Anschuldigungen bei Sexualdelikten sind häufig frei erfunden. Ein Strafverfahren ist dramatisch für den Beschuldigten.
Wer jemanden falsch verdächtigt oder gar verleumdet, macht sich strafbar.
Eine Gegenanzeige bei einem laufenden Strafverfahren ist dennoch keine durchdachte und sinnvolle Verteidigung.
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Vergewaltigung. Der Vorwurf ist schnell im Raum, hat aber erhebliche Konsequenzen. Nicht selten erfolgt zeitnah eine Hausdurchsuchung oder anderweitige Ermittlungen, die stark in das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten eindringen. Falsche Verdächtigungen finden hierbei häufig statt.
Als Beschuldigter möchte man sich wehren und da kommt so mancher auf den Gedanken seiner Unschuld durch eine Gegenanzeige mehr Aussagekraft zu verleihen. Wie sinnvoll das ist, haben wir als erfahrene Strafverteidiger bei Sexualdelikten zusammengefasst.
Vergewaltigung angehängt: Ist das strafbar und kann ich das anzeigen?
Ganz klar: Es ist strafbar, jemanden falsch zu verdächtigen und ebenso kann diesen Umstand der Betroffene anzeigen.
Insbesondere zwei Straftatbestände kommen unmittelbar in Betracht: Die falsche Verdächtigung nach § 164 StGB sowie die Verleumdung nach § 187 StGB. Auch das Vortäuschen einer Straftat kann gemäß § 146d StGB bestraft werden. Letzteres ist allerdings primär eine Straftat zulasten der Ermittlungsbehörden und spielt vorliegend eine nachrangige Rolle.
- Eine falsche Verdächtigung begeht, wer einen anderen einer rechtswidrigen Straftat bezichtigt.
- Verleumdung liegt vor, wenn jemand über eine andere Person eine unwahre Tatsachenbehauptung aufstellt und diese denjenigen verächtlich macht oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigt oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist. Die unwahre Bezichtigung eines Sexualdelikts ist dabei in jedem Fall tatbestandlich.
Allerdings bedarf es dafür eines gewissen Vorsatzes und das Wissen, dass diese Behauptung falsch ist. Das heißt: Stellt jemand eine Anzeige, weil er wirklich glauben konnte, die Vergewaltigung habe stattgefunden, so ist es nicht strafbar, wenn sich rausstellt, dass dies gar nicht der Fall war. Psychische Erkrankungen müssen hierbei bedacht werden.
Lesen Sie unseren Ratgeber:
Vorgetäuschte Vergewaltigung: So sollten Beschuldigte handeln
Sollte ich bei einer vorgeworfenen Vergewaltigung eine Gegenanzeige stellen?
Es ist ein nachvollziehbarer Gedanke, solch eine Gegenanzeige stellen zu wollen. Insbesondere dann, wenn man wirklich von der eigenen Unschuld überzeugt ist. Sinnvoll ist das dennoch nicht. Häufig bei solchen Anschuldigungen ist eine Aussage-gegen-Aussage-Situation. Hier sollten Sie anders vorgehen.
Aus der langjährigen Erfahrung im Sexualstrafrecht ist davon aus strategischen Gründen abzuraten. Bedenken Sie: Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie das Recht zu schweigen und davon sollten Sie in enger Absprache mit Ihrem Strafverteidiger auch Gebrauch machen. Sie können also nur schwerlich gleichzeitig eine damit zusammenhängende Straftat anzeigen und diese bezeugen, ohne dann weitreichende Aussagen zum Sachverhalt zu machen. Dieser Widerspruch ist unvorteilhaft. Von einer vorschnellen Gegenanzeige im laufenden Verfahren ist jedenfalls abzuraten.
Was kann ich denn tun, um mich gegen so einen Vorwurf zu wehren?
Sind Sie einer Sexualstraftat beschuldigt, gilt es zunächst, diesen Vorwurf aus der Welt zu schaffen. Dabei kann Ihnen ein versierter Strafverteidiger helfen. Nur ein Rechtsanwalt hat das Recht auf eine uneingeschränkte Einsicht der Ermittlungsakte. Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und wie schwer dieser Vorwurf wiegt. Eine Gegenanzeige in einer solchen frühen Situation des Strafverfahrens wäre dünn und schlicht „ins Blaue hinein“.
Bauen Sie also zuerst mit einem erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht eine professionelle Verteidigung auf, die dafür sorgt, dass der Vorwurf entkräftet wird und unter Umständen eine Einstellung des Strafverfahrens ohne öffentliche Hauptverhandlung erreicht werden kann.
Ein Gegenschlag in Form einer Anzeige wird erst dann sinnvoll, wenn das laufende Verfahren zur Einstellung gebracht wurde. Bedenken Sie dabei aber auch mögliche Kollateralschäden. Keinesfalls ist sicher, dass eine falsche Beschuldigung auch strafbar ist (z. B. wegen einer psychischen Erkrankung des vermeintlichen Opfers) oder gar Schadensersatzansprüche entstehen lässt. Ein solches Verfahren kann erst einmal viel Geld kosten. Sprechen Sie Ihr Vorgehen also am besten erst mit einem erfahrenen Anwalt ab.
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Wenn Sie einer Vergewaltigung beschuldigt werden und effektive Gegenmaßnahmen ergreifen wollen, sind wir die richtigen Ansprechpartner. Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht und Strafverteidigung - mit einer Erfahrung aus über 1.000 Verfahren im Sexualstrafrecht - stehen wir an Ihrer Seite. Wir verteidigen bundesweit von unseren Standorten in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München aus. Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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