Obwohl das Problem schon länger bekannt ist, melden sich bei unserer Kanzlei immer wieder Mandanten, gegen die wegen Geldwäsche nach einem Identitätsdiebstahl ermittelt wird.
In vielen Fällen werden die Verfahren eingestellt, wenn der Beschuldigte nachweisen kann, dass seine Identität missbraucht worden ist.
Da § 261 StGB für Geldwäsche empfindliche Strafen vorsieht, sollte man eine Anzeige nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sich so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt wenden. Im Folgenden erklären wir, wie diese Betrugsmasche funktioniert und worauf man bei Kleinanzeigen im Internet unbedingt achten sollte.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Geldwäsche?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte bei Geldwäsche
Schnelle Hilfe - deutschlandweit
Kostenlose Ersteinschätzung
Was ist Geldwäsche?
Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von illegal erworbenen Geldmitteln oder anderen Vermögenswerten in den legalen Wirtschaftskreislauf. Die „gewaschenen“ Gelder stammen typischerweise aus Aktivitäten im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) wie etwa Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, Steuerhinterziehung oder Korruption. Zur erfolgreichen Durchführung der Geldwäsche bedienen sich die Kriminellen immer wieder ahnungsloser Internetnutzer, deren Identität missbraucht wird. Die gestohlenen Identitäten dienen dazu, die illegal erworbenen Einkünfte zu verschleiern.
Nach Identitätsdiebstahl - Anzeige wegen Geldwäsche möglich
In Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche stellt sich oft schnell heraus, dass beim vermeintlichen Täter ein Identitätsdiebstahl stattgefunden hat. Dabei wird die Identität einer real existierenden Person für illegale Geldgeschäfte genutzt. Die Beschuldigten ahnen dabei meistens nicht, dass sie ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten sind. Dennoch wird erst einmal gegen Sie ermittelt. Die Folgen reichen von einer Beschuldigtenvorladung bis hin zur plötzlichen Hausdurchsuchung.
Hausdurchsuchung wegen Geldwäsche
Für viele Beschuldigte kommt der Vorwurf Geldwäsche aus heiterem Himmel und ist häufig mit einer Hausdurchsuchung verbunden. Die Betroffenen können sich das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden dann nicht erklären und sind schockiert. Wenn plötzlich frühmorgens die Polizei vor der Tür steht, gilt es vor allem möglichst Ruhe zu bewahren und nicht durch unnötige Aussagen den Verdacht weiter zu bestätigen.
Letzteres kann in Geldwäsche-Verfahren vor dem Hintergrund eines Identitätsdiebstahls besonders leicht erfolgen, weil sich die verdächtigten Personen meistens überhaupt keiner Schuld bewusst sind. Vielmehr sehen sie sich – oft zu Recht – selbst als Opfer einer Straftat.
Andererseits ist das Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Polizei aber nachvollziehbar, weil am Anfang der Ermittlungen nicht klar ist, wie es zu der Geldwäsche gekommen ist. Die Behörden müssen deshalb zunächst von einem Tatverdacht ausgehen. Die Hausdurchsuchung soll der Sicherstellung von Beweismitteln dienen.
Wie sich Beschuldigte bei und nach einer Durchsuchungsmaßnahme am besten verhalten sollten, erfahren Sie in unserem umfangreichen
Ratgeber Hausdurchsuchung.
Identitätsklau wegen Geldwäsche: Wie geht die organisierte Kriminalität vor?
Am Anfang steht oft die Reaktion auf eine Kleinanzeige im Internet, z. B. bei den bekannten eBay-Kleinanzeigen. In vielen Fällen geht es um vermeintliche Jobangebote oder angebliche Marktforschungstätigkeiten.
Im ersten Fall wird zur Voraussetzung der Bewerbung eine Identitätsüberprüfung gemacht, die meistens mittels dem sogenannten Video-Ident-Verfahren erfolgt. Dazu muss der Interessent zunächst ein Bild von sich und seinem Personalausweis übermitteln. In einem zweiten Schritt muss dann ein Video-Ident-Verfahren bei einem speziellen Geldinstitut durchgeführt werden, das als „Partnerbank“ o. Ä. bezeichnet wird. Dabei handelt es sich aber nicht um eine reine Identitätsüberprüfung, sondern um die Eröffnung eines Kontos bei dieser Onlinebank.
Im Fall der angeblichen Marktforschung wird dem Interessenten im Auftrag eines entsprechenden Instituts zu Testzwecken ein Konto bei einer Onlinebank eröffnet. Dabei handelt es sich jedoch keineswegs um ein Testkonto, sondern um ein echtes Konto, das nun für illegale Geschäfte wie Geldwäsche genutzt werden kann. Von den weiteren Kontobewegungen zum Zweck der Geldwäsche bekommt der Bankkunde nichts mit, weil er die Bankverbindung ja vermeintlich nur zu Testzwecken eröffnet hat und sie deshalb nicht weiter überwacht.
Welche Strafe droht für Geldwäsche?
Für Geldwäsche sieht § 261 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Für besonders schwere Fälle sieht § 261 Abs. 5 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel dann vor, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Geldwäsche verbunden hat. Im Fall von Geldwäsche durch Identitätsdiebstahl trifft das in der Regel für die Auftraggeber zu.
Geldwäsche nach Identitätsdiebstahl: Wie kann man Vorwürfe ausräumen?
Sofern der Beschuldigte tatsächlich ahnungslos war und lediglich seine persönlichen Daten preisgegeben hat, die dann zur Geldwäsche genutzt wurden, stehen die Chancen gut, dass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Ein Rechtsanwalt kann hierbei helfen und für Nachdruck sorgen. Durch zahlreiche Mandate auf diesem Gebiet, wissen wir, wo wir ansetzen können, damit wir Ihre Unschuld beweisen können.
Wenn allerdings jemand im Auftrag eines Dritten selbst irgendwelche Überweisungen getätigt hat, ohne sich um den Hintergrund zu kümmern, muss zumindest mit einer Strafe wegen leichtfertiger Geldwäsche gerechnet werden. § 261 Absatz 6 StGB sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. In diesem Fall liegt kein Identitätsdiebstahl vor. Das Gericht ist hier regelmäßig der Auffassung, dass der Beschuldigte wissen hätte müssen, dass das Geldgeschäft illegal ist.
Nach § 261 Absatz 8 StGB wird Geldwäsche nicht verfolgt, wenn der Beschuldigte die Tat freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt oder freiwillig eine solche Anzeige veranlasst. Zum Zeitpunkt der Anzeige darf allerdings die Tat noch nicht ganz oder teilweise entdeckt worden sein. Zudem darf der Täter dies nicht gewusst haben oder damit rechnen müssen. Wem nachträglich Zweifel kommen, ob Geldüberweisungen im Auftrag eines Dritten legal waren, sollte sich deshalb möglich schnell an einen Rechtsanwalt wenden und mit dessen Hilfe Anzeige erstatten.
Sollte ich beim Vorwurf der Geldwäsche nach Identitätsdiebstahl einen Anwalt einschalten?
Wie schon eingangs erwähnt, kommt der Vorwurf der Geldwäsche für viele Betroffene zunächst überraschend, weil sie den Identitätsdiebstahl noch gar nicht bemerkt haben. Sobald jemand von einem Ermittlungsverfahren gegen sich erfahren hat, sollte unbedingt ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Mit dessen Hilfe können ahnungslose Beschuldigte oft schnell eine Einstellung des Verfahrens bewirken. Durch eine glaubwürdige Darstellung der Umstände, die zu der ungewollten Kontoeröffnung geführt haben, lässt sich die Staatsanwaltschaft meistens davon überzeugen, dass der vermeintliche Täter eigentlich selbst ein Opfer geworden ist.
Und selbst wenn eine gewisse Mitschuld aufgrund eines leichtfertigen Handelns erkennbar ist, kann ein Strafverteidiger auf eine Verfahrenseinstellung hinwirken oder zumindest für eine möglichst geringe Strafe sorgen. Wichtig ist hierbei die Einsicht in die Ermittlungsakte, die nur ein Rechtsanwalt beantragen kann. Aufgrund der Akteneinsicht kann der Anwalt feststellen, über welche Beweismittel die Staatsanwaltschaft tatsächlich verfügt. In jedem Fall ist es sinnvoll, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen, sondern als Beschuldigter sein Aussageverweigerungsrecht wahrzunehmen. Entlastende Aussagen sollten immer in Abstimmung mit einem Rechtsanwalt erfolgen, der die Aussagekraft fachlich besser einschätzen kann als der Beschuldigte selbst.
Falls Ihnen im Zusammenhang mit einem Identitätsdiebstahl oder auch wegen eines leichtfertigen Umgangs mit Ihren persönlichen Daten der Vorwurf der Geldwäsche gemacht wird, dann können Sie sich gern an Dr. Brauer Rechtsanwälte wenden. Wir sind bundesweit als Strafverteidiger tätig und haben Kanzleistandorte in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Wenden Sie sich einfach per WhatsApp, Telefon oder E-Mail an uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist immer kostenlos und unverbindlich.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.