Bei der Beendigung einer Beziehung kommt es manchmal vor, dass einer der Partner das Aus nicht akzeptieren will und auf eine Fortsetzung drängt. Dann kann schnell aus einer nervigen Belästigung ein strafrechtlich relevantes Problem werden. Betroffene leiden oft unter ständiger Kontaktaufnahme.
Umgangssprachlich spricht man in diesem Fall von Stalking, das vom Strafgesetzbuch seit 2007 in § 238 erfasst wird. 2021 wurde der Paragraf verschärft.[1][2]
In diesem Artikel erläutern wir, was unter einer strafbaren Nachstellung über eine Belästigung via E-Mails oder Telefonnummer hinaus genau zu verstehen ist, welche Tatvarianten es gibt und welche Strafe nach einer Anzeige droht.
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- Wann liegt ein strafrechtlich relevantes Stalking im Sinne von § 238 StGB vor?
- Welche Strafe droht wegen Nachstellung?
- Weitere Straftaten bei Stalking
- Muss bei Stalking durch das Opfer Anzeige erstattet werden?
- Kann Stalking die Unterbringung in der Psychiatrie rechtfertigen?
- Muss man wegen Stalking mit einer Hausdurchsuchung rechnen?
- Wie verhalte ich mich bei einer Vorladung wegen Nachstellung gemäß § 238 StGB?
- Bei Anzeige wegen Stalking Anwalt einschalten
Wann liegt ein strafrechtlich relevantes Stalking im Sinne von § 238 StGB vor?
Der Gesetzgeber unterscheidet in § 238 StGB nach der Intensität der Nachstellung. Es gibt den einfachen Fall, den besonders schweren Fall und die Nachstellung mit Todesfolge. Der Straftatbestand wurde durch Gesetzesänderungen mehrfach ausgedehnt. Der Gesetzgeber möchte möglichst alle Formen der Nachstellung (einschließlich des Cyberstalkings) erfassen, um die Betroffenen umfassend vor Verletzungen zu schützen.[1]
Einfache Tatbestände
Nach § 238 Abs. 1 StGB gilt als Stalker oder Stalkerin im strafrechtlichen Sinne, „wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen“. Das Strafgesetzbuch listet eine Reihe von Tatvarianten auf, die wiederholt erfolgen müssen:
- Aufsuchen der räumlichen Nähe dieser Person durch den Stalker / Stalkerin,
- Herstellung des Kontaktes zu dieser Person unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln, sonstigen Mitteln zur Kommunikation oder Herstellung des Kontakts über Dritte,
- die Veranlassung von Dritten, Kontakt mit dieser Person aufzunehmen, indem durch eine missbräuchliche Verwendung von personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen aufgegeben werden oder Dritte veranlasst werden, Kontakt mit der Person aufzunehmen,
- Bedrohung dieser Person (oder eines Angehörigen oder einer ihr nahestehenden Person des Betroffenen) mit der Verletzung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Gesundheit oder Freiheit,
- Ausspähen oder Abfangen von Daten dieser Person (oder eines Angehörigen oder einer ihr nahestehenden Person) oder Vorbereitung dazu nach den §§ 202a ff. StGB,
- öffentliche Verbreitung der Abbildung dieser Person (oder eines Angehörigen oder einer ihr nahestehenden Person),
- öffentliche Verbreitung eines Inhalts, der geeignet ist, diese Person (oder einen Angehörigen oder einen ihr nahestehende Person) unter Vortäuschung ihrer Urheberschaft verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Da im StGB nicht alle irgendwie denkbaren Tatvarianten aufgeführt werden konnten, hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, zusätzlich zu den hier aufgeführten Handlungen auch vergleichbare Taten für strafbar zu erklären. Seit der Gesetzesänderung 2021 genügt bereits die nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Lebensgestaltung durch wiederholte Handlungen (die frühere Schwelle wurde abgesenkt).[2]
Besonders schwere Fälle
§ 238 Abs. 2 StGB definiert die besonders schweren Fälle der Nachstellung. Diese liegen u. a. vor, wenn
- eine Gesundheitsschädigung verursacht wird,
- das Opfer in die Gefahr des Todes, von Gewalt oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht wird,
- über mindestens sechs Monate hinweg durch eine Vielzahl von Tathandlungen nachgestellt wird,
- bei § 202a ff. StGB ein spezielles Spähprogramm eingesetzt wird,
- rechtswidrig erlangte Abbildungen öffentlich verbreitet werden,
- der Täter über 21 Jahre und das Opfer unter 16 Jahre alt ist.
Stalking mit Todesfolge
§ 238 Abs. 3 StGB sieht eine höhere Bestrafung vor, wenn durch die Nachstellung der Tod des Opfers, eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person verursacht wurde.[1]
Welche Strafe droht wegen Nachstellung?
Im Normalfall droht nach § 238 Abs. 1 StGB eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. In besonders schweren Fällen (§ 238 Abs. 2 StGB) beträgt der Rahmen drei Monate bis fünf Jahre. Verursacht die Nachstellung den Tod (§ 238 Abs. 3 StGB), liegt der Rahmen bei einem Jahr bis zu zehn Jahren. Bei Ersttätern wird – sofern das Verfahren nicht eingestellt wird – in der Praxis häufig eine Geldstrafe verhängt.[1]
Weitere Straftaten bei Stalking
Neben der Nachstellung im Sinne des § 238 StGB kommen im Zusammenhang mit Stalking oft weitere Straftatbestände vor. Das sind vor allem:
- Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
- Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB)
- Beleidigung (§ 185 StGB)
- Verleumdung (§ 187 StGB)
Muss bei Stalking durch das Opfer Anzeige erstattet werden?
Bis 2021 war in einfachen Fällen regelmäßig zusätzlich ein Strafantrag erforderlich (außer bei öffentlichem Interesse). Diese Antragsvoraussetzung wurde 2021 abgeschafft – Nachstellung ist seitdem ein Offizialdelikt und wird von Amts wegen verfolgt, sobald die Behörden Kenntnis erlangen.[2]
Kann Stalking die Unterbringung in der Psychiatrie rechtfertigen?
Wird ein Angeklagter wegen einer schweren psychischen Störung als schuldunfähig eingestuft, kommt statt einer Strafe eine Maßregel in Betracht. Darunter fällt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB. Die Hürden hierfür sind hoch; erforderlich ist die Gefahr weiterer erheblicher rechtswidriger Taten von Gewicht. Bei typischen Stalking-Konstellationen wird § 63 StGB nur ausnahmsweise verhängt.[3]
Muss man wegen Stalking mit einer Hausdurchsuchung rechnen?
Ja, möglich. Da Telekommunikationsmittel häufig eine zentrale Rolle spielen, können Staatsanwaltschaft und Gericht eine Durchsuchung anordnen (§§ 102, 105 StPO), um Beweismittel zu sichern (§§ 94, 98 StPO).[4]
Wie Sie sich im Fall einer Durchsuchung verhalten, erläutern wir in unserem Ratgeber Hausdurchsuchung.
Wie verhalte ich mich bei einer Vorladung wegen Nachstellung gemäß § 238 StGB?
Bewahren Sie Ruhe, keine Kontaktaufnahme mit dem mutmaßlichen Opfer. Machen Sie keine Angaben zur Sache – Sie haben ein umfassendes Schweigerecht (§ 136 StPO). Einer polizeilichen Vorladung müssen Beschuldigte grundsätzlich nicht folgen (Ausnahme: staatsanwaltschaftliche/gerichtliche Ladung).[5]
Schalten Sie sofort einen Strafverteidiger ein, der Akteneinsicht nimmt und die weitere Kommunikation übernimmt.
Bei Anzeige wegen Stalking Anwalt einschalten
Handelt es sich um die erste Anzeige und sind die Folgen nicht gravierend, bestehen realistische Chancen auf Einstellung nach Akteneinsicht. Bei Vorbelastungen steigt das Risiko einer Verurteilung. In jedem Fall ist die Vertretung durch einen erfahrenen Strafverteidiger (idealerweise Fachanwalt für Strafrecht) sinnvoll. Wir unterstützen Sie bundesweit – auch in Berufung und Revision.
Wenn Sie eine Anzeige wegen Nachstellung erhalten haben, können Sie sich gern an Dr. Brauer Rechtsanwälte wenden. Wir sind bundesweit als Strafverteidiger tätig und Kanzleistandorte in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München. Nehmen Sie per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder das Kontaktformular Kontakt auf und schildern Sie uns Ihren Fall.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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Quellen
- § 238 StGB (Nachstellung) – aktueller Gesetzestext, inkl. Absätze zu besonders schweren Fällen und Todesfolge. dejure.org: Link. ↩ ↩ ↩ ↩
- Reform 2021 („Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Nachstellungen“) – Absenkung der Eingriffsschwelle, Offizialdelikt. BGBl. I 2021, S. 441 ff. (Gesetzesänderung). bgbl.de: Link (Amtliche Veröffentlichung). Übersichten z. B. buzer.de: Link. ↩ ↩ ↩
- § 63 StGB (Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus) – Voraussetzungen und hohe Hürden (Gefahr weiterer erheblicher Taten). dejure.org: Link. ↩
- Durchsuchung und Sicherstellung: §§ 102, 105 StPO (Durchsuchung beim Beschuldigten), §§ 94, 98 StPO (Sicherstellung/Beschlagnahme). dejure.org: § 102, § 105, § 94, § 98. ↩
- Beschuldigtenrechte: Schweigerecht (§ 136 StPO) und keine Pflicht zum Erscheinen bei polizeilicher Vorladung; Pflicht nur bei staatsanwaltschaftlicher/gerichtlicher Ladung (§ 163a StPO). dejure.org: § 136, § 163a. ↩














