Darknet-Plattform „Archetyp Market“ durch internationale Ermittler zerschlagen. Vermeintliche Betreiber identifiziert und festgenommen.
Viele Nutzer aktuell in Panik: Verkäufer und Käufer müssen nun mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Wer eine Vorladung erhält oder bei wem eine Hausdurchsuchung stattfindet, sollte keine Aussage machen und schnellstens Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt aufnehmen.
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Was war „Archetyp Market“?
„Archetyp Market“ war eine der bekanntesten internationalen Darknet-Handelsplattformen für illegale Güter. Die Plattform war ein Umschlagplatz insbesondere für illegale Drogen, gefälschte Ausweise und gestohlene Daten.
Der Marktplatz hatte laut Bundeskriminalamt (BKA) rund 612.000 Nutzerkonten sowie etwa 17.000 Produktangebote. Etwa 3.200 Vendoren sorgten für einen Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 250 Millionen Euro.
Transaktionen liefen ausschließlich über die Kryptowährung Monero, was das Ziel hatte, Spuren zu verwischen. Dennoch gelang es nun den Ermittlungsbehörden, die mutmaßlichen Betreiber von „Archetyp Market“ zu identifizieren und anscheinend auch Zugriff auf die Server der Plattform zu erlangen.
Darknet-Handelsplattform „Archetyp Market“ abgeschaltet: Der aktuelle Ermittlungsstand
Laut offizieller Pressemitteilung des BKA vom 16. Juni 2025 wurde die Plattform „Archetyp Market“ im Rahmen einer internationalen Zusammenarbeit europäischer und US-amerikanischer Behörden am 11.06.2025 vollständig abgeschaltet. Die Zusammenarbeit der Behörden trug den Namen Operation „Deep Sentinel“.
Seit dem 11.06.2025 ist die Plattform nicht mehr erreichbar. Dieser Sicherstellungshinweis wurde von den beteiligten Polizeibehörden hinterlegt. Quelle: BKA
In diesem Zuge wurde der mutmaßliche Hauptbetreiber – ein 30-jähriger deutscher Staatsangehöriger – in Barcelona (Spanien) festgenommen. Ebenso wurden auch Server in den Niederlanden beschlagnahmt, auf denen sensible Nutzerdaten gespeichert sein sollen. Weitere koordinierte Durchsuchungsmaßnahmen fanden in Deutschland und Schweden statt. Es wurden zahlreiche Speichermedien, Mobiltelefone, Computer, Notebooks und Vermögenswerte beschlagnahmt.
Wichtig: Die Behörden verfügen nun mutmaßlich über IP-Adressen, Kommunikationsdaten und auch Versandinformationen von Verkäufern und Käufern.
Müssen sich auch Nutzer bzw. Käufer strafrechtlich Sorgen machen?
Sicherlich war der Fokus der Ermittlungsbehörden zunächst auf die Betreiber gerichtet. Es ist jedoch üblich, dass im Anschluss an die Zerschlagung einer Plattform Nutzerdaten ausgewertet werden und somit auch Käufer ins Visier geraten.
Besonders gefährdet sind hierbei Personen, die regelmäßig, insbesondere größere Bestellungen getätigt haben, sowie Käufer harter Drogen (z. B. Kokain, LSD, MDMA). Auch Nutzer, die Klarnamen oder nachvollziehbare Versandadressen genutzt haben, sollten dadurch ausdrücklich gewarnt sein.
Nutzerkonto bei „Archetyp Market“: Welche Konsequenzen drohen?
Wird ein vermeintlicher Käufer oder Verkäufer etwa durch Kommunikationsdaten ausfindig gemacht, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Beschuldigte erfährt in der Regel durch eine Hausdurchsuchung oder eine Vorladung der Polizei von dem laufenden Verfahren.
Das BKA arbeitet hierbei mit Landeskriminalämtern (LKA) und Cybercrime-Zentralstellen zusammen. Die Auswertung der beschlagnahmten Serverdaten kann hierbei andauern. Deshalb können auch noch Monate oder Jahre danach derartige Strafverfahren eingeleitet werden.
Die erste Konsequenz ist somit das Ermittlungsverfahren und die oben genannten Ermittlungsmethoden. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie etwas weiter unten.
Kann ein Kauf oder Verkauf nachgewiesen werden, drohen empfindliche Strafen. Je nach begangener Straftat kann dies Folgendes bedeuten:
- Erwerb von Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG) – Geldstrafe bis Freiheitsstrafe von 5 Jahren;
- Erwerb harter Drogen in großen Mengen – Freiheitsstrafe ab 1 Jahr (Mindeststrafe);
- Verbotene Waffen- oder Ausweiskäufe – Freiheitsstrafe bis 10 Jahre (im Extremfall);
Achtung: Auch der Versuch kann hierbei strafbar sein. Als Beschuldigter sollten Sie deshalb einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren!
Strafverfahren wegen „Archetyp Market“: Was gilt es zu beachten?
Das Wichtigste ist, dass Sie in dieser Situation Ruhe bewahren und keine Aussage tätigen. Viele machen in einer solchen Schocksituation Fehler, die später kaum noch zu korrigieren sind. Deshalb folgen Sie unseren Empfehlungen:
- Keine Aussage tätigen – weder bei Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft!
Als Beschuldigter haben Sie ein umfangreiches Aussageverweigerungsrecht. Machen Sie davon Gebrauch. Während kein Wort später zurückgenommen werden kann, darf Ihnen Ihr Schweigen nicht negativ ausgelegt werden. - Keine freiwillige Datenherausgabe!
Sie sind zu keiner Zeit verpflichtet, Passwörter oder PINs herauszugeben und sollten dies auch nicht tun. - Sofort Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt aufnehmen!
Als Privatperson sind Sie den Strafverfolgungsbehörden massiv unterlegen. Nur mit der Hilfe eines durchsetzungsstarken Strafverteidigers können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie möglichst gut verteidigt werden. - Keine Reaktion vor der Akteneinsicht!
Durch die Akteneinsicht erhält der Beschuldigte bzw. dessen Rechtsbeistand die Möglichkeit, die gesamte Beweisführung der Ermittlungsbehörden einzusehen. Bevor die Ermittlungsakte nicht eingesehen werden kann, ist jede Reaktion ein Spiel mit dem Feuer.
Bei derartigen Ermittlungen kommt es häufig zu einer Hausdurchsuchung. Damit Sie sich bestens auf einen solchen Fall vorbereiten können, empfehlen wir unseren Ratgeber Hausdurchsuchung sowie den Download unserer praktischen Handreiche:
Strafverteidigung im Fall „Archetyp Market“ – so helfen Ihnen unsere Anwälte
Wie oben bereits beschrieben ist ein erfahrener Strafverteidiger Ihre wichtigste Schutzmaßnahme in einem solchen Verfahren. Sollte ein Strafverfahren aufgrund „Archetyp Market“ gegen Sie laufen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!
Wir stehen an Ihrer Seite, beantragen Akteneinsicht, prüfen die Beweislage auf Rechtsfehler, übernehmen die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und verteidigen Ihre Rechte.
Bei Darknet-Fällen besteht oftmals die Möglichkeit auf eine Einstellung des Strafverfahrens. Wir prüfen dies und nutzen unsere langjährige Erfahrung für einen möglichst positiven Ausgang des Strafverfahrens gegen Sie.
Nutzen Sie gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt – wir verteidigen Sie diskret mit der vollen Kompetenz einer bundesweit agierenden Kanzlei - Spezialisiert auf die Strafverteidigung.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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