Im März 2026 verkündete das Bayerische Landeskriminalamt einen Schlag gegen illegale Plattformen im Darknet. In diesem Zuge wurden über 373.000 Seiten beschlagnahmt und abgeschaltet, auf denen unter anderem mit kinderpornografischen Inhalten geworben wurde.
Ermittler haben nun auch Hunderte Nutzer im Visier, die zwischen 2020 und 2025 auf diesen Darknet-Seiten entsprechende Inhalte bestellt oder zu bestellen versucht haben sollen.
Beschuldigten wird ein Verstoß gegen § 184b StGB vorgeworfen. Sie sollten keine Aussage tätigen und umgehend einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren.
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Halbes Darknet beschlagnahmt – Die Hintergründe des Cybercrime-Schlags
- Fake-Shops mit Kinderpornografie im Darknet
- Warum jetzt vor allem Nutzer im Fokus der Ermittlungen stehen
- Keine Inhalte erhalten – trotzdem strafbar?
- Was sollten Beschuldigte nun beachten?
- Verteidigung wegen Kinderpornografie im Darknet – wie hilft ein Anwalt?
Halbes Darknet beschlagnahmt – Die Hintergründe des Cybercrime-Schlags
Eine internationale Ermittlung sorgt für Schlagzeilen. Demnach haben bayerische Cybercrime-Ermittler eines der größten kriminellen Netzwerke im Darknet zerschlagen. Im Rahmen umfangreicher Ermittlungen („Operation Alice“) haben das Bayerische Landeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg gemeinsam mit internationalen Partnern ein riesiges Darknet-Netzwerk abgeschaltet – betroffen waren über 373.000 Darknet-Seiten (Onion-Domains), die aus sogenannten Fake-Shops bestanden und mit kinderpornografischen Inhalten warben.
Wie umfangreich diese Beschlagnahme war, äußerte Schäl von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg: „Damit konnten vermutlich mehr als die Hälfte aller aktiven Seiten im Darknet abgeschaltet werden.“
Fake-Shops mit Kinderpornografie im Darknet
Dabei handelte es sich um ein System aus sogenannten Fake-Shops, die mit kinderpornografischen Inhalten warben. Zur Anwerbung potenzieller Kunden wurden teilweise echte Missbrauchsdarstellungen verwendet. Wollte ein Nutzer derartige Inhalte bestellen, wurde er zur Zahlung – meist in Bitcoin – aufgefordert, erhielt jedoch anschließend keine „Ware“.
Die Plattform lief über mehrere Jahre und war hochgradig professionalisiert. Betrieben haben soll sie der sogenannte „Darknet-König“ Wang Shuaibo (36) aus China, gegen den ein internationaler Haftbefehl erlassen wurde.
Bei Aufruf der gesperrten Seiten, wird dieser Sperrvermerk angezeigt. Quelle: Zentralstelle Cybercrime Bayern/Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Warum jetzt vor allem Nutzer im Fokus der Ermittlungen stehen
Nachdem die Fake-Shops abgeschaltet wurden, richten sich die Ermittlungen inzwischen gezielt auch gegen Personen, die die Angebote genutzt und Zahlungen geleistet haben. Nach der Beschlagnahme konnten die Ermittler Zahlungsströme nachverfolgen, Serverdaten und Zugriffe auswerten sowie Nutzerkonten teilweise identifizieren.
Insgesamt wird von rund 600 Nutzern gesprochen, von denen etwa 440 bereits identifiziert werden konnten. Diese sollen zwischen 2020 und 2025 entsprechende Inhalte bestellt oder zu bestellen versucht haben.
Keine Inhalte erhalten – trotzdem strafbar?
Auch wenn die bestellten Bilder und Videos nicht ausgeliefert wurden, genügt bereits der Versuch, solche Inhalte zu erwerben, für strafrechtliche Ermittlungen und eine mögliche Verurteilung gemäß § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte). Es drohen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
In § 184b Absatz 3 heißt es:
„Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Absatz 4 stellt klar:
„Der Versuch ist in den Fällen […] strafbar.“
Entscheidend ist daher: Bereits der Versuch des Erwerbs kann strafbar sein – selbst dann, wenn tatsächlich keine Inhalte geliefert wurden.
Eine nachweisbare Zahlung kann dabei ein erhebliches Belastungsindiz darstellen und weitere Ermittlungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen, die Sicherstellung von Datenträgern und die Auswertung digitaler Kommunikation nach sich ziehen.
Neben der strafrechtlichen Sanktion drohen zudem erhebliche berufliche, familiäre und gesellschaftliche Konsequenzen.
Was sollten Beschuldigte nun beachten?
Jeder Schritt ist jetzt entscheidend. Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie folgende Grundregeln beachten:
- Keine Aussage gegenüber der Polizei!
Auch vermeintlich entlastende Aussagen können später gegen Sie verwendet werden, während Ihr Schweigen nicht negativ gewertet werden darf. Alles, was Sie vorbringen möchten, kann zu einem späteren Zeitpunkt – nach Rücksprache mit einem erfahrenen Strafverteidiger – erfolgen. Nutzen Sie daher konsequent Ihr Aussageverweigerungsrecht. - Keine freiwillige Herausgabe von PIN oder Passwörtern!
Sie sind nicht verpflichtet, aktiv an Ihrer eigenen Überführung mitzuwirken. Geben Sie daher keine Zugangsdaten oder Passwörter heraus. - Sofort einen Strafverteidiger kontaktieren!
Frühes Handeln kann den Ausgang des Verfahrens maßgeblich beeinflussen. Sobald Sie von den Vorwürfen erfahren, sollten Sie umgehend einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht einschalten.
Verteidigung wegen Kinderpornografie im Darknet – wie hilft ein Anwalt?
Fälle im Bereich Internetkriminalität und insbesondere im Darknet sind technisch und rechtlich äußerst komplex. Häufig spielen die Auswertung von Blockchain-Transaktionen sowie die Frage der Verwertbarkeit digitaler Beweise eine zentrale Rolle.
Ein erfahrener Strafverteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen und die vorliegenden Beweise sowie Indizien kritisch prüfen. Dabei werden insbesondere mögliche Verfahrensfehler identifiziert und gezielt für die Verteidigung genutzt.
Darüber hinaus entwickelt der Anwalt eine individuelle Verteidigungsstrategie, die – sofern möglich – auf eine Einstellung des Verfahrens ohne öffentliche Hauptverhandlung abzielt. Sollte es zu einer Anklage kommen, erfolgt eine konsequente und effektive Verteidigung vor Gericht.
Während des gesamten Verfahrens übernimmt der Verteidiger die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und schützt Sie bestmöglich vor weiteren Belastungen.
Gerade bei Darknet-Verfahren kommt es häufig auf technische Details und komplexe Beweisfragen an, die ohne spezialisierte Verteidigung kaum überprüft werden können.
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Unsere Kanzlei hat sich auf die Strafverteidigung spezialisiert und verfügt im Bereich Kinderpornografie sowie bei Verfahren im Zusammenhang mit dem Darknet über langjährige Erfahrung aus Tausenden von Fällen und zahlreichen Verfahrenseinstellungen.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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