Nach § 184a StGB ist die Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Inhalte strafbar.1
Strafbar sind sämtliche Handlungen, die auf die Verbreitung, Weiterleitung, Herstellung, das öffentliche Zugänglichmachen oder das Bewerben solcher Inhalte gerichtet sind.2
Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.3
Wird gegen Sie wegen der Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Inhalte ermittelt, sollten Sie sich unverzüglich an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden.4
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- Was versteht man unter Gewaltpornografie nach § 184a StGB?
- Was versteht man unter Tierpornografie nach § 184a StGB?
- Welche Handlungen sind nach § 184a StGB strafbar?
- Welche Strafen drohen bei Gewaltpornografie oder Tierpornografie?
- Wie sollten sich Beschuldigte im Ermittlungsverfahren nach § 184a StGB verhalten?
- Ermittlungen wegen § 184a StGB: Wie kann ein Strafverteidiger helfen?
- Hilfe vom spezialisierten Strafverteidiger
Was versteht man unter Gewaltpornografie nach § 184a StGB?
Wie der Begriff bereits verdeutlicht, müssen pornografische Inhalte Gewalttätigkeiten zum Gegenstand haben. Erfasst sind Darstellungen erheblicher Gewaltausübung oder sexueller Handlungen von, an oder vor Personen in Verbindung mit Gewalttätigkeiten.5
Für eine Strafbarkeit nach § 184a StGB müssen diese Gewalt- und Missbrauchsdarstellungen inhaltlich mit den sexuellen Handlungen des pornografischen Inhalts verknüpft sein oder selbst einen sexuellen Bezug aufweisen.6
Das strafrechtliche Verbot soll verhindern, dass entsprechende Darstellungen verbreitet und dadurch Gewalt- und Sexualstraftaten verharmlost oder das Leid von Opfern weiter vervielfältigt wird.7
Rechtliche Schwierigkeiten können sich im Einzelfall bei Darstellungen ergeben, in denen Gewalthandlungen als einvernehmlich dargestellt werden. Ob der Straftatbestand erfüllt ist, hängt dann von Inhalt und Ausgestaltung der konkreten Darstellung ab und bedarf regelmäßig einer sorgfältigen juristischen Prüfung.8
Was versteht man unter Tierpornografie nach § 184a StGB?
Unter Tierpornografie fallen Darstellungen sexueller Handlungen von Menschen mit Tieren. Für eine Strafbarkeit nach § 184a StGB kommt es auf Darstellungen mit entsprechendem pornografischem Gehalt an.9
Zweck des strafrechtlichen Verbots ist neben dem Schutz vor der Verbreitung solcher Inhalte auch der Schutz elementarer ethischer Wertungen der Rechtsordnung.10
Welche Handlungen sind nach § 184a StGB strafbar?
§ 184a StGB ist als Verbreitungsdelikt ausgestaltet. Strafbar sind insbesondere das Verbreiten, das öffentliche Zugänglichmachen, das Herstellen, Beziehen, Liefern, Vorrätighalten, Anbieten, Bewerben sowie auf solche Handlungen gerichtete Tätigkeiten.11
Die Inhalte können in unterschiedlicher Form vorliegen, etwa als Schrift, Bild, Ton, Film oder sonstiger Inhalt. In der Praxis geht es häufig um Uploads ins Internet, Tauschbörsen oder das Versenden in Chatgruppen von Messenger-Diensten.12
Beim Verbreiten und öffentlichen Zugänglichmachen ist nach § 184a StGB bereits der Versuch strafbar.13
Grundsätzlich setzt eine Strafbarkeit Vorsatz voraus. Nicht jeder rein technische Speicher- oder Empfangsvorgang genügt automatisch für eine Strafbarkeit; maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Einzelfalls.14
Welche Strafen drohen bei Gewaltpornografie oder Tierpornografie?
Die Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Inhalte wird nach § 184a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.15
Die konkrete Strafzumessung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Maßgeblich sind dabei insbesondere Anzahl und Inhalt der Darstellungen sowie die Persönlichkeit des Beschuldigten und etwaige Vorstrafen.16
Nicht zu unterschätzen sind zudem die Folgen außerhalb des eigentlichen Strafverfahrens. Solche Tatvorwürfe können erhebliche persönliche, soziale und berufliche Belastungen nach sich ziehen.17
Tipps vom Anwalt: Wie sollten sich Beschuldigte im Ermittlungsverfahren verhalten?
Von laufenden Ermittlungen erfahren Beschuldigte häufig erstmals durch eine Hausdurchsuchung. Diese dient regelmäßig der Sicherstellung elektronischer Speichermedien und Datenträger zur Beweissicherung.18
In einem gegen Sie geführten Ermittlungsverfahren sollten insbesondere zwei grundlegende Verhaltensregeln beachtet werden:
- Keine Aussage machen!
Als Beschuldigter steht Ihnen ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zu. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen, und sollten von diesem Recht Gebrauch machen, um eine unbeabsichtigte Selbstbelastung zu vermeiden.19
- Unverzüglich einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren!
Ein im Sexualstrafrecht erfahrener Strafverteidiger sollte möglichst frühzeitig mit Ihrer Verteidigung betraut werden. Je früher ein Anwalt eingeschaltet wird, desto eher können die Ermittlungsakte ausgewertet und Verteidigungsschritte vorbereitet werden.20
Ermittlungen wegen § 184a StGB: Wie kann ein Strafverteidiger helfen?
Da es für Sie als Beschuldigter von zentraler Bedeutung ist, keine Angaben zur Sache zu machen, übernimmt der Rechtsanwalt nach Mandatserteilung zunächst die gesamte Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.21
Im nächsten Schritt beantragt der Strafverteidiger Einsicht in die Ermittlungsakte. Dadurch kann geprüft werden, welche konkreten Vorwürfe gegen Sie erhoben werden und welche Beweismittel den Ermittlungen zugrunde liegen. Auf dieser Basis entwickelt der Anwalt eine individuelle Verteidigungsstrategie. In vielen Verfahren besteht die Möglichkeit, auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken, wenn die Beweislage schwach ist oder rechtliche Einwände bestehen.22
Sollte es dennoch zu einer Hauptverhandlung kommen, wird der Rechtsanwalt Sie selbstverständlich auch vor Gericht vertreten und darauf achten, dass Ihre Rechte während des gesamten Verfahrens konsequent gewahrt bleiben.
Hilfe vom spezialisierten Strafverteidiger
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und verfügen über langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung, auch im Bereich des Sexualstrafrechts.
Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen der Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Inhalte geführt wird, nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung direkt durch einen Rechtsanwalt und nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
Quellen
- gesetze-im-internet.de, § 184a StGB ↑
- gesetze-im-internet.de, § 184a StGB ↑
- gesetze-im-internet.de, Strafrahmen nach § 184a StGB ↑
- gesetze-im-internet.de, Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten nach § 136 StPO ↑
- gesetze-im-internet.de, Tatbestand der Gewaltpornografie in § 184a StGB ↑
- dejure.org, § 184a StGB ↑
- bpb.de, Jugendmedienschutz und Schutzzwecke strafrechtlicher Verbote ↑
- dejure.org, § 184a StGB mit Rechtsprechungsnachweisen ↑
- gesetze-im-internet.de, Tatbestand der Tierpornografie in § 184a StGB ↑
- gesetze-im-internet.de, § 184a StGB; gesetze-im-internet.de, § 3 Tierschutzgesetz ↑
- gesetze-im-internet.de, aufgezählte strafbare Handlungen in § 184a StGB ↑
- polizei-beratung.de, Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet und in Messenger-Diensten ↑
- gesetze-im-internet.de, Versuchsstrafbarkeit nach § 184a Satz 2 StGB ↑
- dejure.org, § 15 StGB ↑
- gesetze-im-internet.de, Strafrahmen in § 184a StGB ↑
- gesetze-im-internet.de, Strafzumessung nach § 46 StGB ↑
- anwalt.de, mögliche Berufs- und Folgewirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung ↑
- gesetze-im-internet.de, § 102 StPO; gesetze-im-internet.de, § 105 StPO ↑
- gesetze-im-internet.de, § 136 StPO ↑
- gesetze-im-internet.de, Akteneinsicht des Verteidigers nach § 147 StPO ↑
- gesetze-im-internet.de, Recht des Beschuldigten auf Verteidiger nach § 137 StPO ↑
- gesetze-im-internet.de, Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO; gesetze-im-internet.de, § 147 StPO ↑















