Gläubigerbegünstigung ist eine Strafvorschrift, durch die die Vermögensinteressen der Gläubiger geschützt werden sollen.
Wer zahlungsunfähig ist, darf nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Zahlungen mehr an einzelne Gläubiger leisten. Die Bevorzugung eines Gläubigers ist strafbar.
Gemäß § 283c StGB drohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen.
Beschuldigte sollten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und sich frühzeitig an einen Rechtsanwalt wenden.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen einer Wirtschaftsstraftat?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht
Schnelle Hilfe - deutschlandweit
Kostenlose Ersteinschätzung
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Was bedeutet Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)?
- Wer kann Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) begehen?
- Wer gilt als Gläubiger im Sinne des § 283c StGB?
- Wann liegt eine Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) vor?
- Wann macht man sich wegen Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) strafbar?
- Welche Strafen drohen bei Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)?
- Was tun bei einer Strafanzeige wegen Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)?
Was bedeutet Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)?
Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) ist eine Insolvenzstraftat, die von einem zahlungsunfähigen Schuldner begangen werden kann. Gerät eine Person in den Zustand der Zahlungsunfähigkeit, genießen ihre Gläubiger einen gesetzlichen Schutz, damit sie eine Chance haben, ihre offenen Forderungen zu erhalten.
Daraus folgt, dass es dem Schuldner verboten ist, in dem Wissen um seine Zahlungsunfähigkeit einem einzelnen Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung zu gewähren und ihn dadurch gegenüber anderen Gläubigern zu bevorzugen.
Bereits der Versuch der Gläubigerbegünstigung ist strafbar.
Wer kann Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) begehen?
Als Täter kommen ausschließlich zahlungsunfähige Schuldner in Betracht. Zahlungsunfähig ist, wer nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
Dies kann sowohl im privaten Bereich der Fall sein, etwa wenn Kredite nicht mehr bedient oder die Miete nicht mehr gezahlt werden kann. In der Praxis betrifft der Tatbestand jedoch vor allem Unternehmer, Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer AG.
Wer gilt als Gläubiger im Sinne des § 283c StGB?
Gläubiger ist jeder, dem Sie aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung Geld schulden. Dies gilt sowohl für natürliche Personen als auch für juristische Personen.
Dazu zählen beispielsweise ein Freund, der Ihnen Geld für eine Autoreparatur geliehen hat, oder Ihr Vermieter, der die monatliche Miete verlangt. Ebenso ist auch eine Bank, die Ihnen ein Darlehen gewährt hat, Ihr Gläubiger im Sinne des Gesetzes.
Wann liegt eine Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) vor?
Eine Gläubigerbegünstigung liegt nach § 283c StGB vor, wenn einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt wird, die dieser nicht, nicht in der Art oder nicht zu diesem Zeitpunkt beanspruchen kann.
Die maßgeblichen Begriffe im Überblick:
- Sicherheit gewähren bedeutet, den Gläubiger in besonderer Weise abzusichern, dass seine Forderung erfüllt wird. Dies geschieht typischerweise durch die Übergabe eines Pfandes oder die Einräumung einer sonstigen Sicherheitsleistung.
- Befriedigung gewähren bedeutet, die Forderung des Gläubigers tatsächlich zu erfüllen, also die geschuldete Leistung zu erbringen. Das ist grundsätzlich der Regelfall und rechtlich geboten – nicht jedoch in der Insolvenz, wenn die Befriedigung eines einzelnen Gläubigers auf Kosten der übrigen Gläubiger erfolgt.
Wann macht man sich wegen Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) strafbar?
Damit eine Strafbarkeit wegen Gläubigerbegünstigung im Sinne des § 283c StGB vorliegt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Zahlungsunfähigkeit muss zum Zeitpunkt der Handlung bereits eingetreten sein. Der Schuldner muss also entweder bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet, dessen Eröffnung beantragt oder zumindest seine Zahlungen eingestellt haben.
- Der Schuldner muss mehrere Gläubiger haben.
- Der begünstigte Gläubiger darf zum maßgeblichen Zeitpunkt keinen fälligen Anspruch auf die konkrete Leistung haben. Das ist etwa der Fall, wenn der Anspruch verjährt, anfechtbar ist oder der zugrunde liegende Vertrag unwirksam war.
- Durch die Gewährung einer Sicherheit oder Befriedigung eines Gläubigers müssen andere Gläubiger benachteiligt worden sein.
- Der Schuldner muss sich seiner Zahlungsunfähigkeit bewusst gewesen sein. Eine Gläubigerbegünstigung ist nur strafbar, wenn sie wissentlich oder absichtlich begangen wird.
Welche Strafen drohen bei Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)?
Nach § 283c StGB drohen bei einer Gläubigerbegünstigung entweder Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.
In der Praxis stellen Geldstrafen die Regel dar – was im Kontext einer bereits bestehenden finanziellen Krise allerdings häufig keine wirkliche Entlastung bedeutet. Die konkrete Höhe der Strafe hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab und liegt im Ermessen des zuständigen Gerichts.
Hierbei gilt es zu beachten, dass man ab einer Strafe von 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt, was weitere - vor allem berufliche - Konsequenzen haben kann.
Was tun bei einer Strafanzeige wegen Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)?
Wenn Ihnen neben einem Insolvenzverfahren auch ein Strafverfahren wegen Gläubigerbegünstigung droht, sollten Sie umgehend die Hilfe eines im Strafrecht tätigen Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Solche Verfahren sind häufig komplex und langwierig, daher sollten Sie insbesondere die folgenden Hinweise beachten:
- Aussage verweigern!
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie das Recht zu schweigen. Von diesem Recht sollten Sie konsequent Gebrauch machen, um sich nicht durch eigene Aussagen zu belasten. In vielen Fällen kann ein Verfahren eingestellt werden, wenn Ihnen kein vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann. - Umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren!
Je früher Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, desto besser. Ihr Anwalt übernimmt die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, fordert die Ermittlungsakte an und prüft die Beweislage. Auf dieser Grundlage entwickelt er eine passende Verteidigungsstrategie und setzt sich für Ihre Interessen im Verfahren ein.
Jetzt Kontakt zu einem spezialisierten Strafverteidiger aufnehmen
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und vertreten bundesweit Mandanten im Wirtschaftsstrafrecht sowie im Steuerstrafrecht. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Strafverteidigung und nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.
Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung – direkt von einem spezialisierten Anwalt unserer Kanzlei.
Zur kostenlosen Ersteinschätzung
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.







