KidFlix: Eine der größten Kinderpornografie-Plattformen im Darknet wurde zerschlagen – über 1,8 Millionen Nutzer betroffen.
Ermittlungsverfahren laufen weltweit. Bereits 79 Festnahmen, über 1.300 Tatverdächtige identifiziert – auch in Deutschland.
Es drohen harte Strafen für Betreiber und Nutzer. Besitz oder Verbreitung (Upload) kinderpornografischer Inhalte wird mit Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren geahndet.
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Was war „KidFlix“? Aufbau und Funktionsweise der Darknet-Plattform
- Wie ist der Ermittlungsstand?
- Was droht den Betreibern von KidFlix strafrechtlich?
- Was haben Nutzer/Kunden von KidFlix zu befürchten?
- Wie können Nutzer einer Darknet-Plattform wie „KidFlix“ ermittelt werden?
- Hausdurchsuchung oder Vorladung wegen KidFlix – was tun?
- Kinderpornografie-Vorwürfe – Hilfe vom spezialisierten Anwalt
Was war „KidFlix“? Aufbau und Funktionsweise der Darknet-Plattform
Im März 2025 gelang den Ermittlungsbehörden ein spektakulärer Schlag gegen eine der weltweit größten Plattformen für kinderpornografische Inhalte im Darknet: „KidFlix“. Über 1,8 Millionen Nutzerkonten, zehntausende hochauflösende Videos und ein ausgeklügeltes Bezahlsystem über Kryptowährungen – die Dimension dieser Plattform übertraf sogar frühere Fälle wie „Boystown“.
„KidFlix“ war eine professionelle Streaming-Plattform für kinderpornografische Inhalte im Darknet, aktiv seit etwa 2021. Im Gegensatz zu klassischen Foren ermöglichte sie das direkte Streaming von Videos – ein Novum in der Szene. Nutzer konnten gegen Bezahlung mit Kryptowährungen (z. B. Bitcoin, Monero) Zugang zu zehntausenden Missbrauchsvideos erhalten. Die Inhalte hatten eine Gesamtdauer von über 6.000 Stunden.
Weitere Besonderheiten:
- Zugang nur über das Tor-Netzwerk (Darknet).
- Kontoerstellung und Zahlungspflicht zur Nutzung.
- Möglichkeit für Nutzer, durch Hochladen oder Kategorisieren von Inhalten „Tokens“ zu verdienen.
- Einsatz verschlüsselter Kommunikation und international verteilter Server zur Verschleierung.
- Die Plattform wurde international genutzt und diente als zentraler Umschlagplatz für schwerste kinderpornografische Inhalte.
Wie ist der Ermittlungsstand?
Im Rahmen der internationalen „Operation Stream“ wurde KidFlix im März 2025 zerschlagen. Die Aktion wurde vom Bayerischen Landeskriminalamt und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg koordiniert, mit Unterstützung von Europol und Ermittlungsbehörden aus über 35 Ländern.
Aktuelle Fakten (Stand 03.04.2025):
- Serverabschaltung am 11. März 2025 (in den Niederlanden).
- 96 Durchsuchungen in Deutschland.
- 103 Beschuldigte in Deutschland, über 1.300 weltweit.
- 79 Festnahmen international.
- Plattform zeigt mittlerweile ein behördliches Beschlagnahme-Banner.
Bild: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Während bereits zahlreiche Nutzer identifiziert wurden, sind die Betreiber der Plattform bisher nicht ermittelt. Die Auswertung der beschlagnahmten Daten läuft weiterhin auf Hochdruck und kann Monate oder Jahre andauern.
Was droht den Betreibern von KidFlix strafrechtlich?
Wer eine Plattform wie KidFlix betreibt, muss mit drastischen Strafen rechnen. Grundlage ist insbesondere der § 184b StGB. Relevante Tatbestände sind etwa die Verbreitung und der Besitz kinderpornografischer Inhalte, der bandenmäßige und gewerbsmäßige Handel sowie eventuell die Herstellung solcher Inhalte.
Kann eine bandenmäßige Struktur und die Herstellung solcher Inhalte nachgewiesen werden drohen 15 Jahre Haft. In Kombination mit sexuellem Missbrauch (§ 176a StGB) ist auch eine anschließende Sicherungsverwahrung möglich.
Vergleichbare Fälle zeigen die Richtung: Im „Boystown“-Prozess 2022 wurden Haftstrafen bis zu 12 Jahren verhängt, teils mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Was haben Nutzer/Kunden von KidFlix zu befürchten?
Auch die reine Nutzung der Plattform ist strafbar – selbst wenn keine Inhalte hochgeladen wurden. Es genügt bereits der Besitz oder das Ansehen solcher Videos.
Relevante Strafnormen hierbei sind § 184b Abs. 3 StGB (Besitz kinderpornografischer Inhalte) sowie § 184b Abs. 1 StGB (Verbreiten kinderpornografischer Inhalte).
Bei Besitz droht eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren. Bei der Verbreitung drohen 6 Monate bis zu 10 Jahren. Bei schweren Fällen (z. B. viele Dateien oder besonders brutale Inhalte) ist eine Bewährung in der Regel nicht zu erreichen. Kann ein organisierter Austausch oder ein gewerbsmäßiger Zweck nachgewiesen werden, drohen nochmals deutlich höhere Strafen.
Wie können Nutzer einer Darknet-Plattform wie „KidFlix“ ermittelt werden?
Auch wenn das Darknet scheinbar Anonymität bietet, hinterlassen viele Nutzer – oft unbewusst – digitale Spuren, die von Ermittlungsbehörden mit technischen und forensischen Methoden ausgewertet werden. Wichtige Ermittlungsansätze sind unter anderem die Auswertung von beschlagnahmten Serverdaten, die Nachverfolgung von Kryptowährungen oder die Auswertung beschlagnahmter Geräte.
So erhalten Ermittler bei der Auswertung von Serverdaten oftmals die Logdateien (Zugriffszeiten, IP-Adressen, Session-Daten), können die Nutzerprofile und Chatverläufe einsehen und erhalten interne Token- oder Bezahlinformationen. Viele Nutzer glauben durch Zahlungen mit Bitcoin oder Monero anonym zu bleiben. In Wahrheit lassen sich auch Krypto-Zahlungen oftmals sehr genau zurückverfolgen, besonders wenn sie über zentrale Börsen (Exchanges) liefen. Wer etwa über eine Börse gekauft und dann auf KidFlix bezahlt hat, hinterlässt eine nachvollziehbare Spur. Im KidFlix-Fall war genau das einer der Schlüssel zur Identifikation von Nutzern.
Viele Nutzer machen zudem Fehler beim Umgang mit dem Tor-Browser. So verwenden Nutzer immer wieder dieselbe E-Mail-Adresse oder denselben Nickname im Darknet, wie im Clearnet.
Die Ermittlungsbehörden haben ihre digitalen Werkzeuge massiv verbessert. Durch die Kombination aus Blockchain-Analyse, Forensik und internationaler Zusammenarbeit gelingt es regelmäßig, auch vermeintlich anonyme Nutzer zu identifizieren – selbst Jahre nach der Nutzung einer Plattform wie KidFlix.
Wer betroffen ist, sollte deshalb nicht auf Zeit oder Glück setzen, sondern folgende Tipps befolgen.
Hausdurchsuchung oder Vorladung wegen KidFlix – was tun?
Ein Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie ist hochbrisant und existenzbedrohend. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen konsequent vor.
Wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat oder Sie etwa durch eine Vorladung der Polizei von den Ermittlungen gegen Sie aufmerksam geworden sind, raten wir Ihnen folgende Punkte:
- Schweigen ist Gold!
Machen Sie keine Angaben zur Sache, auch wenn die Polizei freundlich auftritt. Selbst scheinbar harmlose Aussagen können später belastend ausgelegt werden, weswegen Sie sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht berufen sollten. In vielen Fällen ist die Beweislage nicht so eindeutig, wie Ermittler behaupten. Erst nach Akteneinsicht sollte über eine Aussage entschieden werden. - Keine Daten löschen oder Beweise manipulieren!
Dies kann als Strafvereitelung oder Beweismittelunterdrückung gewertet werden und führt zu weiteren Problemen wie z. B. Untersuchungshaft. - Sofort einen spezialisierten Strafverteidiger kontaktieren!
Ein Anwalt für Sexualstrafrecht wird sofort Akteneinsicht beantragen und die Kommunikation mit den Behörden übernehmen, um den Mandanten zu schützen. Anschließend wird die Beweislage geprüft und eine Verteidigungsstrategie entwickelt.
Kinderpornografie-Vorwürfe: Hilfe vom spezialisierten Anwalt
Die Zerschlagung von KidFlix zeigt, wie ernst die Strafverfolgungsbehörden internationale Kinderpornografie-Netzwerke nehmen. Nutzer und Betreiber gleichermaßen geraten ins Visier. Der Zugriff im März 2025 markiert den bislang größten Schlag gegen eine solche Plattform in Europa.
Wenn Sie betroffen sind, handeln Sie besonnen – und vor allem nicht allein. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Strafverteidiger begleiten und vermeiden Sie Fehler, die Ihre Lage verschlechtern könnten.
Als bundesweit renommierte Strafrechtskanzlei mit einer Erfahrung aus tausenden Fällen in Zusammenhang mit Kinderpornografie wissen wir genau, was zu tun ist. Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung direkt vom Anwalt.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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