Bei der Beendigung einer Beziehung kommt es manchmal vor, dass einer der Partner das Aus nicht akzeptieren will und auf eine Fortsetzung drängt. Dann kann schnell aus einer nervigen Belästigung ein strafrechtlich relevantes Problem werden.
Umgangssprachlich spricht man in diesem Fall von Stalking, das vom Strafgesetzbuch seit 2007 in § 238 erfasst wird. 2021 wurde der Paragraf verschärft.
In diesem Artikel erläutern wir, was unter einer strafbaren Nachstellung genau zu verstehen ist, welche Tatvarianten es gibt und welche Strafe nach einer Anzeige droht.
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- Wann liegt ein strafrechtlich relevantes Stalking im Sinne von § 238 StGB vor?
- Welche Strafe droht wegen Nachstellung?
- Weitere Straftaten bei Stalking
- Muss bei Stalking durch das Opfer Anzeige erstattet werden?
- Kann Stalking die Unterbringung in der Psychiatrie rechtfertigen?
- Muss man wegen Stalking mit einer Hausdurchsuchung rechnen?
- Wie verhalte ich mich bei einer Vorladung wegen Nachstellung gemäß § 238 StGB?
- Bei Anzeige wegen Stalking Anwalt einschalten
Wann liegt ein strafrechtlich relevantes Stalking im Sinne von § 238 StGB vor?
Der Gesetzgeber unterscheidet in § 238 StGB nach der Intensität der Nachstellung. Es gibt den einfachen Fall, den besonders schweren Fall und die Nachstellung mit Todesfolge. Der Straftatbestand wurde durch Gesetzesänderungen mehrfach ausgedehnt. Der Gesetzgeber möchte möglichst alle Formen der Nachstellung (einschließlich des Cyberstalkings) erfassen, um die Betroffenen umfassend zu schützen.
Einfache Tatbestände
Nach § 238 Abs. 1 StGB gilt als Stalker im strafrechtlichen Sinne, „wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen“. Das Strafgesetzbuch listet eine Reihe von Tatvarianten auf, die wiederholt erfolgen müssen:
- Aufsuchen der räumlichen Nähe dieser Person,
- Herstellung des Kontaktes zu dieser Person unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln, sonstigen Mitteln zur Kommunikation oder Herstellung des Kontakts über Dritte,
- die Veranlassung von Dritten, Kontakt mit dieser Person aufzunehmen, indem durch eine missbräuchliche Verwendung von personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen aufgegeben werden oder Dritte veranlasst werden, Kontakt mit der Person aufzunehmen,
- Bedrohung dieser Person (oder eines Angehörigen oder einer ihr nahestehenden Person) mit der Verletzung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Gesundheit oder Freiheit,
- Ausspähen oder Abfangen von Daten dieser Person (oder eines Angehörigen oder einer ihr nahestehenden Person) oder Vorbereitung dazu nach den §§ 202a ff. StGB,
- öffentliche Verbreitung der Abbildung dieser Person (oder eines Angehörigen oder einer ihr nahestehenden Person).
- öffentliche Verbreitung eines Inhalts, der geeignet ist, diese Person (oder einen Angehörigen oder einen ihr nahestehende Person) unter Vortäuschung ihrer Urheberschaft verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Da im StGB nicht alle irgendwie denkbaren Tatvarianten aufgeführt werden konnten, hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, zusätzlich zu den hier aufgeführten Handlungen auch vergleichbare Taten für strafbar zu erklären. Das Gesetz sieht demzufolge eine umfassende Strafverfolgung von Nachstellungen aller Art vor.
Seit der Gesetzesänderung 2021 ist nicht mehr nur eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers durch ein beharrliches Nachstellen strafbar. Es reicht bereits die nicht unerhebliche Beeinträchtigung durch wiederholte Handlungen aus. Die Schwelle zum strafbaren Stalking wurde also abgesenkt.
Besonders schwere Fälle
§ 238 Abs. 2 StGB definiert die besonders schweren Fälle der Nachstellung. Diese liegen dann vor, wenn:
- durch die Tat eine Gesundheitsschädigung des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person verursacht wird,
- das Opfer, ein Angehöriger des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt,
- dem Opfer durch eine Vielzahl von Tathandlungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nachgestellt wird,
- bei einer Tathandlung nach den §§ 202a StGB ff. ein Computerprogramm eingesetzt wird, dessen Zweck das digitale Ausspähen anderer Personen ist,
- eine durch eine Tathandlung rechtswidrig erlangte Abbildung der Person (oder eines Angehörigen oder einer ihr nahestehenden Person) öffentlich verbreitet wird,
- der Täter über einundzwanzig Jahre und das Opfer unter sechzehn Jahre alt ist.
Stalking mit Todesfolge
§ 238 Abs. 3 StGB sieht eine noch höhere Bestrafung vor, wenn durch die Nachstellung der Tod des Opfers, eines seiner Angehörigen oder einer ihm nahestehenden Person verursacht wurde.
Welche Strafe droht wegen Nachstellung?
Im Normalfall droht nach § 238 Abs. 1 StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. In besonders schweren Fällen (siehe oben) sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Sofern der Stalker durch das Nachstellen den Tod des Opfers, eines seiner Angehörigen oder einer ihm nahestehenden Person verursacht, ist mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu rechnen. Sofern das Strafverfahren nicht eingestellt werden kann, ist im Normalfall nach unserer Erfahrung bei einem Ersttäter mit einer Geldstrafe zu rechnen.
Weitere Straftaten bei Stalking
Neben der Nachstellung im Sinne des § 238 StGB kommen im Zusammenhang mit Stalking oft weitere Straftatbestände vor. Das sind vor allem:
- Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
- Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB)
- Beleidigung (§ 185 StGB)
- Verleumdung (§ 187 StGB)
Muss bei Stalking durch das Opfer Anzeige erstattet werden?
Bis 2021 musste in den einfachen Fällen des § 238 Abs. 1 StGB vom Opfer in der Regel neben der Anzeige auch ein Strafantrag gestellt werden. (Eine Ausnahme gab es nur dann, wenn das öffentliche Interesse bejaht wurde.) Diese Voraussetzung ist nunmehr entfallen. Nachstellung ist damit ein sogenanntes Offizialdelikt. Die Strafverfolgungsbehörden müssen jetzt unabhängig vom Willen des Opfers ermitteln, sobald sie von der Tat Kenntnis erlangt haben. Das kann auch durch die Anzeige eines Dritten erfolgen.
Kann Stalking die Unterbringung in der Psychiatrie rechtfertigen?
In manchen Fällen von Nachstellung kann es sein, dass ein Angeklagter aufgrund des Gutachtens eines Sachverständigen als schuldunfähig eingestuft wird und deshalb keine Verurteilung erfolgt. Als Alternative kommt dann die Verhängung einer Maßregel in Betracht. Maßregeln sind keine Strafen, sondern sollen die Allgemeinheit vor einem als gefährlich eingestuften Täter schützen.
Zu den vorgesehenen Maßregeln gehört auch die Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik nach § 63 StGB. Die Hürden dafür sind allerdings sehr hoch. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil aus dem Jahr 2013 festgelegt, dass in der Regel eine Unterbringung nur dann erfolgen darf, wenn die Tat mit einer Freiheitsstrafe von über fünf Jahren geahndet wird, also schwerwiegend ist. Das ist in den meisten Fällen von Stalking aber nicht der Fall. (Siehe den Abschnitt „Welche Strafe droht wegen Nachstellung?“) Es kommt also bei weitem nicht jeder in die Psychiatrie, der vom Gericht im Zusammenhang mit Nachstellung für schuldunfähig erklärt wurde.
Muss man wegen Stalking mit einer Hausdurchsuchung rechnen?
Da beim Stalking die Telekommunikationsmedien häufig eine wichtige Rolle spielen, kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten veranlasst. Dadurch sollen Beweismittel sichergestellt werden, die den Vorwurf der Nachstellung erhärten.
Eine Hausdurchsuchung findet für den Beschuldigten fast immer überraschend statt. Es ist dann schwierig, sich möglichst optimal zu verhalten. Wichtige Hinweise finden Sie in unserem umfangreichen Ratgeber Hausdurchsuchung.
Wie verhalte ich mich bei einer Vorladung wegen Nachstellung gemäß § 238 StGB?
Wenn es zu einer Anzeige wegen Nachstellung kommt, befindet sich der Beschuldigte oft in einer psychischen Ausnahmesituation. Der Empfang der Vorladung heizt die Emotionen dann noch weiter an. Deshalb ist es ganz wichtig, Ruhe zu bewahren und keine falschen Schritte zu unternehmen, so sehr man sich auch aufregt. Auf keinen Fall sollte eine Kontaktaufnahme mit dem Opfer erfolgen. Das könnte sich als ausgesprochen ungünstig für den weiteren Verlauf des Verfahrens erweisen.
Bewahren Sie also Ruhe und machen Sie gegenüber der Polizei keine Aussagen zur Sache. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Die Inanspruchnahme darf auch später vor Gericht nicht negativ ausgelegt werden. Sie müssen einer Vorladung durch die Polizei keine Folge leisten.
Als nächsten Schritt sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten. Stalking-Verfahren zeichnen sich oft durch wichtige Details aus, die nur ein Strafverteidiger herausarbeiten und zu Ihren Gunsten gegenüber der Staatsanwaltschaft anführen kann. Als Beschuldigter ist man gerade beim Vorwurf Stalking meistens nicht in der Lage, die Situation objektiv einzuschätzen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen gerade in dieser schwierigen Lage helfen und Sie vor größerem Schaden bewahren.
Weitere Hinweise zum richtigen Verhalten bei einer polizeilichen Vorladung finden Sie in unserem Artikel Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter.
Bei Anzeige wegen Stalking Anwalt einschalten
Wenn es sich bei der angezeigten Nachstellung um die erste Anzeige handelt und die Folgen für das Opfer nicht schwerwiegend sind, bestehen gute Chancen für eine Einstellung des Verfahrens. Nach erfolgter Akteneinsicht kann ein Rechtsanwalt mit einer guten Argumentation dafür sorgen, dass es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Deutlich schwieriger wird es natürlich, wenn es in der Vergangenheit bereits ein oder sogar mehrere Urteile wegen einschlägiger Handlungen gab. In diesem Fall muss mit einer Verurteilung gerechnet werden. Gerade dann ist aber die Vertretung durch einen erfahrenen Strafverteidiger – am besten einem Fachanwalt für Strafrecht – besonders wichtig.
Wenn Sie eine Anzeige wegen Nachstellung erhalten haben, können Sie sich gern an Dr. Brauer Rechtsanwälte wenden. Wir sind bundesweit als Strafverteidiger tätig und Kanzleistandorte in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Nehmen Sie einfach per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder das Kontaktformular Verbindung mit uns auf und schildern Sie uns Ihren Fall.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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