Nicht nur der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie sind strafbar, sondern auch das Verbreiten eigentlich legaler pornografischer Inhalte unter bestimmten Bedingungen.
Oftmals geschieht dies im Internet unbedacht – doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
§ 184 StGB dient dem Schutz von Minderjährigen, aber auch von Erwachsenen, die unfreiwillig mit pornografischen Inhalten konfrontiert werden.
Nach einer Vorladung oder Hausdurchsuchung sollte umgehend ein erfahrener Rechtsanwalt kontaktiert werden. Es droht unter Umständen eine Freiheitsstrafe.
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- Was regelt § 184 StGB genau?
- Verbreiten pornografischer Inhalte: Welche Handlungen sind strafbar?
- Welche Strafen drohen gemäß § 184 StGB?
- Wie lange bleibt die Tat verfolgbar?
- Wie sollte man sich bei einer Vorladung oder Hausdurchsuchung verhalten?
- Wie kann ein Anwalt beim Vorwurf des Verbreitens von Pornografie helfen?
- Häufige Fragen zum § 184 StGB
- Anzeige wegen § 184 StGB erhalten: Schnelles Handeln ist entscheidend!
Was regelt § 184 StGB genau?
Wer eine Vorladung wegen des Verbreitens pornografischer Inhalte erhält, ist oft verunsichert. Viele wissen nicht, dass nicht nur das Verbreiten von Kinderpornografie gemäß § 184b StGB strafbar ist, sondern auch das Verbreiten von eigentlich legalen Inhalten, die ausschließlich Erwachsene zeigen.
Insbesondere das digitale Zeitalter hat dazu geführt, dass derartige Verstöße vermehrt im Internet auftreten. Häufig geschieht dies durch das Teilen oder Versenden entsprechender Inhalte über soziale Netzwerke oder Messenger-Dienste. Auch Gruppenchats, in denen Minderjährige anwesend sind, können schnell zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Laut Gesetz umfasst der Begriff "pornografische Schriften" nicht nur Texte, sondern auch Bilder, Videos oder andere Darstellungen mit eindeutig sexuellem Inhalt. Maßgeblich ist, dass die Darstellungen in erster Linie der sexuellen Erregung dienen und nicht etwa einem wissenschaftlichen, aufklärerischen oder künstlerischen Zweck.
Verbreiten pornografischer Inhalte: Welche Handlungen sind strafbar?
§ 184 StGB ist ein umfangreicher Straftatbestand mit vielen Regelungen. Besonders häufige strafbare Handlungen sind:
- Zugänglichmachen von Pornografie für Minderjährige: Dazu zählt auch das Versenden oder Posten in Gruppen oder auf Plattformen, die von Minderjährigen genutzt werden.
- Verbreiten pornografischer Inhalte in frei zugänglichen Verkaufsräumen: Darunter fallen Websites ohne Altersverifikation oder Läden, die pornografisches Material ohne Zugangsbeschränkung verkaufen.
- Werbung für pornografische Inhalte in der Öffentlichkeit oder im Internet ohne Schutzmaßnahmen.
- Unaufgefordertes Versenden von Nacktbildern („Dickpics“) oder anderen pornografischen Inhalten.
- Vorbereitungen zum Verbreiten, etwa durch das Speichern oder Importieren entsprechender Inhalte mit dem Ziel der Weiterverbreitung.
Wichtig ist: Die Handlung muss vorsätzlich geschehen. Fahrlässigkeit führt in der Regel nicht zur Strafbarkeit – jedoch kann eine leichtfertige Verbreitung als billigendes Inkaufnehmen gewertet werden.
Welche Strafen drohen gemäß § 184 StGB?
Nach § 184 StGB kann die Strafe je nach Schwere des Vergehens variieren:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr für allgemeine Verstöße.
- Höhere Strafen bei Gewerblichkeit oder Wiederholungstätern.
- Besonders hohe Strafen bei Verstößen gegen § 184b oder § 184c StGB (Kinder- und Jugendpornografie).
Wichtig: Schon ein einzelner Vorfall kann schwerwiegende Konsequenzen haben, etwa Eintragungen ins Führungszeugnis oder Probleme mit dem beruflichen und privaten Umfeld.
Wie lange bleibt die Tat verfolgbar?
Die Verjährungsfrist für Verstöße gegen § 184 StGB beträgt drei Jahre. Nach dieser Zeit kann keine strafrechtliche Verfolgung mehr erfolgen – jedoch können Ermittlungsverfahren oft lange dauern, was eine frühzeitige Verteidigung umso wichtiger macht.
Wie sollte man sich bei einer Vorladung oder Hausdurchsuchung verhalten?
Schweigen Sie! Aussagen bei der Polizei ohne rechtliche Beratung können die Verteidigung massiv erschweren. Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger. Leisten Sie keinen Widerstand bei Hausdurchsuchungen, fordern Sie aber eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses an. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern bestehen Sie auf eine anwaltliche Vertretung.
Wenn Sie diese Punkte beachten, kann Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht bestmöglich helfen und eine effektive Strafverteidigung aufbauen.
Wie kann ein Anwalt beim Vorwurf des Verbreitens von Pornografie helfen?
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht kann:
- Akteneinsicht beantragen und die Beweislage prüfen.
- Die Strafbarkeit hinterfragen, z. B. ob tatsächlich ein öffentliches Verbreiten vorlag.
- Eine Verfahrenseinstellung erreichen, insbesondere bei fehlendem Vorsatz oder Fehlern im Ermittlungsverfahren.
- Mildernde Umstände darlegen, falls es zu einer Hauptverhandlung kommt.
Besonders häufig kommt es zu Fehlzuweisungen, etwa wenn gehackte Social-Media-Accounts für das Verbreiten pornografischer Inhalte missbraucht werden. In solchen Fällen kann eine geschickte Verteidigung zur Einstellung des Verfahrens führen.
Häufige Fragen zum § 184 StGB
Ist es strafbar, wenn ich pornografische Inhalte an eine Gruppe weiterleite, ohne zu wissen, dass Minderjährige anwesend sind?
Ja, es kann dennoch strafbar sein, wenn Sie billigend in Kauf nehmen, dass Minderjährige Zugang haben könnten.
Was passiert, wenn ich einen fremden Link zu einem pornografischen Inhalt teile?
Wenn der Inhalt öffentlich zugänglich ist und keine Altersverifikation besitzt, kann dies als Verbreitung gewertet werden.
Ist Sexting strafbar?
Zwischen Erwachsenen grundsätzlich nicht – jedoch kann das unaufgeforderte Versenden von sexuellen Inhalten strafbar sein.
Wie unterscheidet sich § 184 StGB von § 184b oder § 184c StGB?
§ 184 StGB betrifft die allgemeine Verbreitung von Pornografie. § 184b (Kinderpornografie) und § 184c (Jugendpornografie) StGB regeln speziell Kinder- und Jugendpornografie und sind mit deutlich höheren Strafen verbunden.
Kann ein Verfahren auch ohne Hauptverhandlung eingestellt werden?
Ja, oft ist eine Einstellung möglich, insbesondere bei Ersttätern oder wenn keine ausreichenden Beweise für eine vorsätzliche Tat vorliegen.
Anzeige wegen § 184 StGB erhalten: Schnelles Handeln ist entscheidend!
Wer eine Vorladung oder Hausdurchsuchung wegen § 184 StGB erhält, sollte sofort einen spezialisierten Anwalt kontaktieren. Eine durchdachte Verteidigungsstrategie kann erhebliche Strafen verhindern oder das Verfahren sogar zur Einstellung bringen. Da oft unklare Abgrenzungen bestehen, ist eine professionelle rechtliche Beratung unabdingbar.
Als spezialisierte Kanzlei für Strafrecht und Strafverteidigung bieten wir Ihnen bundesweit eine kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt. Wenn Sie eine Anzeige wegen § 184 StGB oder einem anderen Sexualdelikt erhalten haben, helfen wir Ihnen schnell und unkompliziert weiter. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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