Der als Stealthing bezeichnete Sex ohne Kondom trotz anderer Vereinbarung der Sexualpartner sorgt schon seit längerer Zeit für juristische Diskussionen.1
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Stealthing als sexueller Übergriff oder sogar als Vergewaltigung strafbar ist.2 Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen einer Sexualstraftat?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte für Sexualstrafrecht
Diskrete Hilfe - deutschlandweit
Kostenlose Ersteinschätzung
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Was ist Stealthing?
Stealthing ist eine Praktik beim Sex, bei der eine Person heimlich ein Kondom während des Geschlechtsverkehrs ohne das Wissen oder die Zustimmung des anderen Partners (Mann oder Frau) entfernt.3 Der Begriff leitet sich aus dem englischen Wort „stealth“ ab, das im Deutschen List, Verstohlenheit oder Heimlichtuerei bedeutet.
Dieses Verhalten wird als Form der sexuellen Gewalt betrachtet, da es die körperliche Unversehrtheit des anderen Partners gefährdet und das Abziehen des Kondoms ohne Zustimmung geschieht.
Stealthing kann als Form des sexuellen Übergriffs gelten, da es dem anderen Partner die Möglichkeit nimmt, eine informierte Entscheidung über das Sexualverhalten zu treffen. Es kann zu einer ungewollten Schwangerschaft oder der Übertragung von sexuell übertragbaren Krankheiten führen.4
Sexuelle Handlungen dürfen immer nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Beteiligten erfolgen. Es sollten alle notwendigen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Partner zu gewährleisten.
Ist Stealthing strafbar?
Es gibt im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) keinen eigenen Tatbestand für Stealthing. Allerdings kann Stealthing als sexueller Übergriff oder sogar als Vergewaltigung gemäß § 177 StGB geahndet werden, auch wenn keine Gewalt angewendet wurde.2
Nach § 177 Abs. 1 StGB ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen wird. Wenn also jemand ohne Zustimmung das Kondom entfernt und ungeschützten Sex hat, kann dies als sexueller Übergriff gelten und entsprechend bestraft werden.
Darüber hinaus können Betroffene von Stealthing auch zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend machen.5
BGH entscheidet: Stealthing ist Straftat
Am 13. Dezember 2022 entschied der Bundesgerichtshof (3 StR 372/22), dass Stealthing eine Straftat ist.2 Stimmt eine Person Geschlechtsverkehr ersichtlich nur unter der Bedingung zu, dass dabei ein Kondom verwendet wird, so ist Sex ohne Kondom gegen ihren erkennbaren Willen und damit strafbar.
Demnach steht Geschlechtsverkehr ohne Kondom dem Willen des Opfers entgegen, wenn dieses nur unter der Bedingung der Verwendung eines Kondoms eingewilligt hatte. Laut BGH kann sogar eine Strafbarkeit wegen Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB in Betracht kommen.
Die Strafbarkeit gilt unabhängig vom Geschlecht oder der sexuellen Orientierung der Beteiligten.6
Welche Strafe droht für Stealthing?
Eine Verurteilung wegen eines sexuellen Übergriffs kann nach § 177 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.
Wird Stealthing als Vergewaltigung eingestuft, droht gemäß § 177 Abs. 6 StGB eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren. Eine Geldstrafe ist ausgeschlossen.1
Anzeige nach § 177 StGB erhalten – Sofort Anwalt einschalten!
Wer eine Anzeige wegen Stealthing nach § 177 StGB erhält, sollte umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten.7 Eine Verurteilung kann gravierende Folgen haben – auch ohne eindeutige Beweise.
In der Regel steht Aussage gegen Aussage. Deshalb gilt:
Mit einer Aussage zur Sache können sich Beschuldigte leicht selbst belasten. Daher ist es entscheidend, von Anfang an zu schweigen und rechtliche Unterstützung zu nutzen.
Unsere Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte ist auf Sexualstrafrecht spezialisiert und bundesweit tätig. Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls an.
Zur kostenlosen Ersteinschätzung
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
Quellen
- § 177 StGB – Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung – dejure.org ↩︎ ↩︎
- BGH, Urteil v. 13.12.2022 – 3 StR 372/22 – „Stealthing“ als sexueller Übergriff – bundesgerichtshof.de ↩︎ ↩︎ ↩︎
- Crown Prosecution Service (UK) – Guidance on „Stealthing“ cases – cps.gov.uk ↩︎
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) – „Sicher verhüten“ – loveline.de ↩︎
- anwalt.de – „Stealthing: Wann Sex ohne Kondom strafbar ist“ – anwalt.de ↩︎
- Bundeszentrale für politische Bildung – Sexualdelikte – bpb.de ↩︎
- Polizei-Beratung.de – Ratgeber „Sexualdelikte“ – polizei-beratung.de ↩︎














