Gemeinsam ist es deutschen Ermittlern gelungen, einen Coup gegen die Pädophilen-Onlineszene zu landen. Der mutmaßliche Hauptadministrator der Darknet-Plattformen „BoyVids 6.0“ und „Forbidden Love“ wurde in Sachsen festgenommen.1
Weitere Festnahmen von verdächtigen Administratoren folgten. Dennoch wurde eine Kopie des Forums bereits wieder ins Netz gestellt.2
Hier erfahren Sie den aktuellen Ermittlungsstand und was den Administratoren sowie Benutzern nun droht.
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Was ist „BoyVids 6.0“ und „Forbidden Love“?
„BoyVids 6.0“ (auch als „BV6“ abgekürzt) und „Forbidden Love“ waren zwei Online-Plattformen im Darknet, die als Foren für kinderpornografische sowie jugendpornografische Inhalte genutzt wurden. Die Nutzer tauschten hierbei frei verfügbare Links zu Fotos und Videos mit teils schwersten sexualisierten Darstellungen von Minderjährigen aus.
Während die Foren selbst nur im Darknet aufrufbar waren, verwiesen Tausende der dort eingestellten Links zu illegalen Fotos und Videos, die über das normale Internet eingesehen oder heruntergeladen werden konnten.
Bei den beiden Foren handelte sich um zwei der größten online verfügbaren Tauschbörsen für Kinderpornografie und Jugendpornografie, die international ausgerichtet waren, jedoch aus Deutschland gesteuert wurden.3
| Forum-Name | Online seit | Anzahl User-Konten | Inhalte |
|---|---|---|---|
| BoyVids 6.0 | Dezember 2021 | 410.000 | Kinder- und Jugendpornografie von Jungen zwischen 0 und 17 Jahren |
| Forbidden Love | Februar 2022 | 846.000 | Kinder- und Jugendpornografie von Mädchen zwischen 0 und 17 Jahren |

Ein Screenshot der Startseite des Forums „BoyVids 6.0“ – Quelle: Presseportal BKA
„Child Porn Market“ – weitere Plattform war bereits im Aufbau
Während auf den oben genannten Foren die Inhalte frei verfügbar gemacht wurden, befand sich eine weitere Plattform im Aufbau, auf der Videos von Kindesmissbrauch zum Kauf angeboten werden sollten. Im Oktober 2022 wurde die Website „Child Porn Market“ freigeschaltet. Mittlerweile sind das Projekt sowie die beiden Foren offline.4
Täter sicherten Kopie – Nachfolgeseiten könnten erneut online gehen
Auch wenn mutmaßliche Betreiber bereits ermittelt und festgenommen wurden, könnten Nachfolgeplattformen wieder online verfügbar sein. Medienberichten zufolge hat der mutmaßliche Hauptadministrator eine vollständige Kopie des Forums (rund 78.000 Seiten) angefertigt und dem Führungszirkel der Plattform „BoyVids 6.0“ zur Verfügung gestellt. Dieser Personenkreis soll aus rund einem Dutzend Nutzer bestehen. Die Kopie wurde bereits am 7. Dezember veröffentlicht.5
Aus diesem Kreis, der auch in anderen Foren aktiv sein soll, könnte an einer Nachfolgeplattform gearbeitet werden.
Medien berichteten über den Schlag des BKA
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Weitere InformationenAktueller Stand der Ermittlungen gegen „BoyVids 6.0“ und „Forbidden Love“
Unter Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurde gegen die Kinderporno-Plattformen „BoyVids 6.0“ und „Forbidden Love“ ermittelt. Neben Ermittlern des Bundeskriminalamts (BKA) war die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) beteiligt. Erste Erfolge wurden im November verzeichnet, die Ermittlungen dürften jedoch länger anhalten.
Festnahme von „Elias Harper“ und weiteren Administratoren
Der mutmaßliche Hauptadministrator der Foren „BoyVids 6.0“, „Forbidden Love“ und des geplanten „Child Porn Market“ nannte sich im Internet „Elias Harper“. Am 29. November 2022 erfolgte der Zugriff der Beamten. Ein 21-Jähriger wurde in seiner Wohnung in Sachsen – nahe der tschechischen Grenze – beim Arbeiten am Rechner festgenommen.6
Spätestens ab dem 30. November 2022 hatten die Strafverfolgungsbehörden Zugang zu den Servern; für Nutzer war es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, sich auf den Darknet-Foren einzuloggen.
Weitere drei verdächtige Administratoren wurden im November und Dezember in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brasilien festgenommen.
Welche Strafe droht den Betreibern und Nutzern?
Den Administratoren, Gründern und Betreibern der Foren droht eine Verurteilung wegen der bandenmäßigen Verbreitung von Kinderpornografie. Hier gilt ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe (§ 184b StGB i. V. m. bandenmäßiger Begehung). Das Strafmaß kann bei besonders schweren Fällen, bei zusätzlichem sexuellen Missbrauch oder bei einschlägigen Vorstrafen deutlich ausgeschöpft werden.7
Auch normale Nutzer, die „nur“ auf die Foren zugegriffen, dort Dateien heruntergeladen oder weitergegeben haben, müssen mit Ermittlungen rechnen. Nach § 184b StGB droht wegen Besitzes oder Verbreitens von kinderpornografischen Inhalten eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Wer Material eingestellt oder aktiv verlinkt hat, bewegt sich schnell im Bereich der Verbreitung – und damit im höheren Strafrahmen.
Nutzer der Foren sollten mit einer Hausdurchsuchung rechnen!
Im Zuge der Auswertung der sichergestellten Serverdaten ist es naheliegend, dass auch gegen Nutzer vorgegangen wird. In vergleichbaren Verfahren (z. B. „Boystown“) wurden nach der Betreiber-Festnahme in einer zweiten Welle zahlreiche Hausdurchsuchungen gegen Nutzer durchgeführt. Betroffene von „BoyVids 6.0“ oder „Forbidden Love“ sollten deshalb mit einer Durchsuchung der Wohnung und Beschlagnahme von Datenträgern rechnen.8
Hinweise zum richtigen Verhalten haben wir im Ratgeber „Hausdurchsuchung“ zusammengefasst:
Anzeige wegen „BoyVids 6.0“ oder „Forbidden Love“ – Hilfe vom Rechtsanwalt
Für Beschuldigte in Verfahren mit dem Vorwurf von Kinderpornografie ist die Lage regelmäßig existenzbedrohend. Neben einer möglichen Freiheitsstrafe drohen Probleme im Beruf, familienrechtliche Konsequenzen sowie die Stigmatisierung im sozialen Umfeld. Deshalb empfehlen wir:
- Keine Angaben zur Sache machen – berufen Sie sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht.
- Schnellstmöglich einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht einschalten.
Weitere konkrete Tipps für Beschuldigte:
11 Tipps für Beschuldigte eines Strafverfahrens
Erst nach Akteneinsicht wird klar, wie die Ermittlungsbehörden den Tatnachweis führen wollen (Serverlog, IP-Zuordnung, Auswertung des TOR-Zugangs, Sicherstellung von Endgeräten). Erst dann kann eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden, etwa mit Blick auf Beweisverwertungsverbote oder darauf, dass ein Account zwar existierte, aber kein strafbares Material mehr beim Beschuldigten vorhanden ist.
Unsere Kanzlei vertritt bundesweit im Sexual- und IT-Strafrecht. Standorte befinden sich in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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Quellen / weiterführende Links
- Dr. Brauer Rechtsanwälte – BoyVids 6.0 / Forbidden Love ↑
- BKA – Pressemitteilungen zu kinderpornografischen Darknet-Plattformen ↑
- BKA – Kinderpornografie ↑
- ZIT / Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität ↑
- Presseportal – Berichte zu „BoyVids 6.0“ ↑
- Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ↑
- § 184b StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte ↑
- Ratgeber Hausdurchsuchung ↑







