IPTV bezeichnet Fernsehen über das Internet und ist grundsätzlich legal, sofern die Nutzung über seriöse und lizenzierte Anbieter erfolgt.
Eine rechtliche Grauzone beginnt, sobald Angebote dubioser Anbieter genutzt werden. In solchen Fällen können sich sowohl die Anbieter als auch die Nutzer strafbar machen.
In Betracht kommen mehrere Straftatbestände, darunter Computerbetrug, Urheberrechtsverletzungen, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sowie das Ausspähen von Daten. Es drohen Geldstrafen oder – je nach Tat und Umfang – auch Freiheitsstrafen.
Wird gegen Sie ermittelt, sollten Sie unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und sich unverzüglich an einen in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Was ist IPTV – und wann ist die Nutzung illegal?
- Wann ist die Nutzung von IPTV strafbar?
- Wie kommen Ermittlungsbehörden den Nutzern auf die Spur?
- Welche Straftatbestände können bei illegalem IPTV erfüllt sein?
- Welche Strafe droht bei illegalem IPTV?
- Ermittlungen wegen illegalem IPTV: Was sollten Betroffene jetzt tun?
- Wie kann mir ein Rechtsanwalt bei einem IPTV-Verfahren helfen?
Was ist IPTV – und wann ist die Nutzung illegal?
Viele Nutzer von Fernsehen über das Internet sind überrascht, wenn ihnen plötzlich eine polizeiliche Vorladung ins Haus „schneit“. Häufig ist ihnen nicht bewusst, dass sie sich zumindest in einer rechtlichen Grauzone bewegen. In den vergangenen Jahren wurden in diesem Zusammenhang tausende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
IPTV ist die Abkürzung für „Internet Protocol Television“, also Fernsehen über das Internet. Daran ist grundsätzlich nichts illegal, sofern der Dienst über einen seriösen und lizenzierten Anbieter genutzt wird. Das ist etwa bei den Mediatheken klassischer Fernsehsender oder bei kostenpflichtigen Abonnements wie Netflix, DAZN, Amazon Prime Video oder anderen sogenannten Pay-TV-Angeboten der Fall.
Illegal wird IPTV jedoch beispielsweise dann, wenn eine vorkonfigurierte IPTV-Box verwendet wird, über die geschützte Inhalte ohne entsprechende Lizenz empfangen werden können. Ein weiteres häufiges Beispiel ist das sogenannte Cardsharing. Dabei schließt ein Anbieter ein reguläres Abonnement bei einem Rechteinhaber ab und teilt die Entschlüsselungscodes über Server mit einer Vielzahl anderer Nutzer, die wiederum als seine „Kunden“ auftreten. Die verwendeten Receiver werden oft gezielt manipuliert, um die Daten dieser Card-Sharing-Server zu akzeptieren. Werden also technische Schutzmaßnahmen umgangen, um ein Angebot nutzen zu können, ist regelmäßig von einer illegalen Nutzung auszugehen.
Rechtswidrig handeln in diesem Zusammenhang auch sogenannte Weiter- oder Wiederverkäufer, die kostenpflichtige Streamingdienste systematisch und gegen Entgelt an eigene Kunden weiterverbreiten. Diese Anbieter agieren häufig sehr professionell und arbeitsteilig, weshalb es die Ermittlungsbehörden nicht selten mit groß angelegten Netzwerken zu tun haben. Die dadurch entstehenden Schäden erreichen dabei nicht selten Millionenhöhe.
Die Ermittlungsbehörden arbeiten bei der Aufklärung solcher Fälle eng mit den jeweiligen Rechteinhabern zusammen. Diese haben ein erhebliches Interesse daran, dass ihr Geschäftsmodell nicht durch illegale Anbieter untergraben wird. Entsprechend werden Ermittlungen häufig durch Strafanzeigen der Rechteinhaber angestoßen, denen wiederum nicht selten Testkäufe vorausgehen.
Wann ist die Nutzung von IPTV strafbar?
Wer Inhalte über illegales IPTV abruft, handelt strafbar – das gilt sowohl für Anbieter als auch für Nutzer. Für eine Strafbarkeit auf Nutzerseite reicht es bereits aus, wenn bedingter Vorsatz vorliegt. Das ist etwa dann der Fall, wenn Nutzer bei auffallend günstigen Angeboten oder entsprechend gestalteter Werbung streamen und dabei zumindest billigend in Kauf nehmen, dass es sich um ein illegales Angebot handeln könnte.
Illegal wird die Nutzung regelmäßig dann, wenn der Zugriff über dubiose oder nicht lizenzierte Anbieter erfolgt. Ein starkes Indiz für eine rechtswidrige Nutzung ist ein ungewöhnlich niedriger Preis für ein angebliches Komplett-Paket. Gilt ein Angebot als „zu gut, um wahr zu sein“, ist besondere Vorsicht geboten. All-inclusive-Pakete zu Dumpingpreisen deutlich unter dem marktüblichen Niveau sind in aller Regel nicht legal.
Ermittler und Staatsanwaltschaften vertreten häufig die Auffassung, dass für eine Strafbarkeit bereits ausreicht, wenn der Kunde aufgrund der Umstände des Einzelfalls davon ausgehen musste, kein legales Angebot zu nutzen. Gerade bei unseriösen Online-Shops ist daher Zurückhaltung geboten. Der Übergang zwischen der Rolle als mögliches Betrugsopfer und dem Vorwurf, selbst in illegale Machenschaften verwickelt zu sein, ist in der Praxis oft fließend.
Wie kommen Ermittlungsbehörden den Nutzern auf die Spur?
Die Ermittlungsbehörden identifizieren Nutzer häufig über Zahlungsdaten. Vorausgegangen sind dabei meist umfangreiche Ermittlungen gegen die illegalen Betreiber, bei denen Serverdaten gesichert werden konnten. Durch Beschlagnahmen bei Betreibern oder sogenannten Resellern werden regelmäßig Kundenlisten, Zahlungsinformationen, E-Mail-Adressen oder IP-Protokolle sichergestellt. Diese Daten bilden dann die Grundlage für eine Ausweitung der Ermittlungen auf die Kunden. Weitere Anhaltspunkte liefern nicht selten Support-Chats oder Geräte-Backups.
Wichtig ist zudem: Auch eine einmalige Nutzung kann bereits strafbar sein. In bestimmten Fällen kann sogar schon die Zahlung an einen illegalen Anbieter als strafbarer Versuch gewertet werden – selbst dann, wenn es letztlich zu keiner aktiven Nutzung des Angebots gekommen ist.
Welche Straftatbestände können bei illegalem IPTV erfüllt sein?
Sowohl für Nutzer als auch für Anbieter von illegalem IPTV kommen mehrere Straftatbestände in Betracht. In erster Linie steht dabei eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 106 UrhG im Raum. Ebenso kann die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen nach § 108b UrhG einschlägig sein. Ermittlungsbehörden gehen in solchen Fällen häufig von einer unrechtmäßigen Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke aus.
Auf Seiten der Anbieter wird den Nutzern der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten verschafft, ohne dass die Rechteinhaber hierfür eine Vergütung erhalten. Diese Konstellation bildet regelmäßig den Kern der strafrechtlichen Vorwürfe in IPTV-Verfahren.
Darüber hinaus sieht auch das Strafgesetzbuch weitere einschlägige Tatbestände vor. In Betracht kommt insbesondere Computerbetrug gemäß § 263a StGB, etwa wenn technische Systeme gezielt manipuliert werden. Ebenso kann das Ausspähen von Daten nach § 202a StGB erfüllt sein, beispielsweise bei der Nutzung gehackter oder unbefugt zugänglicher Streams.
Welche Strafe droht bei illegalem Streaming?
Welche Strafe im schlimmsten Fall droht, hängt maßgeblich davon ab, welche konkrete Straftat Ihnen vorgeworfen wird und in welchem Umfang die Tat begangen wurde. Bei erstmaligen Tätern ist grundsätzlich eher mit einer Geldstrafe zu rechnen. Bei Wiederholungstätern oder wenn gewerbsmäßig gehandelt wurde, kommt jedoch auch eine Freiheitsstrafe in Betracht.
Für Computerbetrug drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Das Ausspähen von Daten sowie Urheberrechtsverletzungen werden regelmäßig mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet.
Für Anbieter illegaler IPTV-Dienste fallen die Strafen meist deutlich höher aus. Grund dafür ist, dass sie häufig in gewerbsmäßigem Umfang agieren, was einen erhöhten Strafrahmen nach sich zieht. In besonders schweren Fällen des Computerbetrugs kann der Strafrahmen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsehen. Auch bei der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 108a UrhG) ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe zu rechnen.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen zudem zivilrechtliche Schadensersatzforderungen seitens der Rechteinhaber. Hinzu kommen häufig die Übernahme von Anwaltskosten im Zusammenhang mit Abmahnungen, die erhebliche finanzielle Belastungen darstellen können. Als weitere unangenehme Nebenfolge ist außerdem die Einziehung von Geräten im Rahmen der Ermittlungen möglich.
Ermittlungen wegen illegalem IPTV: Was sollten Betroffene jetzt tun?
Von laufenden Ermittlungen erfahren Betroffene häufig erstmals durch eine polizeiliche Vorladung. Noch einschneidender ist die Situation, wenn es zu einer Hausdurchsuchung kommt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn den Ermittlungsbehörden bereits IP-Adressen, Zahlungsdaten oder Chatverläufe vorliegen. In solchen Fällen werden regelmäßig Computer, Smartphones, Receiver oder andere Speichermedien beschlagnahmt, um mögliche Beweise zu sichern.
Weiterführende Informationen zum Thema Hausdurchsuchung sowie praxisnahe Hinweise zum richtigen Verhalten in einer solchen Situation finden Sie hier:
Besonders wichtig ist: Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Von diesem Recht sollten Sie konsequent Gebrauch machen. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen, und Ihr Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Unbedachte Aussagen können sich im weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich nachteilig auswirken.
Sobald Sie erfahren, dass gegen Sie wegen der illegalen Nutzung von IPTV ermittelt wird, sollten Sie sich unverzüglich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Straftaten im Internet erfordern vom Strafverteidiger nicht nur strafrechtliche Erfahrung, sondern auch ein fundiertes technisches Verständnis. Bei der Auswahl des Anwalts sollte daher genau geprüft werden, ob die notwendige fachliche und technische Expertise vorhanden ist.
Wie kann mir ein Rechtsanwalt bei einem IPTV-Verfahren helfen?
Nach Erteilung des Mandats beantragt der Rechtsanwalt zunächst Akteneinsicht, um zu prüfen, welche konkreten Vorwürfe erhoben werden und wie sich die Beweislage darstellt. Auf dieser Grundlage wird anschließend gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt.
In vielen Verfahren ist die Beweislage keineswegs eindeutig. Häufig lässt sich bereits in diesem Stadium aufzeigen, dass keine belastbaren Beweise für eine tatsächliche illegale Nutzung vorliegen. Nicht selten existieren lediglich Zahlungsnachweise, die für sich genommen noch keinen zwingenden Rückschluss auf eine strafbare Handlung zulassen. Zudem muss stets geprüft werden, ob Nutzer und Vertragspartner tatsächlich identisch sind. Entscheidend ist vor allem, ob es objektive Anhaltspunkte dafür gab, dass es sich um ein illegales Angebot handelte. Nur wenn dies bejaht werden kann, kommt ein strafrechtlich relevanter Vorsatz in Betracht.
Auch Verfahrensfehler treten in IPTV-Ermittlungen regelmäßig auf. Hier setzt ein erfahrener Strafverteidiger gezielt an. Ziel ist es stets, das Verfahren möglichst frühzeitig zur Einstellung zu bringen. Auf diese Weise kann eine belastende und öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlung vermieden werden. Eine Einstellung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht oder die Schuld als gering eingestuft wird. Um diese Verteidigungsmöglichkeiten offen zu halten, gilt: Schweigen ist das Gebot der Stunde.
Selbst wenn eine Verurteilung wahrscheinlich erscheint, bestehen häufig noch gute Chancen, zumindest eine möglichst milde Sanktion zu erreichen – etwa durch eine Reduzierung der Geldstrafe oder eine Einstellung gegen Auflagen.
Kontakt zum Anwalt bei illegalem Streaming
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf das Strafrecht spezialisiert und seit vielen Jahren als Strafverteidiger tätig. Die Kanzlei verfügt über Standorte in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München und vertritt Mandanten bundesweit.
Wenn Ihnen als Nutzer oder Betreiber illegales IPTV vorgeworfen wird, nehmen Sie Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung, um schnell Klarheit über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu erhalten. Wir beraten Sie gerne.
Zur kostenlosen Ersteinschätzung
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.







