Die große Zeit der Ninja-Filme ist zwar schon lange vorbei, aber vor allem junge Leute sehen nach wie vor Wurfsterne (auch „Ninja-Sterne“ oder „Shuriken“) als ein schönes Spielzeug an.
Deshalb werden sie häufig über das Internet bei ausländischen Anbietern bestellt. Wird ein Wurfstern vom deutschen Zoll in einer Sendung entdeckt, gibt es für die Empfänger dann oftmals ein böses Erwachen. Denn bereits seit dem 1. April 2003 sind Wurfsterne in Deutschland nach dem Waffengesetz verboten. Jeglicher Umgang mit ihnen, darunter auch Erwerb und Besitz, werden bestraft.
Der Besitz oder Erwerb eines Wurfsterns kann somit eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz nach sich ziehen.
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Warum sind Wurfsterne in Deutschland verboten?
Unter das Waffengesetz (WaffG) fallen nicht etwa herkömmliche Waffenarten wie Schusswaffen, sondern nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 b) auch „tragbare Gegenstände, (...) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen“ – so der Wortlaut des Gesetzes.
Tragbare Gegenstände, die verboten sind, müssen ausdrücklich im Waffengesetz aufgeführt sein. Das ist bei Wurfsternen in der Anlage 2 (Waffenliste) im Abschnitt 1 unter Punkt 1.3.3 der Fall. Nach § 2 Abs. 3 des WaffG ist der Umgang mit solchen Waffen verboten. Wurfsterne sind damit waffenrechtlich insoweit vollautomatischen Schusswaffen, Präzisionsschleudern oder Butterflymessern gleichgestellt.
Die Waffenliste definiert Wurfsterne als „sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen“.
Unter Umgang versteht das Waffengesetz den Erwerb, Verkauf, Besitz, Transport, die Benutzung, Herstellung, Bearbeitung und Instandsetzung – praktisch alle denkbaren Möglichkeiten sind damit verboten.
Verbotene Waffen: Gibt es legale Varianten von Wurfsternen?
Eine Ausnahme vom generellen Verbot gibt es: Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind Wurfsterne dann legal, wenn sie die Gesundheit nicht beschädigen können, weil es sich z. B. um reine Dekorationsobjekte handelt, die so gestaltet sind, dass von ihnen keine Verletzungsgefahr ausgeht. Ob das so ist, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht, ggf. auf der Grundlage eines Gutachtens.
Rechnen Sie grundsätzlich damit, dass die Behörden dabei eher streng urteilen werden. Es gibt auch Varianten wie metallische Spielkarten zum Werfen, die auf jeder Seite über eine geschliffene Klinge verfügen. Diese werden auch als Wurfsterne eingestuft und sind damit verbotene Waffen im Sinne des Waffengesetzes.
Wurfmesser sind grundsätzlich erlaubnisfreie Gegenstände, die jedoch nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen. Es gibt auch Messer mit zwei Klingen, die zwar ähnlich gefährlich wie ein Wurfstern anmuten, jedoch nicht als solche eingestuft und der Besitz damit nicht strafbar im Sinne des StGB ist. Jedoch werde solche Messer ebenfalls als Waffen betrachtet und im Falle von Straftaten mit solchen Gegenständen müssen die Angeklagten mit nicht geringen Strafen rechnen.
Was passiert, wenn der Zoll in einem Paket einen Wurfstern entdeckt?
Weil nach dem Waffengesetz Erwerb und Besitz von Wurfsternen verboten sind, dürfen sie auch nicht nach Deutschland eingeführt werden. Der Zoll wird deshalb ein Ermittlungsverfahren gegen den Empfänger der Sendung einleiten. In der Regel erhält man durch eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen der Polizei davon Kenntnis. Eine Hausdurchsuchung ist eher unwahrscheinlich, sofern nicht eine große Zahl von Wurfsternen bestellt wurde.
Ohne Belang für die Strafbarkeit in Deutschland ist die Zulässigkeit von Wurfsternen in anderen Ländern mit einem liberaleren Waffenrecht, z. B. Österreich. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz?
Das Waffengesetz sieht in § 52 Abs. 3 Nr. 1 für den verbotenen Umgang mit Waffen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen können sogar bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe drohen.
Der beschlagnahmte Wurfstern wird nach § 54 WaffG eingezogen. Man erhält ihn auch bei einer Einstellung des Verfahrens nicht zurück.
Wie sollte ich mich bei einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verhalten?
Verstöße jeder Art gegen das Waffengesetz werden in Deutschland konsequent verfolgt und bestraft. Sofern Sie als Beschuldigter von dem Strafverfahren durch eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen der Polizei erfahren haben, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, sondern nur Ihre persönlichen Daten angeben. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht, das Ihnen vor Gericht nicht negativ ausgelegt werden darf, denn niemand muss sich in unserer Rechtsordnung selbst beschuldigen.
Als Nächstes sollten Sie einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten, der sich auf dem Gebiet des Waffenrechts auskennt. Höchste Eile ist dann geboten, wenn Ihnen sogar schon ein Strafbefehl zugegangen ist. Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen! Beachten Sie bitte: Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einem Urteil gleich.
Einen ausführlichen Artikel zum Thema finden Sie hier: Einspruch gegen Strafbefehl.
So hilft Ihnen ein Anwalt nach einer Anzeige wegen einem Wurfstern
Bei Strafverfahren wegen der Bestellung von verbotenen Gegenständen im Internet gibt es verschiedene Ansätze für eine erfolgreiche Verteidigung. Im optimalen Fall kann man das Verfahren ohne Urteil beenden und damit Unannehmlichkeiten, wie z. B. die Eintragung der Strafe ins Bundeszentralregister mit ihren möglichen Folgen, vermeiden.
Voraussetzung ist jedoch eine gute Verteidigungsstrategie, für die eine Akteneinsicht zwingend notwendig ist. Nur ein Rechtsanwalt kann Einblick in die Ermittlungsakte nehmen und auf diesem Weg feststellen, wie belastend die Beweislage wirklich ist.
Bei verbotenen Käufen im Internet scheitert die Staatsanwaltschaft oft daran, dass sie nicht beweisen kann, ob der Gegenstand wirklich vom Beschuldigten selbst bestellt wurde (sofern ihr keine weiteren Beweismittel wie Zahlungsbelege usw. vorliegen).
Und selbst wenn eine Einstellung aufgrund der Beweislage nicht möglich sein sollte, kann ein Rechtsanwalt in der Hauptverhandlung vor Gericht dafür sorgen, dass die Strafe so gering wie möglich ausfällt.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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