Fälschung beweiserheblicher Daten: Was droht bei § 269 StGB?
Der Paragraf 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Tatsachen) ist eine Straftat mit kompliziertem Tatbestand, der aber schnell erfüllt ist. Hier ist bereits ein einfaches Tun strafbar, auch wenn es keinen Geschädigten…