Eine ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern wird vom Gesetzgeber durch den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern geschützt (§ 176 StGB).1
Bei Kindern besteht bezüglich sexueller Handlungen ein absoluter und umfassender Schutz. Ein Kind kann unter keinen Umständen in eine sexuelle Handlung einwilligen.2
Hier erfahren Sie Einzelheiten zum Tatbestand, dem Strafmaß und der Strafverteidigung bei sexuellem Missbrauch von Kindern.
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- Viele Falschanschuldigungen bei Kindesmissbrauch
- Strafbare Grundvoraussetzungen für den sexuellen Missbrauch von Kindern
- Ab wann ist es schwerer sexueller Missbrauch von Kindern?
- Was ist Kindesmissbrauch in Verbreitungsabsicht?
- Schwere körperliche Misshandlungen oder Todesgefahr als Folge
- Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
- Welche Strafe droht bei einer Verurteilung?
- Wiederholungstaten
- Was kann ein Strafverteidiger tun?
Viele Falschanschuldigungen beim sexuellen Missbrauch von Kindern
Strafverfahren, die den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern betreffen, nahmen in den letzten Jahren zu. Allerdings zeigen Statistiken, dass viele Ermittlungen auf Verdachtsanzeigen und Falschbeschuldigungen zurückgehen.3
Vor allem in Scheidungs- oder Sorgerechtsstreitigkeiten wird sexueller Missbrauch teils instrumentalisiert. Fachanwälte beobachten eine Zunahme von Anzeigen im familiären Konfliktumfeld.4
Wer zu Unrecht wegen sexualisierter Gewalt an Minderjährigen unter Verdacht steht, sollte unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Eine Verurteilung nach § 176 StGB zieht nicht nur hohe Freiheitsstrafen, sondern auch gesellschaftliche Ächtung und berufliche Konsequenzen nach sich.
Was fällt unter § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern)?
§ 176 StGB schützt Kinder unter 14 Jahren vor jeglichen sexuellen Handlungen. Strafbar ist jede Handlung sexueller Natur an, mit oder vor einem Kind – auch ohne körperliche Gewalt.5
Darunter fallen sowohl Handlungen mit direktem Körperkontakt als auch das Vorführen pornographischer Inhalte oder die Anweisung zu sexuellen Handlungen an sich selbst.
Der Versuch ist bereits strafbar. Ebenso kann das bloße Einwirken auf ein Kind durch Worte oder Darstellungen unter Strafe fallen (§ 176a StGB n.F.).
Ab wann ist es schwerer sexueller Missbrauch von Kindern?
Von einem schweren sexuellen Missbrauch (§ 176c StGB) spricht man, wenn beischlafähnliche Handlungen, gemeinschaftliche Tatbegehung oder konkrete Gefährdungen von Entwicklung oder Gesundheit vorliegen. Der Strafrahmen beginnt bei zwei Jahren Freiheitsstrafe.6
Die Tat kann auch ohne physischen Zwang schwer wiegen, wenn etwa seelische Schäden drohen oder pornografische Absichten (§ 176c Abs. 2 StGB) bestehen.
Was ist Kindesmissbrauch in Verbreitungsabsicht?
Wer sexuellen Kindesmissbrauch begeht, um daraus kinderpornographische Inhalte zu erstellen oder zu verbreiten, macht sich gemäß § 176c Abs. 2 StGB strafbar.7
Die Absicht reicht bereits aus – eine tatsächliche Veröffentlichung muss nicht erfolgt sein.
Schwere körperliche Misshandlungen oder Todesgefahr als Folge des Kindesmissbrauchs
Nach § 176c Abs. 3 StGB liegt eine schwere Misshandlung vor, wenn die körperliche Integrität des Kindes massiv verletzt oder eine konkrete Todesgefahr verursacht wird.
Es reicht aus, dass das Opfer infolge der Tat schwerste körperliche oder psychische Schäden erleidet, etwa eine Infektion oder Suizidgefahr.8
Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
§ 176d StGB regelt den sexuellen Missbrauch mit Todesfolge. Wenn das Opfer infolge der Tat verstirbt, droht eine lebenslange Freiheitsstrafe oder mindestens zehn Jahre Haft.9
Auch ein durch Suizid verursachter Tod, der unmittelbar aus der Tat resultiert, erfüllt diesen Tatbestand.
Welche Strafe droht bei einer Verurteilung?
Für den Grundtatbestand des § 176 StGB gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. In besonders schweren Fällen nach § 176c Abs. 1 StGB beträgt die Mindeststrafe zwei Jahre. Der Versuch ist stets strafbar.10
Seit der Reform 2021 existieren keine minder schweren Fälle mehr. Der Gesetzgeber hat damit den Schutz von Kindern nochmals deutlich verschärft.
Wiederholungstaten
Täter, die innerhalb von fünf Jahren erneut eine Tat nach § 176 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 StGB begehen, unterliegen dem Qualifikationstatbestand des § 176c Abs. 1 Nr. 1 StGB. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.11
Haftzeiten werden in die Fünfjahresfrist nicht eingerechnet (§ 176c Abs. 4 StGB).
Anzeige wegen sexuellem Missbrauch von Kindern – Was kann ein Strafverteidiger tun?
Beim Vorwurf des Kindesmissbrauchs gilt: Schweigen ist Gold. Beschuldigte sollten keine Aussage ohne anwaltliche Beratung machen und sofort einen Fachanwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren.12
Ein erfahrener Strafverteidiger beantragt Akteneinsicht, prüft Beweise und entwickelt eine Strategie zur Entlastung. Die Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte vertritt bundesweit Mandanten und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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Quellen
- §§ 176 bis 176d StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern – dejure.org Link ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
- Bundeszentrale für politische Bildung – „Sexualdelikte“ bpb.de Link ↩︎
- Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen – Studie zu Falschbeschuldigungen im Sexualstrafrecht kfn.de ↩︎
- anwalt.de – „Kindesmissbrauch – Was tun bei falscher Beschuldigung?“ anwalt.de ↩︎
- Bundesgerichtshof – Urteil zu § 176c Abs. 2 StGB – „Missbrauch in Verbreitungsabsicht“ bgh.de ↩︎
- Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter die-anwalts-kanzlei.de ↩︎
- Bundesministerium der Justiz – Gesetzesänderung Sexualstrafrecht 2021 bmj.de
- Deutscher Juristinnenbund – Fachkommentar zu § 176c StGB djb.de














