Haben Sie beim Zugriff auf eine Cloud die Nachricht bekommen, dass Sie wegen verdächtigem Bildmaterial gesperrt wurden?
Hier erfahren Sie, warum Filehosting-Dienste oder Cloud-Dienste wie Dropbox, GoogleDrive oder OneDrive Strafverfahren wegen Kinderpornografie oder Jugendpornografie anstoßen und was Sie tun sollten, wenn aus diesem Grund eine Anzeige gegen Sie vorliegt.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Kinderpornografie oder Jugendpornografie?
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Automatisches Scannen aller hochgeladenen Daten bei US-Cloud-Diensten
Die meisten Nutzer glauben, dass die Dateien, die sie bei Filehosting-Diensten in Ihren Cloud-Speicher laden, privat sind und nur von ihnen eingesehen werden können solange sie nichts freigeben. Dabei vergessen sie, dass die Server des Onlinespeicher nicht in den eigenen vier Wänden stehen, sondern meist in Rechenzentren irgendwelcher US-Tech-Firmen.
Mit einem Blick in die jeweiligen Nutzungsbedingungen ist klar, dass die Daten und Ordner der Nutzer von Anbietern wie GoogleDrive, Microsoft OneDrive oder Dropbox durchsucht werden. Und da macht es keinen Unterschied, ob der Zugriff irgendwo öffentlich zugänglich ist oder alles auf "privat" gestellt ist.
„Wir setzen jedoch auch automatisierte Technologien ein, um Kinderpornografie oder missbräuchliches Verhalten ausfindig zu machen.“
Während das automatisierte Scannen sämtlicher Nutzer und deren Inhalte in Deutschland wohl eher einen Datenschutzverstoß darstellt, ist dieses Vorgehen bei Google, Microsoft und Co. völlig selbstverständlich. US-amerikanische Cloud-Anbieter scannen sämtliche hochgeladenen Inhalte automatisch und entdecken mit einer eigens dafür entwickelten Software kinderpornographische Inhalte. Werden bei diesen automatisierten Ermittlungen durch die Dienste kinderpornographischer Inhalt gefunden, dann drohen schwerwiegende Folgen.
US-Gesetz: Filehosting-Dienste sind verpflichtet, kinderpornografische Inhalte zu melden!
Entdeckt die Software bei der Routineüberprüfung des Datenspeicherinhalts dementsprechende Inhalte, sind die Filehosting-Dienste in den USA verpflichtet, diesen Umstand zu melden. Bereits ein einzelnes fragwürdiges Bild unter mehreren tausend unbedenklichen Aufnahmen in einem Ordner reicht hierbei aus.
Gemeldet wird das Ganze dann an das NCMEC (National Centre for Missing and Exploidted Children). Die nicht-staatliche Stelle nimmt die Hinweise entgegen, wertet diese aus und leitet dann sogenannte "CyberTipline Reports" an Behörden weltweit weiter. In diesen Berichten werden weitere relevante Daten hinzugefügt, wie etwa Querverweise zur Identifizierung des Nutzers (E-Mail-Adresse, Benutzername, IP-Adresse, GEO IP).
Im Bezug auf Deutschland werden diese Berichte tagesaktuell an das BKA übermittelt. Dort werden die eingehenden Hinweise entgegengenommen und Ermittlungsverfahren gegen die jeweiligen Nutzer eingeleitet.
Wie ein solches Ermittlungsverfahren geführt wird, erfahren Sie in unserem Rechtstipp:
Kinderpornografie - Vom Verdacht bis zur Hausdurchsuchung
Wie wird Kinderpornographie im Cloud-Speicher bei Dropbox, GoogleDrive oder OneDrive gefunden?
Selbstverständlich werden nicht sämtliche Dateiinhalte von menschlichen Mitarbeitern der Tech-Konzerne durchstöbert. Hierbei hilft eigens dafür entwickelte Software. Microsoft hat bereits 2009 ein Programm entwickelt, mit welchem kinderpornografische Inhalte gefiltert werden können. Die Software nennt sich PhotoDNA. Google brachte 2013 eine eigene Software mit einer stark befüllten Datenbank an den Start.
Doch wie funktioniert das genau? Es wird eine Datenbank eingerichtet, in welcher kinderpornografische Inhalte, die bereits im Netz aufgetaucht sind, gesammelt werden. Die Bilder werden anschließend auf ein Schwarz-Weiß-Raster reduziert und dieses in einen Zahlenwert umgerechnet, den sogenannten Hash-Wert. Mit diesem Hash-Wert kann die Software anschließend gleiche Bilder identifizieren, wenn sie an einer anderen Stelle – zum Beispiel als hochgeladene Datei in einem Microsoft-Konto, Dropbox-Konto oder Google-Konto – wieder auftauchen.
Anzeige nach Upload von Kinderpornografie in die Cloud – was jetzt zu tun ist!
Bei einem Upload von Kinderpornografie in Cloud-Dienste werden die Ermittlungsbehörden informiert und weitere Schritte eingeleitet.
Wenn die deutschen Ermittlungsbehörden von kinderpornographischen Inhalten in Cloud-Speichern in Kenntnis gesetzt wurden, folgt meist eine Hausdurchsuchung mit der Beschlagnahme sämtlicher Speichermedien und technischen Geräte wie Smartphone, Tablet und Laptop. Das bringt viele unangenehme Folgen mit sich, daher gilt es, vorzubeugen. Wer strafbare sexuelle Inhalte beispielsweise in einem Dropbox-Ordner gespeichert hat, dem droht nach dem Gesetz eine drastische Strafe.
Bei Besitz kann eine Freiheitsstrafe nach § 184b Absatz 3 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen. Das Freigeben eines Ordners, so dass Dritte darauf zugreifen können, könnte auch als Verbreitung interpretiert werden und dann kann es eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geben.
In diesem Fall zählt das Tempo!
Selbstanzeige nach Upload von Kinderpornos in eine Cloud
Sollten Sie mitbekommen haben, dass ein Cloud-Dienst Sie wegen kinderpornografischen Inhalts gesperrt hat, dann kontaktieren Sie uns umgehend. Bei den Kontos können Sie sich dann oft nicht mehr anmelden, weil Sie gegen die Richtlinien verstoßen haben. Viele Mandanten haben sich bereits bei uns gemeldet, bevor eine Hausdurchsuchung oder eine Vorladung der Polizei erfolgte.
Durch eine auf den Fall zugeschnittene Selbstanzeige könnte es gelingen, Sie vor einer Hausdurchsuchung und weiteren Maßnahme zu bewahren. Das Schreiben geht in einem solchen Fall direkt ans BKA und signalisiert Handlungsbereitschaft. Zögern Sie nicht, denn je früher Sie uns beauftragen, desto eher können gravierende Folgen verhindert werden. Mit dem Vorwurf eines Kinderporno-Deliktes ist nicht zu spaßen.
Mehr zu den Folgen finden Sie hier:
Kinderpornografie auf Cloud geladen – Jetzt Anwalt einschalten!
Unsere Anwälte haben bereits bundesweit Mandanten bei einer Anzeige nach § 184b (Besitz) oder § 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte) vertreten, deren Verfahren durch GoogleDrive, OneDrive oder Dropbox angestoßen wurden. Aus diesem Grund kennen wir Ihre Situation und wissen, wie eine effektive Strafverteidigung aufgebaut werden muss.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung für Ihren konkreten Fall und nehmen Sie am besten sofort Kontakt zu uns auf!
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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