Selbstgedrehte Pornografie ist strafbar, wenn sie die Rechte anderer Personen verletzt oder gegen spezielle Strafvorschriften des Strafgesetzbuches verstößt.1
Beispiele hierfür sind insbesondere die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 201a StGB), die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 184k StGB) sowie Straftaten im Zusammenhang mit Minderjährigen.2
Die drohenden Strafen variieren je nach einschlägigem Straftatbestand, können jedoch bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen.3
Wenn gegen Sie wegen einer solchen Straftat ermittelt wird, sollten Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und sich unverzüglich an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden.4
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen einer Sexualstraftat?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte für Sexualstrafrecht
Diskrete Hilfe - deutschlandweit
+1500 Verfahren im Sexualstrafrecht
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Ist Pornografie in Deutschland grundsätzlich legal?
- Darf man private Sexvideos aufnehmen?
- Ist das Weiterleiten pornografischer Videos oder Bilder strafbar?
- Wann drohen Ermittlungen wegen selbstgedrehter Pornografie?
- Verbotene Pornografie wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 201a StGB)
- Verbotene Pornografie wegen Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 184k StGB)
- Pornografie ohne Einwilligung veröffentlichen – ist „Revenge Porn“ strafbar?
- Aufnahmen mit Kindern - verbotene Pornografie
- Aufnahmen von Jugendlichen - verbotene Pornografie
- Aufnahmen von Gewalt - verbotene Pornografie
- Ermittlungen wegen Pornografie-Vorwürfen: Wie sollten sich Beschuldigte verhalten?
- Wie kann ein Strafverteidiger bei Pornografie-Vorwürfen helfen?
Ist Pornografie in Deutschland grundsätzlich legal?
Pornografie ist in Deutschland grundsätzlich legal, sofern keine besonderen strafrechtlichen Verbote greifen. Das Strafrecht richtet sich nicht gegen Pornografie als solche, sondern gegen bestimmte Formen der Darstellung, Herstellung oder Verbreitung, die gegen Schutzvorschriften des Strafgesetzbuches verstoßen.5
Eine wichtige Rolle spielt dabei insbesondere § 184 StGB. Strafbar ist etwa die Verbreitung pornografischer Inhalte an Minderjährige oder das öffentliche Zugänglichmachen von Pornografie, wenn dadurch Kinder oder Jugendliche Zugang zu solchen Inhalten erhalten können.6
Weitere strafrechtliche Grenzen ergeben sich beispielsweise bei Kinderpornografie (§ 184b StGB), Jugendpornografie (§ 184c StGB) oder Gewaltpornografie (§ 184a StGB). Auch heimliche Aufnahmen oder die Veröffentlichung intimer Inhalte ohne Einwilligung können strafbar sein.7
Für volljährige Personen, die pornografische Inhalte im privaten Rahmen herstellen oder konsumieren, besteht dagegen grundsätzlich keine Strafbarkeit, solange die Rechte anderer Personen nicht verletzt werden und keine gesetzlich verbotenen Inhalte vorliegen.8
Darf man private Sexvideos aufnehmen?
Das Anfertigen privater Sexvideos ist grundsätzlich nicht strafbar, wenn alle beteiligten Personen volljährig sind und der Aufnahme der sexuellen Handlungen zustimmen. Problematisch wird es jedoch, wenn Aufnahmen heimlich angefertigt werden oder wenn eine ursprünglich erteilte Zustimmung nicht für die spätere Veröffentlichung oder Weitergabe gilt.9
Selbst wenn eine Aufnahme zunächst im gegenseitigen Einvernehmen entstanden ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie beliebig verbreitet werden darf. Wird ein solches Video später ohne Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlicht oder weitergegeben, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben und zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche auslösen.10
Ist das Weiterleiten pornografischer Videos oder Bilder strafbar?
Das Weiterleiten pornografischer Videos oder Bilder ist nicht automatisch strafbar. Zwischen volljährigen Personen kann der Austausch pornografischer Inhalte grundsätzlich zulässig sein, sofern alle Beteiligten damit einverstanden sind und keine gesetzlichen Verbote verletzt werden.11
Eine Strafbarkeit kann jedoch insbesondere dann in Betracht kommen, wenn pornografische Inhalte an Minderjährige weitergeleitet werden oder wenn es sich um Kinder- oder Jugendpornografie handelt. Auch das Weiterleiten intimer Aufnahmen ohne Zustimmung der dargestellten Person kann strafrechtliche Konsequenzen haben.12
Wann drohen Ermittlungen wegen selbstgedrehter Pornografie?
Pornografie ist immer dann strafrechtlich relevant, wenn sie die Rechte anderer verletzt oder gegen spezifische Strafvorschriften verstößt. Das betrifft vor allem Aufnahmen ohne Einwilligung, Aufnahmen mit Minderjährigen oder gewaltpornografische Inhalte.13
Dieser Beitrag zeigt anhand ausgewählter Beispiele, wann pornografische Inhalte strafbar sein können und wann Ermittlungen drohen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie sich als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren verhalten sollten, wenn Ihnen ein entsprechender Vorwurf gemacht wird.
Verbotene Pornografie wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 201a StGB)
Selbstgedrehte Aufnahmen, die eine Person in einer Wohnung oder in einem anderen gegen Einblick besonders geschützten Raum zeigen, dürfen nicht ohne Einwilligung der betroffenen Person hergestellt, gebraucht oder weitergegeben werden, wenn dadurch der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt wird. Auch heimlich angefertigte Aufnahmen können strafbar sein.14
Ein Verstoß gegen § 201a StGB wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft.
Verbotene Pornografie wegen Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 184k StGB)
§ 184k StGB erfasst insbesondere Fälle, in denen intime Körperbereiche einer anderen Person unbefugt heimlich fotografiert oder gefilmt werden. Je nach den Umständen des Einzelfalls können sowohl § 201a StGB als auch § 184k StGB einschlägig sein. Ein Verstoß gegen § 184k StGB kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.15
Pornografie ohne Einwilligung veröffentlichen – ist „Revenge Porn“ strafbar?
Das Veröffentlichen pornografischer Aufnahmen einer anderen Person ohne deren Zustimmung kann strafbar sein. Einen eigenständigen Straftatbestand speziell unter der Bezeichnung „Revenge Porn“ gibt es im deutschen Strafrecht jedoch nicht. Solche Fälle werden regelmäßig über andere Vorschriften verfolgt, insbesondere über § 201a StGB oder § 184k StGB. Kommen Drohungen oder Druckmittel hinzu, können zusätzlich weitere Straftatbestände wie Nötigung (§ 240 StGB) oder Erpressung (§ 253 StGB) in Betracht kommen.16
Neben strafrechtlichen Konsequenzen können für Betroffene zudem zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz oder Geldentschädigung in Betracht kommen.
Aufnahmen mit Kindern - verbotene Pornografie
Einer der schwerwiegendsten Tatvorwürfe in diesem Bereich ist der Vorwurf der Kinderpornografie. Nach § 184b StGB sind insbesondere die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornografischer Inhalte strafbar. Der Tatbestand erfasst sexuelle Darstellungen von Personen unter 14 Jahren. Die Strafandrohungen sind erheblich.17
Aufnahmen von Jugendlichen - verbotene Pornografie
Die Herstellung, Verbreitung, das Zugänglichmachen, der Erwerb oder der Besitz jugendpornografischer Inhalte können ebenfalls strafbar sein. Jugendliche sind in diesem Zusammenhang Personen von 14 bis unter 18 Jahren. Auch Jugendliche selbst können sich strafbar machen, wenn sie entsprechende sexuelle Aufnahmen verbreiten oder weiterleiten. Der Strafrahmen richtet sich nach § 184c StGB.
Aufnahmen von Gewalt - verbotene Pornografie
Auch pornografische Darstellungen von Gewalttätigkeiten können strafbar sein. § 184a StGB erfasst gewaltpornografische Inhalte. Gemeint sind Aufnahmen von schwerem Missbrauch der Gewaltakte. Strafbar sind insbesondere Herstellung, Bezug, Lieferung, Vorrätighalten, Anbieten, Bewerben sowie Verbreiten oder Zugänglichmachen entsprechender Inhalte für Dritte.
Ermittlungen wegen Pornografie-Vorwürfen: Wie sollten sich Beschuldigte verhalten?
Dass Ermittlungen wegen einer der oben genannten Straftaten laufen, erfahren Betroffene häufig durch eine polizeiliche Vorladung oder durch eine Hausdurchsuchung. Letztere kommt insbesondere in Betracht, wenn digitale Datenträger als mögliche Beweismittel gesucht werden.
Grundsätzlich gelten jedoch auch in diesen Fällen die allgemeinen Empfehlungen für Beschuldigte in einem Strafverfahren:
- Keine Aussage machen!
Als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. - Frühzeitig einen Anwalt kontaktieren!
Je früher ein erfahrener Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser lässt sich die Verteidigung strukturiert vorbereiten. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernehmen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
Wie kann ein Strafverteidiger bei Pornografie-Vorwürfen helfen?
Ein Strafverteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen und prüfen, welche konkreten Vorwürfe gegen den vermeintlichen Täter erhoben werden und welche Beweise tatsächlich vorliegen. Auf dieser Grundlage kann er gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln.
Zur Vorbereitung einer effektiven Verteidigung gehört häufig auch die Auswertung technischer Gutachten. Gerade bei digitalen Beweismitteln kann erheblicher Argumentationsspielraum bestehen. Zudem kommt es immer wieder vor, dass Ermittlungsbehörden formale oder rechtliche Fehler machen, die unter Umständen Auswirkungen auf die Verwertbarkeit von Beweisen haben können.
Das Ziel einer Strafverteidigung ist in vielen Fällen eine möglichst frühzeitige Einstellung des Verfahrens. Gelingt dies, bleibt Betroffenen eine öffentliche Hauptverhandlung erspart.
Jetzt Kontakt zum Anwalt aufnehmen!
Die Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert. Unsere erfahrenen Strafverteidiger stehen Ihnen in unseren Kanzleizweigstellen in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Greifswald, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München zur Verfügung und vertreten Mandanten bundesweit. Gerade bei einem sexuellen Delikt braucht es einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht, der sich im Sexualstrafrecht gut auskennt.
Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren laufen, nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie schnell und unverbindlich einen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten sowie eine erste Einschätzung zu Ihrer individuellen Situation.
Zur kostenlosen Ersteinschätzung
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
Quellen
- gesetze-im-internet.de, § 184 StGB; gesetze-im-internet.de, § 201a StGB; gesetze-im-internet.de, § 184k StGB ↑
- gesetze-im-internet.de, § 201a StGB; gesetze-im-internet.de, § 184k StGB; gesetze-im-internet.de, § 184b StGB; gesetze-im-internet.de, § 184c StGB ↑
- gesetze-im-internet.de, § 184a StGB; gesetze-im-internet.de, § 184b StGB; gesetze-im-internet.de, § 184c StGB ↑
- gesetze-im-internet.de, § 136 StPO ↑
- gesetze-im-internet.de, § 184 StGB ↑
- gesetze-im-internet.de, § 184 StGB, Schutz Minderjähriger ↑
- gesetze-im-internet.de, § 184a StGB; gesetze-im-internet.de, § 184b StGB; gesetze-im-internet.de, § 184c StGB; gesetze-im-internet.de, § 201a StGB; gesetze-im-internet.de, § 184k StGB ↑
- gesetze-im-internet.de, § 184 StGB; Polizei Bayern, Pornografie ↑
- gesetze-im-internet.de, § 201a StGB; gesetze-im-internet.de, § 184k StGB ↑
- gesetze-im-internet.de, § 823 BGB; gesetze-im-internet.de, § 253 BGB; gesetze-im-internet.de, § 201a StGB; gesetze-im-internet.de, § 184k StGB ↑
- gesetze-im-internet.de, § 184 StGB; Polizei Bayern, Pornografie ↑
- gesetze-im-internet.de, § 184 StGB; gesetze-im-internet.de, § 184b StGB; gesetze-im-internet.de, § 184c StGB; gesetze-im-internet.de, § 201a StGB; gesetze-im-internet.de, § 184k StGB ↑
- gesetze-im-internet.de, § 201a StGB; gesetze-im-internet.de, § 184k StGB; gesetze-im-internet.de, § 184a StGB; gesetze-im-internet.de, § 184b StGB; gesetze-im-internet.de, § 184c StGB ↑
- gesetze-im-internet.de, § 201a StGB ↑
- gesetze-im-internet.de, § 184k StGB; Polizei NRW, Upskirting und Downblousing ist strafbar ↑
- gesetze-im-internet.de, § 201a StGB; gesetze-im-internet.de, § 184k StGB; gesetze-im-internet.de, § 240 StGB; gesetze-im-internet.de, § 253 StGB; gesetze-im-internet.de, § 823 BGB; gesetze-im-internet.de, § 253 BGB ↑
- gesetze-im-internet.de, § 184b StGB; gesetze-im-internet.de, § 184c StGB; gesetze-im-internet.de, § 184a StGB ↑
