Fälle von Steuerhinterziehung durch Prominente sorgen regelmäßig für Schlagzeilen in den Medien. Am Ende von solchen spektakulären Prozessen steht häufig eine Freiheitsstrafe.
Doch bei weitem nicht alle Strafverfahren enden mit der Verurteilung zu einer Haftstrafe und verhängte Freiheitsstrafen werden regelmäßig auch zur Bewährung ausgesetzt. Wesentlich öfter wird eine Geldstrafe verhängt.
Dennoch ist Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt, und eine Anzeige sollte auf jeden Fall ernst genommen werden. In diesem Artikel erklären wir, wann man sich strafbar macht, mit welcher Strafe zu rechnen ist und was Beschuldigte nach der Einleitung eines Strafverfahrens unbedingt beachten sollten.
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- Steuerhinterziehung: Bedeutung und Strafbarkeit
- Strafen bei Steuerhinterziehung nach § 370 AO
- Wie kann ich einer Strafe entgehen?
- Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
- Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung
- Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung
- Weitere Konsequenzen nach einer Verurteilung
- Wie entdeckt das Finanzamt Steuerstraftaten?
- Verteidigungsstrategien bei Steuerhinterziehung
- Steuerstrafverfahren - was ist zu tun?
Was bedeutet Steuerhinterziehung?
Wann macht man sich wegen Steuerhinterziehung strafbar?
- Falsche Angaben über Einnahmen: Wenn eine Person absichtlich Einnahmen nicht angibt oder diese falsch deklariert, um ihre Steuerlast zu verringern.
- Nicht angegebene Vermögenswerte: Verstecken von Vermögenswerten, wie beispielsweise ausländischen Bankkonten oder Immobilien, vor den Steuerbehörden mit dem Ziel, Steuern zu umgehen.
- Scheinrechnungen und -ausgaben: Ausstellen oder Verwenden von gefälschten oder überhöhten Rechnungen, um die Ausgaben künstlich zu erhöhen und so die Steuerlast zu mindern.
- Nicht abgeführte Umsatzsteuer: Wenn ein Unternehmen bewusst Umsatzsteuer von Kunden erhebt, diese aber nicht an das Finanzamt abführt.
Welche Steuern können überhaupt hinterzogen werden?
- Einkommensteuer: Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Steuerarten. Bei der Einkommensteuerhinterziehung werden Einnahmen verschwiegen, falsch deklariert oder absetzbare Ausgaben überhöht angegeben, um die Steuerschuld zu verringern.
- Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben. Bei der Umsatzsteuerhinterziehung werden Umsätze nicht ordnungsgemäß erfasst oder falsche Umsatzsteuerbeträge angegeben, um die Steuerbelastung zu reduzieren.
- Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer betrifft gewerbliche Unternehmen. Bei der Gewerbesteuerhinterziehung werden beispielsweise Gewinne nicht richtig angegeben oder Kosten überhöht, um die Steuerschuld zu mindern.
- Körperschaftsteuer: Die Körperschaftsteuer betrifft juristische Personen wie Kapitalgesellschaften. Bei der Körperschaftsteuerhinterziehung werden beispielsweise Gewinne verschwiegen oder falsch deklariert, um die Steuerschuld zu reduzieren.
- Erbschaft- und Schenkungsteuer: Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer kann es zu Hinterziehung kommen, wenn Vermögensübertragungen nicht oder nicht vollständig angegeben werden.
- Steuerhinterziehung beim Fahrtenbuch
- Scheinselbstständigkeit
- Steuerhinterziehung in der Gastronomie
- Schwarzarbeit am Bau, bei Erntehelfern, Sicherheitsfirmen sowie Reinigungs- und Putzfirmen
- Steuerhinterziehung durch Influencer
- Steuerhinterziehung durch Tabakbestellung
- Steuerhinterziehung bei Kryptowährungen
- Steuerhinterziehung wegen unberechtigten Kindergeldbezug
Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung nach § 370 AO?
Strafe bei besonders schwerer Steuerhinterziehung
Für besonders schwere Fälle sieht § 370 Abs. 3 AO eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Eine Geldstrafe ist in diesen Fällen nicht mehr möglich. Als besonders schwer gilt eine Steuerhinterziehung, wenn- Steuern in großem Ausmaß (ab 50.000 Euro) verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden,
- der Täter seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger (§ 11 Abs. 1 Nr. 2a StGB) missbraucht oder unter Mithilfe eines solchen Amtsträgers handelt,
- unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden,
- die Täter als Mitglied einer Bande gehandelt haben, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach § 370 Abs. 1 AO verbunden hat, um Umsatz- oder Verbrauchssteuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchssteuervorteile zu erlangen,
- unter bestimmten Bedingungen eine sogenannte Drittstaat-Gesellschaft (§ 138 Abs. 3 AO) zur Verschleierung erheblicher Tatsachen genutzt wurde, um auf diese Weise fortgesetzt Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen.
Zu erwartendes Strafmaß - Praktische Tabelle
| Hinterzogene Steuern | Strafmaß |
|---|---|
| Bis 1.000 € | Einstellung gegen (Geld-) Auflage |
| Bis 50.000 € | Geldstrafe |
| Bis 100.000 € | Geld- oder Freiheitsstrafe (Bewährung möglich) |
| Bis 1.000.000 € | Freiheitsstrafe (Bewährung selten möglich), evtl. zusätzliche Geldstrafe |
| Ab 1.000.000 € | Freiheitsstrafe ohne Bewährung |
Wie kann ich einer Strafe wegen Steuerhinterziehung entgehen?
- Selbstanzeige: Eine Selbstanzeige kann erstattet werden, wenn eine Person erkennt, dass sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat und hinterzogen hat. Durch eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige kann eine Straffreiheit erlangt werden. Es ist jedoch wichtig, dass die Selbstanzeige alle relevanten Informationen enthält und fristgerecht erstattet wird. Es ist unbedingt ratsam, hierbei einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die Selbstanzeige ordnungsgemäß erfolgt.
- Kooperation mit den Finanzbehörden: Wenn eine Person von einem möglichen Fehler oder einer Steuerhinterziehung erfährt, bevor die Steuerbehörden dies selbst entdecken, kann es sinnvoll sein, proaktiv mit den amtlichen Stellen zusammenzuarbeiten. Durch Offenlegung und Kooperation können die Chancen auf Straffreiheit erhöht werden.
Wann macht eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung Sinn?
- Entdeckung des Fehlverhaltens: Wenn eine Person feststellt, dass sie falsche Angaben gemacht oder Einkommen verschwiegen hat und dadurch hinterzogen hat, kann eine Selbstanzeige in Erwägung gezogen werden. Eine frühzeitige Entdeckung des Fehlverhaltens und die Abgabe einer Selbstanzeige bevor die Steuerbehörden davon Kenntnis erlangen, können die Chancen auf Straffreiheit erhöhen.
- Vollständige und korrekte Offenlegung: Eine Selbstanzeige sollte alle relevanten Informationen über die begangene Steuerhinterziehung vollständig und korrekt offenlegen. Es ist wichtig, alle falschen Angaben zu berichtigen und sämtliche unversteuerten Einkünfte oder Vermögenswerte anzugeben. Eine unvollständige oder ungenaue Anzeige kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
- Fristgerechte Abgabe der Selbstanzeige: Eine Selbstanzeige muss rechtzeitig erstattet werden, bevor die Steuerbehörden Kenntnis von der Steuerhinterziehung erlangen. Eine rechtzeitige Selbstanzeige kann dazu führen, dass Straffreiheit gewährt wird. Wird die Selbstanzeige erstattet, nachdem die Steuerbehörden bereits Kenntnis von der Hinterziehung erlangt haben, kann dies zu einer Strafverfolgung führen.
Welche Verjährungsfrist gilt bei Steuerdelikten?
Was ist der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung?
- Unter Steuerverkürzung versteht man die unbeabsichtigte oder fahrlässige Nichtzahlung oder Minderzahlung von Steuern. Es handelt sich um einen Fehler oder eine falsche Berechnung bei der Steuererklärung oder Steuerzahlung, die nicht vorsätzlich oder bewusst ist. Eine Steuerverkürzung kann zum Beispiel auftreten, wenn eine Person versehentlich Einkünfte nicht angegeben oder absetzbare Ausgaben übersehen hat. Bei einer Steuerverkürzung sind die rechtlichen Konsequenzen in der Regel geringer als bei Steuerhinterziehung.
- Steuerhinterziehung hingegen bezieht sich auf die vorsätzliche und bewusste Handlung, bei der jemand absichtlich falsche bzw. unrichtige Angaben macht, Einnahmen verschweigt oder Ausgaben überhöht, um Steuern zu umgehen oder zu reduzieren. Bei Steuerhinterziehung handelt es sich um einen aktiven Betrug gegenüber den Steuerbehörden, um eine unrechtmäßige finanzielle Ersparnis zu erzielen. Steuerhinterziehung ist eine Straftat.
Gibt es weitere Konsequenzen nach einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung?
- Nachzahlung der hinterzogenen Steuern: Nach einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann das Finanzamt die Nachzahlung, einschließlich Zinsen und möglicherweise Strafzuschlägen, fordern. Die Nachzahlung erfolgt zusätzlich zu der bereits verhängten (Geld-)Strafe.
- Berufsrechtliche Konsequenzen: Wenn die Hinterziehung von einer Person begangen wurde, die einen steuerberatenden oder ähnlichen Beruf ausübt, kann dies berufsrechtliche Konsequenzen haben. Es sind Disziplinarmaßnahmen wie Berufsverbot, Berufsausübungsverbot oder den Verlust der Zulassung oder Lizenz zu erwarten.
- Ansehensverlust: Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann zu einem erheblichen Reputationsschaden führen. Dies kann Auswirkungen auf die berufliche Karriere, das geschäftliche Ansehen und persönliche Beziehungen haben.
- Steueraufsicht und verstärkte Überwachung: Nach einer Verurteilung wegen der Hinterziehung von Steuern werden die Steuerbehörden möglicherweise die Angelegenheiten des Täters künftig genauer prüfen und eine verstärkte Überwachung durchführen.
Wie entdeckt das Finanzamt Steuerstraftaten?
- Datenabgleich: Das Finanzamt verfügt über umfangreiche Datenbanken und Informationen, die es ermöglichen, verschiedene Angaben des Steuerpflichtigen zu überprüfen und Unregelmäßigkeiten zu identifizieren. Es werden beispielsweise Daten aus den Steuererklärungen, Banken, Arbeitgebern, Rentenversicherungen und anderen Quellen miteinander abgeglichen, um Auffälligkeiten zu erkennen.
- Betriebsprüfung: Unternehmen und Selbstständige können einer Betriebsprüfung unterzogen werden, um die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. Hierbei werden die Buchführung, die Belege und andere Unterlagen geprüft, um mögliche Unregelmäßigkeiten oder Hinweise auf Steuerhinterziehung zu finden.
- Hinweise und Anzeigen: Das Amt kann Hinweise oder anonyme Anzeigen von Dritten erhalten, die auf mögliche Steuerstraftaten hinweisen. Diese Informationen werden sorgfältig überprüft, um festzustellen, ob eine weitere Untersuchung erforderlich ist.
- Datenübermittlung durch andere Behörden: Das Finanzamt kann Informationen von anderen Behörden oder Institutionen erhalten, wie zum Beispiel dem Zoll, der Sozialversicherung oder anderen staatlichen Stellen. Diese Daten können bei der Aufdeckung von Steuerstraftaten helfen.
- Steuerfahndung: In besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung kann die Steuerfahndung eingesetzt werden. Die Steuerfahndung hat erweiterte Ermittlungsbefugnisse und kann beispielsweise Durchsuchungen durchführen oder Zeugen vernehmen, um Beweise für Steuerstraftaten zu sammeln.
Was sind mögliche Verteidigungsstrategien bei Steuerhinterziehung?
- Unschuld geltend machen: Die Verteidigungsstrategie kann darin bestehen, die Unschuld des Beschuldigten zu betonen und zu argumentieren, dass keine vorsätzliche oder bewusste Hinterziehung stattgefunden hat. Dies kann beispielsweise durch Vorlage von Beweisen oder Zeugenaussagen erfolgen, die die rechtmäßige Verhaltensweise des Beschuldigten belegen.
- Fehlerhafte Beweise oder Verfahrensfehler aufzeigen: Eine Verteidigung kann darauf abzielen, mögliche Fehler bei der Erhebung oder Verwendung von Beweisen durch die Staatsanwaltschaft aufzudecken. Wenn Verfahrensfehler oder Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze vorliegen, kann dies die Glaubwürdigkeit der Beweise beeinträchtigen und zu einem Freispruch oder einer Reduzierung der Anklage führen.
- Einschränkungen der Beweisführung: Diese Verteidigungsstrategie kann darauf abzielen, die Beweisführung der Anklage zu bestreiten oder die Beweise einzuschränken. Dies kann beispielsweise durch die Befragung von Zeugen oder Experten geschehen, um Zweifel an der Beweislast zu wecken oder alternative Erklärungen für die vorliegenden Fakten anzubieten.
- Mit mangelnden Vorsatz argumentieren: Eine weitere mögliche Verteidigungsstrategie besteht darin, zu argumentieren, dass der Beschuldigte keinen Vorsatz hatte, die Steuerhinterziehung zu begehen. Dies kann beispielsweise auf einem Missverständnis der Vorschriften oder auf einem Vertrauen in die Richtigkeit von Informationen beruhen.
- Kooperation und Selbstanzeige: Eine Strategie kann auch darin bestehen, mit den Behörden zusammenzuarbeiten und eine strafbefreiende Selbstanzeige zu erstatten. Eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige kann zu Straffreiheit oder zu einer Verringerung der Strafe des Steuerpflichtigen führen.
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung - was Beschuldigte tun sollten
- Machen Sie keine Aussage! Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Das gilt auch während einer Hausdurchsuchung wegen Steuerhinterziehung, die in der Praxis häufig erfolgt, um Beweismittel sicherzustellen.
- Ob eine Kooperation mit den Behörden in Ihrem Fall sinnvoll ist und welche Aussagen gemacht werden können, sollte ein Anwalt prüfen. Schalten Sie deshalb so früh wie möglich einen spezialisierten Strafverteidiger und Fachanwalt ein, der sich mit dem Steuerstrafrecht auskennt. Die Kanzlei wird dann Akteneinsicht nehmen und mit Ihnen als Mandanten gemeinsam eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie entwickeln. Im optimalen Fall wird das Verfahren (ggf. gegen eine Geldauflage) eingestellt. Andernfalls wird der Strafverteidiger bei der Vertretung vor Gericht auf eine möglichst geringe Strafe drängen.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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