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Sexting unter Minderjährigen – Wann ist das strafbar?

Sexting unter Minderjährigen (13 bis 17) – Was ist strafbar?

Zuletzt aktualisiert am 5. Februar 2024

Wann Sexting unter Minderjährigen strafbar sein kann – ein Überblick:

Als Sexting bezeichnet man das Versenden von sexuell aufgeladenen Inhalten per Chat oder Messenger. Hierbei werden gerne auch Fotos und Videos versendet.

Dabei können sich Betroffene schnell wegen des Besitzes von Kinderpornografie oder Jugendpornografie strafbar machen.

Beschuldigte sollten Ruhe bewahren, keine Aussage tätigen und schnellstmöglich einen erfahrenen Anwalt kontaktieren.




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Die Grenzen zwischen Flirt und Belästigung, zwischen forschem Scherz und sexueller Annäherung sind oft fließend. Nicht selten ist das Empfinden sogar umstandsabhängig. Dementsprechend kompliziert ist es oft, diese menschlichen Interaktionen mit dem Strafrecht zu erfassen. Das trifft erst recht beim Sexting zu, dem Austausch sexueller Inhalte über einen Chat oder andere digitale Kommunikationskanäle. Jugendliche sprechen dabei auch von „Nudes“ oder „Dickpics“.

Grundsätzlich kann man sich daran orientieren, dass unter Erwachsenen nahezu alles strafrechtlich irrelevant ist, was im tatsächlichen Einvernehmen und ohne Zwang geschieht. Einfach liegt der Fall meist, wenn Erwachsene einen sexuellen Kontakt zu Minderjährigen suchen, denn das ist regelmäßig strafbar gemäß § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern). Schwierig wird es, wenn beide Beteiligten minderjährig sind. Aber auch bei Jugendlichen zwischen 13 und 17 gehören Smartphone und Tablet längst zum Alltagsgegenstand und auch die ersten Schritte in Sachen Liebe und Zuneigung wollen untereinander gegangen werden. Wir erläutern in unserem Rechtstipp, wann das Austauschen sexuell aufgeladener Nachrichten per WhatsApp und Co. strafrechtlich relevant wird.




Was ist „Sexting“

05.02.2024

Der Begriff „Sexting“ verbindet Sex und Texting. Gemeint ist damit das Verschicken von sexuell aufgeladenen Inhalten per Chat oder Messenger, die dazu dienen, sich gegenseitig zu erregen, auch wenn man an räumlich getrennt ist. So versenden etwa allzu verliebte oder sich in Sehnsucht ergehende Menschen anzügliche bzw. eindeutig sexuelle Textnachrichten, aber auch Sprachnachrichten, Fotos oder Videos.

Wohl in den meisten Fällen geschieht dies einvernehmlich, um sich die Zeit bis zum nächsten angeregten Wiedersehen zu verkürzen. Selbstredend eröffnet die moderne Kommunikationstechnik aber auch Wege, dies missbräuchlich und gegen den Willen des Empfängers zu tun. Hochproblematisch ist dabei, dass die Inhalte, insbesondere Fotos und Videos, dauerhaft und unkontrolliert aus der Hand gegeben werden. Wer etwa anzügliche Fotos von sich per Chat versendet, der macht sich schnell erpressbar. Oder ist plötzlich Gesprächsthema Nummer 1 auf dem Schulhof.




Kann Sexting auch als Kinderpornografie gewertet werden?

05.02.2024

Im Zusammenhang mit Sex und Erotik steigern sich die Dinge gelegentlich rasant in luftige Höhen. So auch beim Sexting. Hier werden aus der Frage nach dem Tagesoutfit dann rasch anzügliche Bemerkungen und aufreizende oder gar sehr eindeutige Bilder. Oft wird dabei die Grenze zur Pornografie im rechtlichen Sinne überschritten.

Bilder und Videos gelten im rechtlichen Sinne als pornografisch, …

„… wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt“.

Beim Sexting dürfte es also schnell der Fall sein, dass die dabei versendeten Fotos und Videos rechtlich als pornografisch einzustufen sind. Ob dann auch gleich kinderpornografisches Material vorliegt, hängt vom Alter der abgebildeten Person ab.

Ist die dargestellte Person jünger als 14 Jahre alt, dann ist das betreffende Bild auch ein kinderpornografischer Inhalt. Bei Minderjährigen zwischen 14 und 17 handelt es sich dann um Jugendpornografie.

Fertigt also eine 13-jährige Person eindeutige sexualisierte Bilder von sich an und versendet diese, so handelt es sich durchaus um kinderpornografisches Material.




Ist einvernehmliches Sexting strafbar, wenn beide Chatpartner minderjährig sind?

05.02.2024

Sind beide Minderjährigen noch unter 14 Jahre alt, gelten sie als Kinder und können sich grundsätzlich nicht strafbar machen (§ 19 StGB).

Problematisch wird es dann, wenn nur ein Chatpartner unter 14 Jahre alt ist und der andere älter. Kinder im Alter von unter 14 Jahren sind grundsätzlich besonders vor sexuellen Kontakten geschützt.

Jegliche sexuelle Handlung mit Kindern ist verboten und steht unter der Strafandrohung von § 176 StGB. Die Grenze zwischen bloß unmoralischer Annäherung und strafbarer sexueller Handlung sind fließend und können im Einzelfall strittig sein. Um eine unstrittig strafbare sexuelle Handlung handelt es sich, wenn ein Kind zum Posieren für sexualisierte Bilddarstellungen oder zum Aufnehmen entsprechender Selbstbildnisse aufgefordert wird.

Bei Kindern unter 14 kommt es dann auch nicht auf das Einverständnis an. Kinder können dieses nämlich nicht einfach wirksam erteilen. Mithin macht sich auch ein 15-Jähriger theoretisch strafbar, wenn er im Einvernehmen mit seiner 13-jährigen Freundin entsprechende Chats pflegt und sexuelle Bilder austauscht. Allerdings sieht das Strafgesetzbuch in Fällen des § 176 StGB seit einer Strafrechtsreform im Jahre eine Ausnahme vor, wenn beide Beteiligten tatsächlich im Einvernehmen handeln und hinsichtlich Reifegrades und Alter ein sehr geringer Unterschied vorliegt.




Anwalt Sexualstrafrecht - Schutz, Verteidigung, Diskretion

Können die Inhalte des Sextings auch bei Einvernehmen strafrechtlich relevant sein?

05.02.2024

Vorsicht ist insbesondere geboten, wenn neben sexuellen Texten auch explizite Bild- und Videoaufnahmen im Spiel sind. Wie ausgeführt können diese durchaus als Kinder- oder Jugendpornografie gelten - und dann ist gemäß §§ 184b, 184c StGB bereits der bloße Besitz strafbar.

Sendet also die 13-jährige Freundin ihrem 17-jährigen Freund ein sexuell explizites Bild auf dessen Handy, so besitzt der Empfänger kinderpornografisches Material und kann sich strafbar machen. Hinsichtlich der Strafbarkeit von Kinderpornografie ist es dann auch unerheblich, ob die Aufnahmen freiwillig gemacht wurden und auch in das Abspeichern auf einem Gerät eingewilligt wurde. Kinderporno ist strafbar und jede Zuwiderhandlung wird von Amts wegen verfolgt, ohne Ausnahme wie etwa in § 176 Abs. 2 StGB.

Versendet wiederum der 17-Jährige solche Bilder an seine 13-jährige Freundin, so kann er sich wegen Verbreitung jugendpornografischer Inhalte machen.




Wie können da die Eltern ins Visier der Polizei geraten?

05.02.2024

Bei Kinderpornografie kennen die Ermittlungsbehörden kein Pardon. Fast jeglicher Umgang mit solchem Material löst Ermittlungen aus und nahezu jeder Umgang ist auch strafbar. Auch völlig unbewusst können beim Sexting der eigenen Kinder auch die Eltern ins Visier der Polizei geraten.

Das Szenario ist einfach: Existiert im elterlichen Haushalt etwa ein Gemeinschafts-PC oder eine gemeinsame Cloud, so geraten die entsprechenden Inhalte schnell in den Herrschaftsbereich auch anderer Personen mit Zugriffsmacht, etwa des Vaters oder der Eltern insgesamt.

Versendet also der 17-jährige Sohn seine Sexting-Nachrichten von diesem Computer und speichert die Bilder seiner womöglich mehreren Verehrerinnen auf dessen Festplatte ab, so befinden sich die Bilder der 13-jährigen Chatpartnerinnen rechtlich gesehen im Besitz aller Nutzer dieses Geräts. Ähnlich verhält es sich, wenn der Sohn etwa einen Ordner mit vielen Bildern und Videos anlegt, weil sein Handy zu wenig Speicher hat, Papas PC jedoch über ausreichend Speicherplatz verfügt, um all die sexuell anregenden Clips aufzubewahren.

Sicher mag sich das im Laufe der Ermittlungen irgendwie aufklären. Der Tatvorwurf des Besitzes kinderpornografischer Inhalte ist dann aber einmal in der Welt. Wir empfehlen zu diesem Komplex unseren Rechtstipp zu Strafverfahren beim unbewussten Besitz von Kinderpornos.




Welche Strafe kann dabei drohen?

05.02.2024

Der Besitz von Kinderpornos wird hart bestraft. Theoretisch liegt der Strafrahmen hier zwischen einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Jahren. Allerdings bewegt sich der vorliegende Rechtstipp im Bereich des Jugendstrafrechts. Auch nach Jugendstrafrecht können Sexualdelikte natürlich bestraft werden.

Handelt es sich aber um rein einvernehmliche sexuelle Kontakte, dann ist zumindest in der Praxis davon auszugehen, dass ein deutsches Gericht einen Jugendlichen dennoch bestraft, der mit seiner annähernd gleichaltrigen Freundin die ersten Schritte in Sachen Liebe und Sexualität begeht.

Im Zweifel kann ein sensibilisierter Rechtsanwalt die Harmlosigkeit der Umstände entsprechend würdigen und noch vor einer Gerichtsverhandlung die Einstellung eines etwaigen Verfahrens erwirken.




Was sollte man tun, wenn man eine Strafanzeige erwägt oder von einer Anzeige betroffen ist?

05.02.2024

In vielen Fällen des einvernehmlichen Sextings sind die Eltern eines der Jugendlichen die treibende Kraft. Nicht selten reagieren Eltern geschockt und erbost und drängen mithin unbewusst ihr Kind dazu, es aus Scham weit von sich zu weisen, das alles gewollt zu haben.

Auf der anderen Seite ist der Verdacht des sexuellen Missbrauchs oder gar der Kinderpornografie ein ganz erheblicher Vorwurf. Gewiss geeignet, junge Menschen unter horrenden Druck zu setzen und auch das soziale Umfeld schwer zu erschüttern.

Ruhe bewahren, Aussage verweigern, Anwalt einschalten!

In allen Fällen gilt dennoch, die Ruhe zu bewahren. Besonnenheit und Diskretion sind nun das Gebot der Stunde. Gerade Eltern, die aufgrund einer solchen Anzeige gegen das eigene Kind aufgebracht und verzweifelt sind, sollten keine unüberlegten Schritte vornehmen. Das gilt sowohl hinsichtlich unüberlegter Aussagen gegenüber der Polizei als auch gegenüber involvierten Personen wie etwa der Lehrerschaft oder den Eltern des anderen Kindes oder gar gegenüber der Presse.

Gerade wegen der schweren sozialen Folgen und der gesellschaftlichen Vorverurteilung sollten Sie umgehend einen versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Der Gang zum Anwalt ist in keinem Fall als Schuldeingeständnis zu sehen.

Im Gegenteil ist eine professionelle Strategie nun das Mittel der Wahl, um das anlaufende Verfahren samt all seiner Begleiterscheinungen möglichst schnell und geräuscharm der Einstellung zuzuführen. Ein auf diesem sensiblen Gebiet versierter Strafverteidiger steht ihnen ferner als kompetenter Beistand zur Verfügung, der sich auch um alle lästigen bürokratischen und prozessualen Fragen kümmert. So haben Eltern ferner mehr Zeit, sich um das zu kümmern, was in solchen Phasen am meisten Aufmerksamkeit und elterliche Zuneigung benötigt: Das durch eine solche Anzeige genug leidende Kind.




Schnelle Hilfe vom Anwalt für Sexualstrafrecht

Als Anwaltskanzlei für Strafrecht mit besonderer Expertise bei Sexualstraftaten sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner in einer solchen Situation. Hierbei stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung. Kanzleistandorte befinden sich in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



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Sexting unter Minderjährigen – Wann ist das strafbar? Zuletzt aktualisiert: 05.02.2024 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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