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Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie (KiPo – § 184b StGB)

Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie

Ermittlungsmethoden bei Kinderpornos (KiPo - § 184b StGB) – vom Verdacht bis zur Hausdurchsuchung

Liegen den Ermittlungsbehörden Kenntnisse über den Besitz, Erwerb oder die Verbreitung von Kinderpornografie vor, droht in den meisten Fällen eine Hausdurchsuchung. Am Tag der Durchsuchung wird dem Beschuldigten häufig erst klar, dass gegen ihn ermittelt wird.

Wann pornografische Inhalte als Kinderpornografie (KiPo) oder Jugendpornografie strafbar sind und welche Strafen dabei drohen, haben wir an anderer Stelle bereits beantwortet (Strafen bei Kinderpornografie (§ 184b StGB) | Strafen bei Jugendpornografie (§ 184 c StGB)). In diesem Rechtstipp möchten wir den Ermittlungsablauf bis zur Hausdurchsuchung bei kinderpornografischen Inhalten näher erläutern.




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Früh morgens klingelt es an der Tür und kurz darauf schwirren Polizeibeamte im Haus oder der Wohnung umher und beschlagnahmen technische Gegenstände und Speichermedien, darunter Laptop, Smartphone und PC. So oder so ähnlich ergeht es fast allen Beschuldigten, wenn wegen Besitz oder der Verbreitung von kinderpornografischen oder jugendpornografischen Inhalten gegen Sie ermittelt wird. Die erste Frage, die den Betroffenen dann meist durch den Kopf geht: „Wie wurden die Ermittler eigentlich auf mich aufmerksam“?


Ermittlung wegen Kinderpornografie: Wie Beamte Tatverdächtige aufspüren

Vor Jahrzehnten wurden kinderpornografische Inhalte als Fotografien oder mit Videokassetten und später DVDs verbreitet. Der Markt konzentriert sich nun fast ausschließlich auf die digitale Verbreitung. Kinderpornos werden dabei übers Internet hochgeladen, heruntergeladen und getauscht. Der Austausch findet in Chatgruppen, Social-Media-Kanälen, Foren, auf Porno-Websites im Clearweb sowie in Marktplätzen im Deep Web und Darknet statt. Wir wollen Ihnen aufzeigen, welche Ermittlungsmethoden im Umgang mit Kinderpornografie gängig sind.


Anlassunabhängige Recherche im Internet mit Schwerpunkt Kinderpornografie

Beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden sowie in den Landeskriminalämtern (Bspw. LKA Nordrhein-Westfalen, LKA Bayern oder LKA Berlin) gibt es die sogenannte anlassunabhängige Recherche. Der Auftrag der dort beschäftigten Beamten besteht darin, das Internet nach strafbaren Inhalten zu durchkämmen. Vorreiter auf diesem Gebiet war das bayerische Landeskriminalamt, das im Jahr 1997 eine Abteilung „Netzwerkfahndung“ ins Leben rief. Mittlerweile investiert unter den Bundesländern Nordrhein-Westfalen am meisten in die Online-Aufklärung. Neben Themen wie Rechtsextremismus oder etwa die Suche nach Anleitungen zum Bombenbau gilt der Schwerpunkt der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet.

Werden Inhalte durch die verdachtsunabhängige Recherche entdeckt, werden gezielte Ermittlungen gegen Beteiligte veranlasst.


KiPo-Hinweise von Internetprovidern bzw. dem NCMEC aus den USA

Das Bundeskriminalamt erhält aktuell die meisten Hinweise zu Dateien mit kinderpornografischem Material von einer Nichtregierungsorganisation aus den USA. Vom „National Centre for Missing and Exploited Children“, kurz NCMEC. Die NGO wurde 1984 vom Kongress der Vereinigten Staaten gegründet und bearbeitet privat und gemeinnützig Fälle von vermissten oder ausgebeuteten Kindern vom Säuglingsalter bis zum 20. Lebensjahr.

1998 wurde eine Schwesterorganisation gegründet, die sich der Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern verschrieben hat. Das „International Centre for Missing & Exploited Children“, kurz ICMEC arbeitet mit Internetanbietern und Serviceprovidern wie etwa Facebook, Microsoft, Yahoo oder Google zusammen – ebenso wie mit Interpol und zahlreichen staatlichen Strafverfolgungsbehörden auf der ganzen Welt, auch in Deutschland.

Gesetzlich sind Internetprovider in den USA dazu gezwungen, Auffälligkeiten weiterzugeben. Der Ablauf verhält sich meistens so, dass entsprechende Internetprovider, die auf Kinder- oder Jugendpornografie aufmerksam werden, diesen Umstand an das NCMEC melden und diese die ermittelten Daten anschließend den deutschen Ermittlungsbehörden weiterleiten.


Ermittlung mit künstlicher Intelligenz bei Kinderpornografie

Pädophile Netzwerke schützen ihre Plattformen im Internet sowie im Darknet oftmals dadurch, dass jeder Nutzer selbst Kinderpornografie hochladen und anbieten muss. Den deutschen Ermittlungsbehörden waren dadurch lange die Hände gebunden, da sie sich durch den Upload selbst strafbar gemacht hätten.

Seit einer Gesetzesänderung im Januar 2020 haben Ermittler im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet deutlich mehr Rechte. Für die verdeckte Ermittlung dürfen diese nun kinderpornografische Inhalte in einschlägigen Foren hochladen, um sich dort Zugriff zu verschaffen. Voraussetzung ist, dass diese Kinderpornografie nicht real ist. Mithilfe von Computern werden dabei täuschend echte Bilder generiert, die den Ermittlern als Eintrittskarte dienen.




Anwalt Sexualstrafrecht - Schutz, Verteidigung, Diskretion

Der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet ist also ein Zusammenspiel aus anlassunabhängiger Recherche, verdeckter Ermittlung und der Meldung von Inhalten durch Internetprovider. Wer denkt, im Internet anonym zu sein, hat sich getäuscht. Nicht nur durch die IP-Adresse kann ein Nutzer ermittelt werden. Selbst im Darknet kann man deutliche Spuren hinterlassen, wenn man sich beispielsweise gleichzeitig in sein E-Mail-Konto einloggt, bei dem der Klarname hinterlegt ist. Näheres hierzu haben wir in unserem Ratgeber: „Wie bewege ich mich sicher im Darknet“ zusammengefasst.



Hausdurchsuchung bei Kinderpornografie (184b StGB): Vom Verdacht zur Aufklärung

Haben Sie bewusst oder unbewusst kinderpornografische Inhalte im Internet angesehen und konnte Ihre Identität ermittelt werden, folgt meist die Hausdurchsuchung.

Wichtig hierbei zu wissen ist:

Bereits die gezielte Suche im Internet nach Kinderpornografie (bspw. über Suchmaschinen wie Google) reicht, um sich strafbar zu machen. Selbst dann, wenn keine Daten am Endgerät abgespeichert wurden.
Man macht sich außerdem strafbar, wenn man Pornos mit Minderjährigen ansieht, obwohl einem nicht bewusst ist, dass die Darstellerin etwa erst 16 Jahre alt ist. Unter den Verurteilten finden sich also nicht generell pädophile Täter, die haufenweise illegales Material auf ihrer Festplatte abgespeichert haben. Es kann unter Umständen auch den normalen Pornokonsumenten erwischen.


Gezielte Durchsuchung nach Speichermedien und Endgeräte wegen KiPo

Wird man wegen Besitz, Erwerb, Verbreitung oder gar der Herstellung von Kinderpornografie verdächtigt, beantragt die Staatsanwaltschaft fast immer eine Hausdurchsuchung. Hierbei wird gezielt nach technischen Endgeräten wie etwa dem Smartphone, den Laptop oder PC gesucht. Auch Speichermedien aller Art (z. B. SD-Karten, CDs, Festplatten) stehen im Fokus der Ermittlungsbeamten.

Sämtliche Gerätschaften werden anschließend beschlagnahmt und ausgelesen. Hierbei wird nicht nur nach einschlägigen Dateien gesucht. Auch der Browser-Cache sowie Verlauf kann Beweise liefern. Ebenso wie dadurch nachgewiesene Verbindungen zu einschlägigen Foren oder Chatgruppen.


Vor, während und nach der Hausdurchsuchung – Tipps für Betroffene

Eine Hausdurchsuchung kommt für die meisten Betroffenen plötzlich. Häufig wird man durch die Behörden zu „unchristlichen Zeiten“ geweckt. Mit dieser Überrumpelungstaktik erhofft man sich bei der Durchsuchung und bei Fragen zu den Vorwürfen ein besseres Ergebnis. Nutzen Sie deshalb Ihr Aussageverweigerungsrecht und geben Sie auch keine Passwörter, PINs oder Codes heraus.

Was Sie vor, während und nach einer Hausdurchsuchung beachten sollten, erfahren Sie in unserem speziellen und ausführlichen Ratgeber:

13 goldene Regeln bei einer Hausdurchsuchung - Ratgeber


Beweislast erst nach Akteneinsicht erkennbar

Ob schuldig oder unschuldig – für die Ermittlungsbehörden sind Sie verdächtig und werden auch so behandelt. Priorität hat die Beweissammlung gegen und nicht die Entlastung des Verdächtigen. Sie sollten es unbedingt unterlassen, irgendwelche Angaben zu den Vorwürfen zu machen. Viele Beschuldigte wollen sich herausreden und machen dabei unbewusst Fehler, die auch der beste Strafverteidiger nicht mehr rückgängig machen kann.

Sobald Ihnen ein Ermittlungsverfahren gegen Sie bekannt wird, ob durch eine Vorladung der Polizei, einer Hausdurchsuchung oder sonstige Umstände, nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht auf. Dieser wird die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernehmen und sofort Akteneinsicht beantragen. Erst nach der Einsicht in die Akte wird das Ausmaß der Beweislast erkennbar. Auch der Umstand, der zu den Ermittlungen gegen Sie führte, lässt sich der Akte entnehmen.


Wie hilft ein Anwalt bei einem Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie?

Nach Sichtung der Akte kann eine individuelle Verteidigungsstrategie erarbeitet und umgesetzt werden. Ein erfahrener Strafverteidiger weiß dann, wie man am besten vorgehen sollte. Ist die Beweislast gering und wurde auch bei einer Hausdurchsuchung nichts Belastendes gefunden, kann darauf hingewirkt werden, dass das Ermittlungsverfahren schnellstmöglich eingestellt wird.

Sind die Beweise bei KiPo-Anschuldigungen hingegen eindeutig, kann ein frühes Geständnis und eine kooperative Haltung die beste Möglichkeit sein, um eine möglichst geringe Strafe zu erreichen. Unter Umständen gelingt es auch, dass ein Strafbefehl erlassen wird, um dadurch eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden zu können. Auch hier sollten Sie jedoch nicht auf eigene Faust handeln, sondern sämtliche Details mit einem kompetenten Rechtsanwalt vorab besprechen.

Als Strafrechtskanzlei haben wir bereits zahlreiche Mandanten beim Vorwurf des Besitzes, Erwerbs oder der Verbreitung von Kinderpornos verteidigt. Im Sexualstrafrecht vertreten wir zudem bundesweit. Kanzleistandorte befinden sich zudem in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren, dann verlieren Sie keine Zeit. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


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Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie (KiPo – § 184b StGB) Zuletzt aktualisiert: 25.04.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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