Mit dem Vorwurf der Vergewaltigung ist nicht zu spaßen. Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren!
Im Falle einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder einer Festnahme sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen und sofort einen Spezialisten für sexuelle Delikte damit beauftragen.
Machen Sie unter keinen Umständen Angaben zur Sache! In diesem Rechtstipp erfahren Sie, wie Sie mit dem Vorwurf eines sexuellen Übergriffes umgehen sollten!
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Wann liegt eine Strafbarkeit nach § 177 StGB wegen eines sexuellen Übergriffs vor?
- Was tun nach einer Anzeige wegen Vergewaltigung?
- Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung?
- Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung: Kann ich den Vorwurf durch eine Aussage ausräumen?
- Welche Gründe gibt es für eine bewusst vorgetäuschte Vergewaltigung?
- Wann sollte man beim Vorwurf einer Vergewaltigung einen Anwalt einschalten?
Wann liegt eine Strafbarkeit nach § 177 StGB wegen eines sexuellen Übergriffs vor?
Vergewaltigung stellt einen schweren Fall einer sexuellen Nötigung bzw. eines sexuellen Übergriffs dar. Das Gesetz wurde 2016 verschärft, und die in den Medien verbreitete "Nein-heißt-Nein"-Losung hat sich darin wiedergefunden. Zunächst muss natürlich ein sexueller Kontakt stattgefunden haben. Wenn dabei eine Person gegen den Willen der anderen Person handelt oder in diesem Zusammenhang eine Nötigung (zum Beispiel durch eine Drohung) begeht, liegt eine Straftat nach dem StGB vor. Vergewaltigung ist eine besonders schwere Form der sexuellen Nötigung.
Wichtig ist dabei, dass der Täter gegen den erkennbaren Willen des Opfers handelt. Von Vergewaltigung ist in der Regel dann die Rede, wenn Beischlaf vaginal, oral oder anal bzw. ein Eindringen in den Körper einer Person stattgefunden hat, obwohl diese dabei nicht eingewilligt hat.
Ist schon der Versuch einer Vergewaltigung strafbar?
Schon der Versuch ist ganz klar strafbar. Das kann sogar schon der Fall sein, obwohl nicht einmal eine Berührung erfolgte.
Bei entgegenstehenden Aussagen besteht dennoch die Gefahr, dass ein Gerichtsprozess angesetzt wird. Das führt neben den strafrechtlichen Konsequenzen zu erheblichen beruflichen und sozialen Folgen.
Was tun nach einer Anzeige wegen Vergewaltigung (§ 177)?
Wenn Sie erfahren, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung oder versuchten Vergewaltigung läuft, sollten Sie diese zwei Dinge beachten:
- Machen Sie keine Aussage zu den Tatvorwürfen und nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht!
- Kontaktieren Sie einen erfahrenen Strafverteidiger für Sexualstrafrecht!
Wenn Sie diese zwei Punkte beachten, kann durch einen erfahrenen Anwalt eine ideale Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Oftmals können bereits frühzeitig die Vorwürfe ausgeräumt werden, sodass kein Gerichtsprozess stattfindet. Wenn Sie als Täter beschuldigt werden, sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person vorgenommen zu haben, sollten Sie unter keinen Umständen Kontakt zu der Person aufnehmen, die Sie einer solchen Tat bezichtigt. Das kann zu schwerwiegenden Folgen in einem späteren Verfahren führen.
Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung nach § 177 StGB?
Bei einer sexuellen Straftat kennt das Gesetz kein Pardon. Wenn die Voraussetzungen für eine Vergewaltigung erfüllt sind, sieht der Gesetzgeber nach dem StGB eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und 15 Jahren vor. Bei Fällen einer schweren Vergewaltigung (§177 Abs. 6) ist eine Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren vorgesehen. Bei einer besonders schweren Tat droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren.
Grundsätzlich hängt die tatsächlich verhängte Strafe von der Schwere und Wesenheit der Tathandlung sowie von den Gründen der Tat ab. Dazu werden die Persönlichkeit des Täters und die Beziehung zum Opfer mit in die Urteilsfindung einbezogen. Auch ob während der sexuellen Handlungen Gewalt eine Rolle spielte, kann ausschlaggebend für die Höhe der Strafe sein. Bei minder schweren Fällen (§177 Abs. 9) droht immer noch eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren.
Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung: Kann ich den Vorwurf durch eine Aussage ausräumen?
Eine Beschuldigung der Vergewaltigung steht schnell im Raum. In vielen Fällen kommt es vor, dass aus einem sexuellen Kontakt später ein Übergriff und Handlungen gegen den Willen konstruiert werden. Auch wenn Sie unschuldig sind, sollten Sie vorerst keine Aussage machen und zunächst Rücksprache mit einem erfahrenen Rechtsanwalt halten. Eifrige Ermittlungsbehörden urteilen oftmals voreilig. Jedes Wort, das Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Schon ein falscher Satz kann ungünstige Indizien untermauern.
Ein Schweigen bei einer Aussage darf im deutschen Recht niemals negativ ausgelegt werden. Ihr Strafverteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen und sämtliche Indizien und Beweise genauestens untersuchen. Anschließend kann effektiv gegen die Vorwürfe Stellung bezogen werden. Entsprechende Gutachten können am Körper des vermeintlichen Opfers feststellen, ob tatsächlich Gewalt und sexuelle Nötigung bzw. ein gewaltsamer sexueller Übergriff stattgefunden haben.
Zusätzlich sollten Sie sämtliche Beweise wie Chats oder Nachrichten sammeln, die möglicherweise belegen könnten, dass die sexuellen Handlungen trotz entgegenstehender Behauptungen nicht gegen den Willen des vermeintlichen Opfers stattgefunden haben.
Welche Gründe gibt es für eine bewusst vorgetäuschte Vergewaltigung?
Wie bereits erwähnt, werden Sexualstraftaten häufig durch das Opfer vorgetäuscht. Gründe hierfür können unter anderem sein:
- Erregung von Mitleid und Aufmerksamkeit
- Vorausgehende Konflikte mit dem Opfer
- Verdecken sexueller Beziehungen
- Krise in der Pubertät
- Angst vor einer Schwangerschaft
- Rache oder Drohung z. B. des Ex-Partners
Was auch immer hinter falschen Anschuldigungen stecken mag, ein guter Strafverteidiger wird sämtliche Konstellationen und Möglichkeiten prüfen, um auszuräumen, dass Sie sich strafbar gemacht haben. Die Gefahr einer Verurteilung sollte man in einem solchen Verfahren nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Wann sollte man beim Vorwurf eines sexuellen Übergriffes schnell einen Anwalt einschalten?
Am besten sofort, nachdem bekannt wird, dass eine Anzeige gestellt oder ein Ermittlungsverfahren nach § 177 StGB eingeleitet wurde. Eine möglichst frühe Verteidigung ist eine möglichst effektive Verteidigung.
Die meisten erfahren durch eine Vorladung der Polizei oder einer Hausdurchsuchung durch die Anschuldigungen. Doch auch eine Untersuchungshaft ist hierbei nicht ausgeschlossen. Wie Sie auch davon erfahren haben, nehmen Sie am besten jetzt Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht auf.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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