiten, kann man sich merken, welche Arten von Messern im Regelfall komplett verboten sind: Springmesser, Faustmesser, schwenkbare Messer (Butterfly-Messer) und eben Fallmesser. Auch das beliebte BW Fallmesser der Bundeswehr ist in Deutschland nicht erlaubt.
Die Faustformel ist: Alle Messer und Taschenmesser, die eine Klinge ab 12,00 cm haben, deren Klinge nicht feststehend ist und die man insbesondere mit einer Hand hervorholen kann, sollten im Zweifel das eigene Grundstück nicht verlassen.
Was ist im Umgang mit einem Fallmesser verboten und strafbar?
Das Gesetz sieht zahlreiche strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Waffen wie einem Fallmesser vor. So wird bestraft, wer ein Fallmesser
- erwirbt,
- besitzt,
- überlässt,
- führt,
- verbringt,
- mitnimmt,
- herstellt,
- bearbeitet,
- instand setzt
- oder damit Handel treibt.
Das Fallmesser findet sich in Anlage 2 des Waffengesetzes unter dem Abschnitt 1 Nummer 1.4.1.
Gibt es legale Ausnahmen für den Besitz eines Fallmessers?
Wie oben bereits beschrieben ist der Besitz eines Fallmessers in Deutschland verboten und strafbar. Es kann Ausnahmen geben, bei denen der Besitz erlaubt sein kann.
Privatpersonen ohne Genehmigung dürfen kein Fallmesser besitzen. Ausnahmen kann es für Sammler, Museen, Theater oder Filmproduktionen geben – jedoch nur mit behördlicher Erlaubnis nach § 40 Abs. 4 Waffengesetz.
Ausnahmen können sich im Einzelfall auch daraus ergeben, dass das Messer aufgrund seiner Beschaffenheit anders eingestuft wird. Für diese Ausnahmen muss das Messer aber bestimmte Kriterien erfüllen, etwa hinsichtlich der Klingenlänge oder der Klingenform.
Es ist dringend angeraten, sich vor dem Erwerb eines Fallmessers zu informieren, ob das konkrete Messer im Einzelfall als Ausnahme legal besessen, transportiert bzw. mitgeführt werden darf. Vorsorglich sollte eine solche Auskunft von einem Fachhändler, der Polizei oder dem Bundeskriminalamt (BKA) schriftlich dokumentiert werden.
Das BKA informiert regelmäßig über Einzelfallentscheidungen zu konkreten Messertypen: Feststellungsbescheide Messer.
Wie bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung für mein Fallmesser?
Die zuständige Behörde ist meist das Landratsamt oder die Waffenbehörde in Ihrer Region. Hierbei müssen Sie
- nachweislich Sammler sein (z. B. Themenschwerpunkt „Militärmesser“),
- einen sachlichen Grund vorweisen und
- Ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung belegen (§§ 5-6 WaffG).
Gibt es legale Fallmesser?
Ja, es gibt auch legale Varianten eines Taschenmessers mit einem Gravitationsmechanismus. Im Internet erhältlich sind Rettungsmesser, die anstatt einer Klingenspitze einen abgerundeten Haken als Gurtschneider haben. Dieser Haken ist nur auf der Innenseite scharf, damit eignet sich das Messer nicht zum Zustechen.
Diese Rettungsmesser zählen nicht als Waffen und können frei geführt werden. In der Praxis können dennoch unangenehme Fragen bei Polizeikontrollen entstehen.
Erwerb, Besitz, Mitführung: Welche Strafe droht bei einem Fallmesser?
Das Waffengesetz sieht im Zusammenhang mit Fallmessern eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Geregelt ist die in § 52 Abs. 3 WaffG.
Dieses Strafmaß gilt bei jeglichem illegalen Umgang mit einem Fallmesser, so unter anderem auch bei einer Bestellung übers Internet, einer Einführung über die Grenze, bei Besitz oder dem öffentlichen Mitführen. Ob Sie das Messer verwendet haben, spielt hierbei keine Rolle.
Vorsicht: auch eine fahrlässige Begehung der Tat kann mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Unwissenheit schützt ebenfalls nicht vor Strafe.
Probleme mit Job, Jagdschein oder Waffenbesitzkarte durch Fallmesser?
Der Gesetzgeber und die Behörden verfolgen eine Politik, die Waffen in privater Hand bestenfalls auf null reduziert. Offizielle Begründung: Messer bergen ein erhebliches Gefahren – und Eskalationspotenzial.
Verurteilungen nach dem Waffengesetz entfalten neben der möglichen Bestrafung eine ganze Reihe negativer Auswirkungen auf andere Lebensbereiche, in denen man als besonders zuverlässig gelten muss. So drohen beispielsweise im Zusammenhang mit Jagdscheinen oder Waffenbesitzkarten erhebliche Zusatzprobleme. Auch für Mitarbeiter in der Sicherheitsbranche oder im Bewachungsgewerbe können schwerwiegende Konsequenzen folgen.
Fallmesser beschlagnahmt – Strafanzeige nach dem Waffengesetz: Was ist zu tun?
Wenn die Polizei bei Ihnen ein Fallmesser gefunden hat, wird ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet. Gehen Sie hierbei kein Risiko ein und holen Sie sich am besten sofort professionelle Hilfe bei einem erfahrenen Strafverteidiger im Waffenstrafrecht. Zudem sollten Sie zu keiner Zeit eine Aussage tätigen, auch wenn Sie meinen, dass Sie sich damit rausreden können. Selbst die Bemerkung „ich habe nicht gewusst, dass das Messer verboten ist“, sollten Sie in einem Ermittlungsverfahren gegen Sie nicht äußern.
Ihr Rechtsanwalt wird sofort Akteneinsicht beantragen und die Kommunikation mit den Behörden übernehmen. Mit einer professionellen Verteidigungsstrategie kann ein erfahrener Anwalt oft erreichen, dass das Verfahren schnell eingestellt wird und Ihnen die Belastung einer Gerichtsverhandlung erspart bleibt.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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