Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung, auch bei Kindergeld, sollte man niemals auf die leichte Schulter nehmen. Bei einer Verurteilung können empfindliche Strafen wie Geldstrafen und ab 100.000 Euro sogar Haftstrafen drohen.
Sie sollten sich bereits frühzeitig juristisch wehren und einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht an Ihrer Seite wissen.
Hunderte Mandanten im In- und Ausland haben wir beim Vorwurf der Steuerhinterziehung wegen Kindergeld bereits vertreten. Oftmals nutzt eine strafbefreiende Selbstanzeige am meisten, um juristische Probleme frühzeitig vermeiden zu können. Wir beraten und unterstützen Sie!
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Kindergeld und Steuerhinterziehung - wie passt das zusammen?
- Kindergeld zu Unrecht bezogen – Welche Möglichkeiten gibt es?
- Welche Strafe droht wegen Steuerhinterziehung beim Kindergeld?
- Strafbefreiende Selbstanzeige über den Anwalt?
- Wie wehre ich mich gegen das Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung beim Kindergeld?
Kindergeld und Steuerhinterziehung - wie passt das zusammen?
Sie begehen nach §370 Abgabenordnung (AO) Steuerhinterziehung, wenn Sie unberechtigterweise Kindergeld erhalten. Unberechtigt Kindergeld erhalten Sie, wenn durch eine Veränderung Ihrer Umstände Sie nicht mehr Anspruch auf Kindergeldzahlung haben. Ein besonderes Beispiel hierfür ist der Wohnsitzwechsel vom In- ins Ausland; im Ausland haben Sie hier keinen Anspruch auf Kindergeld. Auch der Ausbildungsabbruch und die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses fallen hierunter. Durch das Einkommensteuergesetz sind sie verpflichtet, Änderungen selbstständig und unverzüglich der Familienkasse mitzuteilen.
Mit einer Gesetzesänderung 2018 ist es dem Bundeszentralamt für Steuern nunmehr möglich, veränderte Meldedaten direkt elektronisch an die Familienkasse zu übermitteln. Dies ermöglicht der Familienkasse schneller gegen mögliche Verstöße vorzugehen. Hier erwartet Sie eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe.
Sollten Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben, begehen Sie eine leichtfertige Steuerhinterziehung nach §378 AO. Hier erwartet Sie eine Geldbuße von bis zu 50.000 €. Dem können Sie entgegenwirken, wenn Sie noch vor der Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens die unvollständigen oder unrichtigen Angaben bei der Familienkasse ändern. In diesem Falle können dennoch Geldbußen verhängt werden.
Kindergeld zu Unrecht bezogen – Welche Möglichkeiten gibt es?
Wohnsitzwechsel oder Umzug ins Ausland
Immer wieder kommt es zu einer Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gem. §§ 397 ff. Abgabenordnung (AO) mit dem Bezug „Kindergeld“. Die häufigste Ursache für ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung in diesem Bereich ist ein nicht gemeldeter Wohnsitzwechsel. Grundlage dafür ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2018. Seither reicht es nicht mehr, sich lediglich beim Einwohnermeldeamt abzumelden, sondern der Kindergeldbezieher ist verpflichtet, den Wechsel des Wohnsitzes auch der zuständigen Familienkasse zu melden.
Ebenso kommt es häufig vor, dass Kindergeldbezieher mit Ihrem Kind ins Ausland auswandern und danach Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung mit dem Bezug „Kindergeld“ eingeleitet werden. Dadurch, dass Sie in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig sind, erlischt auch der Anspruch auf Kindergeld und Ihnen wird eine aktive Täuschung vorgeworfen, wenn Sie dies nicht unverzüglich der Familienkasse mitteilen.
Kindergeldbezug trotz abgebrochener Ausbildung
Auch für ein volljähriges Kind kann Kindergeld bezogen werden, wenn es sich zum Beispiel in einer schulischen / beruflichen Ausbildung befindet oder ein Studium absolviert. Wurde die Ausbildung abgebrochen, erlischt der Anspruch auf das von der Familienkasse bezahlte Kindergeld. Wird dieser Umstand nicht mitgeteilt, müssen Sie nicht nur die zu Unrecht bezogenen Leistungen zurückzahlen sondern machen sich unter Umständen auch noch wegen Steuerhinterziehung schuldig.
Trennung der Eltern
Bei getrennt lebenden Eltern ist derjenige Elternteil bezugsberechtigt, bei dem das Kind lebt. Im Fall einer Trennung ist deshalb die Familienkasse zu informieren, wenn es eine Änderung des Bezugsberechtigten gibt. Wohnt das Kind – z. B. bei älteren Kindern – bei keinem Elternteil, dann erhält der Elternteil das Kindergeld, der den höheren Unterhalt zahlt.
Doppelte Beantragung
Kindergeld darf nur bei einer Familienkasse beantragt werden. In den meisten Fällen ist das die örtlich zuständige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes gibt es bisher eigene Familienkassen, die bei den Vergütungsstellen des Dienstherrn angesiedelt sind. Bis Ende 2021 wird diese Sonderzuständigkeit im Bereich des Bundes und teilweise auch der Länder und Kommunen auf die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit übertragen.
Aufgrund der Sonderzuständigkeiten gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen Beamte Kindergeld sowohl bei der Familienkasse als auch bei ihrer Vergütungsstelle beantragt haben. Das wird als Steuerhinterziehung strafrechtlich geahndet und kann zudem zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen führen.
Studium oder Ausbildung des Kindes im Nicht-EU-Ausland
Der Anspruch auf Kindergeld erlischt auch dann, wenn das Kind für länger als ein Jahr ein Studium oder eine Ausbildung im Ausland aufnimmt. Der Wohnortwechsel des Kindes ist der Familienkasse anzuzeigen. Falls das nicht geschieht und das Kindergeld weiterhin bezogen wird, ist mit einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung zu rechnen.
Welche Strafe droht wegen Steuerhinterziehung beim Kindergeld?
Tatbestand | Strafmaß | Sonstiges |
---|---|---|
Leichtfertige Steuerhinterziehung (ohne Vorsatz) | Geldbuße von bis zu 50.000 € | Verpflichtung zu vollständiger Rückzahlung des hinterzogenen Betrags (Ratenzahlung nicht möglich) |
Vorsätzliche Steuerhinterziehung (weniger als 50.000€) | Geldstrafen bis zu 200 Tagessätzen | Verpflichtung zu vollständiger Rückzahlung des hinterzogenen Betrags zuzügl. Zinsen (Ratenzahlung nicht möglich) |
Vorsätzliche Steuerhinterziehung (mehr als 50.000€) | Geldstrafen oder Freiheitsstrafen (evtl. auf Bewährung) | Verpflichtung zu vollständiger Rückzahlung des hinterzogenen Betrags zuzügl. Zinsen (Ratenzahlung nicht möglich) |
Vorsätzliche Steuerhinterziehung (mehr als 100.000€) | Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren | Verpflichtung zu vollständiger Rückzahlung des hinterzogenen Betrags zuzügl. Zinsen (Ratenzahlung nicht möglich) |
Strafbefreiende Selbstanzeige über den Anwalt?
Sie haben Kindergeld zu Unrecht bezogen es wurde jedoch noch kein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet? Hier hilft eine strafbefreiende Selbstanzeige über den Anwalt. Dr. Brauer Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei, das Problem aus der Welt zu schaffen. Nehmen Sie Kontakt auf für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres individuellen Falls. Gerne beraten wir Sie ausführlich zum Thema und unterstützen Sie dabei, ein Strafverfahren gegen Sie wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden.
Wie wehre ich mich gegen das Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung beim Kindergeld?
Sie haben noch keine Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren erlangt? Dann besteht die Möglichkeit der Selbstanzeige, um Straffreiheit zu erlangen. Läuft bereits ein Ermittlungsverfahren oder haben Sie etwa bereits ein entsprechendes Schreiben der Familienkasse zugestellt bekommen, gibt es durchaus juristische Kniffe, um Schadensbegrenzung zu betreiben und möglichst mit einem blauen Auge davon zu kommen.
In jedem Fall sollten Sie Kontakt zu einem damit erfahrenen Anwalt aufnehmen, um ihren konkreten Fall und den weiteren Ablauf zu besprechen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Durch moderne Kommunikationsmittel beraten und vertreten wir unsere Mandanten nicht nur deutschlandweit, sondern auch im Ausland.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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