Ein Strafbefehl wirkt für viele Betroffene zunächst wie ein normales Behördenschreiben. Tatsächlich kann er aber dieselben Folgen haben wie ein strafrechtliches Urteil. Wer nicht rechtzeitig reagiert, riskiert eine rechtskräftige Verurteilung, eine Geldstrafe, ein Fahrverbot, Eintragungen im Register und weitere berufliche oder persönliche Nachteile.
Die wichtigste Frist lautet: Der Einspruch gegen den Strafbefehl muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei Gericht eingehen. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Eingang beim zuständigen Gericht.
Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Oft bestehen aber gute Verteidigungsansätze, weil der Strafbefehl ohne Hauptverhandlung und allein auf Grundlage der Ermittlungsakte erlassen wird. Eine anwaltliche Prüfung kann klären, ob der Strafbefehl akzeptiert, beschränkt angegriffen oder vollumfänglich angefochten werden sollte.
Dr. Brauer Rechtsanwälte prüft Strafbefehle bundesweit, beantragt Akteneinsicht und bewertet, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Nutzen Sie bei einem erhaltenen Strafbefehl möglichst früh die kostenlose Ersteinschätzung.
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- Strafbefehl erhalten - was bedeutet das?
- Was ist ein Strafbefehl?
- Welche Strafen können durch Strafbefehl verhängt werden?
- Wie lange ist die Einspruchsfrist?
- Wie legt man Einspruch ein?
- Muss der Einspruch begründet werden?
- Wann lohnt sich ein Einspruch?
- Kann die Strafe höher werden?
- Was passiert nach dem Einspruch?
- Einspruch nur gegen Tagessatzhöhe?
- Ist man durch Strafbefehl vorbestraft?
- Frist versäumt - was nun?
- Kann man den Einspruch zurücknehmen?
- Welche Kosten entstehen?
- Muster oder Anwalt?
- Wie hilft ein Strafverteidiger?
- Häufige Fragen kurz beantwortet
Strafbefehl erhalten - was sollten Sie jetzt sofort tun?
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren, aber keine Zeit verlieren. Der Strafbefehl ist kein bloßer Vorschlag der Staatsanwaltschaft und auch keine einfache Zahlungsaufforderung. Wird nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich.
Wichtig ist zuerst die Fristberechnung. Notieren Sie das Zustelldatum und bewahren Sie den gelben Umschlag unbedingt auf. Daraus ergibt sich regelmäßig, wann der Strafbefehl zugestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist.
Sie sollten den Strafbefehl nicht vorschnell bezahlen und auch keine Erklärungen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht abgeben. Sinnvoll ist zunächst eine anwaltliche Prüfung. Ein Strafverteidiger kann kurzfristig Einspruch einlegen, Akteneinsicht beantragen und anschließend prüfen, ob der Einspruch aufrechterhalten, beschränkt oder wieder zurückgenommen werden sollte.
Wichtig: Ein Einspruch kann fristwahrend eingelegt werden, ohne dass sofort eine ausführliche Begründung abgegeben werden muss. Die rechtliche Bewertung sollte in der Regel erst nach Akteneinsicht erfolgen.
Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist eine strafrechtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren. Er wird vom Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Eine vorherige Hauptverhandlung findet dabei nicht statt. Das Gericht entscheidet auf Grundlage der Ermittlungsakte, ob der von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehl erlassen wird.
Das Strafbefehlsverfahren dient der schnellen Erledigung weniger schwerer Strafsachen. Es kommt vor allem bei Vergehen in Betracht, etwa bei Betrug, Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung, Verkehrsstraftaten, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Betäubungsmittelverfahren oder Verstößen im Internetstrafrecht.
Gerade weil keine Hauptverhandlung stattfindet, sollte ein Strafbefehl nicht unterschätzt werden. Die Entscheidung beruht häufig nur auf Anzeigen, Polizeivermerken, Zeugenaussagen oder sonstigen Aktenbestandteilen. Entlastende Umstände sind oft noch nicht vollständig berücksichtigt. Genau hier kann ein Einspruch ansetzen.
Welche Strafen können durch einen Strafbefehl verhängt werden?
Durch Strafbefehl können verschiedene Rechtsfolgen angeordnet werden. In der Praxis geht es sehr häufig um eine Geldstrafe, die sich aus der Anzahl der Tagessätze und der Höhe eines einzelnen Tagessatzes zusammensetzt. Je höher die Tagessatzanzahl, desto schwerer wiegt die Strafe. Die Tagessatzhöhe richtet sich dagegen nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.
Daneben kommen unter anderem ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis, die Einziehung von Gegenständen, eine Verwarnung mit Strafvorbehalt oder in bestimmten Fällen auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung in Betracht. Eine Freiheitsstrafe per Strafbefehl setzt allerdings voraus, dass der Beschuldigte einen Verteidiger hat.
Für Betroffene ist nicht nur die eigentliche Strafe relevant. Ein Strafbefehl kann Auswirkungen auf das Führungszeugnis, die berufliche Zuverlässigkeit, eine waffenrechtliche Erlaubnis, ein Gewerbe, ein Beamtenverhältnis, den Aufenthaltstitel oder die Fahrerlaubnis haben. Diese Nebenfolgen werden von Laien oft unterschätzt.
Wie lange ist die Einspruchsfrist beim Strafbefehl?
Die Frist für den Einspruch gegen einen Strafbefehl beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Innerhalb dieser Frist muss der Einspruch beim zuständigen Gericht eingehen. Es reicht also nicht aus, den Brief erst am letzten Tag zur Post zu geben, wenn er erst nach Fristablauf bei Gericht ankommt.
Der Tag der Zustellung wird bei der Fristberechnung grundsätzlich nicht mitgerechnet. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist regelmäßig erst mit Ablauf des nächsten Werktages. Trotzdem sollte die Frist nicht bis zum letzten Moment ausgereizt werden.
Wer unsicher ist, ob die Frist noch läuft, sollte sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Gerade bei Strafbefehlen ist schnelles Handeln entscheidend, weil nach Ablauf der Einspruchsfrist nur noch in engen Ausnahmefällen eine Korrektur möglich ist.
Wie legt man Einspruch gegen einen Strafbefehl ein?
Der Einspruch muss gegenüber dem Gericht erklärt werden, das den Strafbefehl erlassen hat. Er kann schriftlich eingelegt oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. In der Praxis erfolgt der Einspruch meist schriftlich durch den Strafverteidiger.
Der Einspruch sollte das Aktenzeichen enthalten, den angegriffenen Strafbefehl bezeichnen und eindeutig erkennen lassen, dass der Strafbefehl nicht akzeptiert wird. Eine ausführliche Begründung ist für die fristgerechte Einlegung nicht zwingend erforderlich. Gerade ohne Akteneinsicht ist eine vorschnelle Begründung häufig sogar riskant.
Ein Strafverteidiger wird regelmäßig zunächst fristwahrend Einspruch einlegen und zugleich Akteneinsicht beantragen. Erst wenn die Ermittlungsakte vorliegt, lässt sich seriös bewerten, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.
Muss der Einspruch gegen den Strafbefehl begründet werden?
Nein. Der Einspruch gegen einen Strafbefehl muss zunächst nicht begründet werden. Das ist für Beschuldigte wichtig, weil sie die Ermittlungsakte in der Regel nicht kennen. Wer ohne Akteneinsicht erklärt, warum der Strafbefehl angeblich falsch ist, kann sich unbeabsichtigt selbst belasten oder der Staatsanwaltschaft zusätzliche Ansatzpunkte liefern.
Eine Begründung kann später sinnvoll sein, etwa wenn nach Akteneinsicht konkrete Fehler, Widersprüche oder entlastende Umstände erkennbar sind. Dann kann der Verteidiger gezielt auf eine Einstellung, eine Reduzierung der Tagessätze, eine geringere Tagessatzhöhe oder eine andere verfahrensschonende Lösung hinwirken.
Aus Verteidigersicht ist daher meist der richtige Ablauf: Einspruch fristwahrend einlegen, Akteneinsicht beantragen, Strafbefehl und Ermittlungsakte prüfen, danach strategisch entscheiden.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen Strafbefehl?
Ein Einspruch lohnt sich vor allem dann, wenn der Strafbefehl rechtlich oder tatsächlich angreifbar ist. Das kann der Fall sein, wenn der Tatvorwurf bestritten wird, die Beweislage schwach ist, entlastende Umstände nicht berücksichtigt wurden oder die Strafe zu hoch erscheint.
Auch bei scheinbar einfachen Fällen kann eine Prüfung sinnvoll sein. Häufig werden Einkommen bei der Berechnung der Tagessatzhöhe geschätzt. Das kann zu deutlich überhöhten Geldstrafen führen. Ebenso kann die Zahl der Tagessätze problematisch sein, wenn dadurch eine Eintragung im Führungszeugnis droht oder berufliche Nachteile entstehen.
Ein Einspruch kann auch dann sinnvoll sein, wenn eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO oder § 153a StPO in Betracht kommt. Gerade bei Ersttätern, geringerer Schuld oder unsicherer Beweislage kann es möglich sein, das Verfahren ohne Urteil und ohne rechtskräftigen Strafbefehl zu beenden.
Nicht jeder Einspruch ist automatisch sinnvoll. Wenn der Strafbefehl bereits sehr günstig ist oder durch eine Hauptverhandlung eine höhere Strafe droht, kann auch eine Rücknahme oder eine Beschränkung des Einspruchs angezeigt sein. Diese Entscheidung sollte aber nicht ohne Kenntnis der Akte getroffen werden.
Kann die Strafe nach einem Einspruch höher ausfallen?
Ja. Nach einem Einspruch gegen den Strafbefehl ist das Gericht grundsätzlich nicht an die im Strafbefehl festgesetzte Strafe gebunden. Es kann nach einer Hauptverhandlung auch eine höhere Strafe verhängen. Dieses Risiko muss bei der Entscheidung über den Einspruch berücksichtigt werden.
Das bedeutet aber nicht, dass ein Einspruch gefährlich oder generell zu vermeiden wäre. In vielen Fällen kann ein Einspruch zu einer besseren Lösung führen. Entscheidend ist die vorherige Prüfung der Aktenlage. Ein Strafverteidiger kann einschätzen, ob tatsächlich ein Verschlechterungsrisiko besteht oder ob gute Argumente für eine niedrigere Strafe, eine Einstellung oder einen Freispruch sprechen.
Besonders wichtig ist zudem die Möglichkeit, den Einspruch unter bestimmten Voraussetzungen zu beschränken oder zurückzunehmen. Dadurch kann das Verfahren taktisch gesteuert werden.
Was passiert nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl?
Nach einem rechtzeitigen Einspruch wird der Strafbefehl nicht rechtskräftig. Das Verfahren geht dann weiter. In vielen Fällen bestimmt das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung. Dort wird die Sache mündlich verhandelt, Zeugen können gehört und Beweise erhoben werden.
Es muss aber nicht zwingend zu einer vollständigen Hauptverhandlung kommen. Je nach Aktenlage kann der Verteidiger versuchen, bereits vor dem Termin mit Gericht und Staatsanwaltschaft eine Einstellung oder eine andere Verfahrenslösung zu erreichen. In geeigneten Fällen kann auch eine Beschränkung des Einspruchs sinnvoll sein, etwa nur auf die Tagessatzhöhe.
Wird eine Hauptverhandlung durchgeführt, sollte der Angeklagte nicht unvorbereitet erscheinen. Auch hier gilt: Es besteht keine Pflicht, sich zur Sache einzulassen. Ob eine Aussage sinnvoll ist, sollte erst nach Akteneinsicht und anwaltlicher Beratung entschieden werden.
Kann man Einspruch nur gegen die Höhe des Tagessatzes einlegen?
Ja. Der Einspruch gegen einen Strafbefehl kann beschränkt werden. Besonders häufig ist eine Beschränkung auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes. Das ist sinnvoll, wenn der Tatvorwurf und die Anzahl der Tagessätze akzeptiert werden, das Gericht aber von einem zu hohen Einkommen ausgegangen ist.
Beispiel: Im Strafbefehl werden 40 Tagessätze zu je 80 Euro festgesetzt. Tatsächlich liegt das Nettoeinkommen deutlich niedriger. Dann kann es sinnvoll sein, den Einspruch auf die Tagessatzhöhe zu beschränken. Dadurch geht es nicht mehr um den Schuldspruch als solchen, sondern nur um die finanzielle Bemessung der Geldstrafe.
Eine Beschränkung sollte allerdings nicht vorschnell erklärt werden. Wer den Einspruch zu eng beschränkt, nimmt sich möglicherweise Verteidigungsmöglichkeiten. Deshalb sollte vorab geprüft werden, ob auch die Tat, die Beweislage oder die Anzahl der Tagessätze angreifbar sind.
Ist man durch einen Strafbefehl vorbestraft?
Ein rechtskräftiger Strafbefehl ist eine strafrechtliche Verurteilung. Die Strafe wird im Bundeszentralregister eingetragen. Ob sie auch im Führungszeugnis erscheint, hängt insbesondere von der Art und Höhe der Strafe sowie von etwaigen Voreintragungen ab.
Besonders wichtig ist die Grenze von 90 Tagessätzen. Eine erstmalige Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen erscheint unter bestimmten Voraussetzungen nicht im einfachen Führungszeugnis. Das bedeutet aber nicht, dass sie bedeutungslos wäre. Im Bundeszentralregister ist sie dennoch gespeichert.
Für bestimmte Berufe, behördliche Zuverlässigkeitsprüfungen, waffenrechtliche Erlaubnisse, Beamtenverhältnisse, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder ausländerrechtliche Fragen können auch scheinbar geringe Strafen erhebliche Bedeutung haben. Deshalb sollte vor allem bei Strafbefehlen ab 90 Tagessätzen oder bei sensiblen Berufen unbedingt geprüft werden, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
Einspruchsfrist versäumt - was kann man noch tun?
Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, wird der Strafbefehl grundsätzlich rechtskräftig. Eine nachträgliche Korrektur ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich. In Betracht kommt insbesondere ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Eine Wiedereinsetzung setzt voraus, dass die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Das kann zum Beispiel relevant werden, wenn der Strafbefehl nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde, der Betroffene unverschuldet keine Kenntnis hatte oder aus schwerwiegenden Gründen gehindert war, rechtzeitig zu reagieren.
Die Anforderungen sind streng. Außerdem muss der Antrag innerhalb kurzer Frist gestellt und das versäumte Rechtsmittel nachgeholt werden. Wer die Frist versäumt hat, sollte daher sofort anwaltliche Hilfe suchen und nicht weiter abwarten.
Kann man den Einspruch gegen einen Strafbefehl zurücknehmen?
Ja. Ein Einspruch gegen den Strafbefehl kann grundsätzlich zurückgenommen werden. Vor Beginn der Hauptverhandlung ist eine Rücknahme regelmäßig ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich. Nach Beginn der Hauptverhandlung braucht die Rücknahme dagegen die Zustimmung der Staatsanwaltschaft.
Die Rücknahme kann sinnvoll sein, wenn sich nach Akteneinsicht zeigt, dass der Strafbefehl günstiger ist als das Ergebnis einer Hauptverhandlung voraussichtlich wäre. Ebenso kann sie Teil einer Verteidigungsstrategie sein, wenn zunächst Einspruch eingelegt wurde, um die Rechtskraft zu verhindern und eine sorgfältige Prüfung zu ermöglichen.
Auch hier gilt: Die Rücknahme sollte nicht aus Unsicherheit erfolgen, sondern erst nach rechtlicher Bewertung. Sobald der Einspruch zurückgenommen ist, wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Was kostet ein Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Die Kosten eines Einspruchs hängen vom Verlauf des Verfahrens ab. Wird der Einspruch eingelegt und später zurückgenommen, können andere Kosten entstehen als bei einer vollständigen Hauptverhandlung. Hinzu kommen gegebenenfalls Anwaltskosten.
Wichtig ist aber: Die Kostenfrage sollte nicht isoliert betrachtet werden. Ein ungeprüfter Strafbefehl kann langfristig deutlich schwerer wiegen als die Kosten einer anwaltlichen Beratung. Dies gilt insbesondere, wenn eine Eintragung im Führungszeugnis, ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis, berufliche Konsequenzen oder ausländerrechtliche Folgen drohen.
Dr. Brauer Rechtsanwälte kann im Rahmen einer Ersteinschätzung prüfen, ob ein Einspruch naheliegt und welche weiteren Schritte sinnvoll sind. Danach lässt sich auch der Aufwand besser einschätzen.
Einspruch gegen Strafbefehl: Reicht ein Muster oder sollte man einen Anwalt einschalten?
Ein Muster kann zwar formal ausreichen, um fristwahrend Einspruch einzulegen. Das eigentliche Problem liegt aber meist nicht in der Formulierung des Einspruchs, sondern in der richtigen Strategie danach. Wer ohne Akteneinsicht und ohne rechtliche Einschätzung handelt, weiß nicht, ob der Einspruch vollumfänglich, beschränkt oder später zurückgenommen werden sollte.
Gerade bei Strafbefehlen geht es häufig um mehr als nur die Geldstrafe. Die Anzahl der Tagessätze, die Tagessatzhöhe, die Frage des Führungszeugnisses, Nebenfolgen im Beruf oder im Straßenverkehr und mögliche Einstellungen spielen eine wichtige Rolle.
Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen, die Beweislage prüfen, mit Gericht und Staatsanwaltschaft kommunizieren und eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Dadurch lassen sich Fehler vermeiden, die Betroffene ohne anwaltliche Hilfe oft erst bemerken, wenn der Strafbefehl bereits rechtskräftig ist.
Wie hilft ein Strafverteidiger beim Einspruch gegen Strafbefehl?
Ein Strafverteidiger kann zunächst kurzfristig prüfen, ob die Einspruchsfrist noch läuft und den Einspruch fristwahrend einlegen. Anschließend wird Akteneinsicht beantragt. Erst die Ermittlungsakte zeigt, auf welche Beweise sich der Strafbefehl stützt und ob der Tatvorwurf tatsächlich tragfähig ist.
Nach Akteneinsicht prüft der Verteidiger unter anderem, ob die Beweise ausreichend sind, ob Zeugenangaben widersprüchlich sind, ob rechtliche Fehler vorliegen, ob die Tagessätze zu hoch bemessen wurden oder ob eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden kann. Ziel ist es, die für den Mandanten beste Lösung zu erreichen. Das kann eine Einstellung, ein Freispruch, eine Reduzierung der Geldstrafe, eine Beschränkung des Einspruchs oder in Einzelfällen auch eine taktische Rücknahme sein.
Dr. Brauer Rechtsanwälte verteidigt Beschuldigte bundesweit im Strafverfahren. Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie die Frist nicht verstreichen lassen. Nutzen Sie die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung, damit schnell geklärt werden kann, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
Einspruch gegen Strafbefehl - häufige Fragen kurz beantwortet
Kann ich den Strafbefehl einfach bezahlen?
Wer den Strafbefehl bezahlt und keinen Einspruch einlegt, akzeptiert die Strafe faktisch. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Strafbefehl rechtskräftig. Vor einer Zahlung sollte daher geprüft werden, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
Kann ich nur gegen das Fahrverbot Einspruch einlegen?
Eine Beschränkung des Einspruchs kann in bestimmten Fällen möglich sein. Ob eine Beschränkung nur auf das Fahrverbot sinnvoll und zulässig ist, hängt vom konkreten Strafbefehl ab und sollte anwaltlich geprüft werden.
Muss ich nach dem Einspruch persönlich vor Gericht erscheinen?
Kommt es zu einer Hauptverhandlung, muss der Angeklagte grundsätzlich erscheinen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Vertretung durch den Verteidiger möglich sein. Das sollte rechtzeitig vor dem Termin geklärt werden.
Kann das Verfahren nach Einspruch noch eingestellt werden?
Ja. Auch nach einem Einspruch kann eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommen. Das hängt von Tatvorwurf, Beweislage, Vorbelastungen und weiteren Umständen ab. Eine Einstellung ist häufig ein wichtiges Verteidigungsziel.
Sollte ich vor dem Einspruch eine Aussage machen?
In der Regel nein. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte sollten keine Angaben zur Sache gemacht werden. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und lassen Sie den Vorwurf zunächst anwaltlich prüfen.
Was bedeutet 90 Tagessätze beim Strafbefehl?
Die Grenze von 90 Tagessätzen ist vor allem für das Führungszeugnis wichtig. Eine erstmalige Geldstrafe bis einschließlich 90 Tagessätze erscheint unter bestimmten Voraussetzungen nicht im einfachen Führungszeugnis. Dennoch erfolgt eine Eintragung im Bundeszentralregister.
Ist ein Einspruch auch bei Ersttätern sinnvoll?
Gerade bei Ersttätern kann ein Einspruch sinnvoll sein, wenn eine Einstellung, eine niedrigere Strafe oder eine Reduzierung unter eine wichtige Schwelle erreichbar erscheint. Das sollte anhand der Akte geprüft werden.
Kann ein Strafbefehl ohne Anhörung ergehen?
Ein Strafbefehl wird ohne Hauptverhandlung erlassen. Ob zuvor eine Anhörung oder polizeiliche Vorladung erfolgt ist, hängt vom Ermittlungsverfahren ab. Entscheidend ist, dass nach Zustellung des Strafbefehls nur eine kurze Einspruchsfrist läuft.
Kontakt zum Anwalt bei Strafbefehl
Ein Strafbefehl sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden. Schon kleine Unterschiede bei der Anzahl der Tagessätze, der Tagessatzhöhe oder den Nebenfolgen können erhebliche Auswirkungen haben. Wer rechtzeitig reagiert, erhält sich Verteidigungsmöglichkeiten.
Dr. Brauer Rechtsanwälte ist auf Strafrecht spezialisiert und vertritt Beschuldigte bundesweit. Die Kanzlei prüft Ihren Strafbefehl, legt bei Bedarf fristwahrend Einspruch ein, beantragt Akteneinsicht und entwickelt anschließend eine individuelle Verteidigungsstrategie.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
Quellen
- § 407 StPO - Zulässigkeit des Strafbefehls
- § 409 StPO - Inhalt des Strafbefehls
- § 410 StPO - Einspruch gegen den Strafbefehl
- § 411 StPO - Verfahren nach Einspruch
- § 44 StPO - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- § 45 StPO - Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag
- § 32 BZRG - Inhalt des Führungszeugnisses















