Wurden Sie wegen einer Sexualstraftat verurteilt, kann die Revision im Sexualstrafrecht eine letzte Möglichkeit sein, gegen das Urteil vorzugehen.
Die Revision ist jedoch kein neues Tatsachenverfahren. Das Urteil wird ausschließlich auf Rechts- und Verfahrensfehler überprüft.
Verfahren wegen Sexualdelikten sind besonders sensibel und zugleich häufig fehleranfällig. Gerade daraus können sich Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Revision ergeben.
Für eine erfolgversprechende Revision benötigen Sie einen Strafverteidiger mit umfassender Erfahrung sowohl im Sexualstrafrecht als auch im Revisionsrecht.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen einer Sexualstraftat?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte für Sexualstrafrecht
Diskrete Hilfe - deutschlandweit
+1500 Verfahren im Sexualstrafrecht
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Was versteht man unter einer Revision im Sexualstrafrecht?
- Was unterscheidet die Revision von Berufung und erster Instanz?
- Worauf sollte man nach einer Verurteilung wegen einer Sexualstraftat achten?
- Was passiert bei einer erfolgreichen Revision?
- Welche Fehler können in Sexualstrafverfahren zur Aufhebung eines Urteils führen?
- Revision bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
- Wie hoch sind die Erfolgschancen einer Revision im Sexualstrafrecht?
- Welches Gericht ist bei einer Revision zuständig und wie lange dauert die Entscheidung?
- Was kostet eine Revision im Sexualstrafrecht?
- Wann wird eine Revision verworfen?
- Warum braucht man für eine Revision im Sexualstrafrecht einen spezialisierten Rechtsanwalt?
Revision im Sexualstrafrecht – Möglichkeiten nach einer Verurteilung wegen eines Sexualdelikts
Strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Sexualstraftat – etwa wegen sexuellen Missbrauchs oder Vergewaltigung – stellen für Beschuldigte regelmäßig eine enorme mentale und soziale Belastung dar. Dies gilt umso mehr, wenn es bereits zu einer Verurteilung gekommen ist. Verurteilungen wegen eines Sexualdelikts ziehen neben der eigentlichen Strafe häufig zahlreiche weitere Konsequenzen nach sich. Daher stellt sich für viele Betroffene die Frage, ob und wie gegen ein solches Urteil vorgegangen werden kann.
Mit einer Revision im Sexualstrafrecht besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine Verurteilung wegen eines Sexualdelikts erfolgreich anzufechten. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein spezialisierter Strafverteidiger, der sowohl über umfassende Erfahrung im Sexualstrafrecht als auch im Revisionsrecht verfügt.
Was versteht man unter einer Revision im Sexualstrafrecht?
Der Sinn und Zweck der Revision im Strafrecht besteht in der Überprüfung eines bereits ergangenen Urteils. Auf diese Weise sollen fehlerhafte Entscheidungen korrigiert und rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze gewahrt werden. Immer dann, wenn es im Ausgangsverfahren zu Rechtsfehlern oder Verfahrensfehlern gekommen ist, kann eine Revision erfolgversprechend sein.
Die Revision stellt nach einem Urteil des Amtsgerichts oder Landgerichts häufig die letzte Möglichkeit für den Beschuldigten dar, das Urteil gerichtlich überprüfen zu lassen und gegebenenfalls erfolgreich anzugreifen.
Wer eine Revision gegen ein strafrechtliches Urteil einlegt, verfolgt das Ziel, die Aufhebung des Urteils zu erreichen. Ist die Revision erfolgreich, wird das Verfahren in der Regel an eine andere Strafkammer der Ausgangsinstanz zurückverwiesen. Dort erfolgt dann eine erneute Verhandlung und Bewertung des Falls.
Das bedeutet: Ein Urteil wegen eines Sexualdelikts muss nicht zwangsläufig das Ende des Verfahrens sein. Die Revision im Sexualstrafrecht kann unter Umständen die letzte Chance darstellen, gegen eine fehlerhafte Verurteilung vorzugehen.
Was unterscheidet die Revision von Berufung und erster Instanz?
Im Gegensatz zur ersten Instanz und auch zur Berufung – einem weiteren möglichen Rechtsmittel gegen ein strafrechtliches Urteil – ist die Revision im Strafrecht stark formalisiert. In der Regel handelt es sich um ein überwiegend schriftliches Verfahren. Für den Erfolg kommt es daher vor allem auf die juristische Argumentation und die Tiefe der Revisionsbegründung an.
Gerade deshalb sind umfassende Erfahrung und besondere fachliche Expertise im Revisionsrecht entscheidend. Nicht jeder Rechtsanwalt übernimmt daher Revisionsverfahren, insbesondere nicht im sensiblen Bereich des Sexualstrafrechts.
Keine neue Beweisaufnahme im Revisionsverfahren
Die Revision ist kein neues Tatsachenverfahren. Der zugrunde liegende Sachverhalt wird nicht erneut vollständig aufgerollt. Anders als bei der Berufung werden keine neuen Beweise erhoben und keine Zeugen oder Beteiligten erneut vernommen. Stattdessen prüft das Revisionsgericht ausschließlich, ob im bisherigen Verfahren oder im Urteil Rechtsfehler oder Verfahrensfehler vorliegen.
Gerade daraus ergibt sich die besondere Bedeutung einer frühzeitigen und strategischen Strafverteidigung bereits in der ersten Instanz. Werden dort Verfahrensfehler erkannt und ordnungsgemäß gerügt, kann damit bereits die Grundlage für eine spätere erfolgreiche Revision geschaffen werden.
Worauf sollte man nach einer Verurteilung wegen einer Sexualstraftat achten?
Eine Verurteilung wegen einer Sexualstraftat stellt für die Betroffenen regelmäßig eine enorme psychische und soziale Belastung dar. Für viele Beschuldigte fühlt es sich so an, als würde die gesamte bisherige Lebenssituation zusammenbrechen. Dennoch ist es gerade in dieser Phase wichtig, einen möglichst kühlen Kopf zu bewahren, denn unter Umständen besteht noch die Möglichkeit, mit einer Revision im Sexualstrafrecht gegen das Urteil vorzugehen.
Dabei ist besondere Vorsicht geboten: Für die Revision gelten strenge gesetzliche Fristen. Werden diese versäumt, wird das Urteil rechtskräftig und kann grundsätzlich nicht mehr angegriffen werden.
Welche Fristen gelten für die Revision?
Die Revision muss innerhalb von einer Woche nach der Urteilsverkündung eingelegt werden.
Zu diesem Zeitpunkt muss die Revision noch nicht umfassend begründet werden. Für die eigentliche Revisionsbegründung sieht § 345 StPO eine Frist von einem Monat vor. Die Frist beginnt entweder mit dem Ablauf der Einlegungsfrist oder mit der Zustellung des schriftlichen Urteils.
Erst mit Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe kann geprüft werden, welche konkreten Rechts- oder Verfahrensfehler möglicherweise vorliegen und mit der Revision angegriffen werden können.
Darum ist schnelles Handeln wichtig
In der Praxis benötigen Gerichte häufig einige Zeit für die Abfassung und Zustellung des schriftlichen Urteils. Gerade in umfangreichen Sexualstrafverfahren fällt die schriftliche Urteilsbegründung oft sehr ausführlich aus. Gleichzeitig sind Gerichte selbstverständlich bemüht, möglichst rechtssichere und revisionsfeste Entscheidungen zu treffen.
Sobald das schriftliche Urteil zugestellt wurde, beginnt die einmonatige Frist zur Begründung der Revision. Deshalb sollte möglichst frühzeitig ein im Sexualstrafrecht und Revisionsrecht erfahrener Strafverteidiger eingeschaltet werden, um keine Fristen zu versäumen und mögliche Angriffspunkte rechtzeitig zu erkennen.
Was passiert bei einer erfolgreichen Revision?
Hat die Revision Erfolg, wird das Urteil aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen. In bestimmten Ausnahmefällen kann das Revisionsgericht das Urteil auch selbst abändern.
Über die Revision entscheiden – abhängig vom ursprünglichen Gericht – entweder das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof.
Wichtig zu wissen: Die Strafe darf durch die Revision grundsätzlich nicht erhöht werden, wenn ausschließlich der Beschuldigte beziehungsweise dessen Verteidiger Revision eingelegt hat und nicht zusätzlich die Staatsanwaltschaft.
Welche Fehler können in Sexualstrafverfahren zur Aufhebung eines Urteils führen?
Das Sexualstrafrecht ist von besonders sensiblen und emotional belastenden Sachverhalten geprägt. Diese besondere Dynamik wirkt sich häufig auch auf die gerichtliche Bewertung aus und stellt eine mögliche Fehlerquelle dar.
Gerichten können sowohl rechtliche als auch tatsächliche Fehler unterlaufen. Dies betrifft beispielsweise die fehlerhafte Abgrenzung zwischen einzelnen Straftatbeständen des Sexualstrafrechts. Werden die gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Strafnormen nicht korrekt angewandt, kann darin ein schwerwiegender Rechtsfehler liegen.
Auch in Urteilsbegründungen finden sich nicht selten lückenhafte, unklare oder sogar widersprüchliche Formulierungen. Zudem müssen die gerichtlichen Erwägungen zur Strafzumessung sorgfältig überprüft werden. Fehler in diesen Bereichen können im Rahmen der Revision mit der sogenannten Sachrüge angegriffen werden.
Fehlerhafte Beweiswürdigung in Sexualstrafverfahren
Ein häufiger Angriffspunkt in der Revision ist die fehlerhafte Beweiswürdigung. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Zeugenaussagen einseitig bewertet oder gerichtliche Entscheidungen lediglich auf Vermutungen gestützt wurden.
Gerade in Sexualstrafverfahren sind die Beweissituationen häufig komplex. Viele Verfahren beruhen auf sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, bei denen objektive Beweismittel oftmals fehlen. Die Bewertung der Aussagen bildet dann die Grundlage der gerichtlichen Entscheidung.
Werden Aussagen nicht ausreichend gewürdigt, entlastende Umstände übergangen oder die Glaubhaftigkeit anhand ungeeigneter Kriterien beurteilt, kann dies einen erheblichen Rechtsfehler darstellen. Ebenso problematisch ist es, wenn sich das Gericht nicht ausreichend mit alternativen Geschehensabläufen oder entlastenden Tatsachen auseinandersetzt.
Verfahrensfehler als Grundlage einer Revision
Auch Verfahrensfehler können eine erfolgreiche Revision begründen. Denkbar ist etwa, dass Beweise rechtswidrig gewonnen wurden oder Beweisanträge – beispielsweise auf Zeugenvernehmung oder die Einholung eines Sachverständigengutachtens – ohne ausreichende Begründung abgelehnt wurden.
Darüber hinaus kann auch die Verwertung unzulässiger Beweismittel einen schwerwiegenden Verfahrensfehler darstellen. Solche Fehler können im Rahmen der Revision mit der sogenannten Verfahrensrüge geltend gemacht werden.
Weitere mögliche Verfahrensfehler liegen vor, wenn die Rechte des Beschuldigten im Verfahren nicht ausreichend gewahrt wurden. Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen das rechtliche Gehör oder gegen bestehende Belehrungspflichten.
Wurden schließlich wesentliche Widersprüche im Verfahren nicht aufgeklärt, kann auch hierin ein Rechtsfehler liegen, auf den eine Revision gestützt werden kann.
Revision bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
Im Sexualstrafrecht beruhen viele Verfahren auf sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Objektive Beweismittel fehlen häufig, sodass die gerichtliche Entscheidung maßgeblich auf der Bewertung der Aussagen der Beteiligten gestützt wird.
Gerade in solchen Fällen gelten besonders hohe Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung. Das Gericht muss sich umfassend mit der Glaubhaftigkeit der Aussagen, möglichen Widersprüchen sowie entlastenden Umständen auseinandersetzen.
Werden Aussagen nur einseitig bewertet, Widersprüche nicht ausreichend berücksichtigt oder die Anforderungen an die Beweiswürdigung nicht eingehalten, kann dies einen erheblichen Rechtsfehler darstellen. Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen bieten daher nicht selten Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Revision im Sexualstrafrecht.
Wie hoch sind die Erfolgschancen einer Revision im Sexualstrafrecht?
Die Erfolgschancen einer Revision im Sexualstrafrecht hängen stets vom jeweiligen Einzelfall ab. Entscheidend ist insbesondere, ob sich im Urteil oder im bisherigen Verfahren rechtlich relevante Fehler finden lassen. Die Revision dient nicht dazu, den gesamten Sachverhalt erneut zu verhandeln oder eine neue Beweisaufnahme durchzuführen. Vielmehr wird ausschließlich geprüft, ob dem Gericht Rechts- oder Verfahrensfehler unterlaufen sind.
Gerade in Sexualstrafverfahren bestehen jedoch häufig besondere Angriffspunkte. Viele Verfahren beruhen auf schwierigen Beweissituationen und sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Fehler bei der Beweiswürdigung, Widersprüche in den Urteilsgründen oder Verstöße gegen Verfahrensvorschriften können deshalb eine Grundlage für eine erfolgreiche Revision darstellen.
Ob eine Revision Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich meist erst nach eingehender Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe beurteilen. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig einen im Sexualstrafrecht und Revisionsrecht erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten.
Möchten Sie gegen Ihr Urteil vorgehen, verlieren Sie keine Zeit. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung!
Welches Gericht ist bei einer Revision zuständig und wie lange dauert die Entscheidung?
Über eine Revision entscheidet – abhängig vom Ausgangsgericht – entweder das zuständige Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof (BGH).
Der Bundesgerichtshof ist insbesondere dann zuständig, wenn das ursprüngliche Urteil durch ein Landgericht ergangen ist. Der BGH überprüft dabei ausschließlich, ob das Urteil rechtlich fehlerfrei zustande gekommen ist. Eine erneute Beweisaufnahme findet vor dem Bundesgerichtshof nicht statt.
Gerade im Bereich des Sexualstrafrechts gibt es zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Fragen der Beweiswürdigung, Aussagepsychologie und zu den Anforderungen an die Urteilsbegründung. Diese Rechtsprechung spielt für erfolgreiche Revisionen eine erhebliche Rolle.
Was kostet eine Revision im Sexualstrafrecht?
Die Kosten einer Revision hängen stets vom Umfang und der Komplexität des jeweiligen Verfahrens ab. Maßgeblich sind insbesondere der Umfang der Verfahrensakte, die Länge des schriftlichen Urteils sowie der Aufwand für die rechtliche Prüfung und Ausarbeitung der Revisionsbegründung.
Gerade in umfangreichen Sexualstrafverfahren ist die Bearbeitung häufig sehr zeitintensiv. Eine seriöse Einschätzung der Kosten ist deshalb meist erst nach erster Prüfung der Unterlagen möglich.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom erfahrenen Strafverteidiger, um die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen sowie die damit verbundenen Kosten prüfen zu lassen.
Wann wird eine Revision verworfen?
Nicht jede Revision führt automatisch zur Aufhebung eines Urteils. Stellt das Revisionsgericht fest, dass keine relevanten Rechts- oder Verfahrensfehler vorliegen, wird die Revision verworfen. Das ursprüngliche Urteil bleibt dann bestehen und wird rechtskräftig.
Gerade deshalb kommt es auf eine sorgfältige Analyse des Urteils und eine präzise Revisionsbegründung an. Pauschale Kritik am Urteil reicht für eine erfolgreiche Revision nicht aus. Vielmehr müssen konkrete Rechtsfehler nachvollziehbar dargelegt werden.
Warum braucht man für eine Revision im Sexualstrafrecht einen spezialisierten Rechtsanwalt?
Bei einer Revision im Sexualstrafrecht kommt es entscheidend darauf an, gerichtliche Entscheidungen äußerst präzise zu analysieren und mögliche Rechts- oder Verfahrensfehler zu erkennen. Dafür sind nicht nur umfassende Kenntnisse des Strafprozessrechts, sondern auch vertiefte Erfahrungen im Sexualstrafrecht erforderlich.
Da die Revision ein stark formalisiertes Verfahren ist, können bereits kleinste formale Fehler dazu führen, dass die Revision unzulässig ist oder erfolglos bleibt. Deshalb ist hier besondere juristische Expertise notwendig. Nicht jeder Rechtsanwalt verfügt über die erforderliche Erfahrung im Revisionsrecht und in komplexen Sexualstrafverfahren.
Gute Strafverteidigung beginnt bereits in der ersten Instanz
Erfahrene Strafverteidiger denken bereits im Ausgangsverfahren an eine mögliche spätere Revision. Kommt es im Verfahren zu inhaltlichen oder prozessualen Fehlern, müssen diese rechtzeitig erkannt, gerügt und ordnungsgemäß protokolliert werden. Dadurch kann bereits in der ersten Instanz die Grundlage für eine erfolgreiche Revision geschaffen werden.
Revision nach Verurteilung wegen einer Sexualstraftat – Jetzt keine Zeit verlieren
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf das Strafrecht spezialisiert und vertreten Mandanten bundesweit. Durch unsere langjährige Tätigkeit als Strafverteidiger an unseren Standorten in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Greifswald, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München verfügen wir auch im Bereich der Revision im Sexualstrafrecht über umfassende Erfahrung.
Wenn Sie wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurden, sollten Sie keine Zeit verlieren. Die Einlegung und Prüfung einer Revision ist an kurze gesetzliche Fristen gebunden. Eine fristwahrende Prüfung der Revision kann daher entscheidend sein.
Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt zu uns auf.
Zur kostenlosen Ersteinschätzung
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.















