Oftmals wird Beschuldigten vorgeworfen, über einen Messenger Foto- und Videodateien mit kinderpornografischen Inhalten ausgetauscht zu haben. Über Chat-Dienste wie WhatsApp, Facebook und Telegram, sowie über Tiktok, Instagram, Snapchat, KIK und Discord wird häufig Kinderpornografie verbreitet.1
Die Folge ist eine Anzeige gemäß § 184b StGB (Besitz, Verbreitung oder Erwerb von Kinderpornographie). Dabei drohen drastische Strafen und schwere Konsequenzen.2
Hier erfahren Sie, wie die Polizei auch ohne eine Anzeige des Empfängers an die Daten der Nutzer kommt, welche Folgen ein solches Verfahren haben kann und warum Sie als Beschuldigter sofort einen Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren sollten.3
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Chatkontrolle: Wie die Polizei an die Daten der Messenger-Nutzer kommt?
Das Risiko einer Strafverfolgung wegen des Austausches von strafbaren sexuellen Foto- und Videodateien mit kinderpornografischen oder jugendpornografischen Inhalten steigt immer mehr an. Grund dafür ist nicht zuletzt das Scannen von Dateien – auch bei Chat-Apps.4
Hinweise auf kinderpornografische Inhalte durch USA
Die Ermittlungsbehörden greifen dafür bislang vor allem auf Hinweise zurück, die sie aus den USA erhalten. Dort sind Anbieter von Plattformen wie Facebook, WhatsApp oder Instagram gesetzlich verpflichtet, alle Verdachtsfälle auf Kinderpornografie oder Jugendpornografie zu melden. Zuständig ist das „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC).5
Diese halbstaatliche Organisation sammelt die Daten, wertet sie aus und leitet sie nicht nur an die Behörden im eigenen Land, sondern auch an andere Staaten weiter. Diese „CyberTipline Reports“ enthalten neben den illegalen Dateien auch Querverweise zur Identifizierung des Nutzers wie E-Mail-Adresse, Benutzername, IP-Adresse und GEO IP.6
In Deutschland landen sie zunächst beim Bundeskriminalamt. Das BKA sichtet die Daten und leitet sie an die für die Verdächtigen jeweils zuständigen Landeskriminalämter weiter. Dort findet dann die eigentliche Ermittlungsarbeit statt.7
Wie eine solche Ermittlungsmaßnahme abläuft, erfahren Sie in unserem Rechtstipp:
Kinderpornografie – Vom Verdacht bis zur Hausdurchsuchung
Übrigens, nicht nur bei Apps werden derartige Inhalte häufig entdeckt, sondern ebenso in E-Mails oder in der Cloud.
Chatkontrolle auch in der EU geplant
In der Europäischen Union ist eine anlasslose Überwachung des Datenverkehrs bisher nicht erlaubt. Auf EU-Ebene ist aber aktuell eine sogenannte „Chatkontrolle“ geplant, die ähnlich funktionieren soll wie in den USA.8 Datenschützer und Netzpolitik-Experten warnen vor einer Totalüberwachung unschuldiger Bürger.9
Facebook als Hauptlieferant für Behörden
Hauptquelle für die Meldungen von Kinderpornografie an NCMEC ist Facebook mit einem Anteil von 75 % im Jahr 2021.10 Rechnet man WhatsApp und Instagram hinzu, die ebenfalls zum Mutterkonzern Meta gehören, dann sind es sogar 92 %.11
Wie scannen SnapChat, WhatsApp, Facebook und Co. kinderpornografische Inhalte?
Schon allein angesichts von 29,3 Millionen Meldungen über das US-amerikanische NCMEC allein 2021 ist klar, dass die Auswertung der Dateien nicht allein durch Menschen durchgeführt werden kann.12 NCMEC nutzt deshalb eine Datenbank, die nicht aus Bildern besteht, sondern sogenannten Hashes – also digitalen Fingerabdrücken, mit denen sich bekannte Aufnahmen automatisch wiedererkennen lassen.13
Große US-Tech-Firmen wie Facebook können diese Datenbank selbst zum Scannen nutzen. Dateien, die über US-Plattformen ausgetauscht werden, unterliegen einer automatischen Überprüfung.14
Anzeige wegen Kinderpornografie per Messenger – Was jetzt zu tun ist!
Beschuldigte erfahren von dem Ermittlungsverfahren meistens durch eine Hausdurchsuchung.15 Dabei werden alle elektronischen Speichermedien wie Laptop, Telefon, USB-Sticks usw. beschlagnahmt, um dort nach Beweismitteln zu suchen.
Wie Sie sich in diesem Fall verhalten sollten, haben wir in unserem Ratgeber Hausdurchsuchung für Sie zusammengefasst:
1×1: Ratgeber Hausdurchsuchung
Eine wichtige Grundregel ist: ruhig bleiben! Machen Sie in dieser emotional schwierigen Situation keine unüberlegten Angaben zur Sache, sondern berufen Sie sich auf das Ihnen als Beschuldigtem zustehende Aussageverweigerungsrecht.16
Als nächsten Schritt sollten Sie Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht aufnehmen. Er wird dann die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden für Sie übernehmen und Akteneinsicht beantragen.
Nur aufgrund der Einsicht in die Ermittlungsakte ist erkennbar, über welche gerichtlich verwertbaren Beweise die Staatsanwaltschaft verfügt. Danach kann ein auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts versierter Rechtsanwalt eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie entwickeln.
Wer verbotene Nacktbilder via Chat verschickt und damit anderen zugänglich gemacht hat, kann mit einer hohen Freiheitsstrafe bestraft werden.17
Kinderpornografie per Messenger verbreitet – Jetzt Anwalt einschalten!
Unsere Anwälte haben schon oft Mandanten in ganz Deutschland nach einer Anzeige wegen Kinder- oder Jugendpornografie verteidigt.
Selbstanzeige zur Vermeidung schwerwiegender Folgen
Wird einem vermeintlichen Täter vorgeworfen, sich wegen des Versendens kinderpornographischer Inhalte über SnapChat, WhatsApp oder andere Apps strafbar gemacht zu haben, so sollte dieser schnell handeln und einen Strafverteidiger kontaktieren.18
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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Quellen
- BKA – Lagebild Kinderpornografie 2022 ↑
- § 184b StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte ↑
- Dr. Brauer Rechtsanwälte – Kinderpornografie § 184b StGB ↑
- BKA – Einsatz gegen den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ↑
- NCMEC – National Center for Missing & Exploited Children ↑
- CyberTipline Reports ↑
- Bundeskriminalamt (BKA) – Zuständigkeiten bei CyberTipline-Meldungen ↑
- Heise.de – Wende bei Chatkontrolle: Bundesregierung erfreut, Kritik aus dem Europaparlament ↑
- Netzpolitik.org – EU-Staaten einigen sich auf freiwillige Chatkontrolle ↑
- Netzpolitik – NCMEC-Zahlen erklärt: Das Raunen vom millionenfachen Missbrauch ↑
- Reuters – Meta platforms report 92 % of child abuse content ↑
- NCMEC – Annual Report 2021 ↑
- Dr. Datenschutz – Hashwerte und Hashfunktionen einfach erklärt ↑
- Meta im Kampf gegen sexuelle Erpressung ↑
- Polizei-Beratung.de – Kinderpornografie und Ermittlungsverfahren ↑
- anwalt.de – Aussageverweigerungsrecht im Strafverfahren ↑
- § 184b Abs. 3 StGB ↑
- Dr. Brauer Rechtsanwälte – Jugendpornografie ↑







