Investitionsbetrug bedeutet, dass ein Anleger durch Täuschung über die Werthaltigkeit einer Geldanlage getäuscht wird, damit sich der Täter an seinem Geld bereichern kann.
Als Straftaten kommen sowohl der Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) als auch der allgemeine Betrug (§ 263 StGB) in Betracht. Entscheidend ist, ob die Investition tatsächlich zustande kam und ein Vermögensschaden entstanden ist.
Je nach Tatbestand drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei bzw. fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.
Wird Ihnen Investitionsbetrug vorgeworfen, sollten Sie sich umgehend an einen im Wirtschaftsstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, um frühzeitig eine wirksame Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
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- Was versteht man unter Investitionsbetrug?
- Typische Beispiele aus der Praxis
- Welche Straftatbestände können erfüllt sein?
- Welche Strafen drohen?
- Gibt es Möglichkeiten der Straffreiheit?
- Ermittlungsverfahren wegen Investitionsbetrugs: Wie sollte ich mich verhalten?
- Wie kann mir ein Rechtsanwalt bei Investitionsbetrug helfen?
Was versteht man unter Investitionsbetrug?
Beim Investitionsbetrug werden Anleger durch gezielte Täuschung dazu gebracht, ihr Geld in vermeintlich lukrative Anlagen zu investieren, die sich später als wertlos oder gar nicht existent herausstellen. Das investierte Geld ist in den meisten Fällen verloren. Die Täter locken mit hohen Renditeversprechen, bereichern sich jedoch selbst am Geld der getäuschten Anleger.
Häufig entstehen dadurch existenzbedrohende Vermögensschäden. Viele Opfer haben ihre gesamten Ersparnisse in undurchsichtige Finanzprodukte investiert und sehen ihr Geld nie wieder.
Die Betrüger agieren zunehmend raffinierter – selbst gründliche Recherchen im Vorfeld schützen nicht immer vor Schaden. Mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz dürfte Investitionsbetrug künftig weiter zunehmen, da Täter in der Lage sind, auf Basis personenbezogener Daten individuell zugeschnittene Täuschungsstrategien zu entwickeln.
Investitionsbetrug: Typische Beispiele aus der Praxis
Es gibt zahlreiche Formen des Investitionsbetrugs. Nachfolgend einige typische Beispiele – ohne Anspruch auf Vollständigkeit –, die das Vorgehen der Täter verdeutlichen.
Klassische Maschen: Anlageberater, Bankmitarbeiter und gefälschte Plattformen
Eine der einfachsten Varianten besteht darin, dass sich ein vermeintlicher Börsen- oder Anlageexperte bei Ihnen meldet – auf welchem Weg auch immer – und Ihnen eine „todsichere“ Aktie oder ein angeblich besonders profitables Investment empfiehlt. Der Kurs werde „bald durch die Decke gehen“, heißt es, und man müsse jetzt sofort investieren, um von der einmaligen Chance zu profitieren. Durch diesen künstlich erzeugten Zeitdruck soll der potenzielle Anleger zum Handeln bewegt werden. Oft verläuft die erste Anlage scheinbar erfolgreich, um Vertrauen aufzubauen – doch die versprochenen, später angeblich enormen Gewinne werden nie ausgezahlt.
Manche Opfer werden sogar nach erlittenen Verlusten erneut kontaktiert – mit dem Angebot, beim Rückholen des verlorenen Geldes zu helfen. Nicht selten tappen sie dabei ein zweites Mal in die Falle.
In anderen Fällen geben sich Täter als Bankmitarbeiter aus, die vorbörsliche Aktien empfehlen oder behaupten, den perfekten Einstiegszeitpunkt berechnet zu haben. Aufgrund gefälschter Telefonnummern und täuschend echter E-Mails ist die Manipulation schwer zu erkennen.
Weit verbreitet ist auch der Betrug über gefälschte Handelsplattformen, insbesondere im Bereich der Kryptowährungen. Diese Märkte sind vergleichsweise jung und weniger reguliert, wodurch es für Anleger schwieriger ist, die Seriosität zu überprüfen. Die Täter täuschen mit professionell wirkenden Websites und manipulierten Trading-Programmen angebliche Gewinne vor – tatsächlich wird das investierte Geld jedoch nie angelegt, sondern meist direkt ins Ausland überwiesen.
Pyramiden- und Ponzi-Systeme: Wenn alte Kunden mit neuem Geld bezahlt werden
Ebenfalls bekannt sind Pyramiden- oder Ponzi-Systeme. Dabei werden Kundengelder eingesammelt, angeblich um sie renditestark anzulegen. Tatsächlich fließt das Geld neuer Anleger an frühere Teilnehmer, um eine funktionierende Anlage vorzutäuschen. Das System bricht spätestens dann zusammen, wenn keine neuen Investoren mehr hinzukommen.
Besonders dreist ist schließlich die Steuertrick-Masche: Opfer werden getäuscht, sie müssten zunächst eine bestimmte Summe überweisen, um steuerliche Pflichten zu erfüllen oder eine Auszahlung aus dem Ausland nach Deutschland zu ermöglichen.
Allen Varianten ist eines gemeinsam: Das investierte Geld sehen die Opfer nie wieder. Es wurde nie angelegt, sondern in der Regel auf Konten – meist im Ausland – weitergeleitet.
Investitionsbetrug: Welche Straftatbestände können erfüllt sein?
Welche Straftat beim Investitionsbetrug einschlägig ist, hängt davon ab, ob das Vermögen des Opfers tatsächlich geschädigt wurde.
Für den Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB genügt bereits, dass jemand ein Anlageprospekt oder eine ähnliche Darstellung vorlegt, in der wesentliche Risiken verschwiegen oder unrealistisch hohe Gewinnchancen versprochen werden. Strafbar macht sich, wer über investitionsrelevante Umstände unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt. Eine schriftliche Form ist nicht erforderlich – auch mündliche Täuschungen sind erfasst.
Es muss zudem kein tatsächliches Produkt verkauft werden. Schon die Gefährdung des Vermögens durch irreführende Angaben reicht aus, um den Tatbestand zu erfüllen. Ein konkreter Vermögensschaden ist also nicht nötig – die Täuschungshandlung selbst genügt für eine Strafbarkeit. Der Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB stellt somit eine Art Vorstufe des allgemeinen Betrugstatbestands dar.
Kommt es jedoch infolge der Täuschung zu einer tatsächlichen Investition oder zum Kauf eines Produkts, wodurch ein Vermögensschaden entsteht, liegt Betrug gemäß § 263 StGB vor.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Vorschriften: Der Tatbestand des § 264a StGB kann nur durch öffentliche Werbung verwirklicht werden. Erfolgt die Täuschung hingegen in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Bereicherungsabsicht, handelt es sich um einen „klassischen“ Betrug nach § 263 StGB.
Investitionsbetrug: Welche Strafen drohen?
Das Strafmaß beim Investitionsbetrug hängt davon ab, welche konkrete Straftat im Einzelfall vorgeworfen wird.
- Der Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet.
- Beim Betrug gemäß § 263 StGB drohen ebenfalls Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßigem Vorgehen, bandenmäßiger Begehung oder hohen Schadenssummen – kann die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren betragen.
Investitionsbetrug: Gibt es Möglichkeiten der Straffreiheit?
Im speziellen Fall des Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB sieht das Gesetz eine Möglichkeit der Straffreiheit vor. Danach bleibt der Täter straffrei, wenn er freiwillig verhindert, dass die auf der Täuschung beruhende Investition tatsächlich zustande kommt.
Kommt es zwar ohne sein Zutun nicht zur Investition, hat er sich aber freiwillig und ernsthaft bemüht, die Durchführung zu verhindern, tritt ebenfalls Straflosigkeit ein.
Ein Beispiel: Wird eine „Verkaufssperre“ verhängt, bis ein fehlerhaftes Prospekt korrigiert und die potenziellen Anleger informiert wurden, kann dies zur Straflosigkeit führen.
Für den allgemeinen Betrug nach § 263 StGB besteht eine solche Möglichkeit dagegen nicht.
Ermittlungsverfahren wegen Investitionsbetrugs: Wie sollte ich mich verhalten?
Von einem laufenden Ermittlungsverfahren erfahren Betroffene meist durch eine polizeiliche Vorladung oder – im schlimmsten Fall – durch eine Hausdurchsuchung, bei der Beweismittel sichergestellt werden sollen.
Auch wenn der erste Schock groß ist, sollten Sie in einer solchen Situation unbedingt die folgenden Grundregeln beachten:
- Schweigen ist Ihr gutes Recht!
Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Machen Sie unbedingt davon Gebrauch, um sich nicht unbeabsichtigt selbst zu belasten. Dieses Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Jedes unbedachte Wort kann später gegen Sie verwendet werden und eine mögliche Verteidigungsstrategie erheblich erschweren. - Frühzeitig einen Strafverteidiger einschalten!
Kontaktieren Sie so früh wie möglich einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um auf das Ermittlungsverfahren in Ihrem Sinne Einfluss zu nehmen und mögliche Fehler im Verfahren zu vermeiden.
Wie kann mir ein Rechtsanwalt bei Investitionsbetrug helfen?
Ein erfahrener Strafverteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen, um genau zu prüfen, welche Vorwürfe gegen Sie erhoben werden und wie die Beweislage einzuschätzen ist. Auf dieser Grundlage entwickelt er gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie, die auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten ist. Ziel ist es stets, das Verfahren möglichst frühzeitig zur Einstellung zu bringen – bevor es überhaupt zu einer Anklage oder Hauptverhandlung kommt.
Sollte eine Einstellung nicht erreichbar sein, vertritt Ihr Anwalt Sie engagiert und kompetent vor Gericht, um Ihre Rechte und Interessen konsequent zu wahren.
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Wenn Ihnen Investitionsbetrug, Kapitalanlagebetrug oder eine ähnliche Wirtschaftsstraftat vorgeworfen wird, sollten Sie sofort rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Dr. Brauer Rechtsanwälte ist bundesweit tätig, ausschließlich auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über umfangreiche Expertise im Wirtschaftsstrafrecht.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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