Mit dem Vorwurf der Vergewaltigung ist nicht zu spaßen. Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren![1]
Im Falle einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder einer Festnahme sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen und sofort einen Spezialisten für sexuelle Delikte damit beauftragen.
Machen Sie unter keinen Umständen Angaben zur Sache! In diesem Rechtstipp erfahren Sie, wie Sie mit dem Vorwurf eines sexuellen Übergriffes umgehen sollten!
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen einer Sexualstraftat?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte für Sexualstrafrecht
Diskrete Hilfe - deutschlandweit
Kostenlose Ersteinschätzung
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Wann liegt eine Strafbarkeit nach § 177 StGB wegen eines sexuellen Übergriffs vor?
- Was tun nach einer Anzeige wegen Vergewaltigung?
- Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung?
- Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung: Kann ich den Vorwurf durch eine Aussage ausräumen?
- Welche Gründe gibt es für eine bewusst vorgetäuschte Vergewaltigung?
- Wann sollte man beim Vorwurf einer Vergewaltigung einen Anwalt einschalten?
Wann liegt eine Strafbarkeit nach § 177 StGB wegen eines sexuellen Übergriffs vor?
Vergewaltigung stellt einen schweren Fall einer sexuellen Nötigung bzw. eines sexuellen Übergriffs dar. Das Gesetz wurde 2016 verschärft; die in den Medien verbreitete „Nein-heißt-Nein“-Losung spiegelt sich in der Reform wider[10]. Zunächst muss ein sexueller Kontakt stattgefunden haben. Wenn dabei eine Person gegen den erkennbaren Willen der anderen Person handelt oder in diesem Zusammenhang eine Nötigung (z. B. durch Drohung) begeht, liegt eine Straftat nach dem StGB vor[1]. Vergewaltigung ist eine besonders schwere Form der sexuellen Nötigung[1].
Wichtig ist dabei, dass der Täter gegen den erkennbaren Willen des Opfers handelt. Von Vergewaltigung ist in der Regel dann die Rede, wenn Beischlaf vaginal, oral oder anal bzw. ein Eindringen in den Körper stattgefunden hat, ohne Einwilligung des Opfers[1].
Ist schon der Versuch einer Vergewaltigung strafbar?
Schon der Versuch ist strafbar. Das kann sogar der Fall sein, ohne dass eine Berührung erfolgte[3]. Versuchte Verbrechen sind stets strafbar; bei Vergehen wenn das Gesetz es anordnet[3]. § 177 StGB enthält schwere Grund- und Qualifikationstatbestände (teilweise Verbrechen)[1].
Bei entgegenstehenden Aussagen besteht dennoch die Gefahr, dass ein Gerichtsprozess angesetzt wird. Das führt neben den strafrechtlichen Konsequenzen zu erheblichen beruflichen und sozialen Folgen.
Was tun nach einer Anzeige wegen Vergewaltigung (§ 177)?
Wenn Sie erfahren, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung oder versuchter Vergewaltigung läuft, sollten Sie zwei Dinge beachten:
- Machen Sie keine Aussage zu den Tatvorwürfen und nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht!
- Kontaktieren Sie einen erfahrenen Strafverteidiger für Sexualstrafrecht!
Wenn Sie diese Punkte beachten, kann durch einen erfahrenen Anwalt eine passende Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Oft lassen sich Vorwürfe frühzeitig entkräften, sodass kein Gerichtsprozess stattfindet. Nehmen Sie unter keinen Umständen Kontakt zur anzeigenden Person auf – das kann sich massiv negativ auf das Verfahren auswirken.
Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung nach § 177 StGB?
Wenn die Voraussetzungen einer Vergewaltigung erfüllt sind, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und 15 Jahren vor[1]. Bei schweren Fällen (z. B. Waffe/gefährliches Werkzeug) beträgt die Strafe nicht unter drei Jahren, bei besonders schweren Fällen nicht unter fünf Jahren[1].
Die konkrete Strafe hängt von der Schwere der Tathandlung, etwaigen Qualifikationen, Vorstrafen sowie der Beziehung zwischen Täter und Opfer ab[1]. Für minder schwere Fälle sieht § 177 eine abgesenkte Strafdrohung vor[1].
Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung: Kann ich den Vorwurf durch eine Aussage ausräumen?
Auch wenn Sie unschuldig sind, sollten Sie vorerst keine Aussage machen und zunächst mit einem Anwalt sprechen. Ihr Verteidiger beantragt Akteneinsicht, prüft Beweise und Gutachten (z. B. zu Gewaltspuren), um den Vorwurf gezielt zu entkräften. Sammeln Sie parallel mögliche Entlastungen (Chats, Nachrichten etc.).
Welche Gründe gibt es für eine bewusst vorgetäuschte Vergewaltigung?
Gründe können u. a. sein:
- Erregung von Mitleid und Aufmerksamkeit
- Vorherige Konflikte
- Verdecken sexueller Beziehungen
- Krisen (z. B. Pubertät)
- Angst vor Schwangerschaft
- Rache-/Drucksituationen (z. B. Ex-Partner)
Ein erfahrener Strafverteidiger prüft diese Konstellationen sorgfältig und arbeitet entlastende Aspekte heraus.
Wann sollte man beim Vorwurf eines sexuellen Übergriffes schnell einen Anwalt einschalten?
Am besten sofort, sobald Sie von Anzeige oder Ermittlungsverfahren nach § 177 StGB erfahren. Eine möglichst frühe Verteidigung ist meist die effektivste. Ob Vorladung, Hausdurchsuchung oder U-Haft: Suchen Sie umgehend Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht.
Zur kostenlosen Ersteinschätzung
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.














