Mo. - Fr. 08.00 - 18.00 Uhr
Kanzleien in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg & Berlin
Dr. Brauer RechtsanwälteDr. Brauer Rechtsanwälte

Sex unter Jugendlichen: Was ist strafbar und was erlaubt?

Sex unter Jugendlichen - wann strafbar?

Wann ist Sex unter Jugendlichen strafbar? Ein Überblick:

Handelt es sich um einen einvernehmlichen Sex und sind beide unter 14 Jahren, gibt es keine Strafverfolgung.

Ist ein Sexpartner unter 14 und der andere über 14 Jahre alt, kann es zu einer Verurteilung kommen.

Beschuldigte einer solchen Sexualstraftat sollten keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Anwalt kontaktieren.




Gegen Sie oder Ihr Kind wird wegen einer Sexualstraftat ermittelt?

Verlieren Sie keine Zeit
Jetzt Kontakt aufnehmen!


  • Erfahrene Anwälte für Sexualstrafrecht

  • Schnelle Hilfe - deutschlandweit

  • Kostenlose Ersteinschätzung

Dr. Brauer Rechtsanw?lte

Jetzt anrufen:
0228 25 999 361


Unsere Anwälte sind für Sie auch über WhatsApp erreichbar:

WhatsApp Kontakt direkt zum Anwalt

Hier finden Sie unser Kontaktformular





„Tausendmal berührt, tausendmal ist nix passiert“ – Noch heute ist dieser Gassenhauer ein Hit, den fast jeder mitsingen kann. Aber nicht nur emotional, auch strafrechtlich können der plötzliche „Zoom“ und die ersten Schritte in Sachen Liebe und Sex schnell problematisch werden.

Anders als noch 1984 sind sexuelle Themen und Reize überall. Gerade auch Kinder und Jugendliche haben nicht zuletzt durch digitale Geräte wie Handys und Tablets permanenten Zugang zu entsprechenden Inhalten sowie Kontaktmöglichkeiten. Auch das sogenannte "Sexting" kann hierbei eine Rolle spielen. Oft jenseits jeder Kontrollierbarkeit durch die Eltern. In unserem Rechtstipp klären wir, welche strafrechtlichen Probleme bei sexuellen Kontakten unter Jugendlichen auftreten und wie Eltern sich im Fall der Fälle verhalten sollten.




Sex unter Jugendlichen - was ist strafrechtlich problematisch?

Oft liegen bei Eltern die Freude über die ersten Schmetterlinge im Bauch der Kinder und die Sorge, was da nun vor sich geht, nah beieinander. Nicht völlig zu Unrecht, denn nicht alles, was nach jungem Glück aussieht, ist rechtlich unproblematisch. Und dass, obwohl es bisweilen absurd klingt.

So kann eine gewisse Alterslücke bereits weitreichende Folgen haben. Generell gilt: Sind beide Beteiligten unter 14 Jahre, so entfällt eine Strafbarkeit ohnehin, denn schuldfähig ist nur, wer mindestens 14 Jahre alt ist.

Anders sieht es aus, wenn nur einer der beiden unter 14 Jahre alt ist. Kinder unterfallen dem sogenannten Schutzalter. Das heißt: Sexuelle Handlungen sind hier generell tabu. Hat ein 15-jähriger Junge etwa eine 13-jährige Freundin, so kann es hier schnell zu einer strafrechtlichen Relevanz kommen, wenn aus den ersten Annäherungen plötzlich handfeste sexuelle Handlungen werden. Auch dann, wenn diese einvernehmlich sind oder gar von dem jüngeren Partner aktiv eingefordert werden.

Sind beide Jugendliche bereits mindestens 14 Jahre alt, dann sind einvernehmliche sexuelle Kontakte hingegen unproblematisch. Ab diesem Alter zieht sich der Staat weitgehend aus der sexuellen Selbstbestimmung zurück, erlaubt sind dann auch Kontakte von 14-Jährigen zu wesentlich älteren Personen - auch zu Erwachsenen.

Eine Übersicht erhalten Sie in unserer praktischen Grafik:

Strafbarkeit Sexueller Kontakt nach Alter



Sex ab 14 Jahren: Gibt es da keine Einschränkungen?

Das klingt heftig. Aber durchaus unterliegen sexuelle Kontakte von Personen ab 14 Jahren gewissen Einschränkungen.

Bei Personen unter 16 Jahren greifen etwa umfangreiche Elternrechte. Hier bedarf es stets der Einwilligung der Eltern, wenn eine volljährige Person sexuelle Kontakte aufnehmen möchte. Gewiss eine merkwürdige Situation, wenn der wesentlich ältere Partner der 15-jährigen Tochter um diese Einwilligung ansucht, aber so ist eben die Rechtslage. Ab 16 Jahren entfällt dann auch dieser Vorbehalt.

Grundsätzlich steht die Legalität jeglicher sexuellen Handlung unter dem Vorbehalt der Einvernehmlichkeit. Das unterscheidet sich also nicht vom Sexualleben unter Erwachsenen.

Sind Jugendliche unter 18 betroffen, gelten aber weitere Einschränkungen. Verboten ist es, wenn die sexuellen Handlungen von Erwachsenen mit Jugendlichen (unter 18 Jahre) gegen Geld oder andere Zuwendungen erfolgen, etwa Geschenke oder Gefälligkeiten.

Ferner verboten und strafbar ist es, wenn dazu eine Zwangslage (Trunkenheit, Ohnmacht usw.) ausgenutzt oder der Erwachsene eine Schutzfunktion für den Jugendlichen einnimmt. Das betrifft zahlreiche Berufe und Aufsichtsverhältnisse, etwa Lehrer und Erzieher, den Chef in der Ausbildungsstätte, Au-pair-Eltern oder auch Trainer im Sportverein. Diese Fälle sind hier aber weniger relevant, da die Aufsichtsperson in der Regel selbst kein Jugendlicher mehr sein dürfte.

Eine eher seltene Konstellation, die aber strafbar ist, ist überdies der Geschlechtsverkehr unter Geschwistern. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Artikel: Inzest – Strafe bei Beischlag zwischen Verwandten.




Was sind nach dem Gesetz sexuelle Handlungen?

Wichtig zu wissen ist, dass nun nicht gleich jede Form der Annäherung unter Jugendlichen gleich strafbar ist. Meist hat die junge Liebe mehrere Formen, von denen viele Ausprägungen ohnehin nicht unter das Strafrecht fallen. Ein Kuss auf die Wange, Händchen halten oder auch bloßes Kuscheln sind davon nicht umfasst.

Die Handlungen müssen für eine strafrechtliche Relevanz gerade bei Einvernehmlichkeit eine gewisse sexuelle Erheblichkeit haben. Allerdings können gerade bei der Konstellation, bei der ein Beteiligter unter 14 Jahre alt ist, bereits Zungenküsse oder das gegenseitige Anfassen an Geschlechtsteilen strafbar sein. Für Eltern heißt das: Es muss nicht erst zu tatsächlichem Geschlechtsverkehr kommen, bevor sich ein allzu verknallter Jugendlicher hier wegen eines Sexualdelikts tatbestandlich bzw. strafbar verhält.

Hier ist also eine gewisse Sensibilisierung geboten, da es auf die Einvernehmlichkeit der Betroffenen nicht immer ankommt. Ausreichend für ein unschönes Ermittlungsverfahren kann bereits sein, dass die Eltern eines Kindes bzw. Jugendlichen diesen Kontakt unterbinden wollen – und die junge Liebe daher per Strafanzeige ins Visier nehmen.




Anwalt Sexualstrafrecht - Schutz, Verteidigung, Diskretion

Sex unter Jugendlichen - welche Strafen drohen?

Sexualdelikte können hart bestraft werden. Insbesondere der sexuelle Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) ist mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft belegt. Diese Tat kann sogar mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe bestraft werden.

Bei sexuellen Handlungen unter Jugendlichen ist allerdings davon auszugehen, dass hier das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Das setzt in der Regel mildere Strafen an als das Erwachsenstrafrecht. Zudem hat das Jugendstrafrecht weitere Maßnahmen in petto, wie etwa Arbeitsstunden, Wiedergutmachung oder Sozialtrainings. Es knüpft allerdings an die Tatbestände des normalen Strafgesetzbuches an und dadurch können Jugendliche durchaus in Arrest genommen werden.

Gerade unter verliebten Jugendlichen kann aber auch § 176 Absatz 2 StGB greifen. Dann kann von Strafe abgesehen werden, wenn die Handlung einvernehmlich geschah und der Unterschied zwischen beiden Beteiligten sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist.

Aber Achtung!
Gerade bei Jugendlichen ist oft viel Scham im Spiel. Das heißt: Nicht selten wird dann die Einvernehmlichkeit nachträglich zurückgewiesen, um vor den tobenden Eltern nicht schlecht dazustehen.




Wie verhalte ich mich, wenn ich selbst oder meine Kinder wegen Sexualdelikten angezeigt wurden?

Sexualdelikte sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Ein solches Verfahren ist nicht nur rufschädigend, sondern kann auch insgesamt sehr belastend werden. Gerade für Heranwachsende drohen hier handfeste soziale Konsequenzen, wenn der Vorwurf eines sexuellen Missbrauchs einmal im Raume steht.

Auch wenn „nur ein Kuss“ oder „ein bisschen Fummeln“ vorlag, kann dies den Tatbestand eines Sexualdelikts in gewissen Konstellationen schon erfüllen. Eltern sollten daher den Ernst der Lage erkennen und von Anfang an das Richtige tun und keine Fehler begehen, die nachher nicht mehr auszubügeln sind.

Gehen Sie niemals davon aus, dass sich der Vorfall von allein klären wird. Das Gegenteil ist der Fall. Nehmen Sie auf keinen Fall Kontakt zu dem vermeintlichen Opfer oder den Eltern auf. Unterlassen Sie es, irgendetwas gerade rücken zu wollen. Folgende Verhaltenstipps sollten Sie beherzigen:

  1. Keine Aussage zu den Tatvorwürfen. Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht!
  2. Sofort Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht mit Erfahrung im Sexualstrafrecht aufnehmen!

Wenn Sie oder Ihre Kinder von einer solchen Anzeige betroffen sind, kann nur folgendes gelten: Holen Sie sofort professionelle Hilfe bei einem im Sexualstrafrecht versierten Strafverteidiger ein. Ein Rechtsanwalt kann erst einmal problem- und folgenlos ermitteln, welcher Vorwurf im Raume steht und welche Erkenntnisse die Polizei dazu bereits zusammengetragen hat. Nur auf dieser Faktenlage kann dann eine Strategie entwickelt werden, die ein solches Verfahren zur Einstellung bringen kann. Und das, bevor der Vorgang die Runde macht oder ein nervenaufreibender Strafprozess angesetzt wird.

Dr. Brauer Rechtsanwälte verteidigen bundesweit Mandanten bei Sexualdelikten. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf.


Hier finden Sie unser Kontaktformular





Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Sex unter Jugendlichen: Was ist strafbar und was erlaubt? Zuletzt aktualisiert: 05.02.2024 von Dr. Matthias Brauer LL.M

Kommentar hinterlassen

Phone icon
Jetzt anrufen
|
WhatsApp icon
WhatsApp Kontakt
Dr. Brauer Rechtsanwälte hat 4,90 von 5 Sternen 954 Bewertungen auf ProvenExpert.com