Künstliche Intelligenz stellt das Strafrecht vor völlig neue Herausforderungen.
Deepfakes sind täuschend echte Medieninhalte, die mithilfe von KI erzeugt oder manipuliert werden.
Deepfakes können verschiedene Straftatbestände erfüllen, wenn dadurch die Rechte anderer Personen verletzt werden.
Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie nicht zögern, umgehend einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Was sind Deepfakes und warum sind sie strafrechtlich relevant?
- Wie können Deepfakes strafbar sein?
- Diskussion um einen eigenen Straftatbestand für Deepfakes
- Ermittlungen wegen Deepfakes: Welche Strafen drohen?
- Was tun, wenn wegen eines Deepfakes gegen Sie ermittelt wird?
- Wie kann ein Rechtsanwalt in Deepfake-Verfahren helfen?
Was sind Deepfakes und warum sind sie strafrechtlich relevant?
Die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) macht auch vor dem Recht im Allgemeinen und dem Strafrecht im Besonderen nicht halt. Nahezu jede technische Innovation eröffnet zugleich neue Möglichkeiten, sie für illegale Handlungen zu missbrauchen.
Ein Teilbereich moderner KI-Anwendungen sind die sogenannten Deepfakes. Darunter versteht man täuschend echte Medieninhalte – insbesondere Bilder, Videos und Audiosequenzen – die mithilfe von KI erzeugt oder manipuliert wurden. Eine Legaldefinition findet sich bislang nicht im deutschen Strafgesetzbuch. Die EU hat in ihrer neuen KI-Verordnung jedoch eine begriffliche Präzisierung vorgenommen: Ein Deepfake ist demnach „ein durch KI erzeugter oder manipulierte*r Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde“.
In der Praxis bedeutet dies: Personen sagen oder tun Dinge, die sie in der Realität nie gesagt oder getan haben. Für Außenstehende ist oft kaum erkennbar, ob es sich um echte oder manipulierte Inhalte handelt. Selbst mit technischen Hilfsmitteln ist eine zuverlässige Unterscheidung häufig kaum möglich. Während solche Fälschungen früher sehr aufwendig waren, lassen sie sich heute mithilfe verschiedener KI-Tools auch von Laien ohne große Mühe erstellen. Die daraus resultierenden Risiken liegen auf der Hand.
Mögliche Folgen reichen von Desinformation und Rufschädigung bis hin zu Erpressung. Betroffen sind insbesondere das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild. Da Bilder und Videos eine besonders hohe Überzeugungskraft besitzen, ist das Schadenspotenzial entsprechend groß.
Wie können Deepfakes strafbar sein?
Grundsätzlich sind Deepfakes für sich genommen nicht verboten. Es gibt kein Gesetz, das die bloße Erstellung oder Nutzung solcher KI-generierten Inhalte unter Strafe stellt. Strafbar können sie jedoch immer dann werden, wenn geschützte Rechtsgüter verletzt oder andere Straftatbestände erfüllt werden.
Ursprünglich wurden Deepfakes vor allem in der Unterhaltungsbranche oder für satirische Zwecke eingesetzt. Mittlerweile bergen sie jedoch erhebliche strafrechtliche Risiken. Ob eine Straftat vorliegt, hängt immer vom konkreten Inhalt und vom Verwendungszweck ab.
Eine häufige Konstellation ist die Verletzung des Persönlichkeitsrechts. § 201a StGB stellt die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen unter Strafe – insbesondere bei pornografischen oder kompromittierenden Inhalten. Deepfakes werden dabei oft genutzt, um Gesichter realer Personen täuschend echt auf die Körper von Pornodarstellern zu montieren. Die Folgen sind schwere Rufschädigungen, Diffamierung und erhebliche psychische Belastungen.
Eng damit verbunden ist ein möglicher Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild gemäß § 33 KUG. Auch die Verbreitung von Bildern oder Videos ohne Einwilligung der betroffenen Person kann strafbar sein.
Ebenfalls relevant sind Ehrdelikte: Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB). Das betrifft Fälle, in denen Deepfakes genutzt werden, um eine Person herabzuwürdigen, zu diffamieren oder bewusst falsche Tatsachen zu verbreiten.
Unter Umständen kann auch eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB vorliegen – etwa wenn Deepfakes als angebliche Beweisvideos oder Tonaufnahmen in behördlichen Verfahren eingesetzt werden. Auch die Fälschung von Beweismitteln kommt in Betracht.
Darüber hinaus sind Betrugsdelikte denkbar. Ein klassisches Beispiel ist CEO-Fraud, bei dem die Stimme eines Vorgesetzten imitiert wird, um Mitarbeiter zu Überweisungen zu bewegen. Auch bekannte Maschen wie der Enkeltrick können mithilfe von Deepfakes eine neue Qualität erreichen. Zudem steigt das Risiko von Identitätsdiebstahl mit entsprechenden Vermögens- oder Rufschäden.
Nicht zuletzt können Deepfakes zur Erpressung genutzt werden: Täter drohen mit der Veröffentlichung manipulierter Inhalte, um ihre Opfer unter Druck zu setzen und zur Zahlung zu bewegen.
Die Bandbreite möglicher Straftaten ist daher ausgesprochen groß.
Diskussion um einen eigenen Straftatbestand für Deepfakes
Seit einiger Zeit wird über eine Gesetzesreform diskutiert, die bestehende Strafbarkeitslücken schließen soll. Im Gespräch ist insbesondere die Einführung eines neuen § 201b StGB, der die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Deepfakes unter Strafe stellen würde. Der derzeitige § 201a StGB erfasst ausschließlich Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch reale Bildaufnahmen – nicht jedoch durch computergenerierte Fake-Bilder oder -Videos.
Befürworter eines neuen Straftatbestandes argumentieren, dass in vielen Fällen nicht einmal eine Beleidigung erfüllt sei, weil bei Deepfakes weniger der konkrete Aussageinhalt im Mittelpunkt stehe, sondern vielmehr das künstlich erzeugte Bild der betroffenen Person.
Die bereits angerissene Debatte – ebenso wie der Umstand, dass zahlreiche Akteure eine Gesetzesreform ablehnen – zeigt, wie komplex die aktuelle Rechtslage rund um Deepfakes ist. Gerade diese Komplexität eröffnet jedoch zugleich vielfältige Ansatzpunkte für eine effektive Strafverteidigung.
Ermittlungen wegen Deepfakes: Welche Strafen drohen?
Welche Strafen bei Deepfakes im Raum stehen, hängt immer davon ab, welcher konkrete Straftatbestand erfüllt sein soll.
Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs sowie von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen wird nach § 201a StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet. Der gleiche Strafrahmen gilt für die Verleumdung.
Beim Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild nach § 33 KUG drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Dieser Strafrahmen gilt ebenso bei Beleidigung (§ 185 StGB) und übler Nachrede (§ 186 StGB).
Wird Ihnen hingegen Betrug oder Urkundenfälschung vorgeworfen, sind deutlich höhere Strafen möglich: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Die unterschiedlichen Strafrahmen machen deutlich, dass immer der konkrete Tatvorwurf entscheidend ist, um einschätzen zu können, welche Strafen im Einzelfall drohen.
Was tun, wenn wegen eines Deepfakes gegen Sie ermittelt wird?
Wie bei jedem anderen Ermittlungsverfahren gelten auch hier die allgemeinen Grundregeln:
- Keine Aussage machen.
Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Davon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, um sich nicht durch spontane oder unbedachte Äußerungen selbst zu belasten. Schweigen darf rechtlich niemals zu Ihrem Nachteil gewertet werden. - Frühzeitig Anwalt anrufen.
Je früher ein Anwalt für Strafrecht hinzugezogen wird, desto besser stehen die Chancen, das Ermittlungsverfahren in eine für Sie günstige Richtung zu lenken. Ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen, den Vorwurf juristisch einordnen und eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln.
Wie kann ein Rechtsanwalt in Deepfake-Verfahren helfen?
Da es sich bei Deepfakes um ein vergleichsweise neues Phänomen handelt und viele rechtliche Fragen noch ungeklärt sind, besteht für einen erfahrenen Strafverteidiger ein großer Spielraum bei der Entwicklung einer wirksamen Verteidigungsstrategie. Ermittlungsbehörden haben häufig erhebliche Schwierigkeiten bei der Beweisführung und der Bewertung von Sachverhalten im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten – genau hier kann eine engagierte Verteidigung ansetzen.
Ein Rechtsanwalt wird zunächst Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen und die Beweislage sorgfältig prüfen. Auf dieser Grundlage entwickelt er eine Verteidigungsstrategie, die speziell auf Ihren Fall zugeschnitten ist. In vielen Fällen lässt sich bereits aufgrund unklarer oder unzureichender Beweise eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens erreichen.
Sollte es dennoch zu einer Hauptverhandlung und möglicherweise zu einer Verurteilung kommen, wird der Verteidiger darauf hinwirken, dass alle strafmildernden Aspekte umfassend berücksichtigt werden und das Gericht die besonderen Unsicherheiten im Umgang mit Deepfakes einfließen lässt.
Jetzt Kontakt zum Anwalt aufnehmen!
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und vertritt bundesweit Mandanten bei Strafverfahren. Standorte unserer Kanzlei befinden sich in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München.
Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie am besten sofort Kontakt zu uns auf!
Zur kostenlosen Ersteinschätzung
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.














